Kompostierung von Waldschneisen mit verunreinigtem Material?
Aus Sundern erhielt wurde die SBL informiert, dass in einem Waldgebiet entlang des Wanderwegs „Sauerländer Höhenflug“ in die Schneisen/Rückegassen im großen Stile mit Müllkleinteilen durchsetzter Kompost eingebracht worden ist. Laut Zeugenaussagen stammt das Material aus dem Kompostwerk Hellefelder Höhe.
Aus diesem Anlass stellte SBL-Kreistagsmitglied eine schriftliche Anfrage an den Landrat, in der es u.a. heißt:
“Diese Art von Kompostierung halte ich für nicht sinnvoll; denn Waldschneisen dienen i.d.R. dem Forstbetrieb als Rückegassen. Das Aufbringen von Kompostmaterial in Rückegassen führt zu einer Verschlammung der Flächen und damit zu Problemen bei zukünftigen Forstarbeiten. Zudem erkenne ich nicht, dass die Komposteinbringung in Waldschneisen/Rückegassen der Bodenverbesserung dient.
Guter und ordnungsgemäß hergestellter Kompost kann der Bodenverbesserung dienen. Allerdings haben meine Informanten aus Sundern den Eindruck, dass es sich bei dem im Wald entlang des Wanderwegs eingebrachten Material (ganz unabhängig von dem vollkommen ungeeigneten Ort der Einbringung) nicht um hochwertigen Kompost handelt. Es soll Material sein, das viele Fremdanteile wie Plastikschnipsel, Scherben, Metall etc. enthält. Insbesondere nach den Erfahrungen mit dem PFT-Skandal und der damit vorhandenen und immer noch bestehenden Problematik sollte so etwas nicht mehr geschehen!
Die Kompostwerke werden über unsere Abfallgebühren finanziert. In die Kalkulation fließen auch Kosten ein, die der Sortierung und Entsorgung von Fremdbestandteilen aus den Biotonnen dienen. Falls der oben beschriebene Sachverhalt zutreffend ist, kann der Eindruck entstehen, dass Sortierung und Entsorgung des Inhalts der Biotonnen nicht ordnungsgemäß ablaufen. Weiter kann der Eindruck entstehen, dass hier eventuell für die Restmüllentsorgung höhere Kosten berechnet werden als den Unternehmen tatsächlich entstehen.
Daher bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welchen Sinn sehen Sie in der oben beschriebenen Maßnahme der „Kompostierung“ von Schneisen/Rückegassen?
2. Ist nach Ihrer Auffassung solch eine Kompostierung mit ordnungsgemäßer Forstwirtschaft vereinbar?
3. Wer kontrolliert das Material und die Ausbringung von Kompost in Waldgebieten?
4. Halten Sie die beschriebene Art von Kompostierung (mit Material, das mit Plastik, Scherben etc. versetzt ist) für eine Maßnahme der Bodenverbesserung oder für illegale Abfallentsorgung?
5. Welche Konsequenzen werden Sie ziehen falls Sie zu der Auffassung gelangen sollten, es handelt sich hier um eine illegale Abfallentsorgung?
6. Liegen Ihnen detaillierte Bilanzen und Jahresrechnungen der Unternehmen vor, die den Inhalt der Biotonnen sortieren und entsorgen, so dass sich die Gebührenkalkulation überprüfen lässt?”