Galt die Verpflichtung nur für 1 Stunde?
Gegen 15:30 Uhr wurden heute nachmittag die Mitglieder des neuen Kreistags in ihr Amt eingeführt. Alle mußten sich dazu bekennen, die Gesetze zu achten. Das sollte eigentlich für die nächsten 5 Jahre gelten…
Doch bereits nach einer knappen Stunde konnte man Zweifel daran bekommen. Es ging um die Besetzung der Ausschüsse des Kreistags. Dafür sieht die Kreisordnung (das Gesetz des Landes NRW für alle 31 Landkreise) zwei mögliche Verfahren vor:
1) Entweder man verständigt sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag, der einstimmig von allen Kreistagsmitgliedern beschlossen werden muss.
2) Falls die Verständigung oder der einstimmige Beschluß nicht gelingt, gibt es einzelne Abstimmungen, in denen die Mitglieder jedes einzelnen Ausschusses nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werden.
Weg 2 dauert viel länger und ist viel komplizierter, deswegen entscheiden sich fast alle Kommunalparlamente für Weg 1. Das hätte – aus Sicht der SBL – auch im HSK so gelingen können. Deswegen hatte die SBL allen Fraktionen knapp 2 Wochen vor der Kreistagssitzung eine Gesprächsanfrage geschickt. Die stieß bedauerlicherweise auf taube Ohren.
Vorstellung der SBL war, dass sie entsprechend ihres Stimmenanteils bei der letzten Kommunalwahl an der Gesamtzahl der Ausschüsse beteiligte werden möchte. Gibt es einen besseren Maßstab bei der Zusammenstellung eines Wahlvorschlages, dem alle zustimmen sollen?
In der heutigen Kreistagssitzung wurde vom Landrat ein sogenannter “einheitlicher Wahlvorschlag” zur Abstimmung gestellt. Dem stimmte das SBL-Kreistagsmitglied verständlicherweise nicht zu, da die SBL nicht daran beteiligt war und auf dieser Liste für keinen einzigen Ausschußsitz berücksichtigt wurde.
Nun hätte normalerweise – nach der Kreisordnung – eine Abstimmung mit einzelnen Vorschlagslisten aller Fraktionen stattfinden müssen. Aber es wurde vom Landrat erneut derselbe “einheitliche Wahlvorschlag” unter anderem Namen zur Abstimmung gestellt, es gab dasselbe Ergebnis und – oh Wunder – diesmal erklärte ihn der Landrat für angenommen????
Besonders pikant: Die SBL wollte in der zweiten Abstimmungsrunde für die “großen” Ausschüsse (mit 23 Mitgliedern) eigene Wahlvorschläge einbringen, verbunden mit dem Hinweis, dass die Wahlen – nach den verpflichtenden Regelungen! – einzeln für die Ausschüsse und geheim stattfinden sollen. Denn die Stimmverhältnisse sind sehr knapp, so dass bereits eine einzige Enthaltung oder ungültige Stimme dazu führen konnte, dass die SBL Mitglieder in Ausschüssen stellt. Der SBL-Wahlvorschlag wurde vom Landrat zunächst zugelassen. Kurz darauf – als Reaktion auf den Hinweis auf die geheime Wahl – wurde er dann doch nicht zugelassen. Was hat eine nach der Geschäftsordnung des Kreistages erforderliche geheime Wahl mit der Zulassung eines Wahlvorschlags zu tun???? Hatte da jemand Sorgen?
Es bleiben erhebliche Zweifel, ob hier alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Wenn man die SBL aus den Ausschüssen ausgrenzen will, so kann man das mit der Mehrheit des Kreistages legal erreichen. Aber dann muß man auch dazu stehen und das dafür vorgesehene Wahlverfahren akzeptieren und ordnungsgemäß durchführen, selbst wenn es etwas länger dauert. Und bei den sehr knappen Stimmverhältnissen hätte die “Große Koalition” das Risiko eingehen müssen, dass bereits bei einer einzigen Enthaltung oder ungültigen Stimme die SBL je einen Sitz in den großen Ausschüssen des Kreistags erlangen konnte. Das war anscheinend nicht gewollt…