SBL-Antrag: Kreisjugendhilfeausschuss soll sich mit Änderungen der Kita-Gruppen befassen
Für den 18. Juni 2014 wurde zu einer weiteren Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses (KJHA) eingeladen, noch in alter Besetzung. Es geht vor allem um die Umsetzung der Zuschüsse zur Sprachförderung nach der Neufassung des Kinderbildungsgesetzes, die zum 1. August 2014 in Kraft tritt.
Für diese Sitzung des KJHA hat die SBL-Fraktion einen weiteren Tagesordnungspunkt beantragt:
Sachstandsbericht zur neuen Genehmigungspraxis des Landesjugendamtes des LWL über die Alterszusammensetzung der Gruppen in den Kitas.
Begründung und Erläuterung:
Aus mehreren Kitas im Kreisgebiet wurde uns berichtet, dass in diesen Tagen seitens des Landesjugendamtes beim Landschaftsverband (LWL) eine neue Genehmigungspraxis eingeführt wurde. Bisher waren die Gruppenformen nach dem Kibiz nur virtuell, und die Kitas konnten die tatsächlich bestehenden Gruppen nach pädagogischen Gesichtspunkten zusammenstellen. Neuerdings sollen nur noch die im Kibiz genannten Gruppenformen gebildet werden dürfen, was seitens des LWL auch kontrolliert werde. Das bedeutet, dass die in vielen Kitas bestehenden „Starter“-Gruppen für neu aufgenommene Kinder und die „Schulkind“-Gruppen aufgelöst werden müssen. Daraus ergeben sich in vielen Fällen zahlreiche Nachteile für die pädagogischen Konzepte der Kitas. Erzieherinnen und Eltern sehen dies mit Sorge.
Diese neue Praxis sollte näher erläutert werden. Für sinnvoll halten wir es, dazu je einen Vertreter des LWL und eines oder mehrerer Träger von Kindertagesstätten einzuladen.