Muslimische Vertreter im Schulausschuss und im Kreisjugendhilfeausschuss – Neuauflage der SBL-Anträge
Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) hatte vor 5 Jahren – damals leider erfolglos – eine Änderung der Satzung des Kreisjugendhilfeausschusses beantragt. Der Antrag lautete, zwei von sieben Türkisch-Islamischen Gemeinden vorsorglich gewählte und benannte Personen zum einen zum beratenden Mitglied sowie zum anderen zum stellvertretenden beratenden Mitglied im Kreisjugendhilfeausschuss zu wählen. Auch im Schulausschuss sollte nach Antrag der SBL ein muslimisches Mitglied vertreten sein. Denn die katholische Kirche und die evangelische Kirche sind mit beratenden Mitgliedern im Kreisjugendhilfeausschuss sowie im Schulausschuss per Satzung vertreten.
Der SBL-Antrag wurde seinerzeit von der Kreisverwaltung wie von Vertretern der meisten anderen Fraktionen in eine lange Warteschleife geschickt, um letztendlich mehrheitlich, u.a. auch mit den Stimmen der SPD-Fraktion, abgelehnt zu werden.
Schade! Eine Chance, von Integration und Teilhabe nicht immer nur blumig zu reden, sondern sie im „wahren Leben“ umzusetzen, war anscheinend nicht wirklich gewollt!?
Die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hält es (damals wie heute) im Rahmen der Integration unserer muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger für sinnvoll, dass beiden Ausschüssen auch je ein Vertreter der islamischen Gemeinden mit beratender Stimme angehört. Die Schullandschaft wird in den nächsten Jahren erheblich verändert werden. Auch deshalb hält die SBL/FW eine Mitwirkung aller im Kreisgebiet stark vertretenen Religionsgemeinschaften für wichtig.
Daher beantragte Reinhard Loos, Fraktionssprecher der SBL/FW, Mitte Juni 2014 für die SBL erneut, in den Kreisjugendhilfeausschuss und in den Schulausschuss eine Vertreterin oder einen Vertreter der muslimischen Gemeinden im Hochsauerlandkreis sowie eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter als beratendes Mitglied aufzunehmen. Die/der Sachkundigen Bürgerinnen oder Sachkundigen Bürger und ihre/seine Vertreter/in sind von einer Versammlung der Beauftragten der islamischen Gemeinden im Kreisgebiet vorzuschlagen und durch den Kreistag zu bestätigen.
Die SBL-Fraktion erläutert und begründet die Anträge so:
1. Kreisjugendhilfeausschuss
Nach dem Ausführungsgesetz zur Jugendhilfe (AG-KJHG) besteht die gesetzliche Pflicht, je einen Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche sowie der jüdischen Gemeinden als beratendes Mitglied in den Kreisjugendhilfeausschuss aufzunehmen. Nach der Regelung des § 5 Abs. 3 AG-KJHG besteht außerdem die Möglichkeit, die Anzahl der beratenden Mitglieder im Jugendhilfeausschuss über die Pflichtmitglieder hinaus zu ergänzen. In einigen anderen Jugendamtsbezirken wird dies bereits praktiziert. Für die Jugendarbeit ist die Entsendung muslimischer Vertreter/innen wichtig. Auch im Sinne der Integration und sozialer und politischer Teilhabe sollten die Interessen muslimischer Kinder, Jugendlicher und SchülerInnen größere Beachtung finden. Daher beantragt die SBL/FW, die Jugendamtssatzung entsprechend zu ändern und den Kreisjugendhilfeausschuss zu erweitern.
2. Schulausschuss
Nach § 85 Abs. 2 SchulG NRW besteht die gesetzliche Pflicht, je einen Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche als beratendes Mitglied in Schulausschuss aufzunehmen. Der Kreistag hat aber die Möglichkeit, weitere beratende Mitglieder zu berufen. Für die Aufgaben des Schulausschusses ist die Entsendung muslimischer Vertreter/innen wichtig. Auch im Sinne der Integration und sozialer und politischer Teilhabe sollten die Interessen muslimi-scher Kinder, Jugendlicher und SchülerInnen größere Beachtung finden.