Kita-Streik – SBL/FW beantragt Erstattung der Elternbeiträge
Zur Kreistagssitzung am 19 Juni 2015 stellt die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) einen Änderungsantrag. “Den Eltern, für deren Kinder die Betreuung in kommunalen Kinderta-geseinrichtungen wegen des Streiks von Erzieherinnen und Erziehern zeitweilig ausfiel bzw. ausfällt, werden die Elternbeiträge für die ausgefallene Zeit zeitanteilig erstattet, weil in dieser Zeit keine Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen möglich war. Der Erstattungsbetrag soll bis zum Ende des Kindergartenjahres bei den Eltern eingehen.”
Als Begründung und Erläuterung führt der SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos u.a. an, dass Elternbeiträge keine Pflicht-Abgabe seien, sondern erhoben werden können für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas. Sowohl die bundesgesetzliche als auch die landesgesetzliche Grundlage beziehen sich ausdrücklich auf die Inanspruchnahme; die war während des Streiks nicht möglich.
Zudem weist Reinhard Loos darauf hin, dass der Streik nur einige Kitas in einigen Gemeinden betraf. „Es wäre mit dem Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG nicht vereinbar, wenn alle Eltern im Gebiet des Kreisjugendamtes dieselben Beiträge zahlen müssten, unabhängig davon, ob die Familien vom Streik in den Kitas betroffen waren oder nicht.“
Das SBL-Kreistagsmitglied erläutert außerdem, die Elternbeitragssatzung des HSK enthielte für solche Fälle mit § 4 eine Unzumutbarkeitsklausel der Beitragszahlung. Die Klausel besagt: „Auf Antrag werden die Elternbeiträge vom Hochsauerlandkreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ganz oder teilweise erlassen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 Abs. 3 SGB VIII)“. Die SBL-Kreistagsfraktion ist der Ansicht, dass sich die betroffenen Eltern auch darauf berufen können.