Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Prozente hin, Prozente her – Winterberg ist Spitze bei der U3-Versorgung

By admin at 5:25 pm on Monday, November 5, 2012

Am Donnerstag, dem 08.11.2012, tagt ab 16.30 Uhr in öffentlicher Sitzung der Kreisjugendhilfe-Ausschuss im „Julie-Postel-Haus“ im Bergkloster Bestwig.

Unter Tagesordnungspunkt Nummer 2 befasst sich das Gremium mit der Drucksache 8/704 „Kindergartenbedarfsplanung; U3-Ausbau“ bis 2015. (Mit U3 sind im aktuellen Sprachgebrauch Kinder unter 3 Jahren gemeint.) In der besagten Drucksache gibt die Kreisverwaltung eine Übersicht über die Belegungszahlen der Kindertageseinrichtungen sowie über die Zahl der Tagespflegeplätze (Plätze bei sogenannten Tagesmüttern).

Für das Kindergartenjahr 2012/13 ist eine U3-Versorgungsquote von 30 % geplant. Am Stichtag 01.08.2012 waren nach den Angaben des Kreisjugendamtes 749 U3-Plätze belegt und 3.298 Ü3-Regelplätze (Kinder über 3 Jahren). Die Zahlen 749 und 3.298 beziehen sich allerdings nur auf die 9 Städte und Gemeinden des HSK, die zum Jugendamtsbereich des Hochsauerlandkreises gehören, exklusive der 3 Städte mit eigenem Jugendamt, Arnsberg, Schmallenberg und Sundern! Das Kreisjugendamt ist also nur für etwa die Hälfte der Kinder und Jugendlichen im Kreisgebiet zuständig.

Am 1. August dieses Jahres waren im Jugendamtsbereich des Hochsauerlandkreises 2.703 Kinder im Alter unter drei Jahren registriert. Nach den Angaben der Kreisverwaltung gab es für die kleinen Mädchen und Jungen zu diesem Zeitpunkt insgesamt 749 Plätze in Kindertageseinrichtungen. Dazu kamen 147 Plätze in der Tagespflege.

Die U3-Betreuungsquote, so schreibt der HSK, liege im aktuellen Kindergartenjahr mit 33,1 % deutlich über der geplanten Versorgungsquote von 30 %. Der Anteil der U3-Tagespflegeplätze an den gesamten U3-Plätzen liege bei 16,4 %. In absoluten Zahlen werden demnach 147 Tagespflegeplätze angeboten, von denen am 01.08.2012 aber nur 87 in Anspruch genommen wurden. 60 Tagespflegeplätze waren Anfang August nicht vergeben.
Wenn wir die 60 freien Plätze aus der U3-Betreuungsquote heraus rechnen, sieht die Prozentzahl etwas anders aus. Nicht 33,1 % der U3-Kinder haben einen Betreuungsplatz, sondern 30,9 %. Die Zahl wäre dann aber immer noch im anvisierten „grünen Bereich“ von 30 %.

Die Punktlandung von 30 % plus x hat der HSK in erster Linie zwei Städten in der Peripherie zu verdanken, Winterberg und Marsberg. Mit 50,7 % bzw. 40,2 % U3-Versorgung hieven sie das Kreisjugendamt über die magische Quote. Richtige Durchhänger gibt es hingegen in Eslohe (20,7 %), Medebach (22,0 %) und Hallenberg (25,5 %). Die übrigen 4 Kommunen liegen bei etwas über 30 %, die Kreisstadt Meschede bei 30,2 %, Bestwig bei 32,3 %, Brilon bei 34,7 % und Olsberg bei 34,8 %.

Das Kreisjugendamt geht in der Drucksache 8/704 auf die enorm hohen regionalen Unterschiede in den 9 Kommunen ein. Bei der Berechnung der künftigen Bedarfe will sich die Behörde an der bisherigen Inanspruchnahme und den vorliegenden Wartelisten orientieren und für jeden Ort getrennt ermitteln.

Der Gesetzgeber schreibt vor, ab dem 1. August 2013 müssen die Kommunen den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege für alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres erfüllen! Der HSK geht davon aus, dass für durchschnittlich bis zu 80 % der zweijährigen Kinder eine Betreuung beansprucht wird.

In der Vorlage zur Kreisjugendhilfeausschuss-Sitzung heißt es: „Es ist eine Gratwanderung, ausreichend U3-Plätze zu schaffen, während die Kinderzahlen weiter zurückgehen.“

Für die erforderlichen Investitionen im U3-Bereich ist eine Menge Geld geflossen. Aus dem Bundesprogramm erhielt das Kreisjugendamt 772.861 Euro und aus dem Sonderprogramm NRW 612.353 Euro. Für 2013/14 sind weitere Bundesmittel reserviert.

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Elternbefragung zur U3-Betreuung im Kreis Soest

By admin at 12:08 am on Wednesday, May 9, 2012

Das Kreisjugendamt des Nachbarkreises Soest führt seit dem 16.04.2012 eine Befragung von Eltern für Kinder unter drei Jahren durch. Bis zum 11.05.2012 soll so der zukünftige Betreuungsbedarf der U3-Kinder im Kreis Soest ermittelt werden.

In einer Pressemitteilung vom 04.05.2012 meldete die Kreisverwaltung Soest, innerhalb der ersten zwei Wochen hätten bereits 1.350 Befragte geantwortet. Das sei eine Rücklaufquote von 37 Prozent. Die Teilnahme an der Befragung sei freiwillig. Jedoch helfe jeder ausgefüllte Bogen dem Jugendamt dabei, den zukünftigen Betreuungsbedarf zu ermitteln und für die Zukunft optimal auszugestalten. Der vierseitige Fragebogen beinhalte nicht nur die Frage, ob ein Betreuungsangebot gewünscht werde, sondern auch einige Fragen zur derzeitigen Zufriedenheit mit den Betreuungsangeboten in der Region. Eltern, die noch nicht geantwortet hätten, würden in den nächsten Tagen noch einmal schriftlich erinnert.

Siehe:
http://www.kreis-soest.de/presseservice/2011/presseservice823585.php
http://www.kreis-soest.de/buergerservice/pressemeldungen/ps_wrapper_buerger.php?http://www.presse-service.de/data.cfm/static/825489.html

Ist solch eine Befragung auch im Hochsauerlandkreis geplant? Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) bat am 08.05.12 den Landrat schriftlich um eine Antwort. Hier die Fragen der SBL:

Ist für den Bereich unseres Kreisjugendamtes in absehbarer Zeit eine Befragung von Eltern für Kinder unter drei Jahren geplant, um den zukünftigen Betreuungsbedarf zu ermitteln und die Betreuungsangebote besser planen zu können?

Wenn ja, wann und mit welchen Fragestellungen?

Wenn nein, warum nicht?

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Kreisjugendhilfeausschuss votiert für rückwirkende Geschwisterkindbefreiung

By admin at 11:53 am on Friday, October 14, 2011

Einstimmig hat der Kreisjugendhilfeausschuss dem Kreistag empfohlen, dass rückwirkend zum 1. August die Geschwisterkinderregelung in Kombination mit der gesetzlichen Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr wieder eingeführt werden soll. Dafür hatten sich bereits die neun Bürgermeister des Jugendamtsbezirks in der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz am 6. Oktober ausgesprochen. Nun könnten, falls sich der Kreistag heute (14. Oktober) der Empfehlung des Fachausschusses anschließt, Geschwisterkinder wieder von der Beitragszahlung freigestellt werden, selbst wenn ein Kind schon nach der Landesregelung im letzten Kindergartenjahr befreit ist.

Damit folgte der Kreisjugendhilfeausschuss inhaltlich einem Antrag, den die SBL bereits am 07. September eingebracht hatte. 3 Wochen später brachte auch die SPD-Fraktion einen entsprechenden Antrag ein.

Dagegen hatte der der Landrat der SBL noch im September auf eine schriftliche Anfrage geantwortet, er beabsichtige nicht, die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder wieder einzuführen. Die “Befreiung von Elternbeiträgen für Geschwisterkinder” solle “nur dann zum Tragen” kommen, “wenn mindestens ein beitagspflichtiges Betreuungsverhältnis besteht”.

Update: Der Kreistag hat sich in seiner Sitzung am 14.10. einstimmig dem Votum des Kreisjugendhilfeausschusses angeschlossen.

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Vormundschaften und Pflegschaften – Kritik am Vertragsentwurf des Kreisjugendamtes mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V.

By admin at 12:21 pm on Thursday, October 13, 2011

Mitte 2011 trat ein Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Daraufhin erarbeitete das Kreisjugendamt die Vorlage 8/474, die auf der Tagesordnung des Kreisjugendhilfeausschusses am 12.10.2011 stand. Es wird berichtet, das Kreisjugendamt führe 129 Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften durch. Nach den gesetzlichen Vorgaben müsse der Stellenumfang von 1,0 Stellen auf 2,5 Stellen aufgestockt werden, weil ein Vollzeitmitarbeiter nur noch 50 Vormundschaften betreuen darf. Aus diesem Grund sei über den Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) e.V. – Ortsverein Brilon – Kontakt zwecks Übernahme von Vormundschaften und Pflegschaften aufgenommen worden. Laut Beschlussvorschlag der Verwaltung soll der Kreistag dem Abschluss eines Vertrages zwischen dem HSK und dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. – Ortsverein Brilon – über die Ausgestaltung der bestellten Vormundschaften und Pflegschaften zustimmen.

Die Kreistagsmitglieder Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) und Beate Raberg haben einen gemeinsamen Änderungsantrag eingebracht. Sie beantragen, das Kreisjugendamt solle einen neuen Entwurf vorlegen. Ihre Kritikpunkte sind:

  • Es würde im vorliegenden Entwurf nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zunächst zu prüfen ist, ob Einzelpersonen (z. B. Pflegeeltern) die Vormundschaft übernehmen können; dies sei auch die gesetzliche Vorgabe.
  • Außerdem seien alle bestehenden Amts- und Vereinsvormundschaften vom Kreisjugendamt jährlich dahingehend zu überprüfen, ob mittlerweile eine Einzelperson die Vormundschaft übernehmen kann; dies sei ebenfalls im BGB und im Sozialgesetzbuch VIII so geregelt.
  • Der SkF e.V. sollte für seine Tätigkeit als Vormund denselben Stundensatz wie gesetzliche Betreuer erhalten und nicht den um mehr als die Hälfte höheren Satz für Fachleistungsstunden.

Die Formulierung in der Präambel des vorgesehenen Vertrages: „Die Vormundschaft ist als „Instrument“ des staatlichen Wächteramtes des Art. 6 Abs. 2 GG wird in der Regel durch das Jugendamt wahrgenommen“, träfe nicht zu. Die gesetzlichen Regelungen (BGB und SGB VIII) würden andere Prioritäten setzen.

Das Jugendamt oder ein Verein seien nur dann zu bestellen, wenn keine geeignete Einzelperson vorhanden ist. Falls das Jugendamt selbst bestellt wurde, müsse es die Berechtigung seiner Bestellung jährlich überprüfen. Ein Verein dürfe nur dann als Vormund vorgeschlagen werden, wenn keine geeigneten Einzelpersonen vorhanden seien.

Der Kreisjugendhilfeausschuss verständigte sich in seiner gestrigen Sitzung aufgrund des Antrags darauf, den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu ergänzen. Nun wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Reihenfolge einzuhalten sei, also zunächst zu prüfen ist, ob geeignete Einzelpersonen für die Übernahme der Vormundschaft zur Verfügung stehen. Dies dürfte vor allem bei langjährig bestehenden Pflegekindverhältnissen häufig der Fall sein.
Außerdem gab der Leiter des Kreisjugendamtes zu, dass bisher die jährliche Überprüfung, ob Einzelpersonen die Vormundschaft übernehmen könnten, “nicht intensiv” erfolgt sei. Dies soll sich zukünftig ändern.

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Das Glück mancher Eltern in Sundern: Das tatsächlich beitragsfreie Kita-Jahr

By admin at 9:37 am on Friday, August 26, 2011

Das könnte noch mit in den Text:

Im folgenden Text geht es in erster Linie um bürokratische Entscheidungen und um den „kleinen Unterschied“ bei der Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr. Die Regelung im Hochsauerlandkreis ist nur mit einer Ausnahme im Sinne des Erfinders.

Die Politik feiert(e). Sie feiert(e) die Verabschiedung des Gesetzes: „Letztes Kindergartenjahr in NRW ist beitragsfrei“! Die Neuregelung gilt ab dem 01.08.2011.

„Super!“ dachten sich auch viele Eltern. „Unsere knappes Haushaltsbudget wird jetzt etwas entlastet!“ Leider mussten ganz schnell manche Eltern feststellen, das war ein „Fall von Denkste“.

Mütter und Väter im Hochsauerlandkreis sind durch das Gesetz „gekniffen“. Und zwar die, die mehre als ein Kind haben. Warum? Weil der Hochsauerlandkreis als Jugendhilfeträger –vorsorglich- bereits vor Verabschiedung des Gesetzes eine Satzung geändert hat. Am 01.07. 2011 entschied der Kreistag, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen, und ab 01.08.2011 die Beitragsbefreiung des 1. Geschwisterkindes (für den Besuch von Tageseinrichtungen, Tagespflegestellen oder Ganztagsschulen) aufzuheben.

Das gut gemeinte Gesetz der rot-grünen Landesregierung wird somit also konterkariert.

Auf telefonische Nachfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) beim zuständigen Ministerium in Düsseldorf hieß es, das Vorgehen des HSK und anderer Jugendhilfeträger sei nicht im Sinne der Landesregierung. Leider hätten Regierung und Ministerium darauf aber keinen Einfluss.

Und das, obwohl der Hochsauerlandkreis vom Land eine Ausgleichszahlung für die Kosten des beitragsfreien Kindergartenjahres erhalten wird. Laut Auskunft des Ministeriums entscheiden die Kommunalen Spitzenverbände in Kürze über die Höhe der Zahlung. Derzeit erhielten die Jugendhilfeträger
bereits Abschlagzahlungen. Kann es also sein, dass der HSK Dank des beitragsfreien letzten Kita-Jahr sogar Plus machen wird? Er vereinnahmt ja schließlich die Ausgleichszahlungen des Landes plus Elternbeiträge für das bisher beitragsfreie erste Geschwisterkind. Warten wir mal ab, wie hoch die Ausgleichszahlung letztendlich ausfallen wird?! Das Kreisjugendamt hat dem Kreistag offensichtlich eine falsche Entscheidungsgrundlage geliefert. In der Beschlussvorlage für die Kreistagssitzung am 01.07.2011 steht: “Angesichts der erheblichen finanziellen Mehrbelastung durch das KiBiz empfiehlt die
Verwaltung, von einer doppelten Elternbeitragsbefreiung abzusehen und den Satzungstext neu zu formulieren.”

Übrigens, die Städte Arnsberg, Schmallenberg und Sundern, die eigene Jugendämter haben, agieren bei den Geschwisterbeiträgen unterschiedlich. Arnsberg verfährt wie der Hochsauerlandkreis, und Schmallenberg wartet, laut Auskunft eines Mitarbeiters, auf das Votum des nächsten Jugendhilfeausschusses. Glück haben die Eltern in Sundern. Die Stadt hat die Satzung bzgl. der Geschwisterkinder nicht geändert. Dort gibt es also in vielen Fällen die „doppelte Elternbefreiung“ und damit ein wirkliches Plus in der Haushaltskasse so mancher Familie mit kleinen Kindern!

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Warum geht das Geld den Bach runter?

By admin at 6:43 am on Thursday, August 25, 2011

Was wird die Wiederentdeck(el)ung des Henne-Baches in Meschede alles in allem kosten?
Wie viele Millionen Euro müssen wir für die Erweiterung und Modernisierung des Sauerland-Museums in Arnsberg realistisch veranschlagen?
Welche Unsummen werden im feuchten Stuttgarter Bahnhofs-Untergrund versenkt?
Drei Fragen – Eine Antwort: Viel zu viel! Aber für „Leuchtturm-Projekte“ ist uns ja nichts zu teuer!

Nächste Frage:
Wie hoch sind die Etats für soziale Aufgaben der Öffentlichen Hand, z.B. für die Kinderfrühförderung? Nicht nur ich vermute: Viel zu niedrig! Schließlich sind die Kassen leer!

Der Hochsauerlandkreis hatte der Sauerländer Bürgerliste (SBL) kürzlich die blanken Zahlen benannt. 2010 stellte der HSK demnach exakt 1.130.679,00 Euro für KFF (Kinderfrühförderung = heilpädagogische und motopädische Förderung von in der Entwicklung verzögerten Vorschulkindern) zur Verfügung.

Zunächst hört sich das ja nach einem stattlichen Sümmchen an. In diesem Millionen-Betrag enthalten sind die Personalkosten für 14,80 Stellen an drei Dienstorten im HSK (Ärzte/Kinderärzte, Arzthelferinnen, Verwaltungskräfte, einer Psychologin, Heilpädagoginnen der Caritas und Motopädinnen der AWO – Stand Dezember 2010) und Overhead-Kosten (was immer das sein mag?), die Kosten für Räume, Therapiematerialien etc.
Laut Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage der SBL waren 2010 für die Vergütung der von den Wohlfahrtsverbänden erbrachten Fördereinheiten 580.100,- Euro eingeplant. Letztendlich wurden aber nur 514.276,86 Euro verausgabt und somit 11,35 % weniger als im Haushaltsansatz des Kreises veranschlagt. Die Erklärung: Zwei Therapeutinnen gingen kurz nacheinander in Schwangerschaftsschutz und Erziehungsurlaub. Diese Situation setzt sich laut Schreiben des HSK auch 2011 fort.

Die erfreulichen Umstände haben nun leider die unerfreuliche Folge, dass Kinder mit Förderbedarf entweder verspätet in die KFF kommen oder vielleicht gar nicht. Offenbar haben weder der betreffende freie Wohlfahrtsverband (AWO) noch die Kreisverwaltung rechtzeitig auf die schwangerschaftsbedingten Personalausfälle reagiert!?

Es stellen sich noch ein paar Fragen: Sind Heilpädagoginnen und Motopädinnen im HSK Mangelware? Warum kauft der HSK für die Frühförderung ausschließlich die Dienstleistung der Caritas und der AWO? Warum vergibt die Kreisverwaltung keine Therapie-Einheiten an freie Heilpädagoginnen, so wie das in den Nachbarkreisen üblich ist? Wer bietet die Dienstleistung KFF preiswerter an, die Wohlfahrtsverbände oder freie Heilpädagoginnen?
Nach unseren Informationen arbeiten letztere zu einem deutlich günstigeren Stundensatz. Der HSK könnte zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, wenn er sich bei der KFF von seinem Grundsatz „Nur mit den Wohlfahrtsverbänden“ verabschiedet. Das Ergebnis wäre eine größere Flexibilität, geringere Kosten pro Therapie-Stunde, kürzere Wartezeiten und vor allem, dass etliche Kinder mehr entsprechend ihrem Bedarf gefördert werden können. So kann auch der Etat für KFF voll ausgeschöpft werden. Das Geld ginge dann nicht den Bach runter!

Gabi Joch-Eren

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Bildungs- und Teilhabepaket – HSK überträgt Aufgaben an die Gemeinden

By admin at 8:13 pm on Monday, August 22, 2011

In der Kreistagssitzung am 14.10.2011 soll darüber entschieden werden, ob der Hochsauerlandkreis seine Aufgaben zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets an die Städte und Gemeinden delegiert. Lediglich die Durchführung von Widerspruchsverfahren, Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und vor den Sozialgerichten und die Organisation von fachlichen Austauschen sollen dem HSK vorbehalten bleiben.

Laut Verwaltungsvorlage 8/438 soll der Dringlichkeitsbescheid dem Kreistag in seiner Sitzung am 14.10.2011 zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Änderungsverordnung wurde demnach am 25.07.2011 verkündet und tritt zum 01.01.2011 – rückwirkend – in Kraft.

Welche Erfahrungen wurden in den letzten Monaten mit dem Bildungs- und Teilhabepaket gemacht? Im Mai 2011 war klar, es lief – erwartungsgemäß – nicht so super. Der bürokratische Wust ist offenbar sehr groß. Die Förderung kam also gerade bei denen, die es besonders nötig haben, nicht an. Daraufhin verlängerte die Bundesregierung die Frist für
rückwirkende Anträge bis zum 30.06.2011.

Im August 2011 reagierte die NRW-Landesregierung mit einer neuen Arbeitshilfe für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:
„Damit möglichst viele Familien ihnen zustehende Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder erhalten, stellt Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider den Kommunen und Jobcentern eine neue Arbeitshilfe zur Verfügung. Die Jobcenter oder die zuständigen Ämter in den Kreisen und kreisfreien Städten sind für die Umsetzung des Pakets zuständig. Der aktualisierte Leitfaden greift nicht nur, wie bisher, die Umsetzung des Pakets für Familien mit SGB-II-Bezug auf. Enthalten sind jetzt auch anspruchsberechtigte Bezieher von Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Wohngeld. Insgesamt können in Nordrhein-Westfalen nach vorliegenden Zahlen für 792.677 Kinder und Jugendliche Ansprüche auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket geltend gemacht werden.“
Die neue Arbeitshilfe orientiere sich an den tatsächlichen Problemen, heißt es in dem Schreiben des Ministeriums, und liefere deshalb Hinweise für eine einfache und unbürokratische Umsetzung vor Ort. Ausdrücklich werde in der Arbeitshilfe auch darauf hingewiesen, dass alle Kinder aus Asylbewerberfamilien Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten können. Bisher galt dies nur für Kinder aus Asylbewerberfamilien, die länger als 48 Monate in Deutschland waren.

Weitere Infos zu der neuen Arbeitshilfe sind abrufbar unter www.mais.nrw.de

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Kinderfrühförderung im Hochsauerlandkreis – Wie klappt die Umsetzung?

By admin at 10:22 am on Saturday, July 30, 2011

Und hier unser Text:

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) macht, genau wie in den letzten Jahren, nur wenig Sommerpause. SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos schaut zu Beginn der großen Ferien in die Zukunft. Sein Anliegen dreht sich um die (immer weniger werdenden) Kinder, die in den nächsten Jahren im Hochsauerland eingeschult werden. Loos fragte beim Landrat schriftlich nach, wie die Umsetzung der Kinderfrühförderung klappt. Hier der Text seines Schreibens vom 26.07.2011:

Der Hochsauerlandkreis bietet in Zusammenarbeit mit dem AWO-Unterbezirk Hochsauerland/Soest und den Caritas-Verbänden Arnsberg, Brilon und Meschede die Kinderfrühförderung (KFF) an. Auf den Internet-Seiten des HSK-Bürgerservices ist umfangreich erläutert, an welche Kinder und
Familien sich die KFF richtet. Sicherlich ist der Förderbedarf recht groß, und es ist wünschenswert, dass allen in ihrer Entwicklung verzögerten oder in ihrem Sozialverhalten beeinträchtigten Kindern diese Förderung möglichst frühzeitig und bedarfsgerecht zukommt.

Die SBL erhielt am 03.07.2011 per Email das Schreiben einer besorgten Mutter, deren Kind im Anschluss an eine heilpädagogische Therapie-Einheit (die Ende 2010 auslief) eine motopädische Förderung erhalten sollte. Die Eltern bemühen sich nun seit Anfang 2011 um einen Therapie-Platz für ihren vierjährigen Sohn. Trotz mehrerer Telefonate mit der Frühförderstelle, der AWO und dem Kreisgesundheitsamt verliefen ihre Bemühungen bisher ergebnislos. Als Grund wurde ihnen u.a. angegeben, der HSK hätte nicht genügend Therapie-Einheiten eingekauft.

Der SBL-Kreistagsabgeordnete bittet den Landrat u.a. um die Beantwortung der Fragen, wie viele Kinder im Jahr 2010 und im laufenden Jahr für die Kinderfrühförderung angemeldet wurden, ob es eine Warteliste gibt, wie lange die durchschnittliche Wartezeit bis zu Beginn der Fördermaßnahmen ist und ob Land und Bund für diese Programme Zuschüsse an den Hochsauerlandkreis zahlen.

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Hungrige und hoffnungslose Kinder

By admin at 6:20 am on Tuesday, March 15, 2011

… sind Realität, auch im Sauerland.

Kreisjugendpfleger Christian Schulte-Backhaus stellte in der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 10.03.2011 den „Wirksamkeitsdialog Jugendfreizeitstätten mit hauptamtlichem Personal“ vor. 13 Jugendfreizeitstätten mit hauptamtlichem Personal gibt es demnach im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes und zwar in Bestwig, Hallenberg, Medebach, Olsberg, Brilon, Eslohe, Marsberg, Essentho, Freienohl je eine; in der Stadt Meschede sind es 4. Neben dem hauptamtlichen Personal gibt es eine Reihe von Ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiter auf Honorarbasis. Bis zu 50 Besucher pro Tag zählen die Einrichtungen, davon 38 % Mädchen und 62 % Jungen. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund liegt bei 54 %.

Herr Schulte-Backhaus ging außer auf Zahlen und Fakten auch auf die erreichten Ziele des letzten Jahres und die aktuellen Pläne der Jugendfreizeitstätten ein. Bei allem Erfreulichen kam auch Erschreckendes zu Tage. Bei vielen Kindern und Jugendlichen mache sich Hoffnungslosigkeit breit in Bezug auf die Zukunft. Einigen fehle es auch an der Grundversorgung im Ernährungsbereich, was im Klartext bedeutet, sie sind hungrig.

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KiBiz, Tagesgruppen und Projektarbeit

By admin at 8:05 am on Wednesday, March 9, 2011

Am Donnerstag dem 10.03.2011 kommt um 17.00 Uhr wieder etwas Leben in den Großen Sitzungssaal im Kreishaus in Meschede. Es tagen die Mitglieder des Kreisjugendhilfeausschusses. Dass es sonderlich turbulent zugehen wird, ist eher nicht anzunehmen. Erfahrungsgemäß kommt es bei den Sitzungen nur zu wenigen Meinungsverschiedenheiten und Diskussionen. Den Beschlussempfehlungen der Kreisverwaltung wird gewöhnlich nahezu einstimmig gefolgt.

Also ist damit zu rechnen, dass am Donnerstag der Tagesordnungspunkt „Vorlage 8/371“ mit den vielen klein bedruckten Anlagen „Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes im Bereich des Kreisjugendamtes; Planungsbeschluss des Kreisjugendhilfeausschusses für das Kindergartenjahr 2011/2012“ so wie von der Verwaltung gewünscht beschlossen wird. Hierbei geht es um eine Berechnungsgrundlage für die Zuordnung der Kinder in die verschiedenen Gruppenformen der Kindertageseinrichtungen und um die Ermittlung der Kindpauschalen. In der Anlage finden sich alle Kitas im Bereich des Kreisjugendamtes, ihre Gruppenformen, die Zahl der Kinder und die Kindpauschalen. Eine Tabelle über die Buchung der Betreuungsfenster liegt auch vor. Demnach spielt die 25-Stunden-Betreuung nur eine untergeordnete Rolle. Für nur 6,6 % aller Kinder wurde sie gebucht. Der Prozentsatz für die 35-Stunden-Unterbringung liegt bei 60,41. Ständig zu nimmt offensichtlich der Wunsch oder die Notwendigkeit nach der 45-Stunden-Betreuung. Mit jetzt 32,99 % ging ihr Anteil seit dem Kiga-Jahr 2008/2009 mit 23,39 % kontinuierlich hoch. Das Jugendamt stellt fest, der Trend gehe weiter Richtung Ganztagsbetreuung!

Das Korsett von ist „KiBiz“ sehr starr ist, die Regelung kompliziert und zudem sei bei dem Vorgehen, so steht es in der Verwaltungsvorlage, der „Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Verteilung der öffentlichen Mittel geboten“. Da kann man sich schon fragen, inwieweit für Eltern und Kinder die gesetzlich verankerten Betreuungsleistungen im erforderlichen Umfang tatsächlich abrufbar sind. Wird das Jugendamt, wird der Gesetzgeber mit dieser Regelung dem wirklichen Betreuungsbedarf gerecht? Oder ist es auch im Jahr 2011 Realität, dass Mütter und Väter (vorwiegend sind es wohl Mütter), dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen können, weil sie keine adäquate, flexible und bezahlbare Kinderbetreuung finden? Interessant wäre es doch zu wissen, ob die Zahl der 45-Stunden-Plätze „gedeckelt“ ist!?

Vielleicht fragt ja am Donnerstag in der Sitzung mal jemand nach, und auch danach, ob und wo und wann und mit welchem Ergebnis das Jugendamt Elternbefragungen bzgl. des tatsächlichen Betreuungsbedarfs bzw. der Betreuungswünsche durchgeführt hat, so wie die Sauerländer Bürgerliste es schon seit Jahren immer wieder fordert!? Die SBL kann leider nicht an
Ort und Stelle nachbohren; denn sie ist in dem Ausschuss nicht vertreten.

Und hier noch einige weitere Tagesordnungspunkte der Sitzung am 10.03.:
● „Hilfe zur Erzeihung/Auslastung der Tagesgruppen und konzeptionelle Veränderungen“
● „Förderung der Projektarbeit in Jugendfreizeitstätten“
● „Wirksamkeitsdialog Jugendfreizeitstätte mit hauptamtlichem Personal“

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Kinderfrühförderung im HSK

By admin at 10:47 am on Monday, December 13, 2010

Das wichtige Thema “Kinderfrühförderung” sollte ein Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses werden. Dieser Meinung ist Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) und stellte jetzt einige Fragen an den Landrat.

Das SBL-Kreistagsmitglied möchte in Erfahrung bringen, welche Fachkräfte derzeit in der Kinderfrühförderung beschäftigt und wie groß die Gruppen sind, wie die Altersstruktur in den Gruppen ist, ob und in welcher Form Elternarbeit durchgeführt wird, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Kinder einen Anspruch auf Frühförderung haben, wer – außer den Eltern – antragsberechtigt ist, wie die Zusammenarbeit mit den Kinder- und Hausärzten läuft, welche Formen der Qualitätssicherung es gibt, wer die Kosten übernimmt und wie die weitere Planung hinsichtlich der Kostenbeteiligung durch den Kreis ist.

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Bis zu 18,5 Prozent teurer…

By admin at 12:45 am on Sunday, December 12, 2010

sollen die Kindergartenbeiträge im HSK werden. Das sieht die Beschlussvorlage der Verwaltung für den Jugendhilfeausschuss am Mittwoch und für die Kreistagssitzung am Freitag vor. Es wird mit jährlichen Mehreinnahmen von insgesamt 311.664 Euro kalkuliert, das sind durchschnittlich 99,73 Euro je betragszahlendem Kind. Dadurch soll der Beitragsanteil der Eltern ab August 2011 auf 14,14 Prozent der gesamten Kosten aller Kindergärten steigen; derzeit liegt die Beitragsquote bei 13,16 Prozent.

Bei 35 wöchentlichen Betreuungsstunden soll es die größte prozentuale Erhöhung für Eltern mit einem Jahreseinkommen zwischen 15.000 Euro und 25.000 Euro geben: Ihr jährlicher Beitrag soll von 324 Euro auf 384 Euro steigen, also um 18,5 Prozent. Der jährliche Kindergartenbeitrag für Eltern mit mehr als 109.000 Euro Jahreseinkommen soll um 6,7 Prozent steigen, auf 3.996 Euro.

Von Eltern mit einem Jahreseinkommen von weniger als 15.000 Euro soll nach wie vor kein Beitrag erhoben werden. Dies betrifft laut Statistik 597 Kinder; das sind 16 Prozent der Kinder in Tageseinrichtungen. Die Beiträge bei 25 Stunden wöchentlicher Beitreuungszeit verändern sich nicht. Die Erhöhungsbeträge bei 45 Stunden Betreuungszeit sind genau so hoch wie bei 35 Stunden.

Für mehr als zwei Drittel der Kinder wurde bisher eine wöchentliche Betreuungszeit von 35 Stunden gebucht. Etwas mehr als jedes 4. Kind kann 45 Stunden pro Woche im Kindergarten verbringen. Nur für jedes 20. Kind wurden lediglich 25 Stunden pro Woche gebucht.

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Münster: Inklusion und Kinderarmut als Themen der Jugendhilfe

By admin at 1:14 am on Tuesday, November 30, 2010

Auf die Arbeitsschwerpunkte für 2011 verständigten sich Vertreter der freien und öffentlichen Jugendhilfe und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster. Auf Einladung der Amtsleiterin diskutierten sie die Themenschwerpunkte des kommenden Jahres.

Neben dem Bereich Kinderarmut wird auch das Thema Inklusion einen wichtigen Stellenwert im Arbeitsprogramm einnehmen. Inklusive Pädagogik sondert niemanden aufgrund von Handikaps aus. Der gemeinsame Alltag von behinderten und nicht behinderten Kindern und Jugendlichen betrifft alle Einrichtungen – von der Kindertagesstätte über den Offenen Ganztag bis hin zu Jugend- und Familieneinrichtungen.

Wann dürfen wir das auch im HSK erleben??

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Vorbildlicher Kindergarten

By admin at 6:37 am on Thursday, October 7, 2010

Der Kreisjugendhilefausschuss tagte am Dienstag im DRK-Kindergarten in Winterberg. Viele der Teilnehmer waren sehr beeindruckt. Dieser Kindergarten hat montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr geöffnet, samstags von 8 bis 16 Uhr. Bei Problemen in der Familie (z.B. durch Krankheit eines Elternteils) kann die gebuchte Betreuungszeit für einzelne Kinder im Rahmen der großzügigen Öffnungszeiten auch kurzfristig ausgeweitet werden; auch Geschwisterkinder lassen sich vorübergehend unterbringen. Daneben finden viele vorbildliche inhaltliche Konzeote statt. Näheres steht hier: http://www.drk-kindergarten-winterberg.de.

Bisher haben CDU, SPD und FDP im Kreistag und seinen Ausschüssen alle Anträge abgelehnt, in denen es um eine Erweiterung des Angebots der Öffnungszeiten der Kintertagesstätten ging. Damit haben sie sicherlich die Interessen eines anderen weit verbreiteten Trägers unterstützt. Vielleicht helfen die Eindrücke aus Winterberg ja mit, dies demnächst zu ändern…

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106 U3-Kinder ohne Betreuungsplatz

By admin at 8:41 am on Saturday, May 15, 2010

Sehr spärlich fließen Informationen aus dem Kreisjugendamt über fehlende Kinderbetreuungsplätze für unter 3-Jährige. Daher hatte die SBL eine Anfrage an den Landrat gestellt. 106 unter 3-jährige Kinder erhalten im Kindergartenjahr 2010/2011 bisher keinen Betreuungsplatz und stehen auf Wartelisten. Das ist fast jedes 5. Kind, für das ein Betreuungsplatz in einer Einrichtung gewünscht wird. Nur für 73 der unversorgten Kinder sieht das Kreisjugendamt “dringenden Betreuungsbedarf”. Davon kommen 28 aus Meschede, 15 aus Olsberg und 14 aus Brilon; in diesen 3 Städten ist der Platzmangel am größten. Ob die Eltern der übrigen 33 Kinder die Einschätzung des Kreisjugendamtes über den Betreuungsbedarf teilen, ist der Vorlage nicht zu entnehmen.

Für 11% der angemeldeten U3-Kinder wird eine wöchentliche Betreuungszeit von 25 Stunden gewünscht, für 51% der Kinder 35 Stunden, und 45 Stunden sind es für 38% der Kinder.

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