Antrag auf Erstattung der Kita-Elternbeiträge vertagt
Zur Kreistagssitzung am 19. Juni 2015 stellte die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) den Antrag: “Den Eltern, für deren Kinder die Betreuung in kommunalen Kindertageseinrichtungen wegen des Streiks von Erzieherinnen und Erziehern zeitweilig ausfiel bzw. ausfällt, werden die Elternbeiträge für die ausgefallene Zeit zeitanteilig erstattet, weil in dieser Zeit keine Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen möglich war. Der Erstattungsbetrag soll bis zum Ende des Kindergartenjahres bei den Eltern eingehen.”
Als Begründung und Erläuterung führte der SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos u.a. an, dass Elternbeiträge keine Pflicht-Abgabe seien, sondern laut Bundes- und Landesgesetzen (SGB VIII und Kibiz) erhoben werden nur für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas. Diese Inanspruchnahme sei in den bestreikten Kitas nicht möglich gewesen.
Zudem wies Reinhard Loos darauf hin, dass der Streik nur einige Kitas in einigen Gemeinden betraf. „Es wäre mit dem Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG nicht vereinbar, wenn alle Eltern im Gebiet des Kreisjugendamtes dieselben Beiträge zahlen müssten, unabhängig davon, ob die Familien vom Streik in den Kitas betroffen waren oder nicht.“
Das SBL-Kreistagsmitglied erläuterte außerdem, die Elternbeitragssatzung des HSK enthielte für solche Fälle mit § 4 eine Unzumutbarkeitsklausel der Beitragszahlung. Die Klausel besagt: „Auf Antrag werden die Elternbeiträge vom Hochsauerlandkreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ganz oder teilweise erlassen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 Abs. 3 SGB VIII)“. Die SBL-Kreistagsfraktion ist der Ansicht, dass sich die betroffenen Eltern auch darauf berufen können.
Im Kreistag bremste dann (mal wieder) die CDU-Fraktion. Auf ihren Antrag wurden der Antrag der SBL und ähnliche Anträge der Fraktionen FDP (mit sehr knapper Begründung) und Die Linke zunächst in den Kreisjugendhilfeausschuss verwiesen. So wird sich der Kreistag frühestens bei seiner nächsten Sitzung, die voraussichtlich Ende Oktober stattfindet, mit den Beitragsrückerstattungen befassen können.