Ziegenhöfe, die x-te
Kein Blumenpott
Wahrscheinlich gehen wir ganz vielen Leuten auf den Wecker, speziell auch mit unseren penetranten Anfragen und Anträgen zu den beiden berühmt-berüchtigten Ziegenhöfen im Hochsauerlandkreis. Aber schließlich ist die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ja auch nicht in den Kreistag gewählt worden, um einen Blumenpott für besondere Beliebtheit zu gewinnen.
Traurige Berühmtheit
Die Ziegenhöfe errangen auch ganz unabhängig von der SBL/FW traurige Berühmtheit. Z.B. berichtete am 22.03.2018 die WDR-Lokalzeit über das Urteil im Verfahren um den „Tierquälhof“ bei Medebach. Siehe 2. Video unter „Kompakt“!
Klick:
https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-suedwestfalen/video-kompakt-21734.html
Wiederholte Fragen
Und hier also hier der Text unserer x-ten Anfrage an den Landrat zu den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach:
„Meschede, 27.03.2018
Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Ermittlungen im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach II
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
bezugnehmend auf die Anfrage unserer Fraktion „Ermittlungen im Zusammenhang mit den Ziegenhöfen in Brilon und Medebach“ vom 22.02.2018 und Ihr Antwortschreiben vom 14.03.2018 möchten wir noch einmal auf die juristischen Verfahren um die Ziegenhöfe bei Medebach und Brilon eingehen und dazu erneut Fragen stellen.
Sie schreiben, die Verfahren „Ziegenhof Medebach“ seien mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen eingestellt worden.
1. Wir fragen: Um welche „unterschiedlichen Rechtsgrundlagen“ handelt es sich dabei konkret und im Einzelnen?
Sie schreiben, arbeitsrechtliche bzw. disziplinarrechtliche Konsequenzen (im Zusammenhang mit dem „Ziegenhof Medebach“) würden geprüft.
2. Wir fragen: Wer hat gegen wen Prüfungen veranlasst? Warum erfolgen die Prüfungen? Wer führt sie durch? Wie lange werden sie sich noch hinziehen? Oder wurden sie bereits abgeschlossen? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen?
Bezogen auf unsere Frage nach eventuellen Verfahrens- und Folgekosten für Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung schreiben Sie, es bestünde eine entsprechende Rechtsschutzversicherung. Die Kosten der von den Beschäftigen beauftragen Rechtsbeistände würden dort zur Begleichung eingereicht
.
3. Wir fragen: Welche Kosten sind der Kreisverwaltung und/oder ihren Mitarbeiter/Innen im Zusammenhang mit dem Verfahren bzw. den Ermittlungen um den „Ziegenhof Medebach“ entstanden?
Hinsichtlich der eingestellten Ermittlungen im Fall „Ziegenhof Brilon“ fragen wir:
4. Hatten die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Fall des „Ziegenhofs Brilon“ irgendwelche Folgen für Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung? Wenn ja, welche?
5. Gibt es im Zusammenhang mit dem „Ziegenhof Brilon“ weitere Klagen oder Ermittlungen? Wenn ja, wer ist oder sind der oder die Kläger bzw. Antragsteller?“
Über alles Weitere werden wir dann berichten …