Bildungs- und Teilhabepaket im HSK – Mehr Anträge und mehr Leistungen
Das Bildungs- und Teilhabepaket steht immer noch in der Kritik. Zum einen gilt es als bürokratisches Monster, zum anderen erreicht es oft die leistungsberechtigten Kinder und ihre Familien nicht, und das trotz großer Anstrengungen und Bemühungen von engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Behörden, Kitas, Vereinen und anderer Initiativen.
Im Hochsauerlandkreis sind für die Umsetzung dieses Gesetzes sowohl die Kreisverwaltung wie die einzelnen Städte und Gemeinden zuständig. Die „bürokratische“ Handhabung erläutert die zuständige Sachbearbeiterin der Organisationseinheit „Jobcenter“ mit Schreiben vom 07.05.2013 so:
„Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets ist im Hochsauerlandkreis (HSK) analog der operativen Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II und SGB XII dezentral organisiert. Dem HSK selbst obliegt die Gesamtkoordination (Verfahren, rechtliche u. inhaltliche Standards etc.), Steuerung und finanzielle Abwicklung der Aufgabe. Für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II ist der Fachdienst 42 „Jobcenter”, für die übrigen Berechtigten (SGB XII, WoGG) der Fachdienst 43 „Soziales” zuständig. Die konkrete Aufgabenwahrnehmung (Antragsannahme, Leistungsgewährung) erfolgt vor Ort durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden.“
Nun zu den Zahlen und Fakten:
Aus der Antwort auf eine frühere Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) wissen wir, dass die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets im Jahr 2011 bei der Kreisverwaltung in Meschede mit 656.000 Euro ausgewiesen wurde (Antwort des HSK vom 17.12.2011). Die entsprechende Bundeszuweisung betrug damals 1.530.000 Euro.
SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos stellte am 30.04.2013 wieder eine Anfrage zum Stand der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets. Hier die Antwort der HSK-Verwaltung (vom 07.05.2013):
Einführend erklärt die Sachbearbeiterin der Organisationseinheit „Jobcenter“, die Gesamtausgaben für Bildungs- und Teilhabeleistungen seien erstmals für das Jahr 2012 erhoben worden: „Im Ergebnis lag der tatsächliche Finanzbedarf im Jahr 2012 im Bundesdurchschnitt bei 60,4 % der zur Verfügung gestellten Mittel. In NRW wurden durchschnittlich 63,2 % und im HSK ca. 83 % der bereitgestellten Mittel verausgabt.
Im Jahr 2012 wurden 9.641 Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gestellt. Bis zum 31.03.2013 sind 2.778 Anträge gestellt worden.
Im Jahr 2012 wurden 8.252 Anträge auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets bewilligt und 982 Anträge abgelehnt. Bis zum 31.03.2013 wurden 2.157 der gestellten Anträge bewilligt und 264 abgelehnt.
Für die Leistungskomponenten des Bildungs- und Teilhabepakets wurden im Jahr 2012 insgesamt 1.228.384,97 Euro verausgabt, bis zum 31.03.2013 wurden 389.205,57 Euro ausgezahlt.
Die Kosten für den Verwaltungsaufwand beliefen sich im Jahr 2012 auf rund 587.000 Euro. Für das Jahr 2013 ist mit einer ähnlichen Zahl zu rechnen.
Die Summe der Bundeszuweisungen für Verwaltungskosten und BuT-Leistungen betrug im Jahr 2012 rund 1,8 Millionen Euro. Im Jahr 2013 werden die Zuweisungen voraussichtlich in ähnlicher Höhe erfolgen.
Da noch nicht endgültig geklärt ist, ob der Bund trotz der gesetzlichen Regelung in § 46 Abs. 7 SGB II unverbrauchte Mittel für das Jahr 2012 zurückfordert, wird ein im Jahresabschluss verbleibender Ertragsüberhang passiviert, um auf eine Rückforderung des Bundes ergebnisneutral reagieren zu können.
Im Jahr 2012 wurden von Anspruchsberechtigten, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt erhalten, 136 Anträge gestellt, von denen 117 bewilligt wurden. Bis zum 31.03.2013 wurden von diesen Leistungsberechtigten 38 Anträge gestellt, von denen bisher 27 bewilligt wurden.“
Die Gegenüberstellung 2011/2012 ergibt ein deutliches Plus, sowohl bei den Zahl der Anträge wie bei den verausgabten Mitteln:
2011 2012
gestellte Anträge 7.273 9.641
davon bewilligt 5.669 8.252
davon abgelehnt 450 982
Anträge Asylbewerber 99 136
davon bewilligt 83 117
Ausgaben 656.000 Euro 1.228.384,97 Euro
Bundeszuweisung 1.530.000 Euro ca. 1.800.000,- Euro
Der Hochsauerlandkreis teilte im Februar 2012 mit, dass zur Erhöhung der Antragszahlen zum 1. Janunar 2012 zusätzliche Stellenkapazitäten für Schulsozialarbeiterinnen geschaffen worden sind. Es handele sich um insgesamt 13,56 Vollzeitäquivalente. Laut der aktuellen Antwort des HSK (vom 07.05.13) stehen im Hochsauerlandkreis für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets 8,0363 VZÄ zur Verfügung. Auf die Frage nach den Kosten für den Verwaltungsaufwand antwortete der HSK im Mai 2013, sie beliefen sich im Jahr 2012 auf rund 587.000 Euro.
Im wahren Leben bedeutet der Zahlensalat: 12,40 Euro! 2012 erhielten also die 8.252 leistungsberechtigten Kinder im Hochsauerlandkreis durchschnittlich 12,40 Euro pro Monat aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Ob sich der Aufwand lohnt? Die Frage kann sich jeder selbst beantworten. Eine andere Frage bleibt unbeantwortet, nämlich die:
Warum kann armen Kindern in Deutschland nicht einfacher, effektiver und unbürokratischer geholfen werden???
Pingback by Bildungs- und Teilhabepaket: monatlich 12,40 Euro pro Kind | zoom
May 16, 2013 @ 9:00 am
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