Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Ein qualifizierter Mietspiegel …

By admin at 12:11 am on Saturday, June 4, 2011

… steht im Hochsauerlandkreis (noch) nicht zur Debatte

Das SGB II in der Neufassung vom 24.03.2011 sieht u.a. vor (§§ 22a – 22c), dass die Kommunen die Angemessenheit der Unterkunft sowohl hinsichtlich der Größe wie auch hinsichtlich der Kosten mit Zustimmung des Landes per Satzung bestimmen und durch Pauschalen festlegen können. Bisher galt das Urteil des BSG von 2006, das hierzu einen qualifizierten Mietspiegel verlangte. Für die Städte und Gemeinden des Hochsauerlandkreises liegt nach Kenntnis der Sauerländer Bürgerliste (SBL) offenbar bisher immer noch kein qualifizierter Mietspiegel vor. Dieser Mietspiegel sollte jedoch die bindende Grundlage für die Angemessenheit der Kosten für die Unterkunft sein. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 09.02.2010 eine Norm zur transparenten und sachgerechten Ermittlung von Bedarfen gesetzt. Diese Norm kann im Hochsauerlandkreis ohne einen qualifizierten Mietspiegel nicht erfüllt werden.
Die Kreise sind durch § 22c SGB II verpflichtet, die tatsächlich für Wohnungen entstehenden Aufwendungen zu erheben, die bei der Ermittlung dieser Daten angewendete Methodik darzulegen und die Mieten alle zwei Jahre, die Heizungskosten sogar jährlich zu überprüfen. In Städten und Gemeinden, in denen es keinen qualifizierten Mietspiegel gibt, muss er also unverzüglich erhoben werden.

Daher stellte das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), Reinhard Loos am 10.05.2011 dem Landrat diese drei Fragen:

1.Gibt es bereits Bestrebungen zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels im HSK, und wenn Ja, welche?
2.Falls nicht: Beabsichtigt der Landrat das Thema „qualifizierter Mietspiegel“ in der nächsten Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten aufzugreifen und den Bürgermeistern anzubieten, dass der HSK, auch in seiner Eigenschaft als Optionskommune, die Erarbeitung der jeweiligen Mietspiegel für die einzelnen Städte und Kommunen im HSK koordiniert bzw. die Erstellung übernimmt?
3.Falls auch dies nicht beabsichtigt sein sollte: Welche anderen Vorschläge zur Lösung dieser Aufgabe hat der Landrat?

Die Kreisverwaltung schrieb in ihrer Antwort, es sei die Möglichkeit gegeben, die Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung durch eine kommunale Satzung für die Gebiete der Kreise und kreisfreien Städte einheitlich festzulegen. Dazu bedürfe es jedoch einer Ermächtigung durch das Land NRW, die gegenwärtig noch fehle. Nach aktuellen Informationen sei derzeit auch nicht beabsichtigt, eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage für die Kreise und kreisfreien Städte zu schaffen. … Eine Verpflichtung des Hochsauerlandkreises, für sein Gebiet eine entsprechende Datenbasis zu erheben und zu pflegen, bestünde damit derzeit nicht.

Zu den drei Fragen heißt es dann:

1. Es gibt keine Bestrebungen zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels.
2. Da die von den Städten und Gemeinden festgelegten Miethöchstgrenzen sowie die für den Bereich Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis und die Stadt Schwerte vorliegende Vergleichsmietentabelle der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund bisher in den gerichtlichen Verfahren ausreichend waren, beabsichtige ich nicht, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen bzw. erstellen zu lassen.
3.Derzeit wird kein Handlungsbedarf gesehen.

Im Hochsauerlandkreis bleibt es also bis auf Weiteres bei dem Durcheinander der von Stadt zu Stadt, von Gemeinde zu Gemeinde höchst unterschiedlichen Miethöchstwerte für SBG II-Empfänger.

Hier ein paar Beispiele:
In Olsberg werden für eine 45 qm große „Single-Wohnung“ maximal 5,64 Euro pro Quadratmeter akzeptiert, in Bestwig höchstens 4,20 Euro und in Eslohe sogar nur 4,00 Euro.
In Brilon darf eine Wohnung für eine fünfköpfige Familie höchstens 382,85 Kaltmiete kosten. Für die Wohnung einer kleineren, vierköpfigen Familie darf`s aber ein bisschen mehr sein, nämlich 386,10 Euro. In Sundern kann ein Fünf-Personen-Haushalt für eine vergleichbare Wohnung bis zu 420,85 Euro ausgeben, ein Vier-Personen-Haushalt mit 398,70 Euro (folgerichtig) etwas weniger.

Wer soll das verstehen? Der HSK täte gut daran, dieses Chaos zu beenden. Die Kreisverwaltung sollte möglichst bald den qualifizierten Mietspiegel einführen, auch wenn jetzt noch keine Verpflichtung dazu besteht!

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June 6, 2011 @ 11:25 pm

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