Wie viele Alg2-Härtefälle gibt es im HSK?
Das Bundesverfassungsgericht eröffnete im Februar 2010 einen erheblich größeren Rahmen für die Anwendung der Härtefallregelung für Alg 2–Empfänger. Das Urteil besagt, dass – bis zur Schaffung einer entsprechenden Regelung durch den Gesetzgeber – ein unmittelbarer Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums bei unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs besteht. Der Anspruch besteht bereits für die Zeit ab Urteilsverkündung am 9. Februar 2010, wie das BVerfG in einer weiteren Entscheidung noch einmal ausdrücklich klargestellt hat.
In der Folge ergingen entsprechende Beschlüsse. Hier zwei Beispiele aus Berlin:
Beiträge für private Kranken- und Pflegeversicherungen bei privat Versicherten, die nicht vom SGB II–Träger übernommen werden, sind aufgrund des Urteil des BVerfG vom 09.02.2010 vollständig zu übernehmen.
Aufgrund der vom BVerfG herzuleitenden Härtefallregelung haben Hartz IV-Empfänger Anspruch auf Kostenübernahme zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit getrennt lebenden Kindern. Das Jobcenter erkannte den Härtefall-Anspruch auf Kostenübernahme zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit der getrennt lebenden Tochter im Laufe des Gerichtsverfahrens an . Es handelt sich um einen laufenden, besonderen Bedarf, der grundrechtlich geschützt ist. Der in Berlin wohnende Antragsteller begehrte 4 x 94 Euro Bahnfahrtkosten, um seine bei der Mutter in Schleswig-Holstein lebende 13jährige Tochter in den Osterferien zu sich holen und zurückbringen zu können.
Im Hochsauerlandkreis dürften für zahlreiche Empfänger von Grundsicherung, die in Ortsteilen außerhalb der Kernstädte wohnen, Ansprüche auf Übernahme von Fahrtkosten nach der Härtefallklausel bestehen. Sie zahlen aufgrund ihrer entfernten Wohnlage i.a. niedrigere Mieten; dies führt aber nur beim Träger der Grundsicherung zu Einsparungen, nicht bei den Hilfeempfängern selbst. Andererseits haben sie aufgrund der großen Entfernungen z.B. für Einkäufe, Behördengänge und Arztbesuche wesentlich höhere Fahrtkosten aufzubringen als die ca. 14 Euro, die für Bus und Bahn im monatlichen Regelsatz enthalten sind.
In diesem Zusammenhang wandte sich die Sauerländer Bürgerliste (SBL) am 16.11.2010 mit folgenden Fragen an den Landrat:
1. In wie vielen Fällen wurde die Härtefallregelung für ALG 2-Empfänger in diesem Jahr im Hochsauerlandkreis angewandt, in wie vielen Fällen wurden entsprechende An-träge abgelehnt?
2. Wurden seitens des HSK Richtlinien hinsichtlich der Gewährung von Leistungen nach der Härtefallklausel erlassen oder wendet der HSK derartige Richtlinien an?
Falls Ja – welchen Inhalt haben die Richtlinien?
3. Wie viele Verfahren im Rahmen der Härtefallregelung sind derzeit bei Gerichten an-hängig, wie viele wurden bereits abgeschlossen, und mit welchen Ergebnissen?