Bildungs- und Teilhabepaket – HSK überträgt Aufgaben an die Gemeinden
In der Kreistagssitzung am 14.10.2011 soll darüber entschieden werden, ob der Hochsauerlandkreis seine Aufgaben zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets an die Städte und Gemeinden delegiert. Lediglich die Durchführung von Widerspruchsverfahren, Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und vor den Sozialgerichten und die Organisation von fachlichen Austauschen sollen dem HSK vorbehalten bleiben.
Laut Verwaltungsvorlage 8/438 soll der Dringlichkeitsbescheid dem Kreistag in seiner Sitzung am 14.10.2011 zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Änderungsverordnung wurde demnach am 25.07.2011 verkündet und tritt zum 01.01.2011 – rückwirkend – in Kraft.
Welche Erfahrungen wurden in den letzten Monaten mit dem Bildungs- und Teilhabepaket gemacht? Im Mai 2011 war klar, es lief – erwartungsgemäß – nicht so super. Der bürokratische Wust ist offenbar sehr groß. Die Förderung kam also gerade bei denen, die es besonders nötig haben, nicht an. Daraufhin verlängerte die Bundesregierung die Frist für
rückwirkende Anträge bis zum 30.06.2011.
Im August 2011 reagierte die NRW-Landesregierung mit einer neuen Arbeitshilfe für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit:
„Damit möglichst viele Familien ihnen zustehende Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder erhalten, stellt Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider den Kommunen und Jobcentern eine neue Arbeitshilfe zur Verfügung. Die Jobcenter oder die zuständigen Ämter in den Kreisen und kreisfreien Städten sind für die Umsetzung des Pakets zuständig. Der aktualisierte Leitfaden greift nicht nur, wie bisher, die Umsetzung des Pakets für Familien mit SGB-II-Bezug auf. Enthalten sind jetzt auch anspruchsberechtigte Bezieher von Sozialhilfe, Kinderzuschlag und Wohngeld. Insgesamt können in Nordrhein-Westfalen nach vorliegenden Zahlen für 792.677 Kinder und Jugendliche Ansprüche auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket geltend gemacht werden.“
Die neue Arbeitshilfe orientiere sich an den tatsächlichen Problemen, heißt es in dem Schreiben des Ministeriums, und liefere deshalb Hinweise für eine einfache und unbürokratische Umsetzung vor Ort. Ausdrücklich werde in der Arbeitshilfe auch darauf hingewiesen, dass alle Kinder aus Asylbewerberfamilien Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten können. Bisher galt dies nur für Kinder aus Asylbewerberfamilien, die länger als 48 Monate in Deutschland waren.
Weitere Infos zu der neuen Arbeitshilfe sind abrufbar unter www.mais.nrw.de