Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Tierschutz an Silvester: Sind Pillen für Hunde wirklich die richtige Lösung?

By admin at 11:49 am on Saturday, January 4, 2020

Die Sitzungsdrucksache 9/1385 der Kreisverwaltung zu den Folgen der Silvesterfeuerwerke hat vielfach Erstaunen ausgelöst, vor allem die Empfehlung, Hunde durch Verhaltenstherapie und Pillen zu behandeln.
Ungewöhnliche Vorschläge erfordern mitunter ungewöhnliche Reaktionen, und daraus entstand die folgende Anfrage an den Landrat. Wichtig ist dabei die letzte Frage.

“Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Tierschutz gegen Auswirkungen von Silvesterfeuerwerken

Sehr geehrter Herr Landrat,

mit Datum vom 11.11.2019 hatte unsere Fraktion einen Antrag für die Tagesordnung des Umweltausschusses am 12.12.2019 eingebracht. Untere Naturschutzbehörde (UNB) und Veterinäramt sollten im Ausschuss über die Auswirkungen von Feuerwerkskörpern auf Klima und auf Tiere berichten. Diese Berichte fanden leider nicht statt, es gab nur eine kurz gefasste Sitzungsdrucksache.
Der Inhalt dieser vom Landrat unterzeichneten Sitzungsdrucksache 9/1385 hat uns sehr überrascht, besonders der vom Kreisveterinäramt erstellte Teil, da er nicht einmal ansatzweise mit unseren bisherigen Vorstellungen vom Tierschutz übereinstimmt. In dieser Drucksache wird u.a. zur Vorbeugung gegen die Silvesterfeuerwerks-Folgen (SFF) die Empfehlung ausgesprochen, “– besonders bei Hunden – falls nötig frühzeitig eine verhaltenstherapeutische, ggf. medikamentelle Therapie einzuleiten.”
Wir hatten zunächst Zweifel an der Ernsthaftigkeit dieser Empfehlung, gehen aber davon aus, dass sich das Kreisveterinäramt auch diesem für viele Tiere und ihre Halter gravierenden Problem mit der erforderlichen Sorgfalt widmet.

Daher haben wir nun einige ergänzende Fragen:
1. Wann sollte nach Auffassung des Landrats bei Hunden mit den Therapiemaßnahmen und mit der Verabreichung der Pillen gegen SFF begonnen werden?
2. Gibt es unterschiedliche Empfehlungen für die einzelnen Hunderassen?
3. Handelt es sich um eine Dauermedikation, oder kann die Therapie bzw. die medikamentöse Behandlung am Neujahrstag wieder beendet werden?
4. Reicht ein einmaliger Zyklus aus, oder sind für jeden Jahreswechsel Wiederholungen erforderlich?
5. Welche wissenschaftlichen Studien über geeignete vorbeugende Therapien und Pillen gegen SFF sind dem Landrat bekannt, und wo sind sie nachlesbar veröffentlicht?
6. Welche Nebenwirkungen sind zu erwarten, mit welcher Häufigkeit?
7. An welche potentiellen Kostenträger können sich die Hundehalter wenden zwecks Übernahme der Kosten für die Verhaltenstherapie und die Pillen gegen die SFF?
8. Silvesterfeuerwerke sind bekanntlich nur am Silvestertag zulässig. Durch welche anderen Geräusche und Lichteffekte können Silvesterfeuerwerke – im Rahmen einer Verhaltstherapie – präventiv substituiert werden?
9. Benötigen Verhaltenstherapeuten gegen SFF spezielle Qualifikationen, und wo lassen sich diese erwerben?
10. Welche Kontrollen über die Wirksamkeit der vorbeugenden Verhaltenstherapie und der Pillen gegen SFF und die Seriösität der Angebote für Verhaltenstherapien nimmt das Kreisveterinäramt vor, und wie oft?
11. Sind dem Landrat auch geeignete Therapieformen und Pillen für andere Haustiere (außer für Hunde) bekannt, insbesondere für Zwergkaninchen, Hausschweine, Goldfische, Kornnattern und griechische Landschildkröten?
Welche?
12. Kann sich das Landrat nach der Lektüre der vorstehenden Fragen und reiflicher Überlegung vielleicht doch unserer Ansicht anschließen, dass die Einschränkung von Feuerwerken und Böllern zum Jahreswechsel – wie sie in vielen anderen Kommunen in Deutschland und in Nachbarländern aus unterschiedlichen Gründen bereits praktiziert wird – ein wesentlich besser geeignetes Mittel für den Tierschutz darstellt als die in der Sitzungsdrucksache 9/1385 empfohlene Verhaltenstherapie und Pillenverabreichung?
Welche Schritte zur Umsetzung schlägt der Landrat vor?
Welche begleitenden Maßnahmen könnten UNB und Veterinäramt ergreifen?”

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Auswirkungen von Feuerwerkskörpern

By admin at 12:31 am on Thursday, November 21, 2019

Des einen Freud, des anderen Leid, an der Silvester-Knallerei scheiden sich die Geister.
Diejenigen, die sich für die Böllerei nicht begeistern, können nun ein weiteres wichtiges Kontra-Argument anführen: Die Feinstaubbelastung!

Denn:
Nach einschlägigen Berichten entsteht in Deutschland allein durch die Silvesterfeuerwerke eine Feinstaubbelastung von etwa 15% der durch den gesamten Straßenverkehr verursachten Jahresmenge.

Und:
Für viele Tiere stellen Feuerwerke eine extreme Belastung dar.

Last not least:
Auch kranke und ältere Menschen reagieren häufig sehr empfindlich auf die Lärmbelästigung, z.B. mit Schlafstörungen, schlimmstenfalls sogar mit schmerzlichen Erinnerungen an die Bombennächte im Krieg.

Ziel sollte es daher sein, Maßnahmen zur Reduzierung dieser Belastungen einzuleiten.

Daher beantragte Reinhard Loos am 11.11.2019 im Namen der SBL/FW-Fraktion für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten folgenden Tagesordnungspunkt:

Berichte über die Auswirkungen von Feuerwerkskörpern auf
– Luft und sonstiges Klima (durch die Untere Naturschutzbehörde)
– Tiere (durch das Veterinäramt)
sowie Darstellung möglicher kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung dieser Belastungen.

Der Sitzung des Umweltausschusses ist für Donnerstag, 12. Dezember, geplant.

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Neues vom Ziegenhof bei Brilon

By admin at 9:02 am on Tuesday, December 11, 2018

Ziegenmilchabnehmer Demeter bezweifelt die Authentizität der Videos von PETA weiterhin und vermarktet die Ziegenmilch unter einem Bio-Label

Verfahren eingestellt
Die gegen die Ziegenhöfe in Brilon-Scharfenberg und Medebach gerichteten Strafverfahren wurden von der Staatsanwaltschaft im November 2017 eingestellt. Der Kreis antwortete auf eine Anfrage der SBL/FW vom 22.02.2018 am 14.03.2018, dass alle Verfahren gegen die beiden Ziegenhöfe „mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen“ eingestellt worden sind.

Melkreihe entfernt?

Nachdem die Vorwürfe über die unhaltbaren Zustände auf dem Ziegenhof bei Brilon – auch aufgrund von heimlich im Stall gedrehten Filmaufnahmen – bekannt geworden waren, baute der Inhaber offenbar den Stall um. Er soll eine von bisher zwei Melkreihen entfernt haben. Vielleicht ist das ein Grund dafür, dass der Anwalt des Hofbetreibers sowie der Ziegenmilchabnehmer Demeter die Authentizität des Videos der Tierschutzorganisation PETA offiziell anzweifeln; denn in dem Film sind ja zwei Melkreihen zu sehen?
Auf dem Hof selbst erkannten zwei Journalisten aus Brilon (mit einem hat ein Mitglied der SBL/FW gesprochen), dass Umbaumaßnahmen stattgefunden hatten.
Ehemalige Mitarbeiter als auch die Staatsanwaltschaft sind davon überzeugt, dass es sich bei den erschreckenden tierquälerischen Aufnahmen der Tierschutzorganisation PETA um den Ziegenhof B. aus dem Ort Scharfenberg bei Brilon handelt. “Der Anwalt des Hofbetreibers, Dr. Walter Scheurl hatte im Februar in Zweifel gezogen, dass alle Aufnahmen des Films auf dem Briloner Ziegenhof entstanden sind.” (WP vom 29.03.2017: https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/peta-film-staatsanwalt-durchsucht-ziegenhof-bei-brilon-id210084633.html)

Bioland kündigte Vertrag – Demeter vermarktet jetzt unter Bio-Siegel

Während Bioland nach der Klage der Tierschutzorganisation PETA gegen den Hofinhaber und dem Disziplinarverfahren gegen Beschäftigte der Kreisverwaltung den Abnahmevertrag gekündigt hatte, vermarktet jetzt der für Öko-Landbau stehende Demeter e.V. die Ziegenmilch vom Hof bei Brilon unter seinem Bio-Siegel – denn schließlich wären ja die staatsanwaltlichen Verfahren eingestellt worden -.
Klick: https://www.demeter-nrw.de/hoefe/biohof-moehneburg.php

Verfahren eingestellt – alles gut?

Auf eine Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 22.02.2018 antwortete der Landrat mit Schreiben vom 16.04.2018: „Auf der Grundlage des Disziplinar-gesetzes habe ich als Dienstvorgesetzter entsprechende formelle Prüfungen bzw. die Einlei-tung von Disziplinarverfahren veranlasst. Sofern staatsanwaltliche Ermittlungen gegen Be-schäftigte eingeleitet werden, liegen hinreichende Tatsachen vor, die dies rechtfertigen. Die Verfahren sind abgeschlossen. Durch die Einstellung der staatsanwaltlichen Verfahren wa-ren die Disziplinarverfahren ebenfalls einzustellen.“
Eine detaillierte Beantwortung der Fragen der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) erfolgte leider nicht. Der Hochsauerlandkreis führte datenschutzrechtliche Gründe an.

Wer war zuerst da, die Henne oder das Ei?

Spekulieren wir mal. Wurde vielleicht wegen der (mittlerweile eingestellten) Disziplinarverfah-ren gegen die Kreisbediensteten das staatsanwaltschaftliche Verfahren gegen den Ziegen-hofbetreiber eingestellt? Oder gibt es da keinen Zusammenhang?
Dass die oben erwähnten Filmaufnahmen von diesem Hof bei Brilon stammen, wurde von der Staatsanwaltschaft anscheinend nicht bezweifelt und zwar wohl auch nicht, obwohl der Hofbetreiber nach dem Bekanntwerden der gegen ihn gerichteten Vorwürfe offenbar eine Melkreihe im Stall entfernt hatte und zunächst behauptete, die (in dem Film erkennbaren) Mitarbeiter kenne er gar nicht. Schließlich stellte sich heraus, dass die Mitarbeiter rumäni-sche „Praktikanten“ waren, die nicht mehr aufzutreiben waren.

Wer versorgt(e) die Ziegen?

In der Antwort des Hochsauerlandkreises vom 14.10.2017 und auch in der vom 25.10.2018 heißt es: „Die Versorgung und das Melken der Ziegen erfolgt durch den Betriebsinhaber. In Ausnahmefällen sind Familienmitglieder am Melkvorgang unter Aufsicht des Betriebsinha-bers beteiligt.“
Einem Mitglied der SBL/FW wurde allerdings von offizieller Seite zugetragen, dass der Hof-betreiber auch in diesem Jahr (2018) offenbar wieder Rumänen (Praktikanten?) auf seinem Hof beschäftigt hat oder hatte.

Demeter begründet Erteilung des Biosiegels …

Demeter rechtfertigte sich anlässlich einer Nachfrage eines Mitglieds der SBL/FW bezüglich von Kontrollen und Besuchsintervallen auf dem Bio-Ziegenhof bei Brilon zunächst am 06.11.2018 wie folgt:
„… der Hof wurde, nachdem die Vorwürfe laut wurden, mehrmals kontrolliert. Wir haben die vielen Kontrollen auf dem Betrieb im letzten Jahr intensiv begleitet und uns vor Ort mehrmals ein Bild gemacht. Auch die Tierwohlschulung für Inspektoren wird in Kürze auf dem genann-ten Hof stattfinden. Nach unserem heutigen Wissensstand müssen wir die Authentizität die-ser Videos stark anzweifeln. Nach eingehender Prüfung haben wir beschlossen den Betrieb aufzunehmen. Der Betrieb steht Besucher*innen offen, sich auch selbst vor Ort ein Bild von der Haltung der Ziegen zu machen.“

… offenbar in erster Linie mit der Einstellung der Verfahren

Drei Tage später (am 09.11.2018) kam dann die ausführliche Begründung. Demeter geht es anscheinend vorrangig um laufende Verfahren, die abgeschlossen sein müssen. Ähnlich also, wie bei den Disziplinarverfahren. Zunächst müssen die Vorwürfe offiziell beseitigt sein, dann kann die tägliche Arbeit wieder aufgenommen werden.
– Interessant ist auch die Aussage von Demeter, dass die Tiere, die unter Pseudo-Tuberkulose leiden, in Behandlung seien. Der HSK hatte ja in schriftlichen Antworten an die SBL/FW geäußert, diese Tiere wären nicht behandelbar und müssten „ge-merzt“ werden. Die Herde wiese bekanntlich einen sehr hohen Durchseuchungsgrad an Pseudotuberkulose auf, so dass die Erstellung eines Sanierungskonzeptes für die infizierte Herde mit dem Ziel, die Herde zu erhalten, nicht möglich sei. „Behand-lungsmöglichkeiten, die eine Heilung implizieren, bestehen nicht“, so der Hochsauer-landkreis. –

Wortlaut der E-Mail von Demeter vom 09.11.2018

„Wir haben mit Rückfragen wie Ihrer aufgrund der Geschichte der letzten 2 Jahre gerechnet und ich freue mich darüber, dass ich in Ihrem Fall die Möglichkeit habe, Ihnen die Situation aus unserer Sicht schildern zu können:
Am 02.02.2018 haben wir … und seinen Betrieb als Mitglied in unsere Arbeitsgemeinschaft aufgenommen, am 04. April 2018 fand die Kontrolle vor Ort und anschließende Zertifizierung statt. Die jährlich stattfindende Vor-Ort-Kontrolle wurde aus der Demeter-Geschäftsstelle in Darmstadt von der für die Zertifizierung zuständige Person begleitet. Im ersten Jahr der Auf-nahme findet ein gezielter Tierwohlcheck statt. Die Auswertungen waren positiv. Krankheiten im Bestand sind in Behandlung. Es gab keine Bedenken gegen die Aufnahme des Betriebes und Zertifizierung der Flächen, Tiere und Produkte als Demeter Produkte.
Dieser Aufnahme des Betriebes und der Ist-Situation ging ein mehr als einjähriger Weg vor-aus, der mit vielen Gesprächen und Abwägungen verbunden war.
Wenn Betriebe Verbandswechsel planen, tauschen wir Geschäftsführer der Verbände uns in der Regel mit Zustimmung der Betriebe unter den Verbänden aus, um auszuschließen, dass bei einer Aufnahme von Betrieben bestimmte Aspekte übersehen werden. Bereits Ende 2016 wurde von den Vorwürfen zu dem Betrieb und dem anstehenden Video, das im Febru-ar 2017 ausgestrahlt werden sollte und dem Ausschluss bei Bioland in unseren Verbandsge-sprächen berichtet.
Der Betriebsleiter, Herr B. hatte parallel dazu in unserer Geschäftsstelle angerufen und um Aufnahme als Mitglied gebeten, u.a. da ohne eine Verbandsmitgliedschaft eine Vermarktung von Ziegenmilch (fast) unmöglich ist.
Um mir selbst ein Bild zu machen, habe ich den Betrieb am 31.01.2017 erstmalig besucht.
Ich konnte keine Missstände im Bestand und im Betrieb feststellen.
Herr B. hat seine Sicht der Situation sehr eindrücklich beschrieben.
Der zuständige Veterinär aus der Kreisstelle war vor Ort und hat Bericht erstattet.
Ich hatte Einsicht in sämtliche Kontrollunterlagen der Vorjahre. Der Betriebsleiter hatte der zuständigen Kontrollstelle ABCert eine Auskunftsfreigabe erteilt und ich hatte im Nachgang zu meinem Besuch noch ein Gespräch mit dem Kontrollstellenleiter. Ergebnis: keine Auffälligkeiten, keine Bedenken für einen Verbandswechsel.
Bei uns im Landesverband Demeter NRW entscheidet der Vorstand nach erfolgtem Besuch und der Berichterstattung zum Betrieb über die Aufnahme als neues Mitglied.
Der Vorstand hat sich auf seiner Sitzung am 20.02.2017 gegen die Aufnahme des Betriebs zum damaligen Zeitpunkt ausgesprochen.
Nach erneutem Antrag auf Mitgliedschaft hat sich unser Vorstand am 20.03.2017 und am 14.07.2017 erneut gegen die Aufnahme des Betriebes ausgesprochen und eine Verhandlung über einen Neuantrag erst wieder in Aussicht gestellt, wenn zu den Auseinandersetzungen bzgl. der Filmaufnahmen und dem Ausschlussverfahren bei Bioland Rechtsklarheit besteht.
Die Ablehnung war unsererseits immer begründet mit dem laufenden Verfahren, nicht mit den Tierwohlvorwürfen.
In der Zwischenzeit hatte auch der neue Verarbeiter der Schafsmilch im August 2017 um die Aufnahme seines Lieferanten gebeten, um die Milch nicht nur als EG-Bio-Milch, sondern als Demeter-Milch verarbeiten zu können.
Es gab Gespräche mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW. Das ist die Kontrollbehörde für den Ökologischen Landbau. Von dort gab es ausschließlich Unterstützung für den Betrieb.
Es gab Gespräche mit Herrn …, selbst Bioland-Schäfer und damals kooptiertes Mitglied im Vorstand bei Bioland, nun Vorstandsvorsitzender bei Bioland: auch hier – Fürsprache für den Betrieb!
Der Betrieb wurde von Bioland ausgeschlossen, seine EG-Bio-Zertifizierung stand zu keinem Zeitpunkt in Frage!
Im November 2017 wurde das Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft Arnsberg eingestellt.
Das Schiedsverfahren zum Ausschluss aus dem Bioland-Verband wurde abgeschlossen.
Die formalen Gründe, den Betrieb nicht aufzunehmen, waren somit aufgehoben, andere Bedenken von unserer Seite gab es nicht.
Am 02.02.2018 habe ich mit einem Vorstandskollegen erneut einen Besuch auf dem Betrieb B. gemacht. Dieser Besuch war dann der Auslöser für die Entscheidung über die Mitgliedschaft in unserem Verband und die Möglichkeit für den Abschluss eines Markenzeichennut-zungsvertrages mit dem Demeter-Bundesverband.
Der Betriebsleiter hat unseren Einführungskurs in die Biologisch Dynamische Wirtschafts-weise Ende 2017 / Anfang 2018 besucht, er ist mit Berufskollegen in Kontakt, besucht re-gelmäßig unsere Gruppentreffen und steht mit mir in regelmäßigem Kontakt zu unterschied-lichen Themen.
Selbstverständlich waren wir angesichts des Videomaterials, der Presseberichte und des Ausschlusses durch den Nachbarverband geschockt und verunsichert. Es war kein einfa-ches Jahr und Anfragen wie Ihre zeigen, dass es auch immer noch nicht vorbei ist mit den Rechtfertigungen.
Ich denke, wir als Verband haben alles getan, um bezüglich des Betriebs B. Sicherheit zu erlangen und die Demeter-Marke nicht zu schädigen. Wir können hinter dem Betriebsleiter, dem Betrieb und unserer Entscheidung zur Aufnahme als Mitglied stehen – wie meine Mail hoffentlich deutlich macht. Auch wir können immer nur von außen eine Situation beurteilen, aber ich denke, wir haben uns stark um eine umfassende Urteilsbildung bemüht.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, würde ich mich freuen, wenn Sie sich erneut an mich oder direkt an den Betriebsleiter, Herrn B., wenden.
Er kann Ihnen am besten berichten, was alles in den letzten 1,5 Jahren vorgefallen ist und er kann am besten die Situation auf seinem Betrieb bei einem Betriebsbesuch erläutern.
Ihre Anfrage an mich und meine Antwort an Sie leite ich dem Betriebsleiter und auch Frau M. zur Kenntnis weiter.“

Bio-Siegel Demeter

Wikipedia schreibt dazu:
„Bewertung des Demeter-Siegels, sehr empfehlenswert
Demeter steht für biologisch-dynamisch produzierte Lebensmittel. In der Schweiz müssen die produzierenden Höfe zusätzlich Bio Suisse zertifiziert sein, wodurch die Produkte in vielen Bereichen für inländische Erzeugnisse überdurchschnittliche Resultate erzielen. Die Tiere haben täglichen Auslauf und kommen weitgehend in den Genuss von Gruppenhaltung (Ausnahme: Rindvieh). Da die Richtlinien von Demeter International für importierte Produkte weniger streng sind als die Bio Suisse Anforderungen, erscheint das Label nicht in der höchsten Bewertungskategorie.“

Resümee/Frage
Fragen und Zweifel sind immer erlaubt (?), Besuche des Bio-Hofes B. in Brilon-Scharfenberg offenbar auch.

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Bio-Ziegenhof – SBL/FW wird zur Verschwiegenheit verpflichtet

By admin at 3:24 pm on Friday, November 30, 2018

Wieso es sich bei der Antwort des Hochsauerlandkreises auf die Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zu den Zuständen auf einem Bio-Ziegenhof bei Brilon um eine „Geheime Staatssache“ handeln soll, verstehen wir zwar nicht, können aber wohl vorerst die Antwort nicht veröffentlichen?

Die Story
Nach einem Filmbericht in der Sendung „hundkatzemaus“, der am 11.02.2017 gesendet worden ist, sollen auf einem Hof in Brilon Ziegen von Mitarbeitern geschlagen worden sein. Zudem hätten fast sämtliche Tiere erhebliche gesundheitliche Probleme aufgewiesen und wären abgemagert und geschwächt gewesen sein. In der Folge meldeten sich einige Zeugen, die aus eigenem Erleben von unhaltbaren Zuständen in diesem Betrieb sprachen. Manche Informanten kritisierten nicht nur die tierquälerische Ziegenhaltung, sondern berichteten auch von den erbärmlichen Lebensbedingungen der dort gehaltenen Hofhunde.

Am 26.02.2017 trafen sich rund 120 Personen zu einer Mahnwache gegen die Vorkommnisse in der Ziegenhaltung auf dem besagten Hof am Stadtrand von Brilon. Eine der Forderungen aus dem Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer war ein Tierhaltungsverbot für den Hofbetreiber. In der Kritik stand auch das Kreisveterinäramt, das nach Meinung der Demonstranten die Bedingungen der Tierhaltung nicht hinreichend kontrolliert haben soll. Im Vorfeld der angemeldeten Demo kam es zu einigen Merkwürdigkeiten. So musste der bereits genehmigte (!) Veranstaltungsort auf Verlangen der Polizei und des Bürgermeisters gleich 2mal verlegt werden.

Am 27.02.2017 veröffentlichte dann die Kreisverwaltung ihre Drucksache 9/687 zum Antrag der SBL/FW-Fraktion für die Sitzung des Kreisumweltausschusses. In dem Schreiben wurde bestätigt, dass etwa 90% der Ziegen auf diesem Hof an der Möhneburg krank sind und dass “zunehmende Abmagerung” auftritt.

Am 28.02.2017 wandte sich Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), mit einer umfangreichen Anfrage an den Landrat. Dabei ging es z.B. um Kontrollen und Maßnahmen wie der Separierung der gesunden von den kranken Tieren, um andere vorbeugende Maßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten und wie es zu den Verletzungen der Ziegen gekommen ist. Die Anfrage umfasste insgesamt 30 Einzelfragen.

Am 20.03.2017 berichtete die „taz“, dass “neben der offensichtlichen Tierquälerei … es der Betreiber auch mit anderen Vorschriften nicht so genau zu nehmen” scheint.

Am 24.03.2017 hatten sich zur Einwohnerfragestunde zu Beginn der Kreistagssitzung Bürgerinnen und –bürger eingefunden. Einige von ihnen wollten dem Landrat Fragen zu den Er-eignissen um den Ziegenhof in Brilon-Scharfenberg stellen. Doch es gab ungewöhnliche Vorkommnisse. Bisher durften die Fragesteller oben von der Zuschauertribüne – wo sie ihre Plätze haben – ihre Fragen stellen. Doch dieses Mal erklärte der Landrat, Fragen würden nur vom Rednerpult unten im Saal zugelassen. Für die Einwohner, die fast alle zum ersten Mal an einer Kreistagssitzung teilnahmen, eine unangenehme Aufforderung. Und eine Grundlage in der Geschäftsordnung gab es bislang dafür nicht. Außerdem wurden von einer Mitarbeiterin der Kreisverwaltung, bevor Fragen gestellt werden durften, die Personalien der Einwohner festgehalten. Auch diese Registrierung wurde neu eingeführt, und auch dafür gab es keine Grundlage in der Geschäftsordnung. Die SBL/FW beantragte daraufhin die unverzügliche Einberufung des Ältestenrates, u.a. zum Umgang mit Fragestellern in der Einwohnerfragestunde.

Mit Schreiben vom 14.09.2017 antwortete das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Hochsauerlandkreises auf eine Anfrage der SBL/FW vom 15.08.2017. Komprimiert stand in der Antwort der Kreisverwaltung, dass weiterhin rund 90% der Ziegen mit Pseudotuberkulose durchseucht wären. Am 23.08.2017 hätten sich noch 625 Ziegen im Bestand befunden. Aufgrund des sehr hohen Durchseuchungsgrades sei die Erstellung eines Sanierungskonzeptes nicht möglich.

Still ruhte dann der See (wenn auch nur öffentlich).

Nach einem Jahr – am 07.08.2018 – stellte die SBL/FW-Kreistagsfraktion erneut 20 Fragen zum Ziegenhof bei Brilon, z.B., wie viele Ziegen und wie viele Lämmer in dem Betrieb gehalten werden und wie häufig, wie intensiv und mit welchen Ergebnissen das Kreisveterinäramt in den letzten 12 Monaten den Hof kontrolliert hat.

Am 16.08.2018 antwortete der HSK, wegen personeller Ausfälle könne die Anfrage nicht fristgerecht beantwortet werden.

Mit Datum vom 25.10.2018 kam sie dann endlich: Die Antwort. Am Ende des behördlichen Schreibens findet sich der Vermerk:
„Auf Ihre Verschwiegenheitspflicht gem. § 28 Abs. 2 KrO i.V.m. § 30 Abs. 1 S. 1 und 2 GO sowie die Geheimhaltungspflichten nach § 40 Abs. 4 S. 2 KrO, 9 Abs. 5 GeschO KT weise ich hin.“

Daraufhin schrieb am 28.10.2018 der SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos den Landrat an. R. Loos erklärte u.a., dass der Hinweis auf die Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten in dieser Form nicht akzeptabel sei, zumal wesentliche Teile der SBL/FW-Anfrage zuvor schon mit dem damals bekannten Sachstand am 09.03.2017 im Ausschuss für Umwelt-, Landwirtschaft und Forsten in öffentlicher Sitzung behandelt worden seien. Reinhard Loos bat des Weiteren um die Mitteilung, auf welche Antworten sich die Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten beziehen und aus welchen Gründen diese bestehen.

In einem Schreiben mit Datum 12.11.2018 reagierte dann wiederum die Kreisverwaltung auf die pauschale Beanstandung der Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten.
Zitat: „Nach diesen Vorschriften haben Sie über die Ihnen bei Ausübung Ihrer Tätigkeit als Kreistagsmitglied bekannt gewordenen Angelegenheiten, deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich ist, Verschwiegenheit zu wahren. Ihrer Natur nach sind geheim insbesondere Angelegenheiten, deren Mitteilung an andere dem Gemeinwohl oder dem berechtigten Interesse einzelner Personen zuwiderlaufen würde. Das ist z.B. der Fall, wenn Datenschutz die Weitergabe persönlicher Daten untersagt. Berechtigte Interessen Einzelner sind auch immer dann anzunehmen, wenn die persönliche Sphäre oder Geschäftsgeheimnisse einer Firma berührt sind. Deshalb dürfte der ganz überwiegende Teil meiner Antworten unter die Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflicht fallen. Die Pflichten treffen jedoch Sie als Mitglied des Kreistags bzw. Mitglied der Fraktion. Deshalb obliegt es letztlich Ihnen, zu prüfen, ob und welche Informationen Sie weiter geben können.
Dass am 09.03.2017 ein Teil der damaligen Fragen/Antworten bereits in öffentlicher behandelt wurde, hängt einerseits damit zusammen, dass diese Umstände zum damaligen Zeitpunkt infolge der öffentlichen Berichterstattung bereits bekannt waren und kein Geheimhaltungsinteresse mehr bestand und andererseits damit, dass der Betriebsinhaber der Beantwortung einiger Fragen ausdrücklich zugestimmt hatte. Eine öffentliche Berichterstattung hat in dem von Ihnen jetzt angefragten Fall jedoch nicht stattgefunden: die Zustimmung des Betriebsinhabers liegt nicht vor.“

Ein Schelm, der … ?
Wir werden jedenfalls rechtlich überprüfen, welche Teile des Antwortschreibens wir nun veröffentlichen dürfen. Das wird allerdings einige Tage dauern.

Wer sich das „Vergnügen“ machen will, alles was die SBL/FW bisher über den Bio-Ziegenhof bei Brilon und über den mittlerweile geschlossen Skandal-Ziegenhof bei Medebach auf ihrer HP „zu Papier“ gebracht hat, lesen möchte, bitte, hier!:
http://sbl-fraktion.de/?s=Ziegenhof

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„Tierschutz funktioniert“, meint die AfD

By admin at 6:44 pm on Friday, November 9, 2018

Zurück in die Vergangenheit?
Beim Tierschutz sei alles gut, meint offenbar die AfD und legte am 18.04.2018 im NRW-Landtag den Gesetzesentwurf
„zur Aufhebung des Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tier-schutzvereine Nordrhein-Westfalen – Rückkehr zur deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit“ vor. Siehe Drucksache 17/2394!
https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-2394.pdf

Stets vorbildlich?
Die AfD-Landtagsfraktion ist also offenbar zu der Erkenntnis gekommen: „
…, dass der im Bundesgesetz verankerte Tierschutz funktioniert und die zuständigen Kreisordnungsbehörden bei tierschutzrechtlichen Verwaltungsverfahren stets vorbildlich handelten. …“

Absage?
Wir hoffen, dass dem Gesetzesentwurf – der ja offensichtlich nicht nur gegen tierschutzrechtliche Belange, sondern ganz klar auch gegen Tierschützer zielt – im Landtag eine deutliche Absage erteilt wird!

Handlungsbedarf?
Ja, aber wohl hinsichtlich einer deutlichen Verbesserung des Tierschutzes und nicht in seiner Verhinderung!

Missstände?
Ja, leider. Wir nehmen nicht an, dass sich die Medien diese und andere Berichte über Nicht-beachtung von Tierschutz aus den Fingern saugen!?

„In Deutschland werden Millionen Ferkel wenige Tage nach der Geburt ohne Betäubung kastriert.“
Klick:
https://www.nrz.de/wirtschaft/verbot-betaeubungsloser-ferkelkastration-verschoben-id215467517.html

„Auf Schlachthöfen kommt es immer wieder zu Fehlbetäubungen, …“
Klack:
https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/landwirtschaft/schlachten/

„Als sie vor den Ställen in Ilshofen mehrere Mülltonnen mit toten Puten entdeckten, …“
Klick:
http://www.taz.de/!5534633/

„Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall der verendeten Ziegen auf einem Hof bei Medebach gegen …“
Klack:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/ziegenhof-medebach-ermittlungverfahren-gegen-veterinaeramt-id211542477.html

… um nur einige aktenkundige Beispiele aufzuzählen.
Ob die aufgedeckten und öffentlich bekannt gewordenen tierschutzrechtliche Missstände nur die Spitze vom Eisberg sind, wissen wir nicht. Wir machen uns aber so unsere Gedanken. Und dass auch im Kreisgebiet des HSK aus anderen Parteien gelegentlich ähnliche Tendenzen zu hören sind, ist sicher nur Zufall…

Defizit?
Ob die Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion nicht lesen können oder wollen, oder ob die hier zitierten Artikel für diese Abgeordneten nur Fake-News sind, wissen wir auch nicht. Wir machen uns aber so unsere Gedanken.

PS: Das „AfD-Gesetz“ ist offenbar noch in Beratung
Klack:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetzgebung/Aktuell/01_Aktuelle_Gesetzgebungsverfahren/index.jsp

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Geheimniskrämerei zum Ziegenhof

By admin at 12:01 pm on Friday, November 2, 2018

Nach fast einem Vierteljahr hat die SBL/FW-Kreistagsfraktion jetzt aus dem Kreishaus die Antworten auf ihre Anfrage vom 07.08.2018 zur aktuellen Situation des Ziegenhofs bei Brilon erhalten. Laut Geschäftsordnung des Kreistags dürfte das maximal 14 Tage dauern…

Vielleicht gab es ja besondere “Gründe” für die extreme Verzögerung?
Die Antwort ist nicht – wie sonst üblich – vom Landrat unterschrieben, sondern “im Auftrag” von einem Verwaltungsbeamten der Kreisverwaltung.
Und am Ende steht der vielsagende Satz “Auf Ihre Verschwiegenheitspflicht gem. § 28 Abs. 2 KrO i.V.m. § 30 Abs. 1 S. 1 und 2 GO sowie die Geheimhaltungspflichten nach § 40 Abs. 4 S. 2 KrO, 9 Abs. 5 GeschO KT weise ich hin.” Dies verwundert auch deswegen, weil im letzten Jahr fast alle der in der Anfrage nachgefragten Sachverhalte bereits im Umweltausschuss des Kreises öffentlich beraten wurden, mit dem damaligen Sachstand. Zudem wurden mehrere Fragen aus unserer Anfrage gar nicht beantwortet, da es sich angeblich um Geschäftsgeheimnisse des Ziegenhofs handeln soll.

Das bedeutet, dass wir derzeit die Antworten (noch) nicht veröffentlichen können. Die SBL/FW-Kreistagsfraktion akzeptiert diese pauschale und nicht konkret begründete Verpflichtung zur Geheimhaltung allerdings nichts. Sie hat deswegen den Landrat angeschrieben und ihn aufgefordert, die angeblich notwendige Geheimhaltung konkret zu begründen und – falls eine Geheimhaltung überhaupt erforderlich ist – die davon betroffenen Fragen konkret zu benennen. Über das Ergebnis werden wir berichten.

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Naturschutzbeirat gegen Kormoranabschüsse in Naturschutzgebieten

By admin at 8:46 am on Wednesday, September 26, 2018

Der Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung, die Anträge die Genehmigung von Kormoranabschüssen in FFH- und Naturschutzgebieten zuzulassen, ist erst mal vom Tisch.
Der Naturschutzbeirat des HSK hat sich nach eingehender Diskussion mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung für einen anderslautenden Antrag eines Beiratsmitglieds ausgesprochen.
Der Antrag lautete sinngemäß, die neue Kormoranverordnung der Landesregierung soll erst für ein oder zwei Jahre zu erprobt werden. Diese “Schwarz-Gelbe” Verordnung wurde von etlichen Beiratsmitgliedern scharf kritisiert.

Da aber nach dem Willen der neuen Landesregierung jetzt fast überall an Gewässern “geballert” werden darf, bedeutet das NEIN garantiert keinen wirtschaftlichen Schaden für Freunde des Fischfangs.

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Kormorane zum Abschuss frei

By admin at 9:09 am on Friday, September 14, 2018

Gute Lobbyarbeit
Dem Sportfischerverein „Gut Wasserwaid“ für das Gewässer Möhne,
dem Anglerverein „Ruhrwellen“ für das Gewässer Ruhr,
der Fischereigenossenschaft Diemel für die Gewässer Diemel, Hoppecke und Nebenflüsse,
dem Angelsportverein „Äsche Freienohl e.V.“ für das Gewässer Ruhr und
dem Angelverein „Wennetal e.V.“ für die Gewässer Wenne und Salwey
sollen allesamt wieder Ausnahmegenehmigungen sowie „Befreiungen für den Vergrämungsabschuss“ von Kormoranen erteilt werden. So jedenfalls sieht das die Kreisverwaltung des Hochsauerlandkreises vor.

60 Vögel (und mehr?)
In der betreffenden Verwaltungsvorlage 9/1070 für den am 18.09.2018 um 14.30 Uhr öffentlich im Kreishaus in Meschede tagenden Naturschutzbeirat ist die Rede davon, dass 60 Vögel für den Vergrämungsabschuss zugelassenen werden. Die Genehmigung betrifft zunächst die Zeit vom 16.08.2018 bis zum 01.03.2019 und wird für 3 Jahre befristet erteilt. Zitat: „Darüber hinaus wird für die übrige Jahreszeit der letalen Vergrämung von 5 Jungkormoranen pro Antragsteller sowie einer nicht letalen Verhinderung von Brutkolonien an den Gewässern zugestimmt.“

Neue NRW-Verordnung
Gerechtfertigt wird die Dezimierung der schützenswerten Vögel, die in Europa um 1920 schon einmal kurz vor der Ausrottung gestandenen hatten, mit der „Verordnung zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane des Landes Nordrhein-Westfalen (Kormoranverordnung Nordrhein-Westfalen – Kormoran VO-NRW)“.

Abschuss auch in Naturschutzgebieten
Obwohl der Hochsauerlandkreis in Vorlage 9/1070 von dem Kormoran als eine besonders geschützte europäische Vogelart schreibt, rechtfertigt er den Abschuss der Vögel mit dem Erlass des Landes NRW und mit entsprechenden Rechtsverordnungen. Demnach ist in Ausnahmefällen der Abschuss der Vögel sogar innerhalb vor Naturschutzgebieten zulässig. Und auch den ganzjährigen Vergrämungsabschuss von Jungvögeln könne die Behörde aufgrund der Kormoranverordnung zulassen. Das Szenario geht noch weiter. Zitat: „Zudem lässt die Kormoranverordnung die nicht letale Vergrämung von Kormoranen beim Brutgeschäft vor.“

Interessenslage
Des Weiteren argumentiert der HSK mit dem öffentlichen Interesse, das immer dann vorliege, wenn die heimische Fischpopulation gefährdet sei und konkret mit dem schlechten Äschenbestand. Es sei beabsichtigt, „in Abhängigkeit von der Gewässerlänge und auch von der Gewässergröße wie bisher dem Sportfischerverein „Gut Wasserwald“ 20 Kormorane, der Fischereigenossenschaft Diemel 15 Kormorane und dem Angelverein „Wennetal e.V.“ 5 Kormorane sowie den übrigen beiden Antragstellern 10 Kormorane zum Abschuss freizugeben.“ Wegen der angeführten Gründe sei es gerechtfertigt, von dem grundsätzlichen Verbot von Vergrämungsmaßnahmen in FFH- und Naturschutzgebieten im HSK eine Ausnahme zuzulassen.

Der Preis sind 60 Vögel (und wie viele mehr?)
Zusätzlich hätten auch der Fischereiverein Meschede und der ASV Wennemen Genehmigungen / Befreiungen für die letale (letal = tödlich) Vergrämung von Kormoranen beantragt. Da diese Strecken in keinem FFH-Gebiet oder Naturschutzgebiet liegen, sei eine Ausnahmeregelung nach § 8 der Kormoranverordnung nicht mehr erforderlich.

Mehr dazu in der Verwaltungsvorlage 9/1070 des Hochsauerlandkreises.

Kritische Haltung des NABU …
Der Naturschutzbund Deutschland kritisiert die Verfolgung der gefährdeten Vogelart scharf. Er spricht von „Kormorantod auf Verordnung“.
Klick:
https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/aktionen-und-projekte/vogel-des-jahres/11609.html

Filed under: TierschutzComments Off on Kormorane zum Abschuss frei

Guter Ziegenhof? Schlechter Ziegenhof? – SBL/FW stellt wieder Fragen

By admin at 2:49 pm on Wednesday, August 29, 2018

Ansichtssache
Die Welt dreht sich schnell. Schlechte und gute Nachrichten überschlagen sich. Beachtung finden eher die schlechten. Sie geraten aber oft genauso schnell in Vergessenheit wie die guten. Was schlecht ist und was gut, was richtig und was falsch, liegt gewöhnlich im Auge des Betrachters und hat nicht selten was mit Interessenslagen zu tun.

Zu den schlechten (traurigen) Nachrichten gehören unserer Meinung nach die Meldungen über die unhaltbaren Zustände auf zwei Ziegenhöfen im Hochsauerlandkreis. Der eine (bei Medebach) ist mittlerweile geschlossen. Den anderen (bei Brilon) gibt es noch.
Klick:
https://www.focus.de/regional/nordrhein-westfalen/tierquaeler-skandal-in-medebach-peta-begruesst-gerichtsurteil-gegen-ehemaligen-ziegenhof-betreiber_id_8658767.html

Tatsache
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste nahm die Vorkommnisse in diesen Betrieben zum An-lass, sich mehrfach mit umfangreichen Fragenkatalogen bezüglich der offenbar tierquälerischen Zu-stände auf den Ziegenhöfen an die Kreisverwaltung zu wenden. Auf der Homepage der SBL/FW sind viele Fragen und Antworten dazu dokumentiert.
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?s=Ziegen

Fragen
Aus Sicht der SBL/FW ist das Thema immer „noch nicht gegessen“. Daher schickte die Kreistagsfraktion dem Landrat diese 20 Fragen:

1. Wie viele Ziegen und wie viele Lämmer werden aktuell auf dem Hof B. bei Brilon gehalten?

2. Wie häufig, wie intensiv und durch wen (Kreisveterinäramt? Hoftierarzt?) wurde der Hof B. im Laufe der letzten 12 Monate kontrolliert?

3. Erfolgten auf dem Hof B. in den letzten 12 Monaten seitens Ihres Veterinäramtes ausschließlich angemeldete Kontrollen oder ist der Betrieb auch unangemeldet überprüft worden?

4. Sind in diesem Zeitraum auch andere Fachdienste und Fachleute hinzugezogen worden, wie beispielsweise Mitarbeiter des LANUV?

5. Wie sind die Ergebnisse Ihrer und aller anderen Überprüfungen?

6. Ist die schrittweise „Merzung“ der durchseuchten Herde jetzt vollständig erfolgt oder leben noch Tiere aus dem alten, erkrankten Bestand auf dem Hof B. oder auf anderen Höfen?

7. Erfolgte in den letzten 12 Monaten ein Zukauf gesunder Ziegen in den Bestand? Wenn ja, aus welchen Haltungen und in welchem Zustand sind die Tiere nach Brilon gekommen?

8. Wurden sowohl bei den Abgängen wie bei den Neuzugängen im Betrieb B. die Nummern der Ohrmarken nachvollziehbar registriert?

9. Ergab sich dabei eine Diskrepanz zu der Zahl der lebenden, getöteten und verendeten Zie-gen? Wurde und wird eventuellen Unregelmäßigkeiten (gemeint ist die Diskrepanz Ohrmarken/Ziegen) nachgegangen, sofern sie denn auffallen?

10. Wie ist der Zustand der Herde? Leidet auch derzeit ein Teil der Ziegen auf dem Hof B. an Pseudotuberkulose, an Listeriose oder an anderen Krankheiten? (Im Februar 2017 sollen etwa 90% der Tiere mit dem Erreger einer „Chronischen Infektionskrankheit“ infiziert gewesen sein. Eine Ziege war laut Ihren Angaben an Listeriose verendet.)

11. Erfolgt eine konsequente Separierung der nicht erkrankten von den erkrankten Tieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie und wie oft wird das kontrolliert und mit welchen Ergebnissen?

12. Gibt es zwischenzeitlich ein oder mehrere Behandlungs- und Sanierungskonzepte? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

13. Wurden die Tiere in den letzten 12 Monaten regelmäßig auf verschiedene Krankheiten hin untersucht und vorbeugend geimpft, z.B. auch gegen Pseudotuberkulose, was ja möglich sein soll? (Dazu schreibt die Landwirtschaftskammer NRW: „Zur Sanierung einer betroffenen Herde sollte eine regelmäßige Untersuchung erfolgen, wobei Tiere mit eindeutigen Knoten möglichst gemerzt werden sollten. In manchen Herden können jedoch wertvolle Milchziegen nicht einfach abgeschafft werden, wobei die Alternative ein striktes Sanierungsprogramm darstellt. Dazu gehört die räumliche Separation der betroffenen von – augenscheinlich – nicht befallenen Tieren, die sofortige Trennung der Lämmer von den Muttertieren nach der Geburt mit sorgfältiger Nabeldesinfektion, um eine omphalogene Infektion zu vermeiden, idealerweise das Einrichten eines zweiten Melkstandes sowie eine Impfung der Herde mit einem bestandsspezifischen Impfstoff. Durch den Impfstoff werden die Symptome gemildert, nicht eliminiert!“)

14. Leiden einige Ziegen immer noch unter Verletzungen (offene Wunden, humpeln, lahmen)? Wie war und ist der Zustand der Klauen? Wann und wie oft wurden seit August 2017 die Klauen der Tiere durch einen fachkundigen Klauenpfleger gereinigt und geschnitten?

15. Haben alle Ziegen regelmäßig Weidegang? Wenn nein, warum nicht? Wie oft und wie lange bedeutet in diesem Fall „regelmäßig“?

16. Wie hoch ist auf dem Hof B. in den letzten 12 Monaten die „offizielle“ Sterberate der Ziegen, wie hoch die der Lämmer?

17. Wie und unter welchem Label wurde und wird die Ziegenmilch vom Hof B. vermarktet? Gibt es Absatzprobleme?

18. Handelt es sich bei den Mitarbeitern des Ziegenhofs B. ausschließlich um geschultes und kor-rekt entlohntes Personal (Sozialversicherungspflicht!), das mit den Ziegen art- und fachgerecht und mitfühlend umgeht und auf Misshandlungen vollständig verzichtet?

19. Hat der Hof B. auch im Fokus der Stabsstelle für Umweltkriminalität gestanden?

20. Sind hinsichtlich der Ziegenhöfe bei Brilon und Medebach weitere bzw. neue Verfahren anhängig?

Bericht
Folgt …

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Hoffentlich doch kein dauerhaftes AUS für die Stabsstelle Umweltkriminalität in NRW!?

By admin at 9:16 am on Thursday, July 12, 2018

Kreishaus in Meschede
Am 24.04.2018 forderte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) die Kreistagsmitglieder des Hochsauerlandkreises auf, in der Kreistagssitzung am Freitag dem 06.07.2018 folgendes zu beschließen:
• Der Kreistag des Hochsauerlandkreises appelliert an die Landesregierung, die Stabsstelle für Umweltkriminalität mit allen bisherigen Mitarbeiter/innen und allen früheren Befugnissen und Zuständigkeiten umgehend wiedereinzusetzen.

Daraus ist dann aber leider nichts geworden. Warum? Weil die Kreistagsmitglieder mehrheitlich der Beschlussempfehlung des Landrats folgten. Die lautete schlicht und wenig ergreifend:
„Der Kreistag lehnt es ab, über den Antrag der Sauerländer Bürgerliste zu entscheiden, wegen der Stabsstelle Umweltkriminalität einen Appell an die Landesregierung zu richten.“

Dazu siehe Drucksache 9/984 vom 07.06.2018!

So kam es dann auch. Der Kreistag lehnte also – fast erwartungsgemäß – den Antrag der SBL/FW ab.
Wie gut, dass sich andere für die Themen Umweltkriminalität und Ex-Ministerin interessieren!

Landtag in Düsseldorf
Mit der von der ehemaligen CDU-Ministerin Schulze Föcking ad hoc aufgelösten Stabsstelle beschäftigt sich jetzt zum Glück der NRW-Landtag – zumindest indirekt.

Am Dienstag dem 10.07.2018 konstituierte sich der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA). Seine Aufgabe ist es, mehrere Vorgänge rund um die zurückgetretene Umwelt- und Agrarministerin Christina Schulze Föcking zu klären.

Der WDR meldet dazu, es ginge um die Informationspolitik der Landesregierung rund um den vermeintlichen Hacker-Angriff auf das Smart-TV von Schulze Föcking, der sich als Bedienfehler der Familie entpuppte. Ein weiterer Punkt sei die Auflösung der Stabsstelle Umweltkriminalität. Hier stünde der Verdacht im Raum, dass die Öffentlichkeit bezüglich ihrer Effizienz getäuscht worden sei.
Klick:
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/pua-hacker-angriff-100.html
Klack:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/Pressemitteilungen-Informationen-Aufmacher/Pressemitteilungen-Informationen/Pressemitteilungen/2018/07/0907_PUA_II_konstituerende_Sitzung_.jsp

Viel Erfolg!
Umweltdelikte sind ja anscheinend selbst im Sauerland keine Seltenheit. Häufigkeit und Ausmaß der Umweltkriminalität in NRW beweisen wohl auch die Akten der aufgelösten Stabsstelle.

Klick bei „Frag Den Staat“:
https://fragdenstaat.de/blog/2018/aktenplan-stabsstelle-umwelt/

Wir (von der SBL/FW) wünschen dem Untersuchungsausschuss viel Zeit und gute Nerven für ein sorgfältiges Studium der Akten und viel Erfolg. Wir hoffen, dass als eines der Endergebnisse die baldige Wiedereinsetzung der Stabsstelle für Umweltkriminalität steht!

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Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fordert Wiedereinsetzung der Stabsstelle für Umweltkriminalität …

By admin at 11:36 pm on Wednesday, June 20, 2018

… Landrat sieht dafür aber offenbar keine Notwendigkeit

Umweltdelikte? Brauchen wir nicht! Haben wir nicht! Gibt`s bei uns nicht!
Ob so die Einstellung mancher Behörden ist, wissen wir nicht. Bei der mittlerweile zurück getretenen NRW-Umweltministerin Schulze Föcking konnen wir diesen Standpunkt fast vermuten. Warum sonst hat sie die Stabsstelle für Umweltkriminalität von jetzt auf gleich einfach aufgelöst!?

Am 15. Mai 2018 nahm die Ministerin ihren Hut.

Vielleicht können wir ja darauf hoffen, dass ihre Nachfolgerin Ursula Heinen-Esser die wichtige Stabsstelle alsbald wieder einrichtet?
Denn anders als von ihrer Vorgängerin im Ministeramt kolportiert, leistete die Stabsstelle gegen Umweltkriminalität offensichtlich lange Jahre wichtige Arbeit. Aus dem veröffentlichten Aktenverzeichnis geht hervor, dass sie sich mit vielerlei Umwelt-Themen befasste, z.B. auch mit der Untersuchung von illegaler Abfallentsorgung. Auch die Akte zum Betrieb Schulze Föcking ist jetzt veröffentlicht.

Klick bei „Frag Den Staat“:
https://fragdenstaat.de/blog/2018/aktenplan-stabsstelle-umwelt/

Bereits am 24.04.2018 forderte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), die Kreistagsmitglieder des Hochsauerlandkreises sollen in der nächsten Kreistagssitzung (am 06.07.2018) folgendes beschließen:

• Der Kreistag des Hochsauerlandkreises appelliert an die Landesregierung, die Stabsstelle für Umweltkriminalität mit allen bisherigen Mitarbeiter/innen und allen früheren Befugnissen und Zuständig-keiten umgehend wiedereinzusetzen.

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8452

In der Drucksache 9/984 vom 07.06.2018 finden wir den „Negativ-Bescheid“ aus dem Kreishaus:
„Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten und der Kreisausschuss empfehlen dem Kreistag zu beschließen:
Der Kreistag lehnt es ab, über den Antrag der Sauerländer Bürgerliste zu entscheiden, wegen der Stabsstelle Umweltkriminalität einen Appell an die Landesregierung zu richten.“

Und so einfach wird die Ablehnung vom Landrat bzw. von der Kreisverwaltung begründet:

„Mit Schreiben vom 24.04.2018 hat die SBL-Fraktion beantragt, dass der Kreistag an die Landesregierung appelliert, die Stabsstelle für Umweltkriminalität mit allen bisherigen Mitarbeiter/innen und allen früheren Befugnissen und Zuständigkeiten umgehend wieder einzusetzen.

Die Stabsstelle für Umweltkriminalität war organisatorisch beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen angesiedelt. Die innere Organisation eines Ministeriums obliegt dem/der zuständigen Minister/in und ist der wesentliche Inhalt der sog. Organisationsgewalt der Behördenleitung. Der Hochsauerlandkreis hat in dieser Frage keine Zuständigkeit und keine Befassungskompetenz, da er durch die Auflösung der Stabsstelle nicht speziell oder in anderer Weise als andere Kommunen berührt ist.

gez.
Dr. Schneider“

In diesem Zusammenhang erinnern wir nur an die kriminellen Vorkommnisse um den Ziegenhof bei Medebach.

Klick:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/ziegenhof-medebach-ermittlungverfahren-gegen-veterinaeramt-id211542477.html

Diese Stabsstelle hat also sehr wohl eine hohe Bedeutung auch für Ereignisse im Kreisgebiet. Die Liste unserer Anmerkungen ließe sich problemlos fortsetzen.

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Ziegenhöfe, die x-te

By admin at 9:58 pm on Tuesday, March 27, 2018

Kein Blumenpott
Wahrscheinlich gehen wir ganz vielen Leuten auf den Wecker, speziell auch mit unseren penetranten Anfragen und Anträgen zu den beiden berühmt-berüchtigten Ziegenhöfen im Hochsauerlandkreis. Aber schließlich ist die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ja auch nicht in den Kreistag gewählt worden, um einen Blumenpott für besondere Beliebtheit zu gewinnen.

Traurige Berühmtheit
Die Ziegenhöfe errangen auch ganz unabhängig von der SBL/FW traurige Berühmtheit. Z.B. berichtete am 22.03.2018 die WDR-Lokalzeit über das Urteil im Verfahren um den „Tierquälhof“ bei Medebach. Siehe 2. Video unter „Kompakt“!
Klick:
https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-suedwestfalen/video-kompakt-21734.html

Wiederholte Fragen
Und hier also hier der Text unserer x-ten Anfrage an den Landrat zu den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach:

„Meschede, 27.03.2018

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Ermittlungen im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach II

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

bezugnehmend auf die Anfrage unserer Fraktion „Ermittlungen im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach“ vom 22.02.2018 und Ihr Antwortschreiben vom 14.03.2018 möchten wir noch einmal auf die juristischen Verfahren um die Ziegenhöfe bei Medebach und Brilon eingehen und dazu erneut Fragen stellen.

Sie schreiben, die Verfahren „Ziegenhof Medebach“ seien mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen eingestellt worden.

1. Wir fragen: Um welche „unterschiedlichen Rechtsgrundlagen“ handelt es sich dabei konkret und im Einzelnen?

Sie schreiben, arbeitsrechtliche bzw. disziplinarrechtliche Konsequenzen (im Zusammenhang mit dem „Ziegenhof Medebach“) würden geprüft.

2. Wir fragen: Wer hat gegen wen Prüfungen veranlasst? Warum erfolgen die Prüfungen? Wer führt sie durch? Wie lange werden sie sich noch hinziehen? Oder wurden sie bereits abgeschlossen? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen?

Bezogen auf unsere Frage nach eventuellen Verfahrens- und Folgekosten für Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung schreiben Sie, es bestünde eine entsprechende Rechtsschutzversicherung. Die Kosten der von den Beschäftigen beauftragen Rechtsbeistände würden dort zur Begleichung eingereicht
.
3. Wir fragen: Welche Kosten sind der Kreisverwaltung und/oder ihren Mitarbeiter/Innen im Zusammenhang mit dem Verfahren bzw. den Ermittlungen um den „Ziegenhof Medebach“ entstanden?

Hinsichtlich der eingestellten Ermittlungen im Fall „Ziegenhof Brilon“ fragen wir:

4. Hatten die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Fall des „Ziegenhofs Brilon“ irgendwelche Folgen für Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung? Wenn ja, welche?

5. Gibt es im Zusammenhang mit dem „Ziegenhof Brilon“ weitere Klagen oder Ermittlungen? Wenn ja, wer ist oder sind der oder die Kläger bzw. Antragsteller?“
Über alles Weitere werden wir dann berichten …

Filed under: TierschutzComments Off on Ziegenhöfe, die x-te

Die Nicht-Antwort des Landrats…

By admin at 10:59 pm on Thursday, March 15, 2018

Bereits am 22. Februar hatte die SBL/FW-Kreistagsfraktion eine schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt, ob die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Konsequenzen für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Kreisveterinäramtes hatten. Es ging um die Arbeitsweise dieses Amtes im Zusammenhang mit den Vorfällen auf den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach. Über unsere Anfrage haben wir hier berichtet. Landrat und Kreisverwaltung hatten wiederholt erklärt, im Amt sei einwandfrei gearbeitet worden.

Mit einer Woche Verspätung ging nun die am 14. März die Antwort des Landrats ein, und sie ist in jeder Hinsicht sehr dürftig.

Im Folgenden veröffentlichen wir die einzelnen Fragen, jeweils mit der Antwort des Landrats und mit einem Kommentar.

Frage 1:
Hatten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach irgendwelche Folgen für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Kreisverwaltung, z.B. Bestrafungen, Bußgelder, Geldauflagen oder andere Auflagen?
Antwort:
Die Verfahren „Ziegenhof Medebach“ sind mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen eingestellt worden.
Kommentar:
Frage nicht beantwortet, denn wir erfahren nichts darüber, ob sich aus den Ermittlungen irgendwelche Konsequenzen ergaben.

Frage 2:
Falls Ja: Welche Folgen gab es, aus welchen Gründen und für wen? Welche weiteren Folgen sind derzeit angekündigt?
Antwort:
Arbeitsrechtliche bzw. disziplinarrechtliche Konsequenzen werden geprüft.
Kommentar:
Von wem, gegen wen, warum?
Irgendeinen Anlass für diese Prüfungen nuss es ja geben!

Frage 3:
Welche Verfahren wurden unter gleichzeitiger Feststellung eines Verschuldens eingestellt?
Antwort:
siehe 1
Kommentar:
siehe 1

Frage 4:
Welche Verfahrens- und Folgekosten für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter hat die Kreisverwaltung bereits übernommen oder beabsichtigt sie zu übernehmen?
Antwort:
Es besteht eine entsprechende Rechtsschutzversicherung. Die Kostennoten der von den Beschäftigten beauftragten Rechtsbeistände werden dort zur Begleichung eingereicht.
Kommentar:
Frage nicht beantwortet, denn wir erfahren nichts darüber, welche Kosten entstanden sind, nur dass es irgendwelche Kosten für Rechtsanwälte gab.

Frage 5.
Sind alle Verfahren abgeschlossen?
Antwort:
ja
Kommentar:
Diese Antwort ist kurz und knapp, aber hier ausreichend.

Wir werden weiter nachfragen, denn es besteht ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit auf vollständige Information in dieser Angelegenheit!

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,TierschutzComments Off on Die Nicht-Antwort des Landrats…

Gibt es Konsequenzen für Mitarbeiter des Kreisveterinäramtes?

By admin at 11:21 pm on Monday, March 12, 2018

Bereits am 22.02.2018 hat die SBL/FW-Fraktion die folgende schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt. Mittlerweile ist die dem Landrat laut Geschäftsordnung gesetzte Frist von 2 Wochen für die Antwort deutlich überschritten, aber noch ging keine Antwort ein.

Der Inhalt der Anfrage:

“Im Zusammenhang mit den beiden Ziegenhöfen in Brilon und Medebach sind schwerwiegende Anschuldigungen und Verdächtigungen erhoben worden. Offenbar wurden staatsanwaltliche Ermittlungen veranlasst. Daher stellt unsere Fraktion folgende Fragen:
1. Hatten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach irgendwelche Folgen für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Kreisverwaltung, z.B. Bestrafungen, Bußgelder, Geldauflagen oder andere Auflagen?
2. Falls Ja: Welche Folgen gab es, aus welchen Gründen und für wen? Welche weiteren Folgen sind derzeit angekündigt?
3. Welche Verfahren wurden unter gleichzeitiger Feststellung eines Verschuldens eingestellt?
4. Welche Verfahrens- und Folgekosten für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter hat die Kreisverwaltung bereits übernommen oder beabsichtigt sie zu übernehmen?
5. Sind alle Verfahren abgeschlossen?
6. Falls Nein: Welche Verfahren sind noch nicht abgeschlossen?”

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Gibt es Haselmäuse beim „H1“ oder nicht? – Dem Hochsauerlandkreis liegen dazu keine Erkenntnisse vor

By admin at 11:51 pm on Friday, February 23, 2018

Welchen Stellenwert haben Tiere und Bäume, schlicht die Natur? Darüber gerät manch einer hin und wieder ins Grübeln.

Erinnern wir uns …
In Hüsten sollen jetzt 30 Jahre alte, kerngesunde Linden gefällt werden. Der Grund: Die Fuhrgeschäfte auf dem Kirmesplatz wollen mehr Platz.
In Meschede am Hennesee wurden großflächig Bäume gefällt. Der Grund: die Gastronomie in Gestalt des „H1“ braucht Platz.

Was hat der Hennesee mit der „Roten Liste“ zu tun?
Lassen wir hier die Linden in Hüsten mal außen vor und gucken nach Meschede. Dort am Hennesee geht es nämlich rund um das zukünfite „H1“ nicht „nur“ um gefällte große Bäume, sondern vermutlich auch um den Lebensraum für kleine Haselmäuse, einer Tierart aus der Familie der Bilche. Haselmäuse sind sehr selten. Sie stehen sogar in der weltweiten Roten Liste gefährdeter Arten.

Egal, auch wenn wir dafür von manchen Leuten belächelt werden …
… die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste fragte mal wieder bei der Kreisverwaltung nach. Wieder ging es um Abholzungsmaßnahmen im fraglichen Bereich am Hennesee und um die Haselmaus.

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8317

Heute (am 22.02.2018) erhielten wir von der Kreisverwaltung die schriftliche Antwort (mit Datum vom 14.02.2018).

Kurz gefasst schreibt der Hochsauerlandkreis:
• Die aktuell durchgeführten Waldarbeiten am Hennesee wären auf Sturmschäden zurückzuführen
• Seitens der Unteren Naturschutzbehörde bestünden zum Bebauungsplan Nr. 166 „Nördliche Halbinsel Hentenberg“ keine artenschutzrechtlichen Bedenken
• Der Unteren Naturschutzbehörde lägen auch heute noch keine Kenntnisse über ein tatsächliches Vorkommen der Haselmaus im fraglichen Bereich vor
• Zudem sei aktuell aufgrund des langen Winterschlafes der Haselmäuse eine Beeinträchtigung der Tiere nahezu ausgeschlossen

Und nun die Antwort des HSK komplett:
„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Bauarbeiten am sog. „H1“ am Hennesee

Sehr geehrter Herr Loos,

unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass nach Auskunft des Ruhrverbandes im Zusammenhang mit dem sog. „H1“ keine Rodungsmaßnahmen am Hennesee erfolgen bzw. erfolgt sind. Die aktuell vom Clubhaus des Rudervereins Meschede in Richtung Immenhausen durchgeführten Waldarbeiten sind auf die Schäden durch die Sturmereignisse „Burglind“ und „Friederike“ zurückzuführen. Der Ruhrverband beseitigt lediglich Sturmschäden und kommt im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht seiner Verpflichtung als Eigentümer nach.

Bezüglich Ihrer Anfrage zur endgültigen Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 166 „Nördliche Halbinsel Hentenberg“ ist anzuführen, dass nach einer Prüfung der im Verfahren vorgelegten Artenschutzprüfung (ASP) und auch der Eingriffsbilanzierung keine Bedenken seitens der UnterenNaturschutzbehörde gegen das Vorhaben bestand, da mit Beachtung der in der ASP formulierten Maßnahmen ein Auslösen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz ausgeschlossen werden kann. Diese Stellungnahme wurde im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des betreffenden Bebauungsplanes an die Stadt Meschede am 16.04.2017 abgegeben.

Der Unteren Naturschutzbehörde liegen auch heute noch keine Kenntnisse über ein tatsächliches Vorkommen der Haselmaus im fraglichen Bereich vor. Die angeführten hohen Verkehrsopfer der Tierart Haselmaus sind für mich nicht nachvollziehbar, weil aus wildbiologischen Gründen die Tierart freie Flächen meidet und Straßenflächen demzufolge in der Regel nur in Ausnahmefällen überquert. Zudem ist anzumerken. dass die Baumaßnahmen aktuell nahezuabgeschlossen sind und selbst beim Vorhandensein der seltenen Art aufgrund des langen Winterschlafes diese Tiere zurzeit nicht beeinträchtigt würden. Eine Erfordernis für Schutzmaßnahmen vermag ich daher nicht zu erkennen.

Sollten über die vorstehenden Ausführungen hinaus zusätzliche Informationen gewünscht werden, steht Ihnen mein o.g. Mitarbeiter gern für weitere Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.“

Filed under: Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on Gibt es Haselmäuse beim „H1“ oder nicht? – Dem Hochsauerlandkreis liegen dazu keine Erkenntnisse vor
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