Ahnungslosigkeit im Uhlenberg-Ministerium
Das Umweltinformationsgesetz (UIG) ist 2005 in Kraft getreten. Es gibt jedem die Möglichkeit, auf Antrag von Behörden „freien Zugang zu Umweltinformationen“ zu erhalten.
Unter Berufung auf das UIG hatte die SBL am 08.01.2007 eine Anfrage an das Landesumweltministerium (MUNLV) geschickt. Anlaß war der Export von gefährlichem Kompost an die Firma „GW Umwelt“ in Borchen-Alfen, die bekanntlich den PFT-Skandal verursacht hat. Über diese höchst fragwürdigen Abfalllieferungen hatten wir auch auf unseren Internetseiten berichtet, einschließlich Quellenangabe. Auf diesen Beitrag “Was geschah mit dem beanstandeten Kompost aus den Niederlanden?” gab es übrigens bisher die meisten Zugriffe auf unseren Internetseiten.
In unserer Anfrage schrieben wir u.a.:
„Am 19.02.2005 wurde der Firma „VAR B.V.“ im niederländischen Wilp die Genehmigung zur Ausfuhr von 5.000 t Abfall an die Fa. „GW Umwelt GmbH & Co. KG“ in Borchen-Alfen erteilt. Bis zum 14.02.2006 waren 300 Transporte genehmigt. Ausgestellt wurde die Erlaubnis von der dafür zuständigen Abfallexportbehörde mit Sitz in Den Haag.
Es handelte sich hierbei um, gemäß der einschlägigen europäischen Regelung, ausdrücklich als „gefährlichen Abfall“ eingestuften „Kompost“. Es soll eine Beschreibung über die stoffliche Zusammensetzung dieses Abfalls geben, die aber nicht veröffentlicht wurde.
In der Genehmigung über die weitere Verwendung heißt es, dass die Abfallstoffe von der Fa. GW Umwelt vermischt und aufbereitet würden zwecks Einsatz als „organischer Bodenverbesserer“ oder zum Mutterbodenaustausch in der Landwirtschaft. Es wurde ausdrücklich festgestellt: „Der Einsatz in Deutschland erfolgt in Übereinstimmung mit den dort geltenden Regelungen“.
Die niederländische Behörde, so kann man nachlesen, ging des Weiteren davon aus, dass diese Abfallstoffe durch Recycling bzw. Zurückgewinnung einer nützlichen Verwendung zugeführt würden.
Wodurch sie das begründete, bleibt offen.
So bitten wir Sie zu klären:
- Gab es eine Weiterverarbeitung dieses gefährlichen Komposts, und – falls das geschehen – welcher Art war sie?
- Wo wurde dieser in den Niederlanden nicht mehr einsetzbare „Kompost“ in Deutschland aufgebracht?
- Wie ist es möglich, dass beanstandeter gefährlicher Kompost aus den Niederlanden nach Deutschland exportiert werden darf?“
Bereits die Antwort der Bezirksregierung Detmold war sehr merkwürdig (s. Beitrag “Die Schweiger vom Amt”). Aber es kam noch schlimmer, denn die Antwort des MUNLV löste bei uns ungläubiges Erstaunen aus. Darin heißt es, dass „nach hier vorliegenden Informationen“ kommunale Klärschlämme an die Firma GW Umwelt geliefert worden (wonach wir in dieser Anfrage gar nicht gefragt hatten!). Weiter schreibt das MUNLV wörtlich: „Lieferungen von als gefährlicher Abfall eingestuften Komposten sind hier nicht bekannt“.
Damit hat das Uhlenberg-Ministerium mal wieder sowohl seine Ahnungslosigkeit als auch seine mangelnde Handlungsfähigkeit dokumentiert. Selbst wenn das MUNLV bisher vom Export des gefährlichen Komposts wirklich nichts gewußt hätte (was kaum vorstellbar ist), so hätte spätestens unsere Anfrage mit ihren sehr konkreten Angaben Anlaß für detaillierte Nachforschungen sein müssen!