Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Wie ist die Situation der Flüchtlinge im Hochsauerlandkreis?

By adminRL at 10:45 pm on Tuesday, September 16, 2014

Im Sommer dieses Jahres ist die Zahl der Menschen, die aufgrund von kriegerischen Auseinandersetzungen ihre Heimat verließen, weiter gestiegen. Ein großer Teil von ihnen kam aus den Kriegsgebieten in Syrien und Irak. Die Situation in den Herkunftsländern war und ist oft lebensbedrohlich und katastrophal. Der Flüchtlingsrat NRW appelliert daher in seinem „Newsletter September 2014“ an alle Verantwortlichen, diese Menschen großzügig aufzunehmen.

Klick:
http://www.frnrw.de/index.php/presse/newsletter/item/3696-newsletter-september-2014

Wie überall in Deutschland, sind auch die Kommunen im Hochsauerlandkreis durch die große Zahl der Bürgerkriegsflüchtlinge, die ihnen zugewiesen werden, gefordert und teils überfordert.

Bisher erhielten wir leider von Behörden und örtlichen Medien nur wenige Informationen über die Situation der Flüchtlinge im Hochsauerlandkreis. Daher stellte Reinhard Loos, Fraktionsvorsitzender der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), am 16. September 2014 dem Landrat schriftlich folgende Fragen:

1. Wie hoch sind die aktuellen Flüchtlingszahlen (auch im Vergleich zum vergangenen Jahr)?

2. Wie ist die Wohnsituation der Flüchtlinge? Wie viele leben in sogenannten Gemeinschaftsunterkünften/Asylbewerberheimen? Wie viele sind nur mit ihren Familienangehörigen oder allein in einer Wohnung untergebracht?

3. Welchen Aufenthaltsstatus erhalten diese Menschen in der Regel?

4. Falls Flüchtlinge nur über eine Duldung verfügen, für welchen Zeitraum werden die Duldungen in der Regel ausgestellt? Wie viele Flüchtlinge/AsylbewerberInnen erhalten aktuell die Duldung regelmäßig oder in Ausnahmefällen nur bis zu einer Woche, wie viele bis zu zwei Wochen, wie viele bis zu einem Monat, wie viele bis zu drei Mo-naten, wie viele bis zu sechs Monaten, wie viele für ein Jahr, wie viele für länger als ein Jahr?

5. Hat die Dauer der Duldung Auswirkungen auf die Wohnmöglichkeiten? Wenn ja, wie wirkt sich das konkret aus?

6. Unter welchen Voraussetzungen erhalten geduldete Flüchtlinge/AsylbewerberInnen eine Arbeitserlaubnis? Wer erhält eine Arbeitserlaubnis? Wer erhält sie nicht, und warum erhält er/sie nicht? Unter welchen Umständen wird die Erlaubnis zurückgezogen?

7. Wie wird die medizinische Versorgung der Flüchtlinge/AsylbewerberInnen gewährleis-tet?

8. Welche Einrichtungen und Institutionen kümmern sich im Hochsauerlandkreis um Flüchtlinge und AsylbewerberInnen? Wie ist deren für diesen Zweck vorgesehene finanzielle und personelle Ausstattung?

9. Wie viele Flüchtlinge/AsylbewerberInnen wurden im Jahr 2013 und im laufenden Jahr abgeschoben und wie viele reisten „freiwillig“ aus?

10. In welche Länder reisten sie aus bzw. wurden sie abgeschoben?

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Ein Jahr Kommunales Integrationszentrum

By adminRL at 11:02 pm on Monday, August 11, 2014

Vor nunmehr einem Jahr, am 01.08.2013, wurde das Kommunale Integrationszentrum (KI) des Hochsauerlandkreises eingerichtet. Erklärtes Ziel des KI ist es, „allen Zuwanderern zu besten Chancen zu verhelfen“. Nach einem Jahr lässt sich vielleicht schon eine kleine Bilanz ziehen?
Darum bat die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 29. Juli 2014 den Landrat schriftlich um die Beantwortung mehrerer Fragen.

1. Welche Standards erfüllt der Hochsauerlandkreis, damit er Anspruch auf die Landesförderung für das Kommunale Integrationszentrum hat?

2. Durch welche Maßnahmen wurden und werden die Mitarbeiter/innen des KI qualifiziert und ggf. weiter gebildet?

3. Wie hoch waren die finanziellen Mittel, die dem KI im Jahr 2013 und im 1. Halbjahr 2014 zur Verfügung standen? Flossen außer den Landesmitteln zusätzliche Gelder für die Integrations-arbeit, z.B. aus dem Budget der Kreisverwaltung?

4. Wurde das für die Integrationsarbeit zur Verfügung stehende Geld vollständig für die Arbeit des KI verausgabt? Wenn nein, was geschah mit den restlichen Mitteln?

5. Wo liegen die Schwerpunkte der Arbeit des KI?

6. Welche Erfahrungen gibt es bei der Koordination der Arbeit des Kommunalen Integrations-zentrums mit den Aktivitäten der Träger der freien Wohlfahrtspflege?

7. Wie viele Migrantinnen und Migranten, Flüchtlinge und Asylbewerber/innen wurden und werden seit dem 1. August 2013 durch das Integrationszentrum betreut? (Uns interessiert beispielsweise auch, wie viele sogenannte Seiteneinsteiger beraten wurden und werden.)

8. Unterstützt das KI auch Flüchtlinge und ihre Familien, bei denen die Verlängerung ihres Aufenthalts (z.B. der Duldung) unsicher ist und/oder denen Abschiebung droht?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?

9. Welche Ansätze gibt es in der Arbeit des KI, die wirtschaftliche Situation von Ausländern durch die Erteilung von bisher nicht vorliegenden Arbeitserlaubnissen zu verbessern?

10. Wie viele Arbeitsstunden leisten die Mitarbeiter/innen des KI wöchentlich für die Integrations-arbeit? Wie groß ist der Zeitaufwand, den Ihre Mitarbeiter/innen pro Hilfesuchenden durch-schnittlich aufbringen? Wie groß ist er im Einzelfall maximal, wie gering minimal?

11. Wie sieht die Arbeit mit den Hilfesuchenden ganz praktisch aus, z.B. wenn der Fall eingetreten ist, dass für ein Flüchtlingskind kein Kita-Platz oder kein Platz in der Schule vorhanden ist?

12. Wie groß ist nach Ihrem Eindruck die Akzeptanz der Maßnahmen, z.B. bei den betreuten Schülerinnen und Schülern und bei der Sprachförderung der Erwachsenen?

13. Welche Hilfen bietet das KI konkret der Gruppe der Asylbewerber/innen an, beispielweise auch denjenigen Menschen, die in den verschiedenen Asylunterkünften im HSK leben?

14. Gibt es Ihres Erachtens spürbare Verbesserungen, etwa durch das Engagement der Arbeitsmarktlotsen oder bei der Zusammenarbeit mit den Jobcentern? Wenn ja, welche?

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Wo und wie leben Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und -bewerber?

By adminRL at 11:55 pm on Wednesday, February 26, 2014

Anfrage der SBL an den Landrat

Ende Januar 2014 erfuhr die SBL aufgrund einer schriftlichen Anfrage von der Ausländerbehörde die Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber, die im Jahr 2013 in den Hochsauerlandkreis eingereist sind. Hier noch einmal die Zahlen, wobei die Daten der Stadt Arnsberg nicht berücksichtigt sind, denn Arnsberg hat als einzige Kommune im HSK ein eigenes Ausländeramt.

332 Flüchtlinge und Asylbewerber im Jahr 2013

Demnach kamen insgesamt 332 Flüchtlinge und Asylbewerber in den Hochsauerlandkreis, davon 60 Kinder. 27 Neuankömmlinge ordnet das HSK-Ausländeramt den Flüchtlingen zu; 305 Menschen zählt es zu den Asylbewerbern. Laut amtlicher Definition sind für Flüchtlinge „Migranten, denen eine Asylberechtigung oder Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde“. Das bedeutet wahrscheinlich im Umkehrschluss, dass den sogenannten Asylbewerbern weder eine Asylberechtigung noch eine Fluchteigenschaft anerkannt wird. Angesichts der zahlreichen Krisen- und Kriegsgebiete dieser Welt ist das schon merkwürdig!? Und darum haben diese Menschen immer mit einer Maßnahme zu rechnen, die im Behördendeutsch als „Beendigung des Aufenthalts“ umschrieben wird. Im Klartext heißt das: Entweder „freiwillige“ Ausreise oder Abschiebung bei Nacht und Nebel!

Keine Informationen zu den Unterkünften

Die Fragen der SBL, z.B. nach der Belegdichte in den Flüchtlings- und Asylbewerber-Unterkünften, beantwortete die Kreisverwaltung nicht. Stattdessen verwies sie auf die Zuständigkeit der Kommunen.

Anfrage der Fraktion „Meschede braucht Zukunft“ (MbZ)

Die Ratsfraktion „Meschede braucht Zukunft“ (MbZ) griff daraufhin einige Fragen auf und stellte sie als schriftliche Anfrage an die Stadt Meschede. Hier etwas komprimiert die Antworten des Fachbereichs Ordnung:

12 bzw. 15 Quadratmeter Wohnfläche pro Person in den beiden Übergangsheimen

„In Meschede gibt es 2 Übergangsheime für Asylbewerber (in Meschede-Freieinohl und in Meschede-Calle). Hier werden Flüchtlinge sowie Asylbewerber untergebracht. Pro Person stehen (je nach Unterkunft) 12 bzw. 15 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung. Außerdem wurden insbesondere Familien mit Kindern und andere Familien in verschiedenen stadteigenen Häusern und Wohnungen in Meschede und Meschede-Freienohl untergebracht.

Insgesamt 65 Personen in den beiden Unterkünften, weitere 19 in vier kleineren Wohneinheiten

Die Familien mit Kindern leben in abgeschlossenen Wohnungen. In den beiden Übergangsheimen wohnen derzeit überwiegend Einzelpersonen sowie Müttern mit Kindern und Ehepaare ohne Kinder. Am 01.02.2014 waren die beiden Häuser mit 59 bzw. mit 6 Personen belegt, wobei in der erst genannten Unterkunft die von der Bezirksregierung anerkannte und geförderte Maximalbelegung bei 65 Personen, in der zweit genannten bei derzeit 20 Perso-nen liegt. Einzelpersonen wohnen in dem Haus in Meschede-Freienohl maximal mit 6 Personen in einem Zimmer, in Meschede-Calle maximal mit 2 Personen.

Unterkünfte sind von der Bezirksregierung anerkannt

Die Städte und Gemeinden müssen in dem Anerkennungsverfahren für Übergangsheime gegenüber dem Land bzw. der Bezirksregierung Mindeststandards nachweisen. Ohne diesen Nachweis werden die Übergangsheime nicht anerkannt. Beide derzeit genutzten Häuser in Meschede sind von der Bezirksregierung anerkannt.

Weitere Kapazitäten sind vorhanden

Sollte sich die Situation bzgl. des Zuzugs von Flüchtlingen und Asylbewerbern zuspitzen, kann die Unterkunft in Meschede-Calle für die Belegung von 44 Personen hergerichtet werden. Außerdem wird derzeit eine städtische Eigentumswohnung renoviert, in der maximal 10 Personen untergebracht werden können.

„Leverkusener Modell“ in Teilbereichen

“Das in der Stadt Arnsberg angewandte sogenannte „Leverkusener Modell“, welches das Ziel hat, Flüchtlinge in Privat- statt in Gemeinschaftswohnungen unterzubringen, wird in Meschede in Teilbereichen angewandt.“

Bisher keine ernsthaften Konflikte aber zunehmend sprachliche Schwierigkeiten

Weiter berichtet der Mitarbeiter des Ordnungsamts, in Meschede habe es bisher keine ernsthaften Konflikte zwischen einzelnen Gruppen und Ethnien gegeben. Es komme aber in Einzelfällen auch zu Spannungen, die sich nicht vermeiden ließen. Eine fachliche Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen könne von der Stadtverwaltung aus nur sehr eingeschränkt geleistet werden. Die beiden Hausmeister würden neben russisch auch serbisch, kroatisch und mazedonisch sprechen. So sei die Verständigung mit einem Großteil der Flüchtlinge möglich gewesen. Seit dem verstärkten Zuzug aus dem Nahen Osten (Syrien, Ägypten, Iran, Irak) und Afrika (Mali, Eritrea, Somalia und nordafrikanischen Ländern) sei eine Verständigung nur noch über die Flüchtlingsberatung der Diakonie möglich.

Diakonie leistet Hilfe

Mit der Diakonie wurden demnach Vereinbarungen zur Hilfestellung bei Ankunft, bei Behörden- und Schulangelegenheiten, Sprachkursen, Sprachunterstützung, Dolmetschertätigkeit und bei Personen, die privat untergebracht sind (Mietverhältnis etc.) getroffen.

Last not least Finanzen und Hoffnungen

Bemerkung der SBL: Die Städte und Gemeinden tragen für die Flüchtlinge und Asylbewerber große finanzielle Lasten. Deutet man den Teilergebnisplan der Stadt Meschede richtig, so sind dort für das Produkt „Verwaltung/Betrieb von Einrichtungen für Asylbewerber“ für 2014 als Ergebnis aller Einnahmen und Ausgaben -14.820 Euro angesetzt. Dieser Endbetrag gibt selbstverständlich nicht alle Kosten der Migration wieder. Ein ganz erheblicher Teil der kommunalen Ausgaben für Flüchtlinge und Asylbewerber wird über Schlüsselzuweisungen (Soziallastenansatz) des Landes ausgeglichen.

Auch in Anbetracht der finanziellen und sonstigen Aufwendungen ist es wichtig, dass Asylbewerber und Flüchtlinge ein Bleiberecht und somit eine dauerhafte Perspektive bei uns im Sauerland haben. Falls ihnen – anders als bisher – frühzeitig die Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit eingeräumt würde, könnten viele Asylbewerber und Flüchtlinge ihren Lebensunterhalt selbst erarbeiten. Wir hoffen auf ein Umdenken beim Gesetzgeber und bei der Kreisauslän-erbehörde. Es musst endlich Schluss sein mit den sogenannten „freiwilligen“ Ausreisen und menschenverachtenden Abschiebungen!

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332 Flüchtlinge und Asylbewerber kamen 2013 in den Hochsauerlandkreis, davon 60 Kinder

By adminRL at 11:02 pm on Friday, January 31, 2014

Diese Frage stellte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises am 03.12.2013. Mit Schreiben datiert vom 24.01.2014 – und somit nicht gerade fristgerecht, denn die Kreisverwaltung hat eigentlich für ihre Antwort nur 2 Wochen lang Zeit – kam die Antwort. Dazu am Text-Ende unsere Anmerkungen. Hier erstmal ungekürzt das Schreiben der zuständigen Organisationseinheit des HSK:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Fragen beantworte ich nachstehend wie folgt:

1. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber zogen in diesem Jahr in den Zuständigkeitsbereich unserer Ausländerbehörde bzw. wurden ihr zugewiesen? Wie viele Kinder waren darunter?

Im Jahr 2013 sind 27 Flüchtlinge (Migranten, denen eine Asylberechtigung oder Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde) und 305 Asylbewerber in den hiesigen Zuständigkeitsbereich gezogen. Unter den Flüchtlingen befinden sich 7 und unter den Asylbewerben 53 Kinder.

2. Wie viele erwarten Sie noch bis Ende 2013?

Entfällt mit Blick auf die Antwort zu Frage 1.

3. Aus welchen Ländern flohen diese Menschen?

Die Flüchtlinge stammen überwiegend aus Syrien oder sind ungeklärter Herkunft; die Asylbewerber kamen vorwiegend aus Serbien, Eritrea, Guinea, Marokko, Mazedonien oder Ägypten.

4. Wie und wo sind sie untergebracht?
5. Wie ist die Belegungsdichte in den Unterkünften? Wie viele Menschen leben maximal in einem Raum, wie viele im Durchschnitt?
6. Wie gewährleistet der HSK (in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden) die Einhaltung von Mindeststandards bei den Anforderungen an den Wohnraum, sodass die Unterbringung — ausnahmslos – als menschenwürdig bezeichnet werden und ein Familienverband aufrecht erhalten werden kann?
7. An welche Alternativen denkt der HSK, falls die Kapazitätsgrenzen bei den Unterkünften überschritten sind?
8. Die Stadt Arnsberg verfährt nach dem sogenannten „Leverkusener Modell”, das das Ziel hat, Flüchtlinge in Privatwohnungen statt in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Beabsichtigt der Hochsauerlandkreis ebenfalls dieses Modell anzuwenden?
9. Bei der Unterbringung von Menschen aus verschiedenen Ländern und unterschiedlicher Ethnien können leicht Konflikte entstehen. Welche Strategien entwickelt der Hochsauerlandkreis bzw. welche Maßnahmen ergreift er, um der Gefahr etwaiger Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Flüchtlingen und Asylbewerbern oder Gruppen/Ethnien vorzubeugen bzw. sie zu minimieren?
10. Wie hoch sind voraussichtlich die Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber im Jahr 2013? Welche Ausgaben wurden für 2014 im Haushalt veran-schlagt?

Die Aufnahme, Unterbringung und die Betreuung zugewiesener Asylbewerber und Flüchtlinge obliegt den Kommunen. Ich bitte Sie daher, sich zur Beantwortung der Fragen 4 — 10 an die Städte und Gemeinden zu wenden.

11. Welche Aufwendungen hat der Hochsauerlandkreis zu tragen, welche die Städte und Gemeinden im HSK unter Berücksichtigung, dass für neu zugewanderte Flüchtlinge das Land NRW den Gemeinden ab dem Tag der Einreise für die Dauer von 2 Jahren eine Integrationspauschale gewährt, die abgesehen von einigen Ausnahmen, zwischen entweder 1.050 Euro oder 250 Euro pro Vierteljahr, je nachdem ob der Flüchtling/Asylbewerber eine Leistung nach SGB XII oder nach SGB II bezieht, variiert?

Die Aufwendungen werden nicht durch den Hochsauerlandkreis sondern von den Kommunen getragen. Ich bitte Sie daher, sich zur Beantwortung dieser Frage an die Städte und Gemeinden zu wenden.

12. Liegen dem HSK Rückmeldungen von den freien Wohlfahrtsverbänden bzgl. der Inanspruchnahme der Migrationserstberatung vor? Wenn ja, wie groß ist der Beratungsbedarf und welche Schlüsse und Konsequenzen zieht die Ausländerbehörde aus den Informationen der freien Wohlfahrtsverbände?

Konkrete Rückmeldungen über die Migrationserstberatung liegen mir nicht vor.
Zwischen dem Kommunalen Integrationszentrum, den Wohlfahrtsverbänden und der Aus-länderbehörde erfolgt ein regelmäßiger Austausch, um die bestmöglichen Beratungsmöglichkeiten anzubieten.

13. Wie viele Menschen wurden im Jahr 2013 abgeschoben? Wie viele reisten „freiwillig” aus?

In dem Bezugszeitraum wurden 12 Personen in ihr Heimatland abgeschoben, weil sie vollziehbar ausreisepflichtig waren und ihrer Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen sind.
In dem gleichen Zeitraum sind 50 Ausländer — mit entsprechender staatlicher, finanzieller Förderung — freiwillig wieder ausgereist.

14. Mit wie vielen Abschiebungen und „freiwilligen” Ausreisen rechnet der HSK noch bis zum 31.12.2013?

Entfällt mit Blick auf die Antwort zu Frage 13.

15. In welche Länder erfolgten die Abschiebungen und „freiwilligen” Ausreisen?

Die Abschiebungen erfolgten nach Ägypten, Armenien, Aserbaidschan, China, Kirgistan, Serbien und in die Türkei. Die Freiwilligen Ausreisen erfolgten nach Armenien, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Iran, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Pakistan, Russland und Serbien.

16. Wie hoch ist der Betrag, den der Hochsauerlandkreis im Jahr 2013 insgesamt an die „freiwillig” Ausreisenden für das Verlassen der Bundesrepublik zahlte bzw. noch zahlt?

Bei den Rückkehrhilfen handelt es sich vornehmlich um staatlich geförderte Programme, welche von den Kommunen eigenverantwortlich vermittelt werden.
Ich bitte Sie daher, sich zur Beantwortung dieser Frage an die Städte und Gemeinden zu wenden.“

Anmerkungen:
Nach Auffassung der SBL sollte die HSK-Ausländerbehörde in der Lage sein, alle unsere Fragen beantworten zu können. Nichts desto trotz werden wir eine ähnlich lautende Anfrage mit Hilfe der jeweiligen Ratsfraktionen an einige Stadtverwaltungen richten.
Die Angaben beziehen sich übrigens nur auf 11 Städte und Gemeinden im HSK, denn die Stadt Arnsberg hat ein eigenes Ausländeramt.

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Neue Willkommenskultur?

By admin at 12:06 am on Friday, December 27, 2013

Alljährlich bringt die Südwestfalen Agentur – im Auftrag der Landräte! – einen “Südwestfalen Kompass” heraus, in dem sie über den Stand der Regionale-Projekte berichtet. Er bezieht sich auf alle 5 südwestfälischen Landkreise. Hier läßt sich der aktuelle Kompass herunterladen (Achtung: Die Datei hat 9,1 MB).

In der kürzlich erschienenen Ausgabe “5.0” findet sich auch ein Kapitel mit der Überschrift “Beim Thema Willkommenskultur kann jeder helfen”. Darin erklärt eine Mitarbeiterin der Südwestfalenagentur u.a. (S. 168): “Es muss gelingen, gemeinsam mit Arbeitgebern, Einzelhandel sowie Bürgerinnen und Bürgern vor Ort so starke Netzwerke zu schaffen, dass jede Neubürgerin und jeder Neubürger sich tatsächlich willkommen fühlt“. Ob das wohl auch für das Ausländeramt des HSK in Meschede gilt, oder zählen dort nicht alle Flüchtlinge als “Neubürgerin” oder “Neubürger”?

Wir sind gespannt…

Übrigens: Auch Helene Fischer, deren Mega-Fernseh-Show am Abend des 1. Weihnachtstages sehr gefeiert wurde, ist Migrantin. Sie wurde in Sibirien geboren und wanderte mit ihren Eltern und ihrer Schwester nach Deutschland ein.

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Wie groß ist der Zuzug von Flüchtlingen und Asylbewerbern in den Hochsauerlandkreis?

By admin at 12:02 pm on Wednesday, December 4, 2013

Die Stadt Arnsberg, die als einzige Kommune im Hochsauerlandkreis eine eigene Ausländerbehörde hat, informierte im November 2013 im „Blickpunkt Arnsberg-Sundern“ über den großen Zustrom von Asylbewerbern in ihrem Stadtgebiet. Siehe:
http://www.blickpunkt-arnsberg-sundern.de/dramatischer-anstieg-bei-asylbewerbern-zwingt-zum-handeln

Besonders deutlich wird die Dimension an dem Beispiel des Übergangswohnheims auf der Hammerweide. Dort sei die Belegung in den letzten Monaten von 40 auf 93 Personen gestiegen. Damit sei die Kapazitätsgrenze erreicht. Spätestens im Januar könne die Stadt Arnsberg neu zugewiesene Menschen nicht mehr unterbringen. Darum suche eine Arbeitsgruppe nach Lösungen, möglicherweise auch durch Reaktivierung alter Unterkünfte.

Sicherlich stellt sich die Situation im Bereich des Ausländeramts des Hochsauerlandkreises, das für alle Städte und Gemeinden im HSK außer Arnsberg zuständig ist, ähnlich dar!? Darum bat Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) den Landrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber zogen in diesem Jahr in den Zuständigkeitsbereich unserer Ausländerbehörde bzw. wurden ihr zugewiesen? Wie viele Kinder waren darunter?

2. Wie viele erwarten Sie noch bis Ende 2013?

3. Aus welchen Ländern flohen diese Menschen?

4. Wie und wo sind sie untergebracht?

5. Wie ist die Belegungsdichte in den Unterkünften? Wie viele Menschen leben maximal in einem Raum, wie viele im Durchschnitt?

6. Wie gewährleistet der HSK (in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden) die Einhaltung von Mindeststandards bei den Anforderungen an den Wohnraum, sodass die Unterbringung –ausnahmslos- als menschenwürdig bezeichnet werden und ein Familienverband aufrecht erhal-ten werden kann?

7. An welche Alternativen denkt der HSK, falls die Kapazitätsgrenzen bei den Unterkünften überschritten sind?

8. Die Stadt Arnsberg verfährt nach dem sogenannten „Leverkusener Modell“, das das Ziel hat, Flüchtlinge in Privatwohnungen statt in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Beabsichtigt der Hochsauerlandkreis ebenfalls dieses Modell anzuwenden?

9. Bei der Unterbringung von Menschen aus verschiedenen Ländern und unterschiedlicher Ethnien können leicht Konflikte entstehen. Welche Strategien entwickelt der Hochsauerlandkreis bzw. welche Maßnahmen ergreift er, um der Gefahr etwaiger Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Flüchtlingen und Asylbewerbern oder Gruppen/Ethnien vorzubeugen bzw. sie zu minimieren?

10. Wie hoch sind voraussichtlich die Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber im Jahr 2013? Welche Ausgaben wurden für 2014 im Haushalt veranschlagt?

11. Welche Aufwendungen hat der Hochsauerlandkreis zu tragen, welche die Städte und Gemein-den im HSK unter Berücksichtigung, dass für neu zugewanderte Flüchtlinge das Land NRW den Gemeinden ab dem Tag der Einreise für die Dauer von 2 Jahren eine Integrationspauschale gewährt, die abgesehen von einigen Ausnahmen, zwischen entweder 1.050 Euro oder 250 Euro pro Vierteljahr, je nachdem ob der Flüchtling/Asylbewerber eine Leistung nach SGB XII oder nach SGB II bezieht, variiert?

12. Liegen dem HSK Rückmeldungen von den freien Wohlfahrtsverbänden bzgl. der Inanspruchnahme der Migrationserstberatung vor? Wenn ja, wie groß ist der Beratungsbedarf und welche Schlüsse und Konsequenzen zieht die Ausländerbehörde aus den Informationen der freien Wohlfahrtsverbände?

13. Wie viele Menschen wurden im Jahr 2013 abgeschoben? Wie viele reisten „freiwillig“ aus?

14. Mit wie vielen Abschiebungen und „freiwilligen“ Ausreisen rechnet der HSK noch bis zum 31.12.2013?

15. In welche Länder erfolgten die Abschiebungen und „freiwilligen“ Ausreisen?

16. Wie hoch ist der Betrag, den der Hochsauerlandkreis im Jahr 2013 insgesamt an die „freiwillig“ Ausreisenden für das Verlassen der Bundesrepublik zahlte bzw. noch zahlt?

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Citta Futura – Stadt der Zukunft

By admin at 1:13 am on Sunday, November 17, 2013

Im Hochsauerlandkreis gab es in den letzten Monaten und gibt es weiterhin zahlreiche Beispiele für einen zwar legalen, aber inhumanen Umgang des Kreisausländeramtes mit Flüchtlingen. Wir werden demnächst noch näher darauf eingehen. Aber auch in anderen Gegenden Europas haben Flüchtlinge öfters große Probleme.

Am Samstag (16.11.) abend sprach ein katholischer Pfarrer in der ARD das “Wort zum Sonntag”. Thema war der Volkstrauertag.
In diesem Zusammenhang ging der Pfarrer auch darauf ein, der “Volkstrauertag” könnte in einen europäischen “Völkertrauertag” umgewandelt werden. “Die Verantwortlichen sollten auch darüber nachdenken: Unsere reichen Länder leben recht gut von den Natur- und Bodenschätzen aus den Armenhäusern der Welt. Dabei nehmen wir den “sozialen Tod” unzähliger Menschen dort stillschweigend hin und den wirklichen, wenn sie zu uns kommen wollen…
Aber zu allen Zeiten und weltweit hat es Wanderungsbewegungen und Flüchtlingsströme gegeben. Oft aus Armut. Wegen verheerenden Naturkatastrophen, wie jetzt auf den Philippinen. Aber auch aus Kriegsgründen. Der Volkstrauertag könnte uns daran erinnern, dass der Zweite Weltkrieg eine der größten Migrationsbewegungen der Menschheitsgeschichte ausgelöst hat, deren Folgen bis heute spürbar sind. Mehr als 20 Millionen Menschen in Europa hatten ihre Heimat verloren.

Als Beispiel, dass es auch anders gehen kann, nennt der Pfarrer ein Dorf aus Süditalien, mit einer “Citta Futura”.

Wer den ganzen Text nachlesen möchte, findet ihn hier.

Hoffen wir, dass auch der eine oder andere Kreispolitiker oder Kreisbeamter ins Nachdenken kommt…

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Kreisausländeramt und der Fall Herceg

By admin at 10:29 am on Friday, October 18, 2013

In einem Schreiben vom 16.10.2013 an das SBL-Kreistagsmitglied hat das Ausländeramt die Veröffentlichung der Pressemitteilung des Solidaritätsgruppe Herceg auf den Internetseiten der SBL beanstandet. Dazu hat Reinhard Loos geantwortet:

“Sehr geehrte Damen und Herren des Kreisausländeramtes!

Ihr Schreiben vom 16.10.2013 haben wir erhalten. Uns liegen zum Fall Herceg einige Unterlagen vor (wenn auch bisher nicht alle), und wir haben selbst mit dem Ehepaar Herceg längere Gespräche geführt.
Aus den uns vorliegenden Informationen ergibt sich, dass Ihr Schreiben vom 16.10.2013 stellenweise unrichtig ist, dass einige Sachverhalte unrichtig dargestellt werden (z.B. hinsichtlich der Sprachkenntnisse von Frau Herceg), dass die Beurteilung der medizinischen Situation von Frau Herceg unrichtig ist, und dass außerdem aktuelle und wichtige Sachverhalte unerwähnt bleiben, z.B. die auch im WDR-Fernsehen vom Arbeitgeber geäußerte Absicht an einer Fortsetzung der unbefristeten Beschäftigung von Herrn Herceg.
Wie schon öfters in derartigen Fällen, läßt sich auch die Beurteilung der strafrechtlichen Relevanz nicht nachvollziehen, wenn man die näheren Umstände betrachtet.
Sehr irritierend ist weiterhin, dass sich die Argumentation mehrfach auf Aussagen der Polizei Brilon stützt. Die Beamten des Polizeidienststelle Brilon haben bekanntlich ein erhebliches Glaubwürdigkeitsproblem, das von ihnen selbst sowie von der Leitung der Kreispolizeibehörde verursacht wurde. Dazu verweise ich auf die umfangreiche Medienberichterstattung in den letzten Monaten.
Insbesondere können wir Ihrem Schreiben auch nicht entnehmen, welchen aktuellen Anlaß es gibt, das Ehepaar Herceg jetzt abzuschieben; uns ist bisher keiner bekannt.
Wir werden daher den Sachverhalt weiter prüfen.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Reinhard Loos”

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Minderjährige Flüchtlinge – Endet ihre Flucht vor Gewalt und Tod in Abschiebung und Hoffnungslosigkeit?

By admin at 4:37 pm on Monday, October 14, 2013

Arbeitsunterlage zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Die Ministerien für Inneres und Kommunales und für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen gaben gemeinsam im März 2013 die „Handreichung im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen“ heraus. Diese Arbeitsunterlage enthält Hinweise und Empfehlungen für den Umgang der Behörden mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Ziel der „Handreichung“ ist es auch, die Probleme, die sich aus dem Aufenthalts- und Asylrecht ergeben, mit dem Kinder- und Jugendhilferecht besser in Einklang zu bringen.

SBL fragt nach
Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) nahm diese Arbeitsunterlage zum Anlass, dem Hochsauerlandkreis einige Fragen zu stellen. Hier eine Zusammenfassung der Fragen und der Antworten der Ausländerbehörde des HSK:

Ein junger afghanischer Flüchtling in Olsberg
Die Frage der SBL, ob sich im Zuständigkeitsbereich des HSK-Ausländeramtes derzeit unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufhalten, wird in dem Antwortschreiben mit Datum vom 19.09.2013 bejaht. Der HSK schreibt dazu: „Im Januar 2013 ist ein 15jähriger Jugendlicher aus Afghanistan allein in das Bundesgebiet eingereist. Er wurde unmittelbar nach der Vorsprache beim Ausländeramt dem Jugendamt zugeführt. Es wurde ein Vormund bestellt; der Jugendliche lebt bei seinem Onkel in Olsberg und hat zwischenzeitlich einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt. Über den Antrag hat das Bundesamt noch nicht entschieden.“ Weiter geht aus der Antwort hervor, dass das Jugendamt des Hochsauerlandkreises den Vormund stellt.

Zwei weitere minderjährige Flüchtlinge irgendwo im HSK
Des Weiteren lässt uns die Kreisverwaltung wissen, dass im Jahr 2012 zwei Jugendliche in ihren Zuständigkeitsbereich eingereist sind. In beiden Fällen sei seitens des Kreisjugendamts ein Vormund oder Pfleger bestellt worden. „Die Jugendlichen halten oder hielten sich ausschließlich bei Verwandten auf.“ Infos über den Aufenthaltsort dieser zwei minderjährigen Flüchtlinge beinhaltet die Antwort leider nicht. Wir wissen also auch nicht, ob sie eine Schule besuchen oder ob sie nicht „freiwillig“ oder unfreiwillig ausgereist (worden) sind (Abschiebung???).

Detailfragen und -antworten
SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos fragte u.a.:
„Durch welche geeigneten Maßnahmen überprüft der Hochsauerlandkreis die Altersangaben der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, so dass sicher gestellt wird, dass das Kind oder der Jugendliche nicht fälschlicherweise als Erwachsener eingestuft und somit dem Jugendamt nicht zugeführt wird? Wie verhält sich Ihre Behörde im Zweifelsfall?“
Die Antwort:
„Die Sachverhalte werden, unter Beachtung der Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen, gewissenhaft geprüft. Bisher bestanden keine Zweifel an der vorgetragenen Minderjährigkeit.“

Die nächste Frage der SBL:
„Werden und wurden in aufenthaltsrechtlichen Fragen von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen seitens des Hochsauerlandkreises stets unabhängige Beratungsstellen und/oder Rechtsanwälte mit einbezogen? Wenn nein, warum nicht?“
Die Antwort:
„Nein. Wie bereits in der Antwort zu Frage 8 dargelegt, werden die Sachverhalte unter Beachtung der ‘Handreichung’ beurteilt. Die Vertretung der Mündel obliegt einem Vormund. Bei Bedarf werden Beratungsstellen/Rechtsanwälte mit einbezogen.“

Grund zur Sorge?
Ja, die Sauerländer Bürgerliste macht sich Sorgen um die Zukunft der drei jungen Flüchtlinge. Denn ein minderjährig nach Marsberg eingereister unbegleiteter Iraker musste den Hochsauerlandkreis wieder Richtung Irak verlassen. Die SBL hatte mehrfach erfolglos versucht, vom Ausländeramt Informationen über den Jugendlichen und die Umstände, in denen er in Marsberg lebte, zu erhalten. Wir berichteten darüber. Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?s=minderj%C3%A4hriger+fl%C3%BCchtling

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Abschiebung nach 21 Jahren Aufenthalt in Brilon soll 32-jährige Ehe auseinander reißen

By admin at 5:08 pm on Monday, October 7, 2013

„Wenn die mich abschieben, bin ich innerhalb von 2 Monaten tot“, sagt Nazmi Herceg voller Verzweiflung. Dem 49-jährigen aus dem Kosovo stammenden Roma und seiner 47-jährigen Ehefrau droht nach 21 Jahren Duldung in Deutschland die Abschiebung in den Kosovo und nach Mazedonien.

Die Gewissheit, dass die Abschiebung die 32-jährige Ehe zerstören würde, raubt Herrn Herceg jeglichen Lebensmut. Seine Frau leidet an psychischen Erkrankungen, Diabetes und hat bereits zwei Suizidversuche hinter sich. Eine Abschiebung könnte sie in ihrem labilen psychischen Zustand das Leben kosten.

Herr Herceg arbeitete viele Jahre, beide sind Steuerzahler und leben trotz ihrer schwachen Gesundheit unabhängig vom Staat. Mit Schock in den Augen berichtet er über die Abschiebung seines Sohnes Adil vor einem Jahr: „In der Nacht stürmten vermummte Polizisten in die Wohnung meines Sohnes, der hier in Deutschland eine Frau und ein Kind hat, und schoben ihn ab“. Damals berichtete der WDR über die inzwischen als rechtswidrig anerkannte Abschiebung der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises. Auch dieses Mal leitete jene Ausländerbehörde den Abschiebeprozess ein. Nun liegt der Fall beim Petitionsausschuss des Düsseldorfer Landtages.

Die Hercegs leben seit 21 Jahren ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in Brilon und haben sich dennoch in ihr soziales Umfeld integriert. Auf Anfrage bestätigt Herr Hercegs Arbeitgeberin, dass sie mit seinen Arbeitsleistungen „überaus zufrieden“ ist. Seit 2012 ist er sogar unbefristet angestellt. Auch Frau Herceg arbeitet trotz Krankheiten in Teilzeit.

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7 Abschiebeflüge ins ehemalige Jugoslawien innerhalb von 7 Monaten

By admin at 9:47 pm on Saturday, May 18, 2013

Erst am Dienstag hat die Bundeskanzlerin in ihrer Rede auf dem Demographiekongress in Berlin für mehr Zuzüge geworben. Trotzdem gibt es weiter einen intensiven Drang zumAbschiebungen.

Auf
http://abschiebestop.blogsport.de
lesen wir:

Abschiebetermine 2013 / Düsseldorf
14. Mai 2013 in AKTUELL

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der Piraten an das Innenministerium NRW geht hervor, dass für 2013 vom Düsseldorfer Flughafen aus folgende Sammelabschiebungen terminiert sind:

23.04. Serbien
07.05. Kosovo
18.06. Serbien/Mazedonien
16.07. Serbien
24.09. Serbien
08.10. Kosovo
19.11. Serbien

Änderungen oder weitere Sammelabschiebungen sind nicht auszuschließen.
Es ist davon auszugehen, dass die meisten dieser Flüge europäisch koordiniert sind unter Beteiligung von Frontex, so dass auch Personen aus Belgien, Frankreich, den Niederlanden usw. betroffen sein können.

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Flüchtlinge und Asylbewerber – Wie viele leben im HSK? Wie viele wurden abgeschoben?

By admin at 8:50 am on Wednesday, April 24, 2013

Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) erhielt aufgrund einer Anfrage der SBL dazu vom Landrat eine kurze Antwort.

Aus dem Schreiben des HSK-Ausländerbehörde vom 19.04.2013 geht hervor, dass sich zum jetzigen Zeitpunkt im Hochsauerlandkreis (ohne die Stadt Arnsberg; denn Arnsberg hat ein eigenes Aus1änderamt) 141 Flüchtlinge aufhalten. Zudem würden hier 232 Asylbewerber leben sowie 19 Asylfolgeantragsteller.
Summa Summarum handelt es sich also um 392 Männer, Frauen und Kinder, die im Hochsauerlandkreis Aufenthalt und Bleibe suchen.
Die Flüchtlinge stammten, schreibt die Kreisverwaltung, überwiegend aus Syrien, Afghanistan und der Türkei. Im Jahr 2012 und bis zum 19.04.2013 seien 20 Flüchtlinge und 183 Asylbewerber, vorwiegend aus den drei genannten Ländern, neu zugezogen. Das wäre also in etwa die Hälfte aller im HSK lebenden Flüchtlinge/Asylbewerber.

Zum Aufenthaltsstatus dieser Menschen berichtet die Behörde nichts; denn die Fragestellung der SBL dazu war ihr nicht konkret genug. Mehrere weitere Fragen blieben leider auch unbeantwortet, wie z.B. danach, wie viele der betreffenden Personen den HSK 2012 und im ersten Quartal 2013 aus welchen Gründen auch immer verließen, sowie die heikle Frage nach der Zahl der Abschiebungen und zwangsweisen Aufenthaltsbeendigungen.

Bei den Fragen nach der Aufnahme, der Unterbringung, der Betreuung zugewiesener ausländischer Flüchtlinge verwies der HSK an die Städte und Gemeinden.

Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber aus dem Hochsauerlandkreis in den letzten Monaten abgeschoben wurden oder einer Abschiebung mit einer sogenannten „freiwilligen“ Ausreise zuvor kamen, bleibt zunächst das Geheimnis des Ausländeramtes. Wir nehmen an, es gibt eine gewisse „Fluktuation“.

Um mehr über mögliche Aufenthaltsbeendigungen zu erfahren, schickte die SBL am 23.04.13 eine weitere Anfrage an den Landrat.

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Ehemaliger Bundespostminister kämpft gegen Abschiebungen

By admin at 12:54 am on Tuesday, November 13, 2012

Der ehemalige Bundespostminister Prof. Dr. Christian Schwarz-Schilling setzt sich seit einigen Jahren mit dem Thema “Flüchtlinge” auseinander.

Sein besonderes Engagement gilt ethnischen Minderheiten, die als Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien nach Deutschland kamen. Viele von ihnen wurden in den Kosovo, nach Serbien oder in andere Länder abgeschoben oder sind aktuell von Abschiebung bedroht.

Dr. Schwarz-Schilling ist ein erklärter Gegner von Abschiebungen. Das machte er auch bei dem Fachgespräch zur „Situation der Minderheiten im Kosovo“, die am 30.10.2012 im Landtag in Düsseldorf stattfand, unmissverständlich deutlich. Der Minister a.D. schilderte ungeschönt die erbärmliche und aussichtslose Situation der rückgeführten Roma, Ashkali und Ägypter im Kosovo. Er kennt ihre verzweifelte Lage aus eigener Anschauung. Es wundert ihn aber nicht, dass offizielle Regierungsorganisationen die Lage anders sehen. Jeder könne im Kosovo sehen, was er sehen will. Klar, dass offiziellen Delegationen nur Vorzeigeprojekte vorgeführt bekämen. Schaue man ein, zwei Straßen weiter, sehe man ganz andere Bilder, Bilder des Elends.

Dr. Schwarz-Schilling kritisierte auch bei der Veranstaltung im NRW-Landtag die Abschiebepraxis deutscher Behörden. Er plädierte für humane Lösungen und für die Integration der ca. 10.000 Kosovo-Roma und der anderen Minderheiten in Deutschland. Großer Unsinn sei es, riesige Geldbeträge für die Reintegration abgeschobener Flüchtlinge in den Kosovo zu schicken. Würde man nur einen kleinen Teil dieses Geldes hier in Deutschland für diese Menschen aufwenden, könnte viel mehr erreicht werden.

Die Moderatorin der Veranstaltung im Landtag, MdL Monika Düker (Grüne), bat abschließend Herrn Dr. Schwarz-Schilling, seine Partei, die CDU, zu einer anderen Haltung bzgl. Rückführungen und Abschiebungen zu bewegen.

Der frühere Bundespostminister hat jedenfalls keine Scheu, sich mit Ausländerbehörden auseinanderzusetzen. Das beweist z.B. dieser Artikel aus der Wetterauer Zeitung vom 24.12.2011:

In einem offenen Brief an Landrat Joachim Arnold greift Prof. Christian Schwarz-Schilling die Ausländerbehörde des Wetteraukreises an. Der frühere EU-Sonderbeauftragte für Bosnien-Herzegowina erhebt den Vorwurf, der Ermessensspielraum, den das Ausländergesetz gebe, werde vom Kreis systematisch zu Ungunsten der Betroffenen genutzt.

Statt zu helfen sei im Gegenteil nicht auszuschließen, dass eine möglichst schnelle Abschiebung das eigentliche Ziel der Behörde sei. „Diese Unterstellung weise ich mit Entschiedenheit zurück“, reagiert der Landrat. „Wir handeln aufgrund von Recht und Gesetz.“ Die Ausländerbehörde treffe sehr wohl Ermessensentscheidungen, „insbesondere da, wo wir feststellen, dass Integration vorhanden ist“. Man sei interessiert daran, solche Menschen „bei uns zu behalten“. Dies setze aber voraus, „dass wir Ermessen ausüben können. Das können wir dann nicht mehr, wenn Menschen beim Beschaffen von Informationen nicht mitwirken, uns belügen oder eine Scheinehe eingehen“.
Schwarz-Schilling führt die Fälle von Familie Sogamanian (Altenstadt), Sragjana Gashi (Ortenberg) und Ulfeta Ahmetovic (Echzell) auf, um seine Kritik am Vorgehen der Behörde zu verdeutlichen.

So habe Sragjana Gashi eine ihr angebotene Arbeitsstelle zunächst nicht antreten können, weil die Ausländerbehörde ihr Hindernisse in den Weg gelegt habe. Erst habe es geheißen, sie habe nur eine Duldung mit kurzen Fristen und könne daher keine Arbeitserlaubnis aufweisen. Schwarz-Schilling fragte bei der Bundesarbeitsagentur nach und bekam die Auskunft: Gashi könne sehr wohl eine Aufenthaltsgenehmigung mit der vollen Zusage der Erwerbstätigkeit erhalten, der Kreis möge sie beantragen.

Der wiederum, so Schwarz-Schilling, habe nun als nächstes Argument gegenüber der Arbeitsagentur angeführt, Gashi sei für vier Monate nicht im Besitz einer Duldung gewesen. Schwarz-Schilling: „Dass die Behörde daraus herleitet, dass Frau Gashi sich in dieser Zeit nicht in Deutschland aufgehalten habe und damit die notwendige Zeit einer vierjährigen Duldung, wie es nach dem Gesetz vorgeschrieben ist, nicht erfüllt habe, ist wirklich eine erstaunliche Interpretation gegen die Betroffene.“

Der fehlende Zeitraum erkläre sich überdies so, dass Gashi mit 16. Jahren ihre Duldung eigenständig hätte beantragen müssen. Das habe die Behörde ihrer Mutter mitgeteilt, die dies aber, laut Gashi, vergessen habe, ihr zu sagen. „Unverzüglich nach Entdecken dieses Mangels stellte sie den Antrag. Wäre es nicht Aufgabe der Ausländerbehörde gewesen, dem nunmehr erwachsenen Kind eigens mitzuteilen, dass sie jetzt einen eigenen Duldungsantrag stellen muss?“ fragt Schwarz-Schilling.

Nein, sagt Ernst Meiss, Leiter des Fachdienstes Recht beim Wetteraukreis. Es gibt zum einen eine Verpflichtung, sich zu erkundigen. Zum anderen hat die Behörde ja informiert. Woher soll sie wissen, dass etwas nicht zugegangen ist?

Schwarz-Schilling: Kreis will möglichst schnell abschieben
Ein weiteres Problem beim Erteilen einer Aufenthaltserlaubnis ist, dass Gashi keinen Pass vorweisen kann. Das kosovarische Konsulat, so Schwarz-Schilling, habe die Ausländerbehörde gebeten, Gashi vorübergehend Ersatzpapiere auszustellen, weil die Beschaffung entsprechender Unterlagen aus dem Kosovo sehr zeitaufwändig sei. Doch der Kreis reagiere nicht.

Die Behörde wiederum hält es für zumutbar, „dass Frau Gashi versucht, einen kosovarischen Pass zu erlangen“. Meiss: „Es gibt zahlreiche Fälle, in denen wir Ersatzpapiere ausgestellt haben, und diese Menschen – auch Roma – sind dann in den Kosovo und haben sich einen Pass besorgt.“ Das lehnt Gashi ab, weil sie Angst habe, dann nicht mehr einreisen zu dürfen. Doch es gebe noch eine andere Möglichkeit, betont Meiss: „Frau Gashi muss nachweisen, dass sie sich bemüht hat, etwas über das Generalkonsulat zu erhalten. Bislang habe die junge Frau aber nicht mitgewirkt.“

„Wir haben ihnen geholfen“

Im Fall von Ulfeta Ahmetovic aus Echzell – einer Serbin, die mit ihrer Tochter seit 18 Jahren hier lebt – werde ihr eine Scheinehe angelastet, die aber keine gewesen sei, rügt Schwarz-Schilling. Auch bringe die Ausländerbehörde den Antrag auf das Aufenthaltsrecht der Tochter, das einwandfrei gegeben sei, nicht weiter voran, weil sie dann auch über die Mutter neu entscheiden müsste. „Da sich die Tochter in der Schulausbildung befindet und weitere Ausbildungsgänge in der Planung sind, würde dann nämlich auch ein entsprechendes Anrecht für den Aufenthalt der Mutter entstehen“, sagt Schwarz-Schilling.

„Das Argument der Scheinehe hat sich längst erledigt“, widerspricht Meiss. Sehr wohl habe die Behörde hier ihren Ermessensspielraum genutzt: »Wir haben den beiden geholfen, sonst wären sie doch längst weg.“

„Zunächst war der Aufenthalt der Tochter an den der Mutter geknüft“, erklärt Meiss das Entgegenkommen. Nachdem der Asylantrag abgelehnt worden war, wurde die Abhängigkeit umgekehrt: Die Mutter darf bleiben, solange die Tochter in Ausbildung und noch keine 18 Jahre ist. Das Problem: Das Mädchen habe ihre Ausbildung, das Fachabitur, nicht beendet, sagt Meiss. Während sie „faktische Inländerin“ sei und bleiben dürfe, müsse die Situation der Mutter geprüft werden. „Ein Problem könnte sein, dass ihr Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Da ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen.“ Schwarz-Schilling habe eine Petition eingereicht.

Die Maßnahmen, die die Behörde im Fall Sogamanian getroffen habe, dürfen laut Schwarz-Schilling „weder in einem Rechtsstaat noch in unserer mitteleuropäischen Kultur erlaubt sein“. Die Umstände der »überfallartigen Abschiebung« seien menschenunwürdig und menschenrechtsverachtend. Dazu will Meiss keine Stellung nehmen, betont aber: „Wir legen Gesetze in keinem Fall so aus, dass man möglichst schnell abschieben kann. Jeder Fall wird sorgfältigst geprüft, ob Ansprüche auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bestehen. Wenn nicht, gibt es in der Regel immer noch eine gerichtliche Überprüfung.

Zur Frage, wer die Familie abgeschoben hat, bestätigt Meiss klar: Die Entscheidung über eine Aufenthaltserlaubnis trifft der Wetteraukreis, „für das Durchsetzen der Ausreisepflicht, also für die Abschiebung, ist das Regierungspräsidium zuständig“. Das RP prüft, ob die Voraussetzungen für eine Abschiebung vorliegen, und vollstreckt dann. Für die Detailarbeit bediene sich das RP der Ausländerbehörde, etwa wenn es um die Frage gehe, ob Pässe vorliegen. „Da leisten wir Amtshilfe“, sagt Meiss.

Klick:
http://www.alsfelder-allgemeine.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Altenstadt/Artikel,-Schwarz-Schilling-Kreis-will-moeglichst-schnell-abschieben-_arid,309410_costart,2_regid,3_puid,1_pageid,88.html

Noch so ein Fall:
http://www.wetterauer-zeitung.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Buedingen/Artikel,-Roma-Familie-droht-Abschiebung-in-den-Kosovo-_arid,350002_costart,1_regid,3_puid,1_pageid,91.html

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Immer wieder Abschiebungen in den Kosovo

By admin at 3:41 pm on Monday, October 22, 2012

Regelmäßig erreichen uns Meldungen über Abschiebungen in den Kosovo. Von der „Beendigung des Aufenthalts“ betroffen sind Menschen, die den größten Teil ihres Lebens in Deutschland verbracht haben oder sogar hier geboren sind. Die „Geduldeten“ kamen vor mehr als 20 Jahren als Bürgerkriegsflüchtlinge zu uns. Ihre Kinder und Enkel sind hier geboren. Viele von ihnen gehören den ethnischen Minderheiten der Roma oder Aschkali an. Und das ist das Problem.

Sie hatten (haben) es oft nicht leicht in Deutschland. Traumatisiert durch Bürgerkrieg und Flucht wurden sie mit einer fremden Kultur und mit ganz anderen Lebensumständen konfrontiert. Sie mussten eine völlig fremde Sprache erlernen und lebten (leben) in ständiger Sorge, ob die Ausländerbehörde ihnen den Aufenthalt verlängert und ob sie die Arbeitserlaubnis erhalten oder behalten dürfen. Bei den meisten Familien kamen (und kommen) Geldsorgen dazu, zumal nicht jeder Flüchtling eine Arbeitserlaubnis hatte (und hat). Immer wieder mussten (müssen) sie nicht unerhebliche Geldbeträge bei Behörden hinblättern, für die Beschaffung von Papieren und Stempeln. Sie mussten (müssen) häufig das für sie zuständige Konsulat in Düsseldorf oder sonstwo aufsuchen und die zuständige Ausländerbehörde. Meist galt (gilt) für diese Menschen die sogenannte „Residenzpflicht“; das heißt, die Betroffenen dürfen sich z.B. nur in Nordrhein-Westfalen aufhalten und bewegen. Ein Verstoß gegen die Residenzpflicht gilt als Straftat. Beispielsweise bedeutet das für jemanden, der in Meschede wohnt, dass der Besuch eines Verwandten in Hessen ein „krimineller Akt“ ist und zum Verlust der Duldung und als weitere Folge zur Abschiebung führen kann. Und das ist ein Problem.

Die Kinder der Flüchtlinge hatten (haben) es in der Schule sicher nicht leicht. Sprachdefizite, die die Eltern häufig nicht wett machen konnten (können), vielleicht auch Bildungs- und Verständnisdefizite, der ständige Kampf ums Überleben und um das „Hierbleibendürfen“, zermürben die Familien. Diese Sorgen gehen auch an den Kindern und Jugendlichen nicht spurlos vorüber. Hinzu kommt, dass manche Jugendliche im Alter von 16 Jahren schon Geld verdienen mussten (müssen), um die Familie zu ernähren; denn Väter oder Mütter erhielten (erhalten) nicht immer eine Arbeitserlaubnis. Auch das ist ein Problem.

Der Balkanstaat Kosovo proklamierte Anfang 2008 seine Unabhängigkeit von Serbien. Serbien betrachtet den Kosovo aber weiter als seine Provinz. Die Lage ist alles andere als entspannt. Niemand weiß, ob und wann es dort wieder zu einem Krieg kommt. Das ist ein Problem.

Deutschland erkennt den Kosovo als unabhängigen Staat an. Die beiden Länder haben im April 2010 einen Vertrag abgeschlossen, das sogenannte „Rückübernahmeabkommen“.

Klick:
http://www.proasyl.de/de/presse/detail/news/rueckuebernahmeabkommen_deutschland_kosovo_unterzeichnet/

Besonders brisant dabei ist, dass dieses Vertragswerk in erster Linie die „ungeliebten“ Roma und Aschkali sowie andere Minderheiten betrifft.

Über deren Situation schreibt Amnesty International: „Diskriminierung ist ein großes Problem im Kosovo, von dem verschiedene Personengruppen – darunter ethnische Minderheiten, Frauen und Mädchen und Homosexuelle – vielfältig betroffen sind. Unter den ethnischen Minderheiten sind besonders Roma von Diskriminierung betroffen.
Auch die Strategie der kosovarischen Regierung für die Integration der Roma, Aschkali und Ägypter (RAE – Roma, Ashkali, Egypt) für die Jahre 2009-2015 vom Dezember 2008 geht davon aus, dass diese Gemeinschaften im Alltag vielfach diskriminiert werden. Nach den der Strategie zugrunde liegenden Analyse sind Roma, Aschkali und Ägypter in den Bereichen Bildung, Arbeit, Gesundheitsversorgung, Wohnen und bei der Registrierung benachteiligt sowie bei der Reintegration nach der Rückkehr aus dem Ausland. Diese Analyse der Situation der Roma deckt sich mit den
Erkenntnissen von Amnesty. Obwohl bestimmte Gesetze oder administrative Vorschriften für alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen gelten, sind Roma davon in besonderer Weise negativ berührt. Amnesty wendet sich gegen die zwangsweisen Rückführungen von Roma in den Kosovo. Diskriminierung von Roma ist im Kosovo so schwerwiegend, dass Roma ein Leben in Sicherheit und Würde dauerhaft im Kosovo nicht möglich ist.“

Klick:
http://www.amnesty.de/asylpolitik/2010/5/situation-der-roma-im-kosovo

Gerade auch in Anbetracht des neuesten Flüchtlingsstroms von Roma aus Mazedonien und Serbien ist eine europäische Lösung des Minderheiten-Problems überfällig. Aber offenbar wollen sich die Regierungen damit nicht ernsthaft beschäftigen. Schließlich handelt es sich ja bei Roma und Aschkali nur um kleine, heimatlose Bevölkerungsgruppen ohne Geld, Land, Lobby und Macht. Das ist das Problem!

Und nun noch ein Hinweis: SPD und Grüne im Landtag NRW laden am Dienstag dem 30.10.2012 um 16.00 Uhr zu einem Fachgespräch über die Situation der Minderheiten im Kosovo ein. Moderiert wird die Veranstaltung von den MdL Monika Düker und Thomas Stotko. Zu den Referenten gehört u.a. der Bundesminister a.D. Christian Schwarz-Schilling. Vielleicht ein Hoffnungsschimmer am dunklen Horizont?

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Sauerländer Bürgerliste (SBL) fragt nach den Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Asylbewerberleistungsgesetz

By admin at 11:48 am on Monday, August 20, 2012

Dieses Schreiben richtete Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) am 14. August 2012 an den Landrat:

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

das Bundesverfassungsgericht erklärte am 18. Juli 2012 das Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig. Materiell hilfebedürftige Asylbewerber haben demnach ab sofort rückwirkend und laufend Anspruch auf höhere Leistungen. Der Regelbedarf liegt nunmehr beim SGB XII-Satz. Das bedeutet, ein Alleinstehender hat Anspruch auf monatlich 374,- Euro Regelleistung, anstatt wie bisher auf 224,97 Euro. Asylbewerberinnen und -bewerber leben seit vielen Jahren erheblich unter dem Existenzminimum. Daher sollte nun unverzüglich gehandelt und anspruchsberechtigten Menschen die ihnen zustehenden Leistung umgehend zur Verfügung gestellt werden.

Ich bitte Sie, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie viele Erwachsene und wie viele Kinder waren am Stichtag 01.07.2012 im Hochsauerlandkreis anspruchsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?

2. Welche Geld- und welche Art Sachleistungen erhielten die Anspruchsberechtigten im ersten Halbjahr 2012 sowie im Vorjahr?

3. Wie und wo sind die Asylbewerber in den einzelnen Städten und Gemeinden im HSK untergebracht (Art und Ausstattung, Größe der jeweiligen Unterkunft insgesamt und Wohnraum pro Person sowie Standorte der Unterkünfte)?

4. Wann werden voraussichtlich erstmals die Auszahlungen der erhöhten Asylbewerberleistungen und die Nachzahlungen erfolgen? Soll es gegebenenfalls bald Abschlagszahlungen geben?

5. In welchem Umfang sollen voraussichtlich Sach- anstatt Geldleistungen gewährt werden? Welche Art Sachleistungen werden ggf. zur Verfügung gestellt?

6. Wie hoch sind die Mittel, die das Land den Kommunen für diese Leistungen erstattet(e) (2010, 2011, in der ersten Jahreshälfte 2012 und voraussichtlich im 2. Halbjahr 2012)?

7. In welchem Umfang partizipieren Kinder von Asylbewerbern mit Anspruch auf Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz von den Mitteln und den Angeboten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket? Welche Bemühungen gibt es, diesen Personenkreis intensiver über das Bildungs- und Teilhabepaket zu informieren und die Inanspruchnahme bzw. die Nichtinanspruchnahme statistisch zu erfassen und auszuwerten?

8. Wie viele Anmeldungen von Kindern von Asylbewerbern mit Anspruch auf Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz verzeichnen die Kindertageseinrichtungen im HSK? In welchem Alter sind die Kinder, und in welchem zeitlichen Umfang werden sie in den Kitas betreut?

9. Welche Bemühungen wurden und werden behördlicherseits unternommen, anspruchsberechtigte Asylbewerberinnen und -bewerber in den Arbeitsmarkt zu integrieren?

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