Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Sind Schottergärten nur eine Geschmacksfrage oder haben sie sonst noch einen Wert?

By admin at 1:50 pm on Tuesday, October 6, 2020

Geschmack hin oder her. Bei Gärten und Parks gibt es viele andere und wichtigere Aspekte als Mode und Geschmack, meinen wir.

Welche?
Da können wir es uns ganz einfach machen. Es genügt schon, nachzugucken, was die Gestaltungssatzung vom Städte- und Gemeindebund NRW in den „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Schottergärten“ sagt! Wegen Überlänge (24 Seiten) greifen wir hier unter bestimmten Gesichtspunkten nur einige markante und wichtige Aussagen und auch ein paar Paragraphen auf.

Flächenversiegelung
• Versiegelte Flächen schaden dem Artenreichtum und beschleunigen das Insektensterben.

• Sie wirken sich auch negativ auf das Mikroklima aus.

• Sie verringern die Fläche, die zur Versickerung von Niederschlägen geeignet ist.

• Bei Starkregenereignissen, bei denen die Niederschlagsmengen die Kapazität der Kanalisation überschreiten, können große Wassermassen nur oberflächlich abfließen und die öffentlichen Verkehrsflächen und privaten Grundstücke werden überflutet.

Artenschutz, Klimaschutz
• Pflanzen senken Temperaturen durch Beschattung und Verdunstungskälte, filtern Staub und Lärm, nehmen Kohlendioxyd auf, spenden Sauerstoff, verbessern den Wasserhaushalt und dienen somit der Gesundheit aller Bürger.

• Zum Schutz des Artenreichtums und des Mikroklimas können die Gemeinden in Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25a BauGB für Vorgartenflächen die Bepflanzung und Begrünung vorschreiben.

• Nach Nr. 25a kann die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern sowie sonstigen Bepflanzungen aus städtebaulichen Gründen, zu denen auch der Umweltschutz zählt, festgesetzt werden.

Hochwasserschutz bei Starkregenereignissen
• Um die Versiegelung der besonders bei Starkregenereignissen zur Vermeidung von Hochwasserschäden benötigten Vorgärten zu verhindern, können die Kommunen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 16d BauGB im Bebauungsplan Flächen festsetzen, die auf einem Baugrundstück für die natürliche Versickerung von Niederschlagswasser freigehalten werden müssen, um Schäden durch Hochwasser und Starkregen vorzubeugen.

• Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Diese Abwägung, bei der nach § 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB insbesondere auch die Belange des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen sind, wird hinsichtlich der Verhinderung von Schäden durch Starkregenereignisse regelmäßig zugunsten des Verbots der Verschotterung ausfallen.

§ 8 Abs. 1 S. 1 BauO NRW
• Ein weiterer Regelungsansatz ergibt sich für die Kommunen aus § 8 Abs. 1 BauO NRW. Diese Norm verpflichtet in Satz 1 den Grundstückseigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten eines bebauten Grundstücks, die nicht überbauten Flächen mit gewissen Einschränkungen wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit nicht durch Bebauungspläne oder andere Satzungen bereits Festsetzungen getroffen sind.

• Die Zulässigkeit einer bauordnungsrechtlichen Ordnungsverfügung mit dem Inhalt, einen Vorgarten zu begrünen, wurde etwa durch das Thüringer Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 26.04.2017 (1 KO 347/14) bestätigt.

Bauordnungsverfügungen, Pflanzgebot und Baugenehmigungen
• Die Durchsetzung der bauplanerischen Festsetzungen und des § 8 Abs. 1 Satz 1 BauO NRW können durch bauordnungsrechtliche Ordnungsverfügungen sichergestellt werden.

• Bereits der § 9 Abs. 1 BauO NRW a.F. verpflichtete zur Begrünung der unbebauten Flächen, sodass die in der Vergangenheit errichteten Schottervorgärten materiell rechtswidrig sind.

• Die Pflanzfestsetzungen in Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGBsind von der Kommune vor Ort selbst zu kontrollieren.

Weitere Instrumente und gute Beispiele
• Die Bauberatung eignet sich, um die Bürger darüber aufzuklären, dass die Schottergärten tatsächlich nicht unbedingt pflegeleicht sind. Nach kurzer Zeit setzt sich Moos zwischen die Steinchen und müssen Gräser und Wildkräuter entweder kostenintensiv entsorgt oder die Steinchen aufwendig gereinigt werden.

• Die Stadt Korschenbroich hat ein Förderprogramm zur Entsiegelung von Vorgärtenflächen aufgelegt. Danach sollen ab dem Haushaltsjahr 2020 Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften finanziell unterstützt werden, die ihre Vorgärten durch Rückbau von versiegelten Flächen und Schotterflächen in Grünflächen (Wildblumenwiesen, Staudenbeete, Gehölzflächen mit naturnaher Bepflanzung) wieder naturnah gestalten. Es muss eine Mindestfläche von 10 m2 zurück gebaut werden, wobei sich die Eigentümer verpflichten müssen, die Begrünung mindestens 10 Jahre zu erhalten. Die Förderhöhe beträgt 2,50 €/m2 bei einem Höchstbetrag von 500 € je Maßnahme.

• Die Gemeinde Steinhagen hat in einem neuen Bebauungsplan folgende Festsetzungen getroffen: „Pflanzgebot in Vorgärten gemäß § 9(1) Nr. 25a BauGB: Die Vorgärten sind je Grundstück mit Einzel- und Doppelhäusern in den Teilflächen WA2, WA3, WA3 und WA4* zu mindestens 50 % und bei Reihenmittelhausgrundstücken in den Teilflächen WA2 zu mindestens 25 % als Vegetationsflächen (z. B. Rasen, Gräser, Stauden, Kletterpflanzen, Gehölze) anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Kombinationen mit natürlich vorkommenden mineralischen Feststoffen (z. B. Kies, Bruchsteine, Bruchsteinmauer) sind bis zu einem Drittel der Vegetationsflächen zulässig. In den Vegetationsflächen ist nur die Verwendung von offen-porigen, wasserdurchlässigen Materialien zulässig. Dies gilt auch innerhalb des Bodenaufbaus. Wasserundurchlässige Sperrschichten wie z. B. Abdichtbahnen sind unzulässig.“ *Die Beschränkung auf Teilflächen kann wahlweise vorgenommen werden.

• Die Stadt Xanten plant verstärkt Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 16d BauGB sowie nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB, bei denen die Versiegelung der Vorgärten möglichst gering zu halten ist und jene gärtnerisch anzulegen sind. Befestigte und bekies-te Flächen sollen lediglich als notwendige Geh- und Fahrflächen zulässig sein und müssen sich in ihrer Ausdehnung auf das für eine übliche Nutzung angemessene Maß beschränken.

Das ist jetzt eine etwas selektive Auflistung. Alles andere ist nachzulesen
HIER:
https://www.gar-nrw.de/sites/default/files/redakteur/Dateien/Leitfaden-E_Vorgartengestaltung.pdf

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Waldfrevel im Hochsauerland?

By admin at 6:57 pm on Friday, September 11, 2020


Der Kahlschlag …
Norbert Panek, Buchenwaldexperte und Wissenschaftlicher Beirat des Umweltverbandes Naturschutz-initiative e.V. (NI), wandte sich am 02.09.2020 mit einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit. Darin kritisierte er den „Buchen-Großkahlschlag“ im Hochsauerland.

… in der Tourismus-Region bei Winterberg …
Konkret geht es in der Veröffentlichung um die Abholzung „einer markanten Bergkuppe“ am Südosthang des „Hohen Knochen“ nahe Neuastenberg. Dort soll ein rund 30 Hektar großer, geschlossener, alter Buchenbestand in den letzten Jahren freigeschlagen und mit Fichten bepflanzt worden sein. Ein Teil der jungen Fichten sei bereits vertrocknet. Der Eingriff ließe sich auch sehr gut anhand von Satellitenbildern nachverfolgen, heißt es in der PM. Es handele sich hier um „Vernichtung von WaldLebensräumen der übelsten Art“.

… ist gut dokumentiert …
Norbert Panek dokumentiert den trostlosen Anblick nicht nur mit Worten, sondern auch mit Fotos. Sie zeigen einen Hang mit Baumstümpfen. Auf einem anderen Bild sind abgesägte Baumstämme neben einem schmalen Streifen hoher Laubbäume zu sehen.

… und das Regionalforstamt ist informiert.
Laut oben genannter Pressemitteilung ist das zuständige Regionalforstamt in Schmallenberg von Norbert Panek und der Naturschutzinitiative e.V. (NI) über den Fall informiert worden. Die NI hätte bei der Behörde eine rechtliche Bewertung eingefordert, da nach dem Landesforstgesetz Kahlschläge ab einer Größe von zwei Hektar verboten sind.

Das Ausmaß der Zerstörung ist groß.
Links zu den Pressemitteilungen vom 02.09.2020 und vom 13.08.2020 und zu Fotos, die das Ausmaß der Zerstörung zeigen:
https://www.naturschutz-initiative.de/neuigkeiten/765-02-09-2020-buchen-grosskahlschlag-im-hochsauerland-ist-unverantwortlich
https://www.bundesbuergerinitiative-waldschutz.de/2020/08/13/buchenwald-drama-im-sauerland-zerst%C3%B6rerischer-waldumbau-der-dritten-art/

Die SBL-Kreistagsfraktion stellt eine Anfrage:
Die SBL bittet mit Schreiben vom 11.09.2020 den Chef der Unteren Naturschutzbehörde, Landrat Dr. Karl Schneider, um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist die Untere Naturschutzbehörde über die Abholzung des Buchenwaldes am „Hohen Knochen“ im Vorfeld oder im Nachhinein in Kenntnis gesetzt worden?

2. Wurde bei Ihrer Behörde eine Genehmigung für die Kahlschläge eingeholt?

3. Wie ist Ihre rechtliche Bewertung dieser Abholzungsmaßnahme?

4. Wie bewerten Sie die Vernichtung des alten Buchenbestandes aus ökologischer Sicht?

5. Wie bewerten Sie die Vernichtung des alten Buchenbestandes aus ökonomischer Sicht?

Über die Antworten berichten wir – so oder so – nach der Kreistagswahl!

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„Schottergärten“ – Untere Naturschutzbehörde sieht diese Modeerscheinung kritisch und listet ihre Nachteile auf

By admin at 9:58 pm on Tuesday, May 19, 2020

Anfrage der SBL/FW
Am 06.05.2020 beantragte die SBL-Kreistagsfraktion bei der Kreisverwaltung für die nächste Sitzung des Umweltausschusses einen Bericht über Auswirkungen von Schotter- und Kies-Gärten.

In dem Bericht sollte über die Auswirkungen von Schotter- und Kies-Gärten auf die Natur, insbesondere auf Biodiversität, Insektenvielfalt und Starkregenereignisse, und über mögliche Maßnahmen zur Eindämmung von Schotter- und Kies-Gärten berichtet werden.
Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) sollte auch konkret auf die Einflussmöglichkeiten im Rahmen ihrer Aufgaben nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) eingehen. Nach Ansicht der SBL/FW muss das Ziel sein, solche “ökologischen Totflächen” möglichst zu verhindern.

Antwort aus dem Kreishaus
Die UNB antwortete ausführlich mit Schreiben vom 13.05.2020(Verwaltungsvorlage 9/1479). Wir zitieren:

„Auch im HSK werden inzwischen Schotter- und Kiesgärten in den Vorgärten der Wohnhäuser angelegt. Zum einen handelt es sich um eine Modeerscheinung und zum anderen möchten die Garten-und Hausbesitzer den Pflegeaufwand für ihr Grundstück reduzieren.

Mit Schreiben vom 06.05.2020 hat die SBL-Fraktion beantragt, dass der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in seiner nächsten Sitzung den Tagesordnungspunkt „Bericht über Auswirkungen von Schotter- und Kiesgärten“ behandelt.

Mit der Anlage von Schotter- und Kiesgärten sind die bekannten Nachteile verbunden:

Artenvielfalt:
Für viele Wildtiere, darunter auch Singvögel, Schmetterlinge, Bienen und Hummeln, sind Gärten wichtige Refugien. Denn sie bieten – im Idealfall – mit ihrer Pflanzenvielfalt Nahrung, Unterschlupf, Kinderstube für Tiere, die in den monotonen, von der industriellen Landwirtschaft geprägten Landschaften nicht überleben können. Für sie sind darum naturnahe, strukturreiche Gärten besonders wichtig. Schotter-und Kiesgärten sind der Biodiversität nicht dienlich und fördern somit nicht die Fülle unterschiedlichen Lebens in einem bestimmten Lebensraum.

Stadtklima:
Hinzu kommt, dass Schottergärten sich im Sommer stärker aufheizen als naturnahe Gärten. Die in den Steinen gespeicherte Wärme wird über Nacht abgegeben und wirkt so der erfrischenden Abkühlung entgegen. Zudem fehlt bei Steingärten weitestgehend die Verdunstung über Pflanzen, was sich ebenfalls negativ auf das kleinräumiges Klima auswirkt. Ferner fehlen große Pflanzen, die Schatten spenden.

Pflegeaufwand:
Die Reduzierung des Pflegeaufwandstrifft nur bedingt zu, weil man glaubt, mit einem Schotter-oder Kiesgarten die lästige Gartenarbeit los zu sein. Das mag auf das erste Jahr zutreffen. Langfristig allerdings lagern sich zwischen den Steinen und in den Fugen altes Laub und Samen ab, suchen sich Flechten, Moose und Wildkräuter ihren Weg – auch durch Plastik-Sperrschichten. Hier ist zudem die Gefahr gegeben, dass Herbizide eingesetzt werden.

Die wasserwirtschaftlichen Auswirkungen sind eher marginal. Schotter- und Kiesgärten haben keinen signifikant schlechten Einfluss auf Starkregenereignisse. Durch die Steine wird der Regenaufprall abgemindert, so dass keine Bodenerosionen stattfinden. Das Niederschlagswasser kann zwischen den Steinen in den Untergrund versickern, es sei denn, es gibt eine künstliche Sperrschicht darunter. Steingärten haben in der Regel keine Abläufe / Notüberläufe in andere Entwässerungssysteme. Eine Konzentration bzw. Verstärkung des Abflussgeschehens bei Starkregenereignissen tritt demzufolge nicht ein. Durch die weitestgehend fehlende Vegetation sind sie sogar für eine Grundwasserneubildung förderlich, da auch das Niederschlagswasser, welches sonst über Pflanzen aufgenommen / verdunstet würde, dem Grundwasser zugeführt wird.

Die Kies- und Schottergärten liegen außerhalb des Geltungsbereiches der Landschaftspläne, in der Regel in den bebauten Innenbereichen der Städte und Gemeinden. Somit greifen die Ge-und Verbotstatbestände der Landschaftspläne nicht. Auch die naturschutzfachlichen Bestimmungen beinhalten keine Eingriffsregelungzur Vermeidung von Kies- und Schottergärten. Regelungen im Rahmen von Bebauungsplänen oder Gestaltungssatzungen liegen im Ermessen der Städte und Gemeinden.Erfreulicherweise ist der Trend zur Anlage von Kies- und Schottergärten im HSK bisher nicht stark ausgeprägt. Gleichwohl sollten die Haus- und Gartenbesitzer im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf die negativen Auswirkungen der angelegten Steingärten für die Biodiversität hingewiesen werden. Zwangsmaßnahmen zur Beseitigung dieser Gärten wären nur auf Grundlage kommunaler Regelungen denkbar, die aktuell nicht vorliegen.“

Die SBL/FW-Fraktion kann der Darstellung der Unteren Landschaftsbehörde nur beipflichten.

Die SBL-er bemerken allerdings einen zunehmenden „Trend zur Anlage von Kies-und Schottergärten im HSK“, z.B. in älteren Wohngebieten in Arnsberg. Da sind offenbar manche neuen Besitzer von Alt-Immobilien sehr bemüht, alles was rund um ihr Haus grün ist und lebt in grau und tot auszutauschen.

Ein Lichtblick: Die Stadt Meschede untersagte jetzt in einem Neubaugebiet in der Kernstadt die Anlage von Kies- und Schottergärten. Das lässt hoffen!

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Wie wirken sich Schotter- und Kies-Gärten auf die Natur aus?

By admin at 10:04 pm on Monday, May 11, 2020

Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion, stellte am 06.05.2020 einen Antrag gemäß der Geschäftsordnung des Kreistags für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten.

Das Thema: Schottergärten

Im Antrag steht:

„Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten beantragt unsere Fraktion folgenden Tagesordnungspunkt:

Bericht über Auswirkungen von Schotter- und Kies-Gärten.

Begründung und Erläuterung:
Es soll berichtet werden über Auswirkungen von Schotter- und Kies-Gärten auf die Natur, insbesondere auf Biodiversität, Insektenvielfalt und Starkregenereignisse, und über mögliche Maßnahmen zur Eindämmung von Schotter- und Kies-Gärten.

Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) soll in dem Bericht auch konkret auf die Einflussmöglichkeiten im Rahmen ihrer Aufgaben nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) eingehen. Ziel sollte es sein, dass solche “ökologischen Totflächen“ möglichst verhindert werden.“

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Grundsätzliches zu Energie und Klima: Klimaschutz fängt auf kommunaler Ebene an!

By admin at 12:51 am on Tuesday, January 7, 2020

Auch im Sauerland wird in den letzten Wochen intensiv darüber diskutiert, welche Ursachen es für den Klimawandel gibt und was die richtigen Schritte zum besseren Klimaschutz sind, insbesondere aus kommunaler Sicht.
Daher hier der Versuch, die seit 2006 bestehende Position der SBL in 22 Thesen darzustellen:

1. Der Klimawandel ist deutlich spürbar, und zeigt sich u.a. an der permanenten und progressiven Erderwärmung.

2. Die Wärme auf der Erde resultiert vor allem aus der Sonneneinstrahlung, aber durch den Zustand unserer Atmosphäre entscheidet sich, in welchem Umfang auf der Erde ein Treibhauseffekt entsteht.

3. Die Treibhausgase in unserer Atmosphäre haben deutlich zugenommen.

4. Dafür sind vor allem wir Menschen verantwortlich.

5. Eine große Rolle bei den Treibhausgasen spielt CO2.

6. Daher ist eine Reduzierung der Treibhausgase und insbesondere von CO2 für den Klimaschutz unbedingt erforderlich.

7. Ohne marktregulierende Maßnahmen (wie z.B. CO2-Steuer) wird diese Reduzierung nicht gelingen.

8. Für einkommensschwache Haushalte ist ein pauschaler Ausgleich der aus der CO2-Abgabe entstehenden Mehrbelastungen durch ein Energiegeld o.ä. sinnvoll.

9. 3 wichtige Bereiche für die CO2-Einsparung und damit für den Klimaschutz sind Verkehr, Heizung und die Erzeugung von elektrischer Energie.

10. Die Verwendung von Kohle in jeder Form als Energieträger ist weder nachhaltig noch emissionsarm.

11. Atomkraft wäre ein geeigneter Energieträger (da sie relativ “sauber” ist), wenn nicht der Betrieb von AKW hohe Risiken enthielte und wenn abgebrannte Brennstäbe endgültig und sicher gelagert werden könnten. Beides wird sich auf absehbare Zeit nicht ändern. Daher scheiden AKWs aus.

12. Neue Energieträger wie z.B. Wasserstoff werden mindestens bis 2050 keinen wesentlichen Beitrag zur Energieerzeugung leisten können.

13. Regenerative Energien wie Wasserkraft und Windkraft sind für eine Energiewende unverzichtbar.

14. Gerade im Sauerland bestehen aufgrund der topographischen Verhältnisse und der geringen Siedlungsdichte sehr gute Voraussetzungen für die Nutzung von Wind- und Wasserkraft.

15. Kein Verfahren zur Energieerzeugung ist ohne Nachteile.

16. Gerade für Windenergieanlagen (WEA) ist es daher richtig, in jedem Einzelfall auf die jeweiligen Standortbedingungen zu achten, diese sorgfältig zu prüfen und WEA nicht überall zu errichten.

17. Für das Ergebnis der Abwägung bei jeder einzelnen WEA gibt es Spielraum, je nach Setzung der Schwerpunkte. Dies darf aber nicht zu einer fast generellen Ablehnung des Baus von WEA führen.

18. Außer der AfD unterstützen in Deutschland mittlerweile alle Parteien die Nutzung von Windkraft für die Stromerzeugung.

19. Auch der Anteil der “Klimawandelleugner” ist außerhalb der AfD sehr gering.

20. Für die Verkehrswende ist eine stärkere Nutzung des ÖPV unabdingbar; dafür müssen a) eine Ausweitung der Angebote, b) eine Verbesserung der Qualität und c) Fahrpreissenkungen erfolgen.

21. E-Mobilität bietet sich vor allem für Kurzstrecken und innerhalb der Städte an.

22. Klimaschutz fängt auf kommunaler Ebene an. Wir müssen alle unseren Beitrag leisten, ohne dass jede(r) in allen Bereichen perfekt sein kann.

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“Informationen über eine konkrete Luftbelastung im HSK am Neujahrstag und über klimatische Auswirkungen liegen nicht vor.”

By admin at 12:35 am on Sunday, December 29, 2019

und:
“Es liegt in der besonderen Verantwortung des Tierhalters, … und –besonders bei Hunden -falls nötig frühzeitig eine verhaltenstherapeutische, ggf. medikamentelle Therapie einzuleiten”?????????????

Viele Menschen machen sich mittlerweile Sorgen über die Auswirkungen von Silvesterfeuerwerken, auch die SBL/FW-Kreistagsfraktion. Daher hatte die SBL am 11.11.2019 einen Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Umweltausschusses am 12.12. beantragt:
“Berichte über die Auswirkungen von Feuerwerkskörpern auf
– Luft und sonstiges Klima (durch die Untere Naturschutzbehörde)
– Tiere (durch das Veterinäramt) sowie Darstellung möglicher kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung dieser Belastungen.

Ziel sollte es daher sein, Maßnahmen zur Reduzierung dieser Belastungen einzuleiten.”

Mehr zum Antrag steht hier: http://sbl-fraktion.de/?p=9225

Die Reaktion von Landrat und Kreisverwaltung ist völlig unbefriedigend. Die für die Ausschusssitzung beantragten Berichte erfolgten nicht. Stattdessen wurde nur eine kurze Sitzungsdrucksache 9/1385 erstellt. Der komplette Text:

“1.Auswirkungen von Feuerwerkskörpern auf Luft und sonstiges Klima:
Regelmäßig am ersten Tag des neuen Jahres steigt die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts so hoch an wie sonst an keinem anderen Tag im ganzen Jahr. Quelle der Belastung ist der Einsatz von Feuerwerkskörpern. Das Bundesimmissionsschutzgesetz setzt für Feinstaub PM10 (Staubteilchen mit einem Durchmesser von weniger als 10 μm) einen Immissionsrichtwert von 50 μg/m³ pro Tag fest. Dieser Wert darf maximal an 35 Tagen innerhalb eines Jahres überschritten werden. Das Umweltbundesamt veröffentlichte im Dezember 2018 ein Hintergrundpapier zu diesem Thema, in dem durch Vergleichsmessungen bestätigt wird, dass die Belastung mit Feinstaub PM10und PM2,5 (Staubteilchen mit einem maximalen Durchmesser von 2,5 μm) bereits am Neujahrstag stets einen Tagesmittelwert von 50 μg/m³ überschreitet. Feinstaub PM10 kann beim Menschen in die Nasenhöhle und die Luftröhre eindringen, die kleineren Partikel PM2,5 können bis in die Bronchien und in den Blutkreislauf gelangen. Das Einatmen von Feinstaub kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Betroffen sind in erster Linie Menschen mit einer bereits vorliegenden Schädigung der oberen Atemwege. Informationen über eine konkrete Luftbelastung im HSK am Neujahrstag und über klimatische Auswirkungen liegen nicht vor. Zuständig sind im Rahmen der Luftreinhalteplanung die Bezirksregierung Arnsberg, weiterhin die örtlichen Ordnungsämter (§ 11 Landesimmissionsschutzgesetz).

2.Auswirkungen von Feuerwerkskörpern auf Tiere
Dem Veterinäramt sind bisher im Rahmen von Tierschutzanzeigen keine direkten Auswirkun-gen von Feuerwerkskörpern auf Haustiere und landwirtschaftliche Nutztiere bekannt geworden. Es liegt in der besonderen Verantwortung des Tierhalters, geräuschempfindliche Tiere sicher und möglichst reizarm unterzubringen und – besonders bei Hunden – falls nötig frühzeitig eine verhaltenstherapeutische, ggf. medikamentelle Therapie einzuleiten.Da die negativen Auswirkungen eines Feuerwerks hauptsächlich in einer Geräuschangst be-gründet liegen und diese auch in anderen Situationen wie z.B. Gewitter auftreten wird, sind kommunale Maßnahmen zur Reduzierung dieser Belastung nicht zielführend und aufgrund der o.a. Tierhalterverantwortung auch nicht notwendig.”

Die Auswirkungen werden also als relativ harmlos dargestellt, und Vorschläge für Maßnahmen fehlen ganz.
Die SBL wird sich weiterhin um das Thema kümmern.

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Klimaschutzmanager und kreisweites Klimakonzept

By admin at 12:37 am on Friday, December 20, 2019

Ein weiterer Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion für die Haushaltsberatung am Freitag im Kreistag betrifft den Klimaschutz. Hier sollte der Hochsauerlandkreis viel mehr tun als bisher:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion stellt für die Haushaltsberatungen die folgenden Anträge:
1. Der Stellenplan wird um eine Vollzeitstelle für eine(n) Klimaschutzmanager*in erweitert.
2. Unter Federführung der/s Klimaschutzmanager*in wird ein kreisweites Klimaschutzkonzept erarbeitet und vorgestellt.

Begründung und Erläuterung:
Die Folgen des Klimawandels werden auch im Gebiet des HSK immer deutlicher spürbar. Viele Bürger*innen und Bürger, Unternehmen, Verbände, Vereine und Initiativen sind bereit, sich für den Klimaschutz zu engagieren. Auch einige Kommunen im Kreisgebiet haben bereits Maßnahmen eingeleitet, wobei noch Nachholbedarf besteht. z.B. gegenüber der im April 2019 gestarteten kommunalen “Klimakampagne OWL” [ https://www.energieagentur.nrw/klimaschutz/klimanetzwerker/klimakampagne_owl ].
Die/der Klimaschutzmanager*in soll die bisherigen und künftige Aktivitäten und Maßnahmen koordinieren. Bei ihr/ihm sollen alle Zuständigkeiten gebündelt werden. Außerdem soll sie/er – zusammen mit anderen Akteuren – ein kreisweites Klimaschutzkonzept erarbeiten, vorstellen und Schritte zu seiner Umsetzung einleiten.
Nach der “Kommunalrichtlinie 2019″ des BMU [ https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen ] werden Stellen für hauptamtliche Klimaschutzmanager zu 65 % gefördert; weitere Fördermittel gibt es für Sachkosten (z.B. für Beteiligungsprozesse und Konzepterstellung).”

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Wenn Behörden ganz besonders schnell arbeiten …

By admin at 11:19 pm on Sunday, December 8, 2019

… dann ist das verdächtig.

Das gilt auch im Falle einer bei Brilon-Petersborn geplanten Siedlung. Dort sollen 21 Häuser mit je 5 Betten und ein Hotel mit 60 weiteren Betten errichtet werden, außerdem ein Hotel mit etwa 60 Betten, außerdem eine Gastronomie mit fast 300 Plätzen. Ein Haus mit 102 qm Wohnfläche soll für die Käufer etwa 350.000 Euro kosten. Die Fläche gehört bisher der Stadt Brilon. Die Konditionen hinsichtlich des Kaufs sorgten bei Nachbarn, nachdem einer bei der Stadtverwaltung einen Vertragsauszug angefordert hatte, für großes Erstaunen. Auf einer Einwohnerversammlung wurde u.a. vorgetragen, dass der Grundstückskaufpreis erst nach Eintritt diverser Voraussetzungen zu zahlen ist.
http://www.gut-petershagen.de/

Nachdem der Rat der Stadt Brilon bereits einen Beschluss über einen Bebauungsplan für dieses Projekt gefasst hatte, untersuchte das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die etwa 6 1/2 ha große Fläche. Dabei stellte sich heraus, dass es sich um ein sehr wertvolles Biotop handelt. Etwa 90% der Fläche bestehen aus Magerrasen, Borstgraswiesen, Auenwald und Quellgebieten. Solche Biotope sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html
Auf ihnen darf normalerweise nicht gebaut werden. Unter ganz besonderen Umständen kann eine Ausnahmeregelung beantragt werden; dann aber muss das Biotop in der Nähe und gleichwertig ersetzt werden, sowohl hinsichtlich der Größe als auch der Beschaffenheit als auch des Untergrundes.

Mit einer derartigen Ausnahmeregelung müssen sich u.a. der auf Kreisebene bestehende Naturschutzbeirat und die Naturschutzbehörde in der Kreisverwaltung befassen. Letztendlich entscheidet die Bezirksregierung. Die Bedingungen für eine Ausnahme wurden bereits in der Sitzung des Naturschutzbeirates am 24. September erörtert.

Und nun ging es auf einmal ganz schnell. Der Investor reichte zwar erst etwa 5 Monate nach der Untersuchung durch das LANUV zwei Gutachten bei der Briloner Stadtverwaltung ein. Der Stadtverwaltung gelang es dann tatsächlich, innerhalb von weniger als einem Tag die beiden Gutachten auszuwerten und einen Antrag an die Kreisverwaltung auf Gewährung einer Ausnahmeregelung zu stellen. Dieselbe Stadtverwaltung benötigte übrigens in diesem Jahr 5 1/2 Monate, um einen Bescheid zu einem ihr vollständig vorliegenden Wohngeldantrag einer Rentnerin zu erstellen… Ob die besonders schnelle Bearbeitung damit zusammenhängt, dass der Investor ein Mitglied des Briloner CDU-Vorstandes ist??

AntragAusnahme-20191127

Auch die Kreisverwaltung des HSK entwickelte in diesem Fall eine atemberaubende Geschwindigkeit. Sie benötigte ebenfalls weniger als einen Tag, um die Sitzungsvorlage 9/1370 für den Naturschutzbeirat zu erstellen, mit der Beschlussempfehlung: “Der Naturschutzbeirat nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt der Erteilung einer Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz für die Errichtung des Feriendorfes und des Hotels östlich „Am kahlen Hohl“ in Brilon Gudenhagen zu.”
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZfC66x4C7c9W8gsvveNBRCRvx-9EQSXBtJ054a1lkw5H/Vorlage_9-1370.pdf
Trotz der Eile ging die Vorlage zwar mehrere Tage zu spät für die Sitzung am 5. Dezember beim Naturschutzbeirat ein, aber der Punkt stand selbstverständlich trotzdem auf der Tagesordnung. Was dazu führte, dass aus dem Beirat nachgefragt wurde, wieso die Bearbeitung anderer Anträge in der Kreisverwaltung ein halbes Jahr dauern würde…

Wie wurde die Ausnahme begründet? Auf etwa 40% des Grundstücks soll der Oberboden komplett entnommen werden, in Form von Soden. Die sollen dann auf einem etwa 2 km entfernten anderen Grundstück, das teilweise bereits dem Investor gehört, ausgelegt werden. Für diese “Sodenverpflanzung” sollen angeblich laut Sitzungsvorlage “gute Erfahrungen (bestehen), so dass von einem Erfolg der Ausgleichsmaßnahme ausgegangen werden kann.” Die restlichen 60% sollen durch den Bau nicht beeinträchtigt werden…

Doch in der Sitzung stellte sich das wesentlich anders dar. Sogar die Untere Naturschutzbehörde des HSK musste einräumen, dass es mit dem Verfahren der Sodenverpflanzung nur wenige positive Erfahrungen gibt. Im Zusammenhang mit dem Bau eines Deiches hat sie funktioniert, in anderen Fällen nicht.
Folglich gab es bei der Mehrheit der Mitglieder des Naturschutzbeirats erhebliche Bedenken. Es wurde u.a. darauf hingewiesen, dass das vorgesehen Verfahren mit erheblichen Risiken verbunden ist. “Wertvollste Flächen” sollten nicht für so ein Projekt “geopfert” werden.

Als die zuständige Abteilungsleiterin der Kreisverwaltung merkte, wohin die Tendenz ging, brachte sie einen neuen Beschlussvorschlag ein. Eigentlich haben die Mitarbeiter der Kreisverwaltung in den Gremien zwar kein Antragsrecht, aber in so einem besonderen Fall…Offensichtlich sollte das zu erwartende negative Votum verhindert werden, in dem der NB nun beschließen sollte, er die Vorlage “zur Kenntnis nimmt” und “empfiehlt, die in der Diskussion gegebenen Anregungen und kritischen Anmerkungen mit der Bezirksregierung zu besprechen.” Unverbindlicher geht es kaum!

Dies nützte aber nichts. Der Naturschutzbeirat stimmte über die ursprüngliche Vorlage ab und lehnte es mit Mehrheit ab, seine Zustimmung zur beantragten Ausnahmeregelung zu geben.

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Auswirkungen von Feuerwerkskörpern

By admin at 12:31 am on Thursday, November 21, 2019

Des einen Freud, des anderen Leid, an der Silvester-Knallerei scheiden sich die Geister.
Diejenigen, die sich für die Böllerei nicht begeistern, können nun ein weiteres wichtiges Kontra-Argument anführen: Die Feinstaubbelastung!

Denn:
Nach einschlägigen Berichten entsteht in Deutschland allein durch die Silvesterfeuerwerke eine Feinstaubbelastung von etwa 15% der durch den gesamten Straßenverkehr verursachten Jahresmenge.

Und:
Für viele Tiere stellen Feuerwerke eine extreme Belastung dar.

Last not least:
Auch kranke und ältere Menschen reagieren häufig sehr empfindlich auf die Lärmbelästigung, z.B. mit Schlafstörungen, schlimmstenfalls sogar mit schmerzlichen Erinnerungen an die Bombennächte im Krieg.

Ziel sollte es daher sein, Maßnahmen zur Reduzierung dieser Belastungen einzuleiten.

Daher beantragte Reinhard Loos am 11.11.2019 im Namen der SBL/FW-Fraktion für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten folgenden Tagesordnungspunkt:

Berichte über die Auswirkungen von Feuerwerkskörpern auf
– Luft und sonstiges Klima (durch die Untere Naturschutzbehörde)
– Tiere (durch das Veterinäramt)
sowie Darstellung möglicher kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung dieser Belastungen.

Der Sitzung des Umweltausschusses ist für Donnerstag, 12. Dezember, geplant.

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Landesentwicklungsplan: gegen Klimaschutz, für “Flächenfraß”

By admin at 11:59 am on Wednesday, July 17, 2019

Die CDU/FDP-Koalition im Landtag ist stolz darauf, dass sie mit dem neuen Landesentwicklungsplan (“LEP”) eine Entfesselung geschafft hätte. Doch was ist wirklich davon zu halten?

Wir schließen uns der Erklärung von Horst Becker, Mitglied der Grünen Landtagsfraktion, an:

„Mit dem neuen Landesentwicklungsplan zeigen CDU und FDP, wie egal ihnen Natur-, Arten- und Klimaschutz sowie der Erhalt unserer Lebensgrundlagen sind. Klar ist jetzt auch, dass das kürzlich erwachte ökologische Gewissen des Ministerpräsidenten ein reiner PR-Gag ist – zu sehr stehen die Änderungen im LEP dazu im Widerspruch.

Gegen breite Kritik hat die Landesregierung ihre ideologiegetriebene Anti-Windenergiepolitik rücksichtslos durchgedrückt. Damit produziert sie bewusst die Rechtsunsicherheit für den weiteren Ausbau der Windenergie und sorgt gleichzeitig dafür, dass die Kommunen und Gerichte in lange Klageverfahren verwickelt werden. Mit dieser verantwortungslosen Politik verhindern Minister Pinkwart und die Koalition aus CDU und FDP Investitionen in Millionenhöhe. Sie bremsen die Energiewende aus und riskieren, dass NRW die Klimaziele verfehlt. Auch sämtliche Experten in der Anhörung wiesen auf die rechtlich höchst fragwürdige Basis hin. Weder der Ausschluss von Windenergieanlagen auf forstwirtschaftlichen Flächen ist von geltendem Bundesrecht gedeckt, noch der Mindestabstand von 1.500 Metern zur Wohnbebauung. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis Gerichte sich mit dem von Minister Pinkwart vermurksten LEP befassen müssen.

CDU und FDP geben den 5-Hektar-Grundsatz und damit jegliche Begrenzung des Flächenverbrauchs auf. Das ist verantwortungslos. Denn ein ungezügelter Flächenfraß kann fatale Auswirkungen auf die Artenvielfalt haben und die Qualität von Grund- und Trinkwasser sowie die Reinheit der Luft dauerhaft negativ beeinflussen. Doch auch für die Landwirtschaft ist der Flächenfraß längst zur Belastung geworden. Stetig steigende Pachtpreise bedrohen die Erwerbsgrundlage von Landwirten. Auch über den deswegen geäußerten Protest der Landwirtschaftsverbände setzen sich CDU und FDP brüsk hinweg.

Der Abbau nichtenergetischer Rohstoffe wie Kies, Sand oder Kalk wird ohne Rücksicht auf Natur und Heimat dereguliert. Mit der Ausweitung des Raubbaus nimmt Schwarz-Gelb massive Schäden für die Umwelt in Kauf. Es besteht die ernste Gefahr, dass Rohstoffkonzerne sich auf Basis des neuen LEP und gegen den Willen der Kommunen in neue Abbaugebiete einklagen.“

Quelle:
https://gruene-fraktion-nrw.de/presse/service/pressemitteilungen/pmdetail/nachricht/becker-landesentwicklungsplan-ohne-arten-natur-und-klimaschutz-zeigt-schwarz-gelb-fehlt-das-oek.html

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