Leserbrief: Ausländerbehörde ist für Abschiebungen verantwortlich
Die Berichterstattung und die politische Diskussion über die Abschiebepraxis des HSK in Sundern erscheint mir zu wenig fallbezogen. Unsere verfassungsgemäße Rechtsordnung verlangt bei entsprechenden Verstößen Abschiebung. Dass sich die beiden Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde gern auf die Regelungsanweisungungen und damit die Verantwortung des Bundesamtes für Migration berufen, ist vielleicht verständlich, dennoch sind für die Art und Weise der Durchführung der eigentlichen Abschiebung die Mitarbeiter der Ausländerbehörde verwaltungs- und strafrechtlich allein verantwortlich.
Ein Fall aus Hachen im Jahre 2006 ist Gegenstand staatsanwaltlichen Ermittlungen, bei dem eine hochschwangere Frau morgens festgenommen und nach Angaben des Mannes in gefesseltem Zustand zum Flughafen Frankfurt verbracht wurde, um eine Abschiebung in die Ukraine durchzuführen. Die Odyssee der Dauer, mehr als 20 Stunden, hatte für die Schwangere in kritischem Zustand tragische Folgen. Einige Wochen später erlitt sie als Folge eine Totgeburt!
Die mit einem EU-Bürger zusammenlebende Ukrainerin war bei der Stadt Sundern behördlich gemeldet und privat krankenversichert. Sie wollten bald heiraten. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass die Haftfähigkeit von einem älteren Arzt aus Bochum attestiert (Ferndiagnose) worden ist; offensichtlich stehen hier Durchführungsbestimmungen eines Erlasses des Innenministeriums NRW aus 2009 in starkem Widerspruch. Auch dürfte bei dieser einzelnen Abschiebeaktion einer Schwangeren der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel (Verfassungsrang) nicht beachtet worden sein.
Übrigens: Der Mann und Kindesvater wurde bei der Abschiebaktion “fixiert” und seiner Frau im Flughafenbereich die SIM-Karte aus ihrem Handy entfernt. Sie war nur notdürftig bekleidet und kam bei -20 ° C in Kiew an. Eine tragische, aber wahre Abschiebepraxis!
Bernhard Zündorff
Sundern