Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Gesundheitskarte für Flüchtlinge – Ratsfraktionen im Hochsauerlandkreis stellen Anträge

By adminRL at 10:49 pm on Saturday, September 12, 2015

Beispiel Antrag der UWG-Fraktion in Schmallenberg
„Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge/Beitritt zur Rahmenvereinbarung zwischen NRW und den Krankenkassen“
– Diesen Antrag stellte die UWG Schmallenberg
am 30.08.2015.

Der UWG-Fraktionsvorsitzende Stefan Wiese schrieb:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Halbe,

Die UWG-Fraktion beantragt, der Rat der Stadt möge beschließen,

1. der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den in der Vereinbarung genannten Krankenkassen zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach §2 64 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit §§1,1a Asylbewerberleistungsgesetz in Nordrhein-Westfalen beizutreten.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete einzuleiten.

Begründung:
Die Einführung der Gesundheitskarte für die den Kommunen zugewiesenen Flüchtlinge bedeutet erhebliche Verbesserungen der Gesundheitsversorgung der vor Not und Verfolgung zu uns geflüchteten Menschen. Diese können mit einer Gesundheitskarte direkt einen Arzt/eine Ärztin ihrer Wahl aufsuchen. Auch für die Kommune bedeutet die Einführung eine Entlastung, indem nicht nur der Genehmigungsvorbehalt entfällt, sondern auch die Bearbeitung und Abrechnung über die Krankenkassen.“

Anträge anderer Ratsfraktionen
Auch die Briloner Bürger-Liste (BBL) beantragte mit Schreiben vom 01.09.2015 an Bürgermeister Dr. Bartsch der Rahmenvereinbarung zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge beizutreten.

Ein ebensolcher Antrag liegt unseres Wissens von B 90/Die Grünen im Stadtrat Meschede vor. Er wird unterstützt vom MbZ-Ratsmitglied Lutz Wendland.

Und in Arnsberg beantragten die Fraktionen von SPD und Die Linke gemeinsam die Gesundheitskarte für Flüchtlinge.

Warum dieses etwas umständlich wirkende Procedere?
Das Land NRW schloss kürzlich eine Rahmenvereinbarung mit acht großen Krankenkassen. Dieser Vertrag ermöglicht jeder Kommune, den Flüchtlingen in ihrer Stadt oder Gemeinde einen besseren Zugang zur Gesundheitsversorgung zu schaffen, indem die Flüchtlinge quasi krankenversichert werden. Die Kosten für die Versicherung übernimmt die jeweilige Stadt bzw. die Gemeinde. Jede Kommune entscheidet selbst, ob sie der Regelung beitreten will. Darum ist es wichtig, dass mindestens eine Fraktion im Rat den Antrag auf Einführung der Gesundheitskarte stellt. Denn ohne Antrag kann darüber nicht entschieden werden.

Welche Vorteile bringt das?
Damit können alle Flüchtlinge eine Versichertenkarte einer Krankenkasse erhalten – wie alle anderen Versicherten auch. Die Flüchtlinge können dann – wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch – direkt zu dem Arzt oder der Ärztin ihrer Wahl gehen und dort die notwendige Behandlung erhalten. Damit entfällt ein Riesenwust an Verwaltungsbürokratie. Erfahrungen aus Hamburg und Bremen zeigen, dass dadurch nicht nur die medizinische Versorgung der Flüchtlinge erheblich erleichtert wird, sondern auch noch Kosten gespart werden. Nach Bremen und Hamburg ermöglicht Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland den Städten und Gemeinden eine Gesundheitskarte für die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge einzuführen.

Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?
Voraussetzung ist, dass die jeweilige Gemeinde ihren Beitritt erklärt. Der Beitritt ist mit einer Frist von zwei Monaten zum nächsten Quartalsbeginn schriftlich gegenüber dem Landesgesundheitsministerium (MGEPA) zu erklären. Die Regelungen der Vereinbarungen gelten dann mit Beginn des Folgequartals nach Eingang der Erklärung beim MGEPA. Bis zum 31.10.2015 kann also durch jede Gemeinde der Beitritt mit Wirkung zum 01.01.2016 erklärt werden. In der Auswahl der für sie zuständigen Krankenkasse ist jede Gemeinde frei.

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Multiresistente Keime: Kreisverwaltung kann keine Aussage zur Belastung von Putenfleisch im Handel machen

By adminRL at 1:59 pm on Friday, February 20, 2015

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellte zu dem Thema „Multiresistente Keime in der Putenmast” am 23. Januar 2015 eine Anfrage an den Landrat des HSK. Hier der Anfrage-Text:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

der Bericht des BUND über die Ergebnisse der stichprobenweisen Überprüfung von Putenfleisch auf multiresistente Keime ist nicht wirklich eine Überraschung. Er zeigt aber einmal mehr das Ausmaß und die Brisanz des Problems, das Mensch, Tier und Umwelt durch die Massentierhaltung „in Kauf nehmen“.

Eindrucksvoll ist folgender Absatz eines Berichts des SWR aus dem Jahr 2013:

‘Industrielle Fleischproduktion schafft resistente Keime
Das Problem stammt aus der Fleischproduktion. Wo Tiere auf engstem Raum ohne ausrei-chend Bewegung in Rekordzeit bis zur Schlachtreife gemästet werden, sind Krankheiten an der Tagesordnung. Die Infektion ganzer Bestände ist eine allgegenwärtige Gefahr. Liebstes Mittel der Tierärzte und Landwirte ist bislang der massive Einsatz von Antibiotika. So wird billiges Fleisch letztlich erst möglich – aber um einen hohen Preis in der Humanmedizin. Denn, so warnt Professor Dettenkofer eindringlich, “für die Menschen brauchen wir dringend Antibiotika”. Sie seien eine der ganz großen Entwicklungen des Jahrhunderts gewesen, die wirklich viele Menschenleben gerettet hätten. Wenn sie jetzt stumpf würden, nur um einige Tiere oder Bestände zu schützen, sei das völlig unangemessen.’
Klick:
http://www.swr.de/odysso/tierhaltung-oft-keime-auf-fleisch-und-gefluegel/-/id=1046894/nid=1046894/did=11409228/1bedon2/index.html

Wir fragen Sie daher:

• Zu welchen Erkenntnissen und Ergebnissen hinsichtlich der Belastung mit multiresistenten Keimen kam das Kreisveterinäramt bei Kontrollen von Tiermastbetrieben sowie bei den Lebensmittelproben in den vergangenen 12 Monaten? (Wir bitten um detaillierte Angaben.)”

Der Hochsauerlandkreis antwortete daraufhin mit Datum vom 06.02.2015:

„Sehr geehrter Herr Loos,

das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Hochsauerlandkreises beteiligt sich alljährlich am bundesweiten Zoonosen-Monitoring und entnimmt hierfür Proben auf Erzeuger und/
oder Handelsebene. Welche Proben zu entnehmen sind und worauf diese untersucht werden sollen, fällt nicht in die Entscheidungsbefugnis des FD 36 sondern wird zentral vorgegeben.

Für das Jahr 2014 waren für den Hochsauerlandkreis nur Proben auf Handelsebene vorgesehen, so dass Aussagen zu einer evtl. Belastung von Mastbetrieben nicht gemacht werden können.

Die Auswertung der Untersuchungsergebnisse aus dem Jahre 2014 erfolgt ebenfalls zentral, die abschließende wissenschaftliche Bewertung liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Insofern können keine Aussagen zu einer evtl. Belastung von Putenfleisch im hiesigen Handel gemacht werden.“

Ein ganz starkes Interesse der Kreisverwaltung an den Ergebnissen aus dem eigenen Kreisgebiet läßt sich aus der Antwort nicht herauslesen…

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Multiresistente Keime und Putenmast

By adminRL at 11:28 pm on Monday, February 9, 2015

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellte dazu am 23. Januar 2015 eine Anfrage. Hier ist sie:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

der Bericht des BUND über die Ergebnisse der stichprobenweisen Überprüfung von Putenfleisch auf multiresistente Keime ist nicht wirklich eine Überraschung. Er zeigt aber einmal mehr das Ausmaß und die Brisanz des Problems, das Mensch, Tier und Umwelt durch die Massentierhaltung „in Kauf nehmen“.

Eindrucksvoll ist folgender Absatz eines Berichts des SWR aus dem Jahr 2013:
Industrielle Fleischproduktion schafft resistente Keime
Das Problem stammt aus der Fleischproduktion. Wo Tiere auf engstem Raum ohne ausreichend Bewegung in Rekordzeit bis zur Schlachtreife gemästet werden, sind Krankheiten an der Tagesordnung. Die Infektion ganzer Bestände ist eine allgegenwärtige Gefahr. Liebstes Mittel der Tierärzte und Landwirte ist bislang der massive Einsatz von Antibiotika. So wird billiges Fleisch letztlich erst möglich – aber um einen hohen Preis in der Humanmedizin. Denn, so warnt Professor Dettenkofer eindringlich, “für die Menschen brauchen wir dringend Antibiotika”. Sie seien eine der ganz großen Entwicklungen des Jahrhunderts gewesen, die wirklich viele Menschenleben gerettet hätten. Wenn sie jetzt stumpf würden, nur um einige Tiere oder Bestände zu schützen, sei das völlig unangemessen.

Klick:
http://www.swr.de/odysso/tierhaltung-oft-keime-auf-fleisch-und-gefluegel/-/id=1046894/nid=1046894/did=11409228/1bedon2/index.html

Wir fragen Sie daher:

• Zu welchen Erkenntnissen und Ergebnissen hinsichtlich der Belastung mit multiresistenten Keimen kam das Kreisveterinäramt bei Kontrollen von Tiermastbetrieben sowie bei den Lebensmittelproben in den vergangenen 12 Monaten? (Wir bitten um detaillierte Angaben.)“

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Antibiotika-Datenbank – Kontrolle der Einhaltung der Meldepflicht der Mastbetriebe

By adminRL at 2:37 pm on Thursday, February 5, 2015

„Heißes Eisen“
Am Ende unseres kleinen Berichts über das Konzept des Hochsauerlandkreises im Fall des Ausbruchs der Vogelgrippe sprachen wir auch kurz ein anderes „heißes Eisen“ an. Es heißt „Antibiotika in der Tiermast“ und füllt in den letzten Wochen Schlagzeilen und Artikel in den Zeitungen. Meldungen wie „Deutschland ist Spitzenreiter im Antibiotika-Einsatz“ und „Massenhafter Einsatz von Antibiotika in der Tiermast“ lassen nichts Gutes ahnen.

Die Anfrage
Der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ist bekanntlich kein Eisen zu heiß. Am 22. Dezember 2014 stellte der Fraktionsvorsitzende Reinhard Loos dem Landrat daher drei Fragen. Hier seine Anfrage im Wortlaut:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
am 25. November erinnerte das Kreisveterinäramt die Verantwortlichen in den Mastbetrieben an ihre Meldepflicht zur Antibiotika-Datenbank. Die Aufforderung betraf alle Betriebe, die pro Jahr mehr als 20 Rinder, 250 Schweine, 1.000 Puten oder 10.000 Hühner halten.
Wir bitten Sie zu beantworten:
1. Sind Betriebe, die weniger als die oben erwähnte Anzahl von Tieren mästen, ebenfalls verpflichtet, Angaben über ihren Antibiotika-Einsatz zu machen? Wenn ja, wie und wo werden die Angaben erfasst, und wie wird deren Richtigkeit kontrolliert?
2. Wie, mit welchen Maßnahmen und in welchem Umfang überprüft das Kreisveterinäramt, ob alle Betriebe ihrer Meldepflicht vollständig und korrekt nachkommen?
3. Wie viele Mitarbeiter/innen standen dem Kreisveterinäramt im laufenden Jahr für die Kontrolle der Mastbetriebe zur Verfügung?
Reichen die personellen Kapazitäten aus?“

Antwort der Kreisverwaltung vom 15.01.2015

„Sehr geehrter Herr Loos,

Die in der o. a. Anfrage enthaltenen Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1.:
Betriebe, die weniger als die im Arzneimittelgesetz genannten Anzahlen an Masttieren halten, unterliegen nicht der Meldepflicht in der Tierarzneimittel-Datenbank.
Diese Betriebe müssen den evtl. Einsatz von Antibiotika und anderen Tierarzneimitteln allerdings in einem sog. Arzneimittel-Bestandsbuch dokumentieren. Die Einhaltung dieser Dokumentationspflicht wird stichprobenartig im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft.

Zu Frage 2.:
Ob die meldepflichtigen Mastbetriebe im Hochsauerlandkreis ihrer Verpflichtung tatsächlich nachkommen, wird durch Abgleich der in der Tierarzneimittel-Datenbank vorhandenen Meldungen mit der Liste der meldepflichtigen Mastbetriebe durchgeführt.

Zu Frage 3.:
Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Dokumentation des Tierarzneimitteleinsatzes in den landwirtschaftlichen Betrieben des Hochsauerlandkreises ist Teilaufgabengebiet eines Tierarztes im Fachdienst 36. Die für diesen Teilbereich der Veterinäraufsicht zur Verfügung stehenden Personalressourcen sind ausreichend.“

Beruhigt Sie das?
Uns nicht! Wir sind zwar keine Fachleute, aber könnte es nicht sein, dass eine „Dokumentationspflicht“ durch „stichprobenartige Überprüfungen“ „schwarze Schafe“ zum „Schummeln“ einlädt? Papier ist bekanntlich geduldig …

Warum beschäftigt der HSK nicht mehr Veterinäre?
Die SBL/FW ist schon seit Jahren der Auffassung, der Hochsauerlandkreis sollte mehr Veterinäre einstellen. Die SBL-Fraktion stellte dazu auch schon mehrere Anträge und Anfragen an den Landrat. Leider scheiterten sie aber alle an den Mehrheitsverhältnissen im Kreistag, sowohl die Anträge von der SBL/FW, wie die von den Grünen. Scheint so, dass bei uns die Gesundheitsvorsorge für uns Menschen nicht viel kosten soll!? Schließlich wird das Geld ja dringend für „zukunftsweisende“ Bauwerke gebraucht.

Der „nächste Akt“ der SBL/FW ist eine Anfrage zu „Multiresistenten Keimen in der Putenmast“. Wir berichten …

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Maßnahmen zur Minimierung des Antibiotika-Einsatzes in der Massentierhaltung

By adminRL at 12:48 am on Thursday, January 22, 2015

Der Kreis Kleve hat Hinweise zur Antibiotika-Datenbank ins Netz gestellt.
Die Halter von Masttieren (Rinder, Schweine, Hähnchen und Puten) sind demnach seit dem 01.07.2014 verpflichtet, Tierzahlen und eingesetzte Antibiotika-Anwendungen halbjährlich zu melden. Ziel sei die Auswertung und Umsetzung von Maßnahmen und die Minimierung des Antibiotika-Einsatzes.

Termine
Dazu veröffentlichte die Kreisverwaltung Kleve diesen Terminplan:
14.01.2015 Meldung von Bestandsveränderungen (Tierhalter)
14.01.2015 Meldung der Antibiotikaverwendung (Tierhalter)
31.03.2015 Bekanntgabe der Kennzahlen 1 und 2 der bundesweiten halbjährlichen Thera-piehäufigkeit (BVL)
31.03.2015 Mitteilung der betrieblichen halbjährlichen Therapiehäufigkeit an Tierhalter (Abtl. Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung)
31.03.2015 Selbsteinschätzung zur Einstufung nach Kennzahl 1 und 2 (Tierhalter)
31.03.2015 Kennzahl 2: Vorlage des Maßnahmenplanes zur Antibiotika-Minimierung beim Veterinäramt (Tierhalter)
30.11.2015 Kennzahl 1: Ursachenergründung, Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen zur Antibiotika-Minimierung (Tierhalter)

Meldepflicht
Meldepflichtig ist jeder Betrieb mit eigener HIT-Registriernummer. Meldepflichtig sind unter Berücksichtigung der Untergrenzen die Tierhalter, die folgende Tiere durchschnittlich im Kalenderhalbjahr halten:
Mastrinder ab 8 Monate > 20 Tiere
Mastkälber bis 8 Monate > 20 Tiere
Mastschweine ab 30 kg > 250 Tiere
Mastferkel bis 30 kg > 250 Tiere
Mastputen > 1.000 Tiere
Masthühner > 10.000 Tiere

Puten und Hühner
Meldepflicht besteht ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens der Tiere.

Schweine
Meldepflicht besteht ab dem Absetzen vom Muttertier. Die Grenze von 30 kg dient der Tren-nung von Aufzucht und Mast. Eine Schwankung von +/- 5 kg kann akzeptiert werden.

Rinder
Meldepflicht besteht ab dem Absetzen vom Muttertier. Bei Milchviehbetrieben gelten männli-che abgesetzte Kälber auf dem Geburtsbetrieb älter als 4 Wochen als Mastkälber. Bei Mut-terkuhbetrieben gelten die Kälber als abgesetzt, wenn sie vom Muttertier räumlich getrennt werden, spätestens mit 8 Monaten.
Klick: http://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/antibiotika-datenbank/

WDR-Bericht
Hoffentlich zeigen diese Maßnahmen ganz schnell eine durchschlagende Wirkung!!! Hoffentlich werden so auch „Schlupflöcher“ geschlossen!? Denn wahrscheinlich ist der WDR-Bericht vom 29.05.2014 über den Spitzenplatz Deutschlands in Sachen Antibiotika-Verbrauch in der Tierhaltung nicht an den Haaren herbei gezogen. Durchschnittlich 211 Milligramm pro Kilo Fleisch essen wir demnach bei jedem Rinderbraten, jedem Schweineschnitzel, jeder Putenkeule, jedem Brathähnchen mit. Der WDR, und nicht nur der WDR, informierte mehrfach über die möglichen Folgen und Gefahren:
„Durch den verstärkten Einsatz in den Ställen entwickeln sich Resistenzen – Keime lassen sich nicht mehr abtöten. Über den Fleischkonsum gelangen diese multiresistenten Keime in den menschlichen Körper. Dort können sie Infektionen verursachen, die sich nicht mehr behandeln lassen – und tödlich sein können.“
Klack:
http://www1.wdr.de/fernsehen/aks/themen/antibiotika-tiermast100.html

Genügen diese Maßnahmen?
Die Antibiotika-Datenbank ist ein u.E. ein erster Schritt, um den massenhaften Gebrauch von Antibiotika in der Massentierhaltung zu minimieren. Ob er ausreicht? Wohl kaum! Weitere und viel tief greifende Maßnahmen müssen Folgen, zum Wohle der Tiere und der Menschen. Wir, die Verbraucher, müssen weiter Druck machen! Und der Gesetzgeber muss handeln!

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Neue Möglichkeiten in der Pflegeplanung

By adminRL at 9:11 pm on Friday, November 28, 2014

Mitte Oktober hat der Landtag in Düsseldorf das neue “GEPA” beschlossen.
Daraus ergeben sich viele neue Möglichkeiten und Aufgaben für den Kreis, sich an der Pflegeplanung zu beteiligen. Damit die Umsetzung im HSK zügig erfolgt, hat die SBL-Fraktion das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, die am 10. Dezember stattfindet, setzen lassen. Dann läßt sich das Thema sicherlich nicht abschließend behandeln, aber ein Einstieg sollte schon möglich sein.

Hier der komplette Antrag:

“Antrag für die Tagesordnung des Gesundheits- und Sozialausschusses
gemäß § 5 Abs. 1 i.V.m. § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistags

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

Für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialschusses beantragt unsere Fraktion folgenden Tagesordnungspunkt:

Möglichkeiten im HSK durch das neue „Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen“ (GEPA).

Innerhalb des TOP soll insbesondere auf mögliche Auswirkungen des GEPA eingegangen werden in Bezug auf:
• Stärkung der kommunalen Verantwortung für die Pflege
• gemeinsame, unabhängige Beratungsangebote von Kreis und Pflegekassen
• künftige qualitative und quantitative Angebotsplanung des HSK
• neue Aufgaben für die “Kommunale Konferenz Alter und Pflege”
• Zugriff der Kommunen auf planungsrelevante Daten
• Möglichkeiten, unter bestimmten Voraussetzungen die Investitionskosten-Förderung für neue Pflegeheime zu verweigern
• Verantwortung der Kommunen für die Unterstützung der Angehörigen
• Stärkung von niedrigschwelligen, pflegevermeidenden Angeboten”

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Verbot von Roundup – SBL/FW fragt nach eventuellen Sondergenehmigungen

By adminRL at 8:06 am on Wednesday, September 24, 2014

Auf der Web-Seite der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen findet sich folgenden Hinweis:
„Laut Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf vom 06.01.2014 werden für die Anwendungen auf Nichtkulturland-Flächen aus Vorsorgegründen bis auf Weiteres grundsätzlich keine Genehmigungen für Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat ausgestellt. Daher sind in erster Linie alternative mechanische und thermische Verfahren einzusetzen oder bei Anträgen muss auf andere Wirkstoffe ausgewichen werden.“

In dem „Merkblatt über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Freiflächen und Ausnahmegenehmigungen für Nichtkulturland-Flächen“ steht unter Punkt 4.3:
„In der Regel nicht genehmigungsfähig ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf:
– Hof- und Betriebsflächen,
– Schulhöfen, Kinderspielplätzen, umgrünten Sandspielplätzen und umgrünten Schwimmbädern, Spiel- und Liegewiesen sowie sonstigen Erholungseinrichtungen
– Böschungen, Bahndämmen
– Rast- und Parkplätzen
– Flächen, die im öffentlichen Interesse besonders zu schützende Teile von Natur und Landschaft im Sinne der §§ 20 bis 23 sowie § 62 des Landschaftsgesetzes darstellen
– Flächen, von denen die Gefahr eines Eintrags von Pflanzenschutzmitteln in Gewässer besteht.
Sollte eine Anwendung auf diesen Flächen dringend erforderlich werden, so ist dies nur in besonders begründeten Einzelfällen genehmigungsfähig.“

Im laufenden Jahr kam es jedoch im Hochsauerlandkreis (nach Angaben der Kreisverwaltung) auf den Flächen kreiseigener Schulen und anderer kreiseigener Grundstücke mehrfach zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Demnach handelt es sich dabei um folgende Produkte, Mengen und Einsatzorte:

Touchdown Quattro der Firma Syngenta Agro GmbH
am 25.04.2014 31 Liter auf dem Grundstück des Berufskollegs Neheim
am 05.05.2014 37 Liter auf den Flächen des Berufskollegs Meschede

Kerb der Firma Spiess-Urania Chemicals GmbH
am 16.01.2014 1,00 kg bei der Franz-Joseph-Koch-Schule in Arnsberg
am 16.01.2014 0,50 kg am Kreishaus in Arnsberg
am 16.01.2014 0,25 kg auf dem Grundstück der Ruth-Cohn-Schule in Neheim
am 16.01.2014 0,10 kg bei der Rettungswache Sundern
am 22.04.2014 1,00 kg bei der Martinschule Dorlar.

Daher fragte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 23.09.2014 den Landrat:

1. Wurden für das Aufbringen der Pflanzenschutzmittel „Touchdown Quattro“ und „Kerb“ auf den oben genannten Flächen Ausnahmegenehmigungen erteilt?

2. Wenn ja, durch wen und mit welcher Begründung?

3. Wenn ja, wie lange sind die Ausnahmegenehmigungen jeweils gültig?

4. Sollen Ihres Wissens (weitere) Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz derartiger Pflan-zenschutzmittel auf kreiseigenen Grundstücken ausgesprochen werden? Wenn ja, mit welcher Begründung?

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Fallzahlsteigerung beim Einsatz von Notarzteinsatzfahrzeugen – Kreisverwaltung antwortet auf SBL-Anfrage

By adminRL at 7:34 pm on Wednesday, April 23, 2014

Wie gut klappt es mit Notarzteinsatzfahrzeugen? Manche Bürgerinnen und Bürger im Hochsauerlandkreis haben den Eindruck, es könnte besser laufen. Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellte dazu am 08.04.2014 eine Anfrage an den Landrat.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=4203

Die Organisationseinheit „Betrieb Rettungsdienst“ der Kreisverwaltung erläuterte mit Schreiben vom 10.04.2014, wo sich im HSK Rettungsstationen mit einem oder mehreren Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) befinden. Demnach ist an 7 der 9 Rettungswachen mit Notarztstandort jeweils ein Notarzteinsatzfahrzeug stationiert, mit Ausnahme der Notarztstandorte in Alt-Arnsberg und in Brilon. In Alt-Arnsberg und Brilon fahre im Einsatzfall der Notarzt im Rettungswagen (RTW) zur Einsatzstelle.

Die 7 Notarztstandorte mit je einem NEF un mit einer Rettungswche in der Nähe befinden sich nach Angaben der Kreisverwaltung in:
Arnsberg (NA-Standort Neheim)
Meschede
Sundern
Bad Fredeburg
Marsberg
Olsberg
Winterberg

3 weitere Rettungswachen – ohne Notarztstandort – gibt es in:
Arnsberg (Rettungsdienst Hagelstein)
Eslohe (Außenstelle zur RW Meschede)
Medebach-Medelon (Außenstelle zur RW Winterberg)

Zur Frage der SBL/FW nach der Dauer für die Anfahrtzeiten erklärt die Verwaltung:
An den Standorten Alt-Arnsberg, Bad Fredeburg, Brilon und Winterberg liegt die Rettungswache in unmittelbarer Nähe zum Notarztstandort. An den Standorten Neheim, Sundern, Marsberg und Olsberg ist das Notarzteinsatzfahrzeug nicht auf der Rettungswache, sondern am Notarztstandort positioniert. Im Bedarfsfall werden Materialien und Medikamente auf der Rettungswache aufgefüllt. Am Standort Meschede ist das NEF an der Rettungswache stationiert und holt den Notarzt bei Bedarf am Krankenhaus ab. Die durchschnittliche Zeit von Alarmierung bis Aufnahme des Notarztes (Status9) ist für diesen Standort gut 60 Sekunden länger. Der Standort des NEF ist ausdrücklich Gegenstand des gerade beauftragten künftigen Rettungsbedarfsplans.

Bezüglich der Frage nach den Auswirkungen beim Nichtvorhandensein eines Notarzteinsatzfahrzeuges erfahren wir:
„Bei Notarzteinsätzen fährt der RTW von der Rettungswache zunächst zum benachbarten Krankenhaus, um dort den Notarzt aufzunehmen. Im Einzelfall kann es — bedingt durch Wartezeiten auf den Notarzt — einer Verlängerung der Eintreffzeit kommen. Daher werden die Ausrückezei-ten für den Notarzt regelmäßig überwacht und Verzögerungen angesprochen. Hierdurch wurden die Ausrückezeiten der arztbesetzten Rettungsmittel in den vergangenen Jahren konstant gehal-ten, auf einigen Wachen konnten Sie sogar verbessert werden. Fährt der Notarzt mit NAW zur Einsatzstelle, so muss er den Patienten ins Zielkrankenhaus begleiten, auch wenn der Zustand des Patienten eine ärztliche Begleitung nicht erfordert. Insofern bietet ein NEF gewisse einsatz-taktische Vorteile, jedoch nicht automatisch eine Verkürzung der Eintreffzeiten.“

Zudem hatte die SBL/FW nach „Vertretungs-Lösungen“ für die Rettungswachen, an denen ent-weder kein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) stationiert ist oder für den Fall, dass das NEF bereits im Einsatz ist gefragt. Das beantwortet die Verwaltung so:
Auch an NEF-Wachen ist jeweils nur ein NEF stationiert. Befindet sich dieses im Einsatz und wird ein weiterer Notarzt benötigt (sog. Duplizität), wird ein Notarzt einer Nachbarwache zugeführt. Dieses wirkt sich auf die Eintreffzeit des Notarztes aus. Hilfsfristrelevant sind diese Duplizitäten bei Notarzteinsätzen in aller Regel nicht, da die Hilfsfrist in der überwiegenden Mehrzahl aller Einsätze durch den RTVV markiert wird. Um ein Höchstmaß an Flexibilität zu erreichen wird bei längerer Abwesenheit eines Notarztes eines NEF-Standortes (z.B. Verlegungsfahrt) das NEF dieses Standortes an eine NAW-Wache verschoben, um die unter 3. genannten einsatztaktischen Vorteile des NEF gegenüber einem NAW zu nutzen. Ebenso wird für planbare Verle-gungsfahrten nach Möglichkeit ein zusätzlicher Arzt herangezogen, um Vertretungsfälle zu minimieren.

Nächste Frage: In welchem Umfang fallen Fahrten mit einem RTW an, weil die hausärztliche Fahrdienstzentrale in Duisburg telefonisch entweder gar nicht oder erst nach sehr langen Wartezeiten erreichbar ist oder weil es sehr lange bis zum Eintreffen des Hausarztes im Fahrdienstes dauert?
Nächste Antwort:
Die Neuorganisation des KV-Notdienstes hatte vor allem in der Startphase einige Schwierigkeiten. Mittlerweile ist die Erreichbarkeit der Zentrale in Duisburg durchaus zufriedenstellend. Wartezeiten für Hausbesuche fallen allerdings häufig an und bewegen sich dann nicht selten im Stundenbereich. Aus diesem Grunde laufen in der Leitstelle auch Anrufer auf, die aus rettungs-dienstlicher Sicht keine Notfälle darstellen. Die Unterscheidung allein aufgrund eines telefonischen Meldebildes ist problematisch und birgt auch juristische Gefahren, so dass es auch im Hochsauerlandkreis zu einer spürbaren Zunahme an Einsätzen kommt, weil der hausärztliche Notdienst nicht in angemessener Zeit vor Ort ist. Da für diese Einsätze kein separates Stichwort existiert, ist eine statistisch belastbare Aussage auf Ihre Anfrage nicht möglich. Kommunen aus Niedersachen berichteten von Fallzahlsteigerungen bis zu 30% nach KV-Gebietsreform. Diese Größenordnung ist für den Hochsauerlandkreis sicher nicht zutreffend, „gefühlt” geht der Rettungsdienst von 5 -10 %igen Fallzahlsteigerung aus.

Die letzte der 6 Fragen von SBL-Kreistagsmitglied bezog sich auf eine mögliche Reduzierung des Anteils von medizinisch nicht notwendigen Einsätzen der Rettungswachen (z.B. bei Bagatellunfällen), um mehr Reserven für die eigentlichen Aufgaben der RTW im Notfall zu haben.
Der HSK schreibt dazu:
Die Unterscheidung eines echten Notfalls von einer „Bagatellverletzung” ist allein aufgrund des telefonischen Meldebildes problematisch und häufig auch juristisch angreifbar. Nicht selten bestehen Sprachbarrieren, auch ein erhöhtes Anspannungsniveau des vermeintlichen Notfallanrufers erschweren die Auswahl des korrekten Einsatzmittels (eine „stark blutende Kopfplatzwunde” kann sowohl eine Bagatellverletzung als auch ein medizinischer Notfall sein, eine sichere Unter-scheidung gelingt erst vor Ort). Aus diesem Grunde gibt es seit einigen Jahren verschiedene Systeme zur „strukturierten Notrufabfrage”. Gemeinsamer Kern dieser Systeme ist, über definier-te Fragen ein verlässliches Bild über den Patienten zu erhalten. Symptomorientiert und nicht an-hand von Stichworten wird dann ein passendes Fahrzeug alarmiert (u.U. kann dies auch ein Taxi sein, z.B. für den verstauchten Finger beim Schulsport). Die Einführung einer strukturierten Not-rufabfrage stellt eine immense Veränderung der Disposition dar und bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung. Auch hatten alle Abfragesysteme mit „Kinderkrankheiten” zu kämpfen. Mittlerweile gibt es Systeme, die stabil im Einsatz sind und die belastbare Ergebnisse liefern. Die Einführung eines strukturierten Notrufabfragesystems wird aktuell für den Hochsauerlandkreis diskutiert. Eine eventuelle Umsetzung ist zeitintensiv. Bereits heute werden alle Leistellendisponenten jährlich aufgabenbezogen fortgebildet. Offensichtliche Fehldispositionen werden nachbesprochen. Mit dem Einsatz von Springern auf der Leitstelle wird den Disponenten eine aktive Teilnahme am Rettungsdienst ermöglicht, um die Qualität der Notrufabfrage und der Disposition stetig zu verbessern.

Inwieweit sich Theorie und Praxis beim Rettungsdienst annähern, das möchte wahrscheinlich niemand gerne selbst testen!

Zumindest die Antwort zur Frage zur Erreichbarkeit der Notdienstzentrale in Duisburg ist realitätsfremd: Aktuelle Testanrufe ergaben Wartezeiten für die Erreichbarkeit der Fahrdienstzentrale in Duisburg zwischen 8 und 20 Minuten. Nach 20 Minuten wird der Anrufversuch automatisch “abgeschaltet”; mehr geht also nicht… Hier besteht noch ein großes Verbesserungspotential. Dies würde auch zum Rückgang von nicht erforderlichen Fahrten des Rettungsdienstes führen, der für den mitunter nicht funktionierenden Fahrdienst des hausärztlichen Notdienstes einspringen muss.

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SBL/FW stellt Anfrage zu Notarzteinsatzfahrzeugen

By adminRL at 10:11 am on Wednesday, April 9, 2014

Die Sachkundige Bürgerin der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) im Gesundheits- und Sozialausschuss des HSK ist niedergelassene Ärztin in Brilon. Berufsbedingt kennt sie sich gut aus mit den Vorzügen und Nachteilen des Rettungsdienstbedarfsplans und damit, wie es mit den Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) klappt.

Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der SBL/FW, stellte am 08.04.2014 zu dieser Thematik eine Anfrage an den Landrat und den Ausschussvorsitzenden des Gesundheits- und Sozialausschusses. Für alle Interessierten hier der komplette Wortlaut seines Schreibens:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

im Jahr 2008 hat der Kreistag einen neuen Rettungsdienstbedarfsplan beschlossen, im Jahr 2010 wurde ein ergänzendes Gutachten mit einigen Maßnahmenvorschlägen vorgelegt, und zum 01.02.2012 wurde der hausärztliche Notfalldienst neu geregelt. Nach mehrjähriger Erfahrung sind noch nicht alle Ärzte und Patienten mit den Ergebnissen zufrieden.

Daum möchte ich Sie hiermit um die Beantwortung einiger Fragen bitten:

1. An welchen Städten und Gemeinden mit Rettungsstationen sind derzeit ein oder mehrere NEF stationiert?
In welchen Rettungswachen ist das nicht der Fall?
Welche Veränderungen bei den NEF gab es seit dem Beschluss über den Rettungsdienstbedarfsplan vom 20.06.2008?

2. In welchen dieser Orte befindet sich der Standort des NEF nicht in der Nähe des im Alarmie-rungsfall aufzunehmenden Arztes?
Welche Anfahrtzeiten für das Abholen des Arztes entstehen dadurch?
Welche Möglichkeiten bestehen, das NEF näher beim Arzt zu stationieren?

3. Welche Auswirkungen hat das Nichtvorhandensein eines NEF für die Arbeit der davon betroffenen Rettungswachen, z.B. in Brilon?

4. Welche “Vertretungs”-Lösungen gibt es für die Rettungswachen, an denen entweder kein NEF stationiert ist oder für den Fall, dass das/die NEF bereits im Einsatz ist/sind?
Welche zeitlichen Auswirkungen haben diese Vertretungen?

5. In welchem Umfang fallen Fahrten mit einem RTW an, weil die hausärztliche Fahrdienst¬zentrale in Duisburg telefonisch entweder gar nicht oder erst nach sehr langen Wartezeiten er-reichbar ist oder weil es sehr lange bis zum Eintreffen des Hausarztes im Fahrdienstes dauert?

6. Wie lässt sich der Anteil medizinisch nicht notwendiger Einsätze für die RTW (z.B. bei Baga-tellunfällen während des Schulunterrichts) reduzieren, um mehr Reserven für die eigentlichen Aufgaben der RTW im Notfall zu haben?

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Inkompetentes Messeangebot

By admin at 9:23 am on Sunday, November 24, 2013

Am Samstag ging in Düsseldorf die weltgrößte Medizinmesse “Medica” zu Ende. 4.641 Aussteller präsentierten sich dort. Darunter befand sich auch die Südwestfalenagentur, eine gemeinsame Einrichtung der 5 südwestfälischen Landkreise (HSK, Soest, Olpe, Siegen, Märkischer Kreis). Sie fungiert vor allem als Geschäftsstelle der Regionale2013.
Also gingen wir am Samstag auch in Halle 3 zu Stand D91 um uns zu informieren. 3 Personen betreuten den Stand. Da muss es doch möglich sein Fragen zu stellen und sich über aktuelle gesundheitspolitische Aktionen in Südwestfalen zu informieren.
Erste Fragen:
Was gibt es aktuell an Aktionen in Südwestfalen zur Sicherung der medizinischen Versorgung?
Was gibt es an neuen Angeboten im Gesundheitssektor?
Antwort:
?
Also noch ein Versuch, nächste Frage:
Was sind die aktuellen Aktivitäten des “Verein zur Förderung der ärztlichen Berufsausübung e.V.”?
(dieser Verein soll ärztlichen Nachwuchs für die Region werben; 4 der 5 südwestfälischen Kreise sind darin Mitglied)
Antwort:
??
Vielleicht klappt es ja besser mit der Regionale2013, denn dafür ist die Südwestfalenagentur schließlich zuständig. Also: Gibt es in der Regionale2013 auch Projekte, die die medizinische Versorgung in der Region verbessern sollen?
Antwort:
???
Na ja; auf dem Stand befanden sich die Visitenkarten eines Mitarbeiters des Winterberger Tourismus-Organisation. Da könnte es ja vielleicht möglich sein etwas darüber zu erfahren, ob schon eine Nachfolgeregelung für das vor einigen Monaten eingestellte Fitness-Center im Oversum in Sicht ist?
Antwort:
????

Es stellte sich schließlich heraus, dass die 3 Mitarbeiter am Stand alle aus Bad Laasphe kamen und nur touristische Werbung für ihre eigene Stadt machen sollten/konnten und zu dieser einen Stadt touristische Auskünfte geben konnten.
Ist das der Sinn eines Messestandes für Südwestfalen auf der Fachmesse Medica? Werden da nicht Chancen verpasst? Vielleicht präsentiert man uns ja demnächst wieder irgendeine Aktivitätenbilanz, in der das Engagement auf der Medica lobend hervorgehoben wird, um die medizinische Versorgung in der Region zu sichern. In dieser Form verursacht das Kosten, aber bringt nichts.

Die Mitarbeiter aus Bad Laasphe können ja nichts dafür. Sie haben einen Auftrag bekommen und ihn ausgeführt. Aber was ist das für ein Konzept, wer ist dafür verantwortlich? Wenn man schon einen südwestfälischen Stand in den Düsseldorfer Messehallen auf einer Fachmesse einrichtet, dann sollte das Angebot auch so konzipiert sein, dass an diesem Messestand themenbezogene Informationen gegeben werden können und nicht nur touristische Werbung für eine einzelne Gemeinde gemacht wird.

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Schwermetall-Belastung – HSK wollte Image-nachteilige Diskussion für die Stadt Brilon vermeiden?

By admin at 2:05 pm on Thursday, November 21, 2013

Am Mittwoch dem 23. Oktober 2013 fand in Brilon eine von der Kreisverwaltung kurzfristig anberaumte Informationsveranstaltung zu den Bodenbelastungen statt. Die Einladung der Bürgerinnen und Bürger erfolgte erst am Morgen desselben Tages durch die Tageszeitung.

SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos kritisierte in dem Zusammenhang den Mangel an Bürgerfreundlichkeit und Transparenz und bat den Landrat am 25.10. schriftlich um die Beantwortung einiger Fragen. Die Antwort vom 12.11. liegt jetzt vor. Der Landrat erläutert in seiner Antwort die Gründe für das Vorgehen der Kreisverwaltung und erklärt, er hätte sich in der Bürgerversammlung öffentlich dafür entschuldigt, dass dieser Kreis nicht größer gewählt worden ist. Die in der Versammlung Anwesenden hätten seine Entschuldigung angenommen. Anmerkung: Die Nichtanwesenden konnten dazu nichts sagen und haben also doppelt das Nachsehen.

Hier der vollständige Wortlaut der Antwort des Landrats:

“Ihre Anfrage gern. § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages
hier: „Bodenuntersuchungen in Brilon”

Sehr geehrter Herr Loos,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

1. Hält der Landrat die Zeitspanne zwischen der Information der Öffentlichkeit über das Stattfinden der Informationsveranstaltung und der Durchführung der Veranstaltung für angemessen?

Die betroffenen Anwohner der beiden Wohngebiete sind mit Schreiben von Freitag, 18.10.2013, eingeladen worden. Die Information an die Medien wurde am Montag, 21.10.2013, 10 Uhr, verschickt, so dass der Hörfunk an diesem Tag noch die Möglichkeit hatte, auf die Bürgerversammlung hinzuweisen, und die Printmedien am darauf folgenden Dienstag. Am Montag, 21.10.2013, war die Einladung ebenfalls auf den Internetseiten des Hochsauerlandkreises und der Stadt Brilon veröffentlicht.
Der Zeitraum von der Einladung bis zur Bürgerversammlung wurde kurz gewählt, um eine zum Termin der Bürgerversammlung differenzierte und umfassende Erstinformation der Betroffenen unter Berücksichtigung der gewonnenen gutachterlichen Erkenntnisse sicher zu stellen und gleichzeitig eine in den Medien mögliche und im heutigen Web 2.0 entstehende Imagenachteilige Diskussion für die Stadt Brilon zu vermeiden. Trotz dieser kurzen Zeitspanne waren rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Bürgerzentrum Kolpinghaus anwesend. Zu der Bürgerversammlung wurden die Bürger schriftlich eingeladen, deren Grundstücke tatsächlich begrabt worden sind. Dazu zählten auch Mieter. Bürgerinnen und Bürger der beiden betroffenen Wohngebiete, deren Grundstücke nicht auf der Probeliste standen, wurden nicht angeschrieben, waren aber ebenfalls wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Brilon eingeladen. Für dieses Vorgehen hat sich der Kreis entschieden, weil das Informationsinteresse der Eigentümer und Mieter nicht beprobter Grundstücke innerhalb und außerhalb der untersuchten Gebiete gleich sein musste. Ich habe mich bereits in der Bürgerversammlung öffentlich entschuldigt, dass dieser Kreis nicht größer gewählt worden ist. Die in der Versammlung Anwesenden haben meine Entschuldigung angenommen.

(Anmerkung: Die Diskussionen gibt es auch so. Bei einer früheren Einladung hätten aber mehr Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit gehabt, sich direkt zu informieren! Und die Abwesenden konnten sich zur Entschuldigung des Lamdrats nicht in der Versammlung äußern…)

“2. Wie gedenkt der Landrat zukünftig bei ähnlichen Anlässen die frühzeitige Information der Öffentlichkeit sicherzustellen?

Die Gründe für die relativ kurzfristige Einladung habe ich Ihnen bereits in Frage 1 dargelegt. Auch zukünftig wird die Information der Öffentlichkeit jeweils im Einzelfall abgestimmt.

“3. Warum wurden vorab nur Vertreter einiger der im Kreistag vertretenen politischen Richtungen und nicht aller Richtungen informiert, obwohl gemäß § 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW der Kreistag „durch den Landrat über alle wichtigen Angelegenheiten der Kreisverwaltung zu unterrichten” ist?

In der Ältestenratssitzung am 11.10.2013 wurden die Fraktionen über die Bodenuntersuchungen und die anstehende Bürgerversammlung informiert. Darüber hinaus haben die jeweiligen
Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Soziales und des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten Kenntnis erhalten. In den nächsten Sitzungen der beiden Ausschüsse
wird über die Angelegenheit berichtet.

(Anmerkung: Damit bestätigt der Landrat indirekt, dass seine Informationspolitik nicht in Ordnung war. Die Kreistagsmitglieder der SBL und der Linken wurden nicht informiert.)

“4. Welche Bodenuntersuchungen wurden, auf Veranlassung der Kreisverwaltung oder mit Kenntnis der Kreisverwaltung, seit dem Jahr 1980 auf den jetzt untersuchten oder benachbarten Flächen in Brilon vorgenommen, und welche Ergebnisse hatten diese Untersuchungen?

Mir liegen erst ab dem Jahre 1985 Erkenntnisse zu Schwermetallbelastungen im Stadtgebiet Brilon vor, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:
1985/1988 Der Hochsauerlandkreis hat mit Beschluss des Kreistages vom 29.05.1985 die Untersuchung der landwirtschaftlich genutzten Flächen auf Schwermetalle im Boden im Kreisgebiet beauftragt Die Untersuchungen und Ergebnisse sind in einer Broschüre mit dem Titel „Schwermetalle in Böden landwirtschaftlich genutzter Flächen” 1988 veröffentlicht worden.
1991 durchgeführte Ergänzungsuntersuchungen auf Flächen, deren Einzelproben aus den Untersuchungen zum o.g. Schwermetallkataster hohe Anreicherungen von Schwermetallen aufwiesen, und 1993 entnommene Aufwuchsproben (Futtermittel) belegten einen standort- und bodenabhängig geringen Transfer von Schwermetallen aus dem Boden in die Pflanze. Einschränkungen für die Verfütterung ergaben sich somit nicht.
1989 Untersuchungen von Gartenböden in der Pagestraße in Brilon; ausgehend von den Ergebnissen des o.g. Schwermetallkatasters und dem hier durchzuführenden Bauleitplanverfahren wurden 10 Bodenproben aus 7 Hausgärten entnommen und auf Schwermetalle untersucht. Leitparameter war seinerzeit das Cadmium, parallel wurden diverse Gemüsepflanzen untersucht. Die z. T. hohen Schwermetallbelastungen (Maximalwerte: Cadmium 26,4 mg/kg, Blei 2359,0 mg/kg — Minimalwerte: Cadmium 4,1 mg/kg, Blei 564,0 mg/kg) führten dazu, dass vom Verzehr des angebauten und erntereifen Gemüses abgeraten wurde, gegen die Nutzung von Baum-, Zier- und Rasenflächen bestanden keine Bedenken. Die Ergebnisse wurden den Betroffenen am 25.09.91 in einem Gespräch mitgeteilt.
2004/2005 Im Zuge des Verkaufs und der Umgestaltung des Briloner Bahnhofes wurden hohe Schwermetallbelastungen analysiert, die weitere Untersuchungen nach sich zogen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass es sich hier um eine geogene, natürliche Belastung handelt. Aufgrund der Ergebnisse wurden, da der Wirkungspfad Boden—Mensch bei Verstaubung und entsprechender Inhalation nicht ausgeschlossen werden konnte (Worst-Case-Betrachtung), arbeitschutzrelevante Handlungsempfehlungen für den Baustellenbetrieb herausgegeben.
2006 Im Rahmen des Futtermittelkontrollplanes wurden Futterpflanzen von bekannten landwirtschaftlich genutzten belasteten Flächen im Raum Brilon erneut untersucht. Eine Überschreitung der futtermittelrechtlichen Grenzwerte für Schwermetalle wurde dabei nicht festgestellt.
2006/2012 Diverse Baumaßnahmen der Stadt vor allem im Bereich des Bahnhofes (z.B. Tiefbauarbeiten) führten aufgrund der geforderten Untersuchungen und der sich daraus ergebenden Entsorgungsprobleme für überschüssige Bodenmassen zum Anstieg der Baukosten. Dies mündete in die Beauftragung des Gutachterbüros Dr. Kerth & Lampe, Detmold; im Dezember 2012 mit der Zusammenstellung der Schwermetallbelastungen des Bodens im Stadtgebiet Brilon anhand der bis dato vorliegenden Gutachten und Erkenntnisse. Das Gutachten wurde der Stadt und dem Hochsauerlandkreis am 29.05.13 vorgestellt.
07/2013 Die Auswertung des o.g. Gutachtens führte zu der Beauftragung von Bodenuntersuchungen auf Schwermetallbelastungen im Bereich Derkerborn und Hoppecker Straße. Diese Bereiche wurden in Abstimmung mit dem Gutachter und der Stadt gewählt, weil im Bereich Derkerborn ein außerhalb des Baugebietes liegender Probenahmepunkt aus dem zuvor genannten Schwermetallkataster eine hohe Schwermetallbelastung aufwies und die zuvor durchgeführte Recherche im Rahmen des in 12/2012 beauftragten Gutachtens Hinweise auf ehemaligen Erzbergbau zeigten. Der Bereich Hoppecker Straße wurde gewählt, da für einen in dem Bereich liegenden Nutzgarten Bodenproben im FIS StoBo (Auswertung aus dem Fachinformationssystem der stofflichen Bodenbelastung) dokumentiert sind, die ebenfalls eine erhöhte Schwermetallbelastung aufweisen. Auch dies ist in dem zuvor beauftragten Gutachten der Stadt Brilon recherchiert worden.
09/2013 Beauftragung der Erstellung eines umweltmedizinisch — toxikologischen Gutachtens durch Prof. Ewers, Hygieneinstitut Gelsenkirchen.
10/2013 Vorstellung der Ergebnisse unter Teilnahme der Gutachter in einer Bürgerversammlung; das Gutachten von Prof. Ewers ist mittlerweile auf der Internetseite des HSK eingestellt, das Gutachten vom Büro Dr. Kerth & Lampe GmbH soll nach Klärung der Datenschutzbelange ebenfalls ins Internet gestellt werden.

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Legionellen: Verbreitung über Klimaanlagen

By admin at 6:50 pm on Wednesday, October 2, 2013

Landrat antwortet in seiner Funktion als Mitglied des Verbandsrats des Ruhrverbands

Das Legionellen-Problem in Warstein scheint ausgestanden. Trotzdem möchten wir den Interessierten die Antwort des Landrats des Hochsauerlandkreises auf eine Anfrage von SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos nicht vorenthalten. Das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL) hatte dem Landrat in dessen Funktion als Mitglied des Verbandsrats des Ruhrverbands am 10.09.2013 einige Fragen zu den Legionellen-Erkrankungen gestellt. Die Antwort trägt das Datum vom 02.10.2013. Wir dokumentieren hier vollständig die Anfrage der SBL und die Antwort des Landrats.

Anfrage

„Sehr geehrter Herr Landrat,
seit nunmehr 4 Wochen erkranken immer wieder Menschen in Warstein an Legionellen. Mittlerweile ist eine Kläranlage des Ruhrverbands als Infektionsherd lokalisiert. Bis gestern wurde noch keine Entwarnung gegeben. Die Gefahr der Infektion mit den gefährlichen Krankheitserregern besteht also möglicherweise weiterhin.
Der Ruhrverband behauptet in einer Pressemitteilung vom 06.09.2013 [http://www.ruhrverband.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/datum/2013/09/06/pressemitteilung-des-ruhrverbands-zur-klaeranlage-warstein/ ]: „Aus den rund 90 Jahren … ist uns als Fachleuten weltweit kein Fall bekannt, in dem eine Legionelleninfektion von einer Kläranlage ausgegangen ist.“ Durch ganz simple Internetrecherche (Eingabe von „wastewater treatment plant“ und „legionella“ in irgendeine Internetsuchmaschine) lässt sich jedoch herausfinden, dass bereits im Jahr 2008 eine biologische Kläranlage in Norwegen geschlossen wurde, weil in der Stadt Sarpsborg drei Legionellen-Wellen aufgetreten waren und die Kläranlage als Verursacher ermittelt wurde.
Im Ruhrverband sind auch Gemeinden aus dem HSK Mitglied. Mindestens 16 Kläranlagen des Ruhr¬verbands liegen im HSK. Sie als Landrat gehören dem Verbandsrat des Ruhrverbands seit 2005 an und sind der einzige Vertreter des HSK in diesem Gremium. Hiermit frage ich Sie in Ihrer Funktion als Mitglied des Verbandsrats:
• Welche Risiken für ein Auftreten und eine Ausbreitung von Legionellen-Erkrankungen sehen Sie im Hochsauerlandkreis?
• Welche Vorsorgemaßnahmen und welche Veränderungen halten Sie für erforderlich bzw. würden Sie empfehlen, um die Gefahr eines Ausbruchs weiterer Legionellen-Erkrankungen wirksam und nachhaltig zu reduzieren?
• Welche Maßnahmen schlagen Sie der Verbandsversammlung vor, damit im Einzugsgebiet des Ruhrverbands der Ausbruch neuer Legionellen-Erkrankungen verhindert wird?
• Welche Maßnahmen schlagen Sie der Verbandsversammlung vor, damit der Ruhrverband seinen Wissensstand und seine Informationspolitik verbessert?“

Antwort

„Legionellen in einer Kläranlage des Ruhrverbands in Warstein;
Antwort zur Anfrage vom 10.09.2013 gern. § 11 Abs. 1 Gesch0 des Kreistages

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage vom 10.09.2013 richtet sich an mich in meiner Funktion als Mitglied des Verbandsrats des Ruhrverbands. Ich bin als Vertreter der im Verbandsgebiet liegenden Kreise in den Verbandsrat gewählt worden. Es handelt sich damit nicht um eine Angelegenheit des Hochsauerlandkreises,
sondern um eine Angelegenheit, die dem Aufgabenbereich des Ruhrverbands zugeordnet ist, so dass Ihre Fragen grundsätzlich an den Ruhrverband zu richten wären. Im Interesse einer offen geführten Information und Kommunikation beantworte ich Ihre Anfrage gleichwohl wie folgt:

Frage 1: Welche Risiken für ein Auftreten und ein Verbreiten von Legionellen-Erkrankungen sehen Sie im Hochsauerlandkreis?
In Deutschland erkranken nach Angaben des Umweltbundesamts’ jährlich mindestens 20.000 bis 32.000 Menschen an durch Legionellen hervorgerufenen Lungenentzündungen. Eine Häufung von Krankheitsfällen wie jetzt in Warstein oder im Jahr 2010 in Ulm kann nie gänzlich ausgeschlossen werden.
Die Fälle in Warstein und Ulm haben gemeinsam, dass die Legionellen wohl über Klimaanlagen bzw. Kühltürme über die Stadt verteilt wurden. Dass kommunale Kläranlagen mit dem Ausbruch einer Legionellen-Epidemie in Zusammenhang stehen, ist weltweit in der Literatur nach Angaben der Expertenkommission nicht nie berichtet worden. Insofern ist das Risiko für eine derartige Infektionshäufung im Hochsauerlandkreis genauso hoch wie in allen anderen Städten und Landkreisen Deutschlands.

Frage 2: Welche Vorsorgemaßnahmen und welche Veränderungen halten sie für erforderlich bzw. würden Sie empfehlen, um die Gefahr eines Ausbruchs weiterer Legionellen-Erkrankungen wirksam und nachhaltig zu reduzieren?
Ich habe den Ruhrverband gebeten, baugleiche Kläranlagen bzw. Anlagen mit ähnlichen Randbedingungen auf Legionellen zu prüfen. In diesem Zusammenhang hatte der Ruhrverband ohnehin bereits freiwillig gegenüber dem Umweltministerium NRW erklärt, an einem entsprechenden landesweiten Untersuchungsprogramm teilzunehmen.

Frage 3: Welche Maßnahmen schlagen Sie der Verbandsversammlung vor, damit im Einzugsgebiet des Ruhrverbands der Ausbruch neuer Legionellen-Erkrankungen verhindert wird?
Ob und welche Maßnahmen vor diesem Hintergrund erforderlich sind, kann erst dann sicher beurteilt werden, wenn die Ergebnisse aus dem landesweiten Untersuchungsprogramm und der damit verbundenen Ursachenforschung vorliegen.

Frage 4: Welche Maßnahmen schlagen Sie der Verbandsversammlung vor, damit der Ruhrverband seinen Wissensstand und seine Informationspolitik verbessert?
Hierzu habe ich als Verbandsratsmitglied keine Veranlassung. Der Ruhrverband hat auf der Kläranlage Warstein die gebotenen Sofortmaßnahmen schnell und zielgerichtet umgesetzt. Die Öffentlichkeit wurde rechtzeitig, transparent und umfassend über seine Maßnahmen und seinen Kenntnisstand informiert. Darüber hinaus setzt sich der Ruhrverband ein, die Ursachen und Wirkungsketten zu ergründen.
Ausgehend von Ihrem Hinweis auf eine Legionellenauffälligkeit in einer norwegischen Kläranlage bei der Stadt Sarpsborg im Jahr 2008, muss an dieser Stelle klargestellt werden, dass es sich bei der norwegischen Anlage um eine Kläranlage einer Papierfabrik mit Abwassertemperaturen
von 37°C handelt, während Kläranlagen zur Reinigung kommunaler Abwässer maximale Abwassertemperaturen von 18- 21°C aufweisen.“

Anmerkung
Zum letzten Punkt möchten wir anmerken, dass die Temperatur in der Kläranlage Warstein wegen der Industrieabwässer bereits mehr als 20 Grad beträgt. Im August war sie wegen der hohen Außentemperaturen noch erheblich weiter angestiegen. Parallelen zu dem Legionellen-Aufkommen bei der Kläranlage in Norwegen im Jahr 2008 sind daher durchaus naheliegend.

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Legionellen: Offenbar Defizite in der Informationspolitik des Ruhrverbands

By admin at 8:29 am on Saturday, September 28, 2013

Mehr als einen Monat lang sind immer wieder Menschen in Warstein an Legionellen erkrankt. Mittlerweile ist eine Kläranlage des Ruhrverbands als Infektionsherd lokalisiert. Lange Zeit bestand die Gefahr der Infektion mit den gefährlichen Krankheitserregern, und für die Stadt direkt an der Grenze des HSK galt eine Reisewarnung.

Der Ruhrverband behauptete in einer Pressemitteilung vom 06.09.2013 [http://www.ruhrverband.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/datum/2013/09/06/pressemitteilung-des-ruhrverbands-zur-klaeranlage-warstein/ ]: „Aus den rund 90 Jahren … ist uns als Fachleuten weltweit kein Fall bekannt, in dem eine Legionelleninfektion von einer Kläranlage ausgegangen ist.“
Durch ganz simple Internetrecherche (Eingabe von „wastewater treatment plant“ und „legionella“ in irgendeine Internetsuchmaschine) lässt sich jedoch herausfinden, dass bereits im Jahr 2008 eine biologische Kläranlage in Norwegen geschlossen wurde, weil in der Stadt Sarpsborg drei Legionellen-Wellen aufgetreten waren und die Kläranlage als Verursacher ermittelt wurde.

Im Ruhrverband sind auch Gemeinden aus dem HSK Mitglied. Mindestens 16 Kläranlagen des Ruhrverbands liegen im HSK. Der Landrat des Hochsauerlandkreises Dr. Karl Schneider gehört dem Verbandsrat des Ruhrverbands seit 2005 an und ist der einzige Vertreter des HSK in diesem Gremium. Deshalb stellt Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) dem Landrat in seiner Funktion als Mitglied des Verbandsrats diese Fragen:
• Welche Risiken für ein Auftreten und eine Ausbreitung von Legionellen-Erkrankungen sehen Sie im Hochsauerlandkreis?
• Welche Vorsorgemaßnahmen und welche Veränderungen halten Sie für erforderlich bzw. würden Sie empfehlen, um die Gefahr eines Ausbruchs weiterer Legionellen-Erkrankungen wirksam und nachhaltig zu reduzieren?
• Welche Maßnahmen schlagen Sie der Verbandsversammlung vor, damit im Einzugsgebiet des Ruhrverbands der Ausbruch neuer Legionellen-Erkrankungen verhindert wird?
• Welche Maßnahmen schlagen Sie der Verbandsversammlung vor, damit der Ruhrverband seinen Wissensstand und seine Informationspolitik verbessert?

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Arbeitsverweigerung oder Falschinformation?

By admin at 10:21 am on Sunday, September 8, 2013

In den letzten Wochen gab es zahlreiche gravierende Pannen beim Krisenmanagement der Legionellen-Erkrankungen in Warstein. So wurde die Reisewarnung für Warstein vom Kreis Soest viel zu spät ausgesprochen, der Leiter des Kreisgesundheitsamtes in Soest fuhr kurz nach Ausbruch der Erkrankungen in einen Langzeit-Urlaub nach Frankreich, und Hinweise auf die Kläranlage nahe der LWL-Klinik, in welcher besonders viele Erkrankungen auftraten, als mögliche Ursache wurden zunächst ignoriert.

Und nun dies: „Eine besondere Herausforderung in der Aufklärungsarbeit stelle die Tatsache dar, dass Kläranlagen als eigenständige Infektionsquellen bisher noch nirgendwo vorgekommen seien“, so wird der Pressesprecher des Ruhrverbandes im Sauerlnadkurier zitiert.

Wenn man das liest, kann man sich fragen, ob es sich um Arbeitsverweigerung oder um Falschinformation des Ruhrverbandes handelt. Denn die simple Eingabe der Begriffe „legionella“ und „treatment plant“ (für Kläranlage), evtl. noch ergänzt um „wastewater“ und/oder „biological“, in irgendeine Internetsuchmaschine ergibt Links zu Berichten über die Schließung der Kläranlage in Sarpsborg (Norwegen) im Jahr 2008. Dort waren zuvor drei Wellen von Legionellen-Erkrankungen aufgetreten. Die Ermittlungen ergaben, dass die Aerosole aus dieser Kläranlage sowohl durch Klimaanlagen als auch direkt durch die Luft in die Umgebung verbreitet wurden und die Erkrankungen verursachten.

Die Folgen müssten sein:
1. Schließung und anschließender grundlegender Umbau der Kläranlage in Warstein.
2. Umgehende Untersuchung, ob es andere Kläranlagen mit Oberflächenbelüftung gibt, von denen ebenfalls derartige Gefahren ausgehen.
3. Grundlegende Veränderungen in der Organisation des Ruhrverbandes und der Kreisverwaltung Soest.

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Lebensmittelüberwachung – Wie funktioniert sie in Deutschland, wie in NRW, wie im Hochsauerlandkreis?

By admin at 9:00 pm on Wednesday, August 28, 2013

Im vergangenen März berichtete „Spiegel online“, der oberste Lebensmittelkontrolleur kritisiere, in Deutschland herrschten jetzt „Zustände wie im vorigen Jahrhundert“. Der Chef des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure (BVLK) Martin Müller beklage: „Die Länder und Kommunen, die für die Lebensmittelkontrolle verantwortlich sind, haben leider kein Interesse an tiefgreifenden Veränderungen und schützen lieber die heimische Wirtschaft. Nach wie vor liegen viele Daten nur handschriftlich vor, einen bundesweiten Austausch gibt es nicht.“

Siehe:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/oberster-lebensmittelkontrolleur-rechnet-mit-politikern-ab-a-887527.html

Der WDR knöpfte sich dann im April in der Sendung „Ratgeber“ die Lebensmittelüberwachung vor.

Ein Klick:
http://www1.wdr.de/themen/ratgeber/lebensmittelkontrolle112.html
… und mehrere Zitate:
„Neben den ca. 70.000 Einzelhändlern in NRW werden unter anderem auch Erzeuger im Lebensmittelbereich, Abpackbetriebe, Vertriebsunternehmen oder Transporteure regelmäßig kontrolliert. Dafür sind in NRW 51 Lebensmittelüberwachungsämter in den 30 Kreisen, 22 kreisfreien Städten und der Städteregion Aachen zuständig. Die Ämter sollen sich durch regelmäßige Überprüfungen davon überzeugen, dass die Vorschriften eingehalten werden.
Dazu schicken sie die Proben entweder in eines der sechs kommunalen Chemischen und Lebensmitteluntersuchungsämter (CVUA), in ein staatliches Veterinäruntersuchungsamt oder eines der vier Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Ostwestfalen-Lippe, Rhein-Ruhr-Wupper, Münsterland-Emscher-Lippe oder Rheinland.
Werden Verstöße festgestellt, so obliegt es der zuständigen Behörde, also den Ämtern auf Kreisebene, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Diese reichen von Verwarnungen über Bußgelder bis hin zur Beschlagnahme der Ware oder Schließung des Betriebes. “Das System ist in NRW so konstruiert, dass es vollkommen in der Hand der Kommune ist”, erklärt und kritisiert Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer der Organisation Foodwatch. Seiner Erfahrung nach werde in den Landkreisen häufig politisch entschieden, eine mögliche Strafe für einen regionalen Betrieb nicht oder nur abgeschwächt zu verhängen, weil es dabei auch immer um Arbeitsplätze oder Gewerbesteuern ginge. So hänge auch die Frage, ob man Auskunft zu bestimmten Proben bekomme, in NRW sehr von einzelnen Personen in den kommunalen Ämtern ab. “Das ist wie Kraut und Rüben”, kritisiert Wolfschmidt. Das sehen die Lebensmittelkontrolleure in NRW ähnlich. “Es gibt zum Beispiel keine zentrale Datei, wo man nachschauen kann, ob ein Betrieb schon einmal auffällig geworden ist”, beklagt Walter Bakensiefer, Vorsitzender des Bezirksverbandes der Lebensmittelkontrolleure im Rhein-Sieg-Kreis. Der Vorsitzende des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure, Martin Müller, fordert sogar “eine Art Lebensmittel-Europol”. Es sei Zeit für eine Entföderalisierung der Lebensmittelkontrollen und eine Bündelung der Kräfte, so Müller.“

Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) forderte schon mehrfach, der Hochsauerlandkreis solle die Zahl seiner Lebensmittelkontrolleure erhöhen. Doch weder bei der Verwaltung noch bei den Mehrheitsfraktionen fand er dafür Unterstützung. Der nächste Lebensmittelskandal lauert bestimmt schon an der nächsten Ecke? Darum stellte die SBL am 20. August 2013 eine neue Anfrage an den Landrat:

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Lebensmittelkontrollen

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

am 21.12.2011 antworteten Sie u.a. auf die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 20.12.2011 zu „Dioxin in Nahrungs- Futtermitteln“, der Hochsauerlandkreis beschäftige seit mehreren Jahren fünf Lebensmittelkontrolleure in Vollzeit. Des Weiteren ging aus Ihrer Antwort hervor, dass ein Lebensmittelkontrolleur aufgrund einer Erkrankung für ca. 6 Monate ausgefallen war, sodass sich die geleisteten Arbeitsstunden in der Lebensmittelkontrolle im Jahr 2011 auf ca. 7.100 h beliefen.

Wie stellt sich die Situation nach über 1,5 Jahren dar? Daher bitte ich erneut um die Beantwortung der Fragen:

1. Wie viele Lebensmittelkontrolleure sind jetzt beim Hochsauerlandkreis ganztags und/oder in Teilzeit beschäftigt?

2. Wie viele Lebensmittelkontrolleure stehen dem HSK somit im Verhältnis zum landesweiten Personaldurchschnitt zur Verfügung

3. Wie hoch ist die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden in der Lebensmittelkontrolle im Jahr 2012, wie hoch sind sie bisher im laufenden Jahr?

4. Wie viele Lebensmittel- und Futterproduzenten wurden im Jahr 2012, wie viele im laufenden Jahr durch MitarbeiterInnen des Kreisveterinäramtes oder beauftragter Sachverständiger überwacht? (Bitte um Angabe der Anzahl der Kontrollen und der Art der Betriebe.)

5. Wie viele und welche Auffälligkeiten wurden registriert und ggf. geahndet?

6. Beabsichtigt der HSK im Lebensmittelüberwachungsbereich weitere Lebensmittelkontrolleure auszubilden und/oder zu beschäftigen?

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