Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen: Durch die Einschränkung des Familiennachzugs bleibt auch die Menschlichkeit auf der Strecke

By admin at 9:59 pm on Tuesday, May 8, 2018

In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung fordern die bundesweiten Familienorganisationen (AGF) die Mitglieder des Bundeskabinetts auf, den morgen zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf für den Familiennachzug zu subsidiär Geflüchteten noch einmal zu überarbeiten und der geplanten Einschränkung des Familiennachzugs nicht zuzustimmen. “Statt auf dem Rücken von Familien mit abstrakten Zahlen zu jonglieren sollte Deutschland besser einen Beitrag zum Schutz der Familien aus Kriegs- und Krisengebieten leisten.”
„Die Regierungsparteien haben stets betont, dass die Unterstützung von Familien in dieser Legislaturperiode von hoher Priorität sein soll“, so der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen, Stefan Becker, der auch Präsident des Familienbundes der Katholiken ist. “Gleich in einem ihrer ersten Gesetzesentwürfe tut sie leider das Gegenteil, in dem sie einem Großteil der subsidiär Geflüchteten die Grundlage für ein Familienleben entzieht.“
“Mit großer Sorge betrachten die Familienorganisationen die aktuellen Vorschläge zum Familiennachzug zu subsidiär Geflüchteten, die eine neuerliche erhebliche Einschränkung des Familiennachzugs vorsehen”, heisst es weiter in der Pressemitteilung.
Die Organisationen betonen, dass die Trennung von Ehepaaren und Familien auf lange Dauer nicht hinnehmbar ist: Aus guten Gründen schützen sowohl das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention das familiäre Zusammenleben als grundlegenden Bestandteil des Familienlebens in besonderer Weise – auch für geflüchtete Menschen.
„Statt mit unrealistisch hohen Nachzugszahlen und Begriffen wie „mangelnder Integrationsfähigkeit“ Ängste zu schüren, sollte die Regierung besser ein christlich-humanitäres Signal setzen und dafür einstehen, dass Deutschland ein starkes Land, eine offene Gesellschaft und eine handlungsfähige Demokratie ist und seiner Verantwortung für die Menschenrechte und den Schutz der Familie gerecht wird“ betonte Präsident Stefan Becker.

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Amtssprache Deutsch – Daher kein Bedarf an Dolmetschern beim HSK-Ausländeramt?

By admin at 11:25 pm on Monday, April 2, 2018

Ein Unterschied zwischen Kreisverwaltung und Stadtverwaltung
Dank einer Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.02.2018 haben wir es jetzt Schwarz auf Weiß: Der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises stehen keine Dolmetscher zur Verfügung. Schließlich, so argumentiert die Kreisverwaltung, sei die Amtssprache bei Behörden im Bundesgebiet deutsch.

Die Stadt Meschede ist da unserer Meinung nach einen großen Schritt weiter. Unsers Wissens beschäftigt die Behörde an drei Tagen pro Woche eine Arabisch-Dolmetscherin. Das ist sicherlich kein rausgeschmissenes Geld und nicht nur für gut für Migranten mit gar keinen oder mäßigen Deutsch-Kenntnissen. Das auch ist sicherlich sehr hilfreich für alle Beschäftigten im städtischen Sozialamt und im Jobcenter.

Und nun gucken wir uns die Antwort der Kreisverwaltung vom 19.03.2018 einmal im Detail an. Also:

• „Amtssprache deutsch“ haben wir ja schon erwähnt

• Schriftsätze würden daher grundsätzlich in Deutsch verfasst

• Gespräche würden daher grundsätzlich in Deutsch geführt

• Personen, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, seien verpflichtet, sich selbstständig um einen Dolmetscher zu bemühen

• Dem Kreisausländeramt sei bekannt, dass sich viele Ausländer bezüglich eines Dolmetschers an die Diakonie Ruhr-Hellweg oder andere ehrenamtliche Gruppierungen wenden

• In nur wenigen Einzelfällen erfolge die Bereitstellung eines Dolmetschers über ein anerkanntes Dolmetscher- oder Übersetzungsbüro

• Seitens der Ausländerbehörde seien zwei Möglichkeiten diskutiert bzw. getestet worden, um Ausländern, die ohne Dolmetscher vorsprechen, Hilfestellung anzubieten

• In dem Zusammenhang nennt der HSK das System Video-Dolmetscher und ein elektronisches Übersetzungsgerät

• Das erstere hätte zu erheblichen Kosten geführt, das andere erhebliche technische Mängel aufgewiesen. Darum sei weder das eine noch das andere eingeführt worden.

• Daher bestünde aktuell keine technische Möglichkeit, eine geeignete Übersetzungshilfe anzubieten.

• Gleichwohl würden diesbezüglich die weiteren Entwicklungen auf dem Markt ständig beobachtet.

Stellt sich die Frage, ob und was da ohne geeignete Übersetzer alles „in die Hose“ gegangen ist und geht!?

Und damit nichts falsch verstanden wird, hier noch die drei Fragen der Grünen und die Antwort des Hochsauerlandkreises in Reinform:

„1. Wie viele Dolmetscher in welchen Sprachen stehen zur Verfügung?

2. Woher kommen die Dolmetscher?

3. Wie ist ihre zeitliche Verfügbarkeit für die Arbeit beim HSK geregelt?

Gemäß 5 23 Abs. 1 des VerwaItungsverfahrensgesetzes ist die Amtssprache bei Behörden im Bundesgebiet deutsch. So werden bei meiner Ausländerbehörde Schriftsätze auch grundsätzlich in deutsch verfasst und Gespräche in deutscher Sprache geführt.

Sofern eine Person die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht, um Schreiben meiner Ausländerbehörde verstehen zu können oder Gespräche mit meinen Mitarbeitern eigenständig zu führen, so ist diese Person dazu verpflichtet, sich selbständig um einen Dolmetscher zu bemühen, welcher bei der Übersetzung behilflich ist.

Vor diesem Hintergrund kann ich keine Angaben dazu machen, wie viele Dolmetscher für die hier wohnhaften Ausländer tätig sind, woher diese Dolmetscher kommen oder wie sich dessen zeitliche Verfügbarkeit ausgestaltet.

Aus Gesprächen mit der hiesigen Kundschaft ist jedoch bekannt, dass sich viele Ausländer bezüglich eines Dolmetschers an die Diakonie Ruhr-Hellweg oder an ehrenamtliche Gruppierungen im Hochsauerlandkreis wenden und von dort aus in dieser Angelegenheit auch stets Unterstützung erfahren.

Seitens meiner Ausländerbehörde werden nur in wenigen Einzelfällen, in welchen eine einwandfreie Verständigung und absolut neutrale Übersetzung erforderlich ist, z.B. bei einer Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen, externe Dolmetscher eingesetzt. In diesen Fällen erfolgt die Bereitstellung eines Dolmetschers in der Regel über ein anerkanntes Dolmetscher- und Übersetzungsbüro.

Darüber hinaus wurden bei meiner Ausländerbehörde zuletzt aber auch zwei Möglichkeiten diskutiert bzw. getestet, um Ausländern, welche ohne einen Dolmetscher vorsprechen, eine Hilfestellung bei der Verständigung zu geben.

Das von einem externen Anbieter vorgestellte System des sog. Video-Dolmetschens wurde aufgrund der hierdurch entstehenden erheblichen Kosten nicht eingeführt. Alternativ wurde ein elektronisches Übersetzungsgerät getestet. Es musste jedoch festgestellt werden, dass dieses elektronische Übersetzungsgerät noch erhebliche technische Mängel aufweist, so dass eine Verwendung im Gespräch mit der hiesigen Kundschaft nicht sinnvoll möglich war. Aus diesem Grunde wurde schließlich auch von der Anschaffung dieser elektronischen Übersetzungshilfe abgesehen.

Daher besteht aktuell seitens meiner Ausländerbehörde keine Möglichkeit, durch technische Mittel o.ä. eine geeignete Übersetzungshilfe anzubieten. Gleichwohl werden die diesbezüglichen weiteren Entwicklungen auf dem Markt ständig beobachtet und neu erscheinende technische Möglichkeiten auf ihre Verfügbarkeit, Praktikabilität, sowie Finanzierbarkeit hin überprüft.“

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Welche Folgen kann der Koalitionsvertrag für die Kommunalpolitik haben? (II)

By admin at 1:08 pm on Friday, February 9, 2018

Sehr ungünstig sind mit der neuen GroKo die Perspektiven für Flüchtlinge. Vor allem die Fokussierung auf Flüchtlinge mit “dauerhafter Bleibeperspektive” im Zusammenhang mit der nach spätestens 3 Jahren erfolgenden Überprüfung positiver Entscheidungen wird zu sehr deutlichen Einschränkungen führen.

Gleich mehrfach wird im Koalitionsvertrag faktisch auf die Obergrenze eingegangen:
“Deswegen setzen wir unsere Anstrengungen fort, die Migrationsbewegungen nach Deutschland und Europa angemessen mit Blick auf die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft zu steuern und zu begrenzen… stellen wir fest, dass die Zuwanderungszahlen (inklusive Kriegsflüchtlinge, vorübergehend Schutzberechtigte, Familiennachzügler, Relocation, Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwilligen Ausreisen künftiger Flüchtlinge und ohne Erwerbsmigration) die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 nicht übersteigen werden. Dem dient auch das nachfolgende Maßnahmenpaket.” (Z. 4810 ff.)

Die folgenden Sätze bedeuten im Klartext, dass die ‘Rückführungen’ nach dem Dublin III-Abkommen in andere EU-Länder ausgeweitet werden und die Asylbewerberleistungen weiter eingeschränkt werden sollen:
“Dabei muss klar sein, dass eine unbefristete Berufung auf einen anderen Staat der Ersteinreise ausscheidet. … Damit eine Verteilung in der Praxis funktioniert, muss es wirksame Mechanismen zur Verhinderung von Sekundärmigration geben. Dazu wollen wir insbesondere die Asylverfahren einschließlich der Standards bei der Versorgung und Unterbringung von Asylbewerbern harmonisieren und dafür sorgen, dass volle Leistungen nur noch im zugewiesenen EU-Mitgliedstaat gewährt werden.” (Z. 4849 ff.)

Der seit März 2016 für 2 Jahre ausgesetzte Familiennachzug soll nach einer Verlängerung um weitere 4 1/2 Monate künftig nur in sehr geringem Umfang möglich sein, mit bisher nicht bekannten Auswahlkriterien:
“Für die Frage des Familiennachzugs wird Bezug genommen auf das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Das Nähere regelt ein noch zu erlassendes Bundesgesetz.
Für diese Regelung zum Familiennachzug bei subsidiär Geschützten ab dem 1. August 2018 ist die Festsetzung erfolgt, dass der Zuzug auf 1000 Personen pro Monat begrenzt ist und die Härtefallregelung nach §§ 22 und 23 Aufenthaltsgesetz jenseits dieses Kontingents Anwendung findet. Die weitere Ausgestaltung des Gesetzes obliegt den Koalitionsparteien bzw. deren Bundestagsfraktionen.
Dieser Famliennachzug wird nur gewährt, wenn

eine Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist.” (Z. 4879 ff.)

Sprachförderung und Arbeitsvermittlung sollen nur noch für wenige Flüchtlinge erfolgen:
“Wir bekennen uns zur Integration für diejenigen mit dauerhafter Bleibeperspektive. Dazu gehören Sprache und Arbeit.” (Z. 4967 f.)

Flüchtlinge müssen künftig damit rechnen, dass sie lagerähnliche Einrichtungen nicht mehr verlassen dürfen:
“Asylverfahren … Deren Bearbeitung erfolgt künftig in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen, in denen BAMF, BA, Jugendämter, Justiz, Ausländerbehörden und andere Hand in Hand arbeiten. In den AnKER-Einrichtungen sollen Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung (AnKER) stattfinden.” (Z. 5006 ff.)
“Wir streben an, nur diejenigen auf die Kommunen zu verteilen, bei denen eine positive Bleibeprognose besteht. Alle anderen sollen, wenn in angemessener Zeit möglich, aus diesen Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden.” (Z. 5038 ff.)

Und kein Flüchtling soll sich sicher fühlen können:
“Spätestens drei Jahre nach einer positiven Entscheidung ist eine Überprüfung des gewährten Schutzes erforderlich.” (Z. 5042 f.)

Noch ein weiteres Instrument zur Kürzung von Leistungen wird eingeführt, quasi mit Gesinnungsprüfung:
“Gerade im Interesse der wirklich Schutzbedürftigen und der Akzeptanz in der Bevölkerung wollen wir Ausreisepflichtige stärker danach unterscheiden, ob sie unverschuldet an der Ausreise gehindert sind oder ihnen die fehlende Möglichkeit zur Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht zugerechnet werden muss. Diese Unterscheidung hat auch Konsequenzen, beispielsweise hinsichtlich des Bezugs von Leistungen. Entsprechendem Änderungsbedarf werden wir nachkommen.” (Z. 5053 ff.)

Einmaliges Schwarzfahren mit Bus oder Bahn (und sei es aus Unkenntnis) kann die Abschiebung zur Folge haben:
“Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist möglichst frühzeitig über die Einleitung eines Strafverfahrens zu informieren. Dazu werden wir § 8 Abs. 1a des Asylgesetzes ändern.
Wer sein Aufenthaltsrecht dazu missbraucht, um Straftaten zu begehen, muss unser Land verlassen.” (Z. 5060 ff.)

Der Rechtsstaat wird für Flüchtlinge weiter eingeschränkt (oder was sonst ist mit praktikabler Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens zwecks Erhöhung der Rückführungsmaßnahmen gemeint?):
“Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam, einschließlich des Beschwerdeverfahrens, werden wir praktikabler ausgestalten, die Voraussetzungen absenken und klarer bestimmen. Ziel ist, die Zuführungsquoten zu Rückführungsmaßnahmen deutlich zu erhöhen.” (Z. 5069 ff.)

Und die Anzahl der angeblich sicheren Herkunftsstaaten wird um 3 + x Länder weiter erhöht, so dass Abschiebungen in diese Länder deutlich erleichtert werden:
“Zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung werden Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt.” (Z. 5074 ff.)

War die AfD an diesen Koalitionsverhandlungen schon beteiligt?
Und hat die SPD das wirklich alles unterschrieben?

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Hochsauerlandkreis – Kreistagssitzung II-2018 …

By admin at 3:39 am on Saturday, January 27, 2018

… war eine der schnellsten. Beginn 15.00 Uhr, Ende knapp 15.25 Uhr – das ist so außergewöhnlich wie der Sitzungsanlass. Wir schreiben „Freitag, den 26.01.2018“.

Grund und Anlass
Die Fraktionen DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatten am 15.01.2018 gemeinsam die unverzügliche Einberufung des Kreistags beantragt. Grund dafür war wiederum der „Offene Brief“ des Bürgernetzwerkes Flüchtlingshilfe Sundern vom 11.12.2017, den das Netzwerk an den Landrat geschickt hatte, auch zur Weiterleitung an die Kreistagsmitglieder.
In diesem Brief weisen die Autoren darauf hin, dass aus dem HSK z.B. nach Italien abgeschobene bzw. überstellte Flüchtlinge dort unter unmenschlichen Verhältnissen leben müssen, ohne Unterkunft und ohne medizinische Versorgung. Das sei besonders im Winter Anlaß zu sehr großer Sorge um das Schicksal dieser Menschen.
Die Mitglieder des HSK-Kreistags wurden leider aber erst mit ca. 3 Wochen Verspätung über den „Offenen Brief“ in Kenntnis gesetzt, also erst zu einem Zeitpunkt, als die Fraktionen keine Anträge für die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 12.01.2018 mehr stellen konnten.

Ergebnis der von DIE LINKE und SBL/FW beantragten Kreistagssitzung
Das Resultat ist ernüchternd, wenn auch so erwartet. Salopp könnten wir es so beschreiben. Der Kreistag hat mit großer Mehrheit beschlossen, dass er nicht zu entscheiden hat. Mit 4 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen (vorausgesetzt, wir haben das auf die Schnelle richtig mitbekommen) folgte der Kreistag der Auffassung der Verwaltung, dass es sich bei Rückführungen nach dem Dublin III-Abkommen um ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ handele und der Kreistag noch nicht einmal eine Empfehlung an den Landrat beschließen dürfe.

Wer war da?
Der Sitzungssaal war mit Kreistagsmitgliedern und Verwaltungsmitarbeiter/innen verhältnismäßig gut gefüllt. Vertreter der örtlichen Presse ließen sich nicht ausmachen. Auf der Tribüne saßen insgesamt acht Zuhörer/innen.

Was lag an?
DIE LINKE- und die SBL/FW-Fraktion brachten zu Sitzungsbeginn ihre gemeinsame Resolution ein. Ganz kurzgefasst lautet der Inhalt:
Der Hochsauerlandkreis solle bei der Überstellung von Flüchtlingen, die unter das Dublin III-Abkommen fallen, alle vorhandenen zeitlichen und rechtlichen Spielräume vor allem während der Wintermonate ausschöpfen.
Seitens der Verwaltung gab es dazu schon eine Beschlussempfehlung. Sie lautete: „Ablehnung!“
Was ja dann auch passierte. Siehe oben!

Zum Sitzungsverlauf
Wer äußerte was? (Achtung, nicht chronologisch und auch nicht vollständig!)

Der Landrat
… eröffnet die Sitzung und entschuldigt die verspätete Weiterleitung des „Offenen Briefes“ mit „Weihnachten“ und „urlaubsbedingten Ausfällen“. Der Brief sei bereits am 14.12.2017 im Kreishaus eingegangen und erst am 04.01.2018 an die Kreistagsmitglieder weiter geleitet worden. Die Verspätung sei keine Absicht gewesen. Künftig solle dies nicht mehr vorkommen.
… äußert dann, sie wüssten von den vielen mit den Abschiebungen verbundenen Schicksalen.
Seine Behörde arbeite jedoch nach geltendem Recht.
… betont, über Einzelfälle sei ihm nichts bekannt.
… antwortet auf die Frage des SPD-Fraktionsvorsitzenden zum Dringlichkeitsantrag, wenn es zur letzten Kreistagssitzung einen Dringlichkeitsantrag gegeben hätte, wäre der auch auf die Tagesordnung gekommen.

Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion
…. stellt klar, SBL/FW und DIE LINKE hätten nicht behauptet, dass der „Offenen Brief“ mit Absicht von der Verwaltung verzögert worden sei und bat, mit Hinweis auf einen ähnlichen Fall, zukünftig solche Infos zügig weiter zu leiten.
… stellt als Reaktion auf die vom Landrat beantwortete Frage vom SPD-Vorsitzenden nach dem Dringlichkeitsantrag fest, dass solche Anträge bisher immer von der Mehrheit des Kreistags abgelehnt worden sind, die Angelegenheit dann nie auf die Tagesordnung gekommen wäre und betont: „Wir hatten keine andere Möglichkeit mehr.“
… weist daraufhin, dass die ½ -Jahres-Frist für die Rücküberstellung eines Flüchtlings in ein EU-Land nicht ab Bescheid sondern ab Zustimmung (des aufnehmenden Landes) gilt.
… macht eine Anmerkung zu der Problematik „Wohnsitzauflage – entfernter Arbeitsplatz“ und fragt, wieso der HSK diesbezüglich eine andere Regelung darstelle als beispielsweise die Bezirksregierung.
… widerspricht entschieden der Auffassung des Landrats die besagt, Empfehlungen des Kreistags seien bei Angelegenheiten, die der Landrat als „Geschäft der laufendes Verwaltung“ betrachtet, nicht zulässig und deswegen könne sich der Kreistag auch gar nicht damit befassen.

Stefan Rabe, stellvertretender Sprecher der SBL/FW-Kreistagsfraktion
…hinterfragt die Zahl der betroffenen Personen sowie die der noch nicht bearbeiteten Fälle.
… macht auf eine Widersprüchlichkeit in der Verwaltungsvorlage aufmerksam.

Dietmar Schwalm, Sprecher der Kreistagsfraktion DIE LINKE
… fragt die Verwaltung, ob sich die Ausländerbehörde dafür interessiert, die Lage der aus Sundern nach Italien ausgewiesenen Geflüchteten zu hinterfragen, und ob sich die Kreisverwaltung beim Bürgermeister der italienischen Partnerstadt von Sundern nach der Situation der Flüchtlinge erkundigt habe.

Toni Vollmer, Fraktionssprecher der Kreistagsfraktion der Grünen…
… bestätigt, die Verwaltung arbeite nach Recht und Gesetz. Jedoch sollte die Ausländerbehörde ihren Ermessensspielraum ausschöpfen.
… spricht das aktuelle Kirchenasyl in Meschede an und fragt, ob es im Kreisgebiet weitere Fälle von Kirchenasyl gibt.
… hinterfragt, die 1/2-Jahresfrist bei Dublin III-Fällen

Reinhard Brüggemann, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion
… erkundigt sich beim Landrat, ob nicht die Möglichkeit bestanden hätte, den „Offenen Brief“ als Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der letzten Kreistagssitzung zu nehmen.

Ludwig Schulte, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion
… bestätigt, er sei der gleichen Auffassung wie die Verwaltung. Der Kreistag sei nicht zuständig und kritisiert, dass die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises mit der Ausländerbehörde der Stadt Arnsberg verglichen wird.

Leiter der Ausländerbehörde
… betont, das Ausländeramt habe keine Ermessensspielräume.
… bestätigt zwei aktuelle Kirchenasylfälle im Zuständigkeitsbereich des Kreisausländeramts und merkt an, in diesen Fällen sei das Ausländeramt außen vor.
… stellt klar, dass bei Dublin III-Fällen die 1/2-Jahresfrist grundsätzlich gelte, unabhängig vom Kirchenasyl.
… stellt dar, für den Fall, dass der Bescheid vollziehbar ist, müsse zeitnah zurückgeführt werden (gemeint sind die Rückführungen von Geflüchteten in das Land, über das sie zum ersten Mal einen EU-Mitgliedsstaat betreten haben. Im Fall der abgeschobenen Flüchtlinge aus Sundern ist es Italien).
… antwortet auf die Frage von Dietmar Schwalm, die Beurteilung der Lage in Italien sei Sache des Bundesinnenministeriums und des BAMF. Seines Wissens gebe es in der Partnerstadt in Italien keine Probleme.
… informiert, ein Asylbewerber dürfe sich maximal drei Tage außerhalb seines Wohnsitzes aufhalten, damit ihn die für ihn bestimmte Post erreiche.

Das zum Sitzungsverlauf und zum -ergebnis.

Siehe auch:
http://sbl-fraktion.de/?p=8233

Wie geht es weiter?
Es geht weiter. Mehr dazu in Kürze.

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Spielräume ausschöpfen

By admin at 7:48 pm on Friday, January 26, 2018

Die Kreistagsfraktionen SBL/FW und Die Linke haben zur Beratung des Kreistags über die “Rücküberstellung” von Flüchtlingen, die sich vor ihrem Aufenthalt in Deutschland bereits in einem anderen EU-Land aufgehalten hatten, den Beschluss der folgenden Resolution beantragt:

“Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag fordert den Landrat auf, bei der Überstellung von Flüchtlingen, die unter das Dublin III-Abkommen fallen, alle vorhandenen zeitlichen und rechtlichen Spielräume vor allem während der Wintermonate Oktober bis März auszuschöpfen, damit in dieser Zeit Überstellungen von Dublin III-Flüchtlingen in Länder wie Italien, Bulgarien und Ungarn unterbleiben. Die Verhältnisse in diesen Ländern bringen die Flüchtlinge in sehr große Gefahr, vor allem durch das Fehlen von Unterkünften und medizinischer Versorgung. Diese Auswirkungen fallen in der kalten Jahreszeit besonders drastisch aus.

Auch diverse Entscheidungen von Verwaltungsgerichten stellen fest, dass Flüchtlingen in diesen Ländern Obdachlosigkeit droht und Abschiebungen in diese Länder wegen der unmenschlichen und existenzbedrohenden Behandlungen sowie systemischer Mängel nicht zulässig sind. Andere Verwaltungsgerichte haben gegenteilige Urteile gefällt. Es hat aber nicht jeder Flüchtling überhaupt die Gelegenheit, gegen eine drohende Überstellung durch eine Klage beim Verwaltungsgericht vorzugehen.

In einem christlich geprägten Land wie Deutschland ist es nicht vertretbar, dass die Existenz von Menschen in einem Verteilungsverfahren, das man mit einer Art Lotterie vergleichen kann, davon abhängt, ob jemand Klage einreichen kann, welches Verwaltungsgericht zufällig zuständig ist, mit welcher Geschwindigkeit die beteiligten Behörden arbeiten und welche Jahreszeit gerade ist.

Erinnert sei daran, dass die kreisangehörige Stadt Arnsberg, die aufgrund ihrer Größe über ein eigenes Ausländeramt verfügt, weitgehend ohne Abschiebungen und Überstellungen auskommt. Dies wird z.B. in einem Antrag der dortigen SPD-Ratsfraktion vom 14.06.2017 mit der Überschrift “Resolution für einen humanen Umgang mit Flüchtlingen” hervor gehoben.” Das Verhalten der Stadt Arnsberg belegt, dass Humanität möglich ist, wenn sie denn gewollt ist. Uns ist nicht bekannt, dass die Stadt Arnsberg deswegen bisher von übergeordneten Behörden zur rechtlichen Verantwortung gezogen wurde.”

Es gibt erhebliche zeitliche Spielräume für das Ausländeramt des Kreises. Die Frist für eine “Rücküberstellung” in ein anderes EU-Land beträgt 6 Monate und beginnt erst mit der Zustimmung des aufnehmenden Landes. Selbst wenn man solche Überstellungen wegen der bundesweiten Rechtslage für unvermeidbar hält, müsste kein Flüchtling während der kalten Jahreszeit in ein Land abgeschoben werden, in dem ihn Obdachlosgkeit erwartet.

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DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) beantragen gemeinsam die unverzügliche Einberufung des Kreistags

By admin at 1:20 pm on Wednesday, January 17, 2018

Warum?
Anlass des gemeinsamen Antrags ist der Offene Brief des Bürgernetzwerkes Flüchtlingshilfe Sundern vom 11.12.2017 an Landrat und Kreistag.

Verzögerungen
Bedauerlicherweise hat die Kreisverwaltung diesen Brief erst 3 Wochen nach Eingang an die Kreistagsfraktionen weitergeleitet. Damit hatten die Fraktionen aus Fristgründen keine Möglichkeit mehr, den „Offenen Brief“ auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 12.01.2018 setzen zu lassen. Es wäre auch wünschenswert gewesen, wenn der Landrat den Kreistag bereits in der vorletzten Sitzung am 15.12.2017 über diesen Brief informiert hätte.

Inhalt des „Offenen Briefes“
In diesem Brief weisen die Autoren darauf hin, dass aus dem HSK z.B. nach Italien abgeschobene bzw. überstellte Flüchtlinge dort unter unmenschlichen Verhältnissen leben müssen, ohne Unterkunft und ohne medizinische Versorgung. Dies führt insbesondere im Winter für die Betroffenen zu sehr großen Gefahren. “Wir machen uns extreme Sorgen um diese Flüchtlinge”, schreibt das Bürgernetzwerk. Unter dem Brief stehen 49 Namen.

Bürgerin aus Sundern nutzt Einwohnerfragestunde im Kreistag
In der Einwohnerfragestunde am 12.01.2018 hat eine Bürgerin aus Sundern die Situation in Italien und die Lage der dorthin aus Sundern abgeschobenen Menschen geschildert, wie es auch in dem Offenen Brief der Flüchtlingshilfe Sundern dargestellt ist. Die Fragestellerin äußerte, dass Italien mit der großen Zahl von Flüchtlingen überfordert sei. Frau H. bat darum, dass der HSK zumindest in den Wintermonaten auf Abschiebungen verzichtet. Sie fragte auch, warum aus dem Kreishaus keine Reaktion auf den Offenen Brief der Flüchtlingshilfe Sundern erfolgt ist und warum es so lange dauerte, bis er den Kreistagsmitgliedern von der Verwaltung zugestellt worden ist.

Dublin-Verfahren
Die zuständige Abteilungsleiterin antwortete im Auftrag des Landrats, sprach vom Dublin-Verfahren und dass das Kreisausländeramt die Anordnungen des BAMF auf der Basis von dessen Beurteilungen der Lage in anderen Ländern durchführen müsse. Der HSK hätte in diesen Fällen keine Möglichkeit, Duldungen auszusprechen. Die der Fragestellerin gegebenen Antworten waren nicht nur für sie, sondern auch für andere Besucher und für mindestens zwei Fraktionen völlig unbefriedigend.

Was die Statistik sagt
Gegen die Richtigkeit der Darstellung der Kreisverwaltung spricht bereits die Statistik. „Im Jahr 2015 wurden bundesweit 44.892 Übernahme-Ersuchen aus Deutschland an andere Mitgliedstaaten nach Dublin III gestellt; 29.699 davon wurde stattgegeben – im Endeffekt wurden 3.597 tatsächlich überstellt.“
[http://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/downloads/In_eigener_Sache/Newsletter/Newsletter_Februar_2017.pdf; Seite 4]
Nur bei 8,0% aller Übernahmeersuchen und nur bei 12,1% aller von den Partnerstaaten akzeptierten Übernahmeersuchen kam es im Jahr 2015 tatsächlich zur sog. Überstellung in ein anderes EU-Land. Es muss daher zahlreiche Möglichkeiten geben, Übernahmeersuchen nicht zu vollziehen.

Verfahrensweise der HSK-Ausländerbehörde im Vergleich zu der des Ausländeramts Arnsberg Aus der ebenfalls zum Kreisgebiet gehörenden Stadt Arnsberg, die wegen ihrer Größe eine eigene Ausländerbehörde unterhält, ist uns eine andere Verfahrensweise bekannt. Dort wird sehr behutsam mit dem Instrument Abschiebung bzw. Überstellung umgegangen. Bisher wurde uns nicht bekannt, dass die Regierungspräsidentin bzw. der Regierungspräsident die Stadt Arnsberg zu restriktiverem Vorgehen bei Abschiebungen und Überstellungen gezwungen hat. Auch in der Sitzung des Arnsberger Ausschusses für Soziales, allgemeine Bürgerdienste und bürgerschaftliches Engagement am 07. März 2017 wurde die Arnsberger Verfahrensweise bestätigt. Die Arnsberger SPD-Ratsfraktion stellte in einem Antrag vom 14.06.2017 an den Stadtrat fest, dass die “eigene Ausländerbehörde auf Abschiebungen bislang fast vollständig verzichtet hat. Schon auf der Ebene des Kreises ist dies bereits anders.”

Die Situation in Italien und anderen EU-Ländern
In diversen aktuellen Lagebeschreibungen werden die katastrophalen Verhältnisse für Flüchtlinge in einigen anderen EU-Ländern benannt. Als Beispiel verweisen wir auf die Presseeinformation von “ProAsyl” vom 06.07.2017 “Flüchtlinge und Italien nicht im Stich lassen”
[https://www.nds-fluerat.org/25068/pressemitteilungen/pro-asyl-fordert-fluechtlingeund-italien-nicht-im-stich-lassen/].

Und noch einmal die Frage nach dem „WARUM“
Zwei Fraktionen im HSK-Kreistag stellen sich die Frage, warum die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises Ermessensspielräume nicht feststellt und ausschöpft?

Nicht auf die lange Bank schieben!
Da derzeit Winter ist, duldet die Angelegenheit im Interesse der betroffenen Menschen keinen Aufschub, so dass die Fraktionen DIE LINKE und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) eine umgehende Befassung des Kreistags mit der Angelegenheit für erforderlich halten. Die nächste Kreistagssitzung war bisher für den 16.03.2018 geplant und liegt damit zu spät für die zu beratenden Themen.

„Postausgang“ am 15. Januar
Wir haben hiermit den gemeinsamen Antrag der beiden Kreistagsfraktionen fast 1 zu 1 zitiert. Bleibt noch anzumerken, dass er am 15.01.2018 an Landrat Dr. Karl Schneider abgesandt worden ist.

Wie geht es weiter?
Einen Beschlussvorschlag zu TOP 2 werden DIE LINKE- und die SBL/FW-Fraktion einbringen, sobald ihnen nähere Auskünfte der Kreisverwaltung zu TOP 1 vorliegen, ggf. während der von ihnen beantragten Sitzung des Kreistags.

Die Fraktionsvorsitzenden Dietmar Schwalm und Reinhard Loos schreiben abschließend in ihrem Antrag an Herrn Dr. Schneider:
“Falls Sie, Herr Landrat, uns vorschlagen, dass Sie die Thematik erst in der Kreistagssitzung am 16.03.2018 behandeln möchten, muss aus unserer Sicht gewährleistet sein, dass bis zu diesem Zeitpunkt der Ermessensspielraum der Ausländerbehörde genutzt und keine Überstellung eines Flüchtlings aufgrund von Dublin III in ein anderes EU-Land vorgenommen wird. Unter dieser Voraussetzung wären wir damit einverstanden, dass die von uns beantragte zusätzliche Kreistagssitzung nicht stattfindet und die beantragten Tagesordnungspunkte erst am 16.03.2018 vom Kreistag erörtert werden.“

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“Extreme Sorgen” um nach Italien abgeschobene Flüchtlinge

By admin at 8:10 am on Thursday, January 11, 2018

In einem Offenen Brief an den Landrat und den Kreistag des HSK spricht das “Bürgernetzwerk Flüchtlingshilfe Sundern” die hohen Risiken an, die für Flüchtlinge durch aktuell wieder durchgeführte Abschiebungen nach Italien entstehen. Auch aus dem HSK seien Flüchtlinge in den letzten Wochen dorthin abgeschoben worden. “Wir machen uns extreme Sorgen um diese Flüchtlinge.” In Italien müssten Flüchtlinge unter unmenschlichen Verhältnissen leben, weil sie z.B. keine Unterkünfte und teilweise keine medizinische Hilfe erhalten. Teilweise könnten sie nicht einmal einen Schlafplatz unter einer Brücke finden.

Die Flüchtlingshilfe fordert daher, Abschiebungen nach Italien “aus humanitären Gründen dringend” auszusetzen, insbesondere jetzt im Winter, “weil sie die Menschen krank macht oder sogar der Todesgefahr aussetzt”. “Angesichts der sinkenden Temperaturen ist Eile geboten”.

Abschiebungen nach Italien drohen Flüchtlingen, die über Italien nach Deutschland eingereist sind. Nach dem sog. Dublin-Abkommen ist für Flüchtlinge der EU-Staat “zuständig”, in dem sie sich als erstes aufgehalten haben.

Bürgernetzwerk-Flüchtlingshilfe-Sundern-Offener-Brief-1-724x1024

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion wird versuchen, dass sich auch der Kreistag in seiner Sitzung am Freitag mit diesem Thema befasst.

UPDATE:
Im Rathaus Sundern ging der Offene Brief bereits am 12.12.2017 ein, im Kreishaus Meschede vielleicht etwa einen Tag später, also noch vor der letzten Sitzung des Kreistags am 15.12.2017. Die Kreisverwaltung hat die Kreistagsmitglieder aber erst am 04.01.2018, mit mindestens 3 Wochen Verzögerung, über den auch für das Kommunalparlament bestimmten Brief des Bürgernetzwerkes informiert. Das erfolgte erst zu einem Zeitpunkt, als die Fraktionen keine Anträge für die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 12.01.2018 mehr stellen konnten.

Wer hat die Information an den Kreistag dermaßen verzögert, und warum??

Eine Konsequenz: Künftig sollte sich jede und jeder, der dem Kreistag etwas mitteilen möchte, auch direkt an die Fraktionen wenden. Bei der Kreisverwaltung weiss man ja nicht, wann sie Informationen weiter gibt!

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Was kosten Abschiebungen und Abschiebeversuche? – Die SBL/FW auf hartnäckiger Suche nach Antworten

By admin at 5:11 pm on Saturday, November 11, 2017

Vorrede
Welche Kosten sind dem Hochsauerlandkreis in den letzten Jahren für Abschiebungen und gescheiterte Abschiebeversuche entstanden? Das hatte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) den Hochsauerlandkreis erstmals (in diesem Jahr!) am 11. Juli gefragt. Aus der Antwort des HSK wurde die Fraktion leider nicht ganz schlau. Die Abschiebekosten blieben ein gut gehütetes Geheimnis.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7710

Da muss es doch einen anderen Ansatzpunkt geben, um das Geheimnis zu lüften. Er könnte „Kreishaushalt“ heißen!
SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos schickte also am 08.08.2017 wieder eine Anfrage an den Landrat.

Kurzer „Sermon“
So, aber bevor wir hier für die Lesewütigen den ganzen „Sermon“, sprich das ganze Hin und Her, einstellen, zuerst in Kurzform die wenig lustige Quintessenz:
• Die HSK-Ausländerbehörde nennt zu den Abschiebekosten weiter keine konkreten Zahlen.
• Die HSK-Ausländerbehörde trägt die bei Abschiebungen entstehenden Personalkosten.
• Der HSK-Ausländerbehörde werden Transportkosten und Kosten für „Dienstleistungen Dritter“ vom Land NRW erstattet.
• Die HSK-Ausländerbehörde trägt weder die Kosten für Abschiebehaft noch für Abschiebeflüge (Die werden direkt vom Land NRW bezahlt).
Kosten für Abschiebungen und Abschiebeversuche sind laut Antwort des HSK allesamt im Kreishaushalt unter der „Produkt-Nr. 0203101 Ausländerangelegenheiten“ verbucht.

Ok! Welche Zahlen stehen denn da für 2016 und 2017?
Das wären u.a.
Erstattung von Abschiebekosten durch das Land
2016: 33.563,40 Euro 2017: 18.000,00 Euro
Erstattung von Abschiebekosten durch Ausländer und sonstige Dritte (gemeint sind wohl die Abgeschobenen und deren Familien sowie Hilfsorganisationen wie das Kinderrechteforum, das z.B. im Fall der abgeschobenen Elina D. aus Bestwig Spenden für die Finanzierung des Rückflugs gesammelt hat)
2016: 11.463,27 Euro 2017: 7.500,00 Euro
Für die Ausländerüberwachung (was immer das beinhaltet?) sind folgende Beträge angesetzt
2016: 25.421,06 Euro 2017: 20.000,00 Euro
Dann gibt es noch die Aufwendung „Sachverständigen- und Gerichtskosten“, hinter der sich möglicherweise auch Kosten, die mit Abschiebungen zu tun haben, verstecken
2016: 14.439,84 Euro 2017: 10.000,00 Euro
Die gesamten Personalaufwendungen des Ausländeramts schlagen so zu Buche
2016: 1.065.712,34 Euro 2017: -1.083.942,00 Euro
Welche Formel wenden wir jetzt an, um aus diesen Beträgen (und vielleicht noch anderen mehr?) die Kosten des HSK, die aus Abschiebungen und Abschiebeversuchen resultieren, zu berechnen?

Jetzt der lange „Sermon“ …

Die Anfrage
SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos schrieb am 08.08.2017:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 25.07.2017, wonach zu unseren Fragen vom 11.07.2017 zu den Kosten der Abschiebungen und Abschiebeversuche leider keine konkreten Angaben gemacht werden konnten und es offensichtlich gegenüber den Antworten aus dem Jahr 2010 keinen Erkenntnisgewinn gab.
Wir möchten daher auf den Kreishaushalt eingehen. Hier ist u.a. aus dem „Teilergebnisplan Jahr 2017 – Produkt: 020301 Ausländerangelegenheiten“ unter “6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen” folgender Haushaltsansatz zu ersehen:
“4481610000 Erstattung von Abschiebekosten durch das Land”
• im Jahr 2016 in Höhe von 15.000 Euro
• im Jahr 2017 in Höhe von 18.000 Euro
Für das Jahr 2017 gab es laut “Ergebnis Jahresabschluss” Erstattungen von Abschiebekosten durch das Land sogar in Höhe von 26.979,20 Euro.
Der Kreishaushalt 2017 weist für dieses “Produkt” unter laufender Nr. 28 „Aufwendungen int. Leistungsbezieh.” aus:
• Jahr 2016 -406.178 Euro
• Jahr 2017 -427.132 Euro

Es ist zu vermuten, dass damit nicht nur Personal- und Sachkosten z.B. für das Personalamt und für das IT-Amt intern verrechnet werden.

Und als Ergebnisplanung werden für das gesamte “Produkt: 020301 Ausländerangelegenheiten” für das
• Jahr 2017 -1.573.281 Euro
veranschlagt.
Aufgrund dessen stellen wir die Fragen:
1. Welche Leistungen verbergen sich im Einzelnen unter den oben angegebenen Positionen?
2. Wie wurden bzw. werden die Erstattungen durch das Land in den Jahren seit 2015 berechnet?
Welche Kosten sind erstattungsfähig und welche nicht?
3. In welchen einzelnen Sachkonten werden Kosten für Abschiebungen und Abschiebeversuche verbucht?
4. Bei welchen anderen Produkten im Kreishaushalt werden ggf. Kosten für Abschiebungen und Abschiebeversuche verbucht?
5. Welche Arten von Reise-, Personal- und Sachkosten, die bei Abschiebungen und Abschiebeversuchen entstehen, werden bei anderen Ämtern als dem Amt 32 verbucht?
Welche dieser Arten von Kosten werden über interne Leistungsbeziehungen mit dem Amt 32 verrechnet, welche nicht?
6. Wo finden wir im Haushaltsplan 2017 und in den Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 die konkreten Ergebnis- bzw. Plan-Zahlen der Kosten für Abschiebungen und Abschiebeversuche, bezogen auf die Jahre 2015, 2016 und 2017?“

Pause …..
….. und der lange Schluss
Nach fast drei Monaten Wartezeit kam die Antwort (mit Datum vom 03.11.2017). Hier ihr Wortlaut:

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Kosten der Abschiebungen und Abschiebeversuche II

Sehr geehrter Herr Loos,
ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 08.08.2017. Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:

1. Welche Leistungen verbergen sich im Einzelnen unter den oben angegebenen Positionen?
Ein Teil der Kosten, welche meiner Ausländerbehörde im Rahmen von Abschiebungen entstehen, werden nach dem Abschluss der Maßnahme durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet.
Diese Erstattungen des Landes werden im Teilergebnisplan des Produktes „Ausländerangelegenheiten” unter der Position 6 „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ und der Kontonummer 4481610000 „Erstattung von Abschiebungskosten durch das Land“ verbucht.

Die im Kreishaushalt angegebene laufende Nr. 28 „Aufwendungen interne Leistungsbeziehung“ für das Produkt mit der Nr. 020301 „Ausländerangelegenheiten“ umfasst, wie bei allen anderen Produkten im Kreishaushalt, die folgenden einzelnen Leistungen:
– Druck- und Papierkosten
– Gebäudebewirtschaftung (Heizung, etc.)
– Versorgung (Beamte)
– GUW (Angestellte)
– BeihiIfe
– Rückstellungen Pensionen/Beihilfe
– Fuhrpark
– KDVZ
– sonstige Versicherungen
– Porto

2. Wie wurden bzw. werden die Erstattungen durch das Land in den Jahren seit 2016 berechnet? Welche Kosten sind erstattungsfähig und welche nicht?

Durch das Land werden meiner Ausländerbehörde Transportkosten und Kosten für Dienstleistungen Dritter erstattet. Die Höhe der Erstattungen ist jeweils abhängig von den im Einzelfall entstandenen Kosten.
Die meiner Ausländerbehörde bei Abschiebungen entstehenden Personalkosten werden durch das Land nicht erstattet.
Die weiteren anlässlich einer Abschiebung auftretenden Flugkosten und Kosten für Abschiebungshaft werden direkt vom Land getragen.

3. In welche einzelne Sachkonten werden Kosten für Abschiebungen und Abschiebeversuche verbucht?

Die meiner Ausländerbehörde im Rahmen von Abschiebungen und Abschiebeversuchen entstandenen Kosten werden in den folgenden Sachkonten verbucht:
– Personalaufwandungen (Jahressummen für Personalaufwand)
– Dienstaufwendungen für sonstige Beschäftigte
– Ausländerüberwachung

4. Bei welchen anderen Produkten im Kreishaushalt werden ggf. Kosten für Abschiebungen und Abschiebeversuche verbucht?

Bei anderen Produkten im Kreishaushalt werden keine Kosten für Abschiebungen und Abschiebever-suche verbucht. Darüber hinaus venNeise ich auf die Antwort zu Frage 3).

5. Welche Arten von Reise-, Personal- und Sachkosten, die bei Abschiebungen und Abschiebeversuchen entstehen, werden bei anderen Ämtern als dem Amt 32 verbucht? Welche dieser Arten von Kosten werden über interne Leistungsbeziehungen mit dem Amt 32 verrechnet, welche nicht?

Wie bereits bei der Beantwortung zu den Fragen 1) und 4) ausgeführt, werden Kosten für Abschiebungen und Abschiebeversuche ausschließlich unter dem Produkt „AusländerangeIegenheiten“ mit der Nr. 020301 verbucht. Andere Produkte und demzufolge auch andere Fachdienste werden hierfür nicht in Anspruch genommen.

6. Wo finden wir im Haushaltsplan 2017 und in den Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 die konkreten Ergebnis- bzw. Plan-Zahlen der Kosten für Abschiebungen und Abschiebeversuche, bezogen auf die Jahre 2015, 2016 und 2017?

Wie bereits bei der Beantwortung zu Frage 3) ausgeführt, werden die meiner Ausländerbehörde im Rahmen von Abschiebungen und Abschiebeversuchen entstandenen Kosten in
verschiedenen Sachkonten verbucht.
Im Hinblick auf die Antwort zu Frage 1) weise ich darauf hin, dass in diesen Sachkonten jedoch nicht nur die Kosten für Abschiebungen und Abschiebeversuche verbucht werden,
sondern auch andere Kostenarten, welche dem Zweck des jeweiligen Sachkontos unterfallen.
Aus diesem Grunde sind konkrete Ergebnis- und Planzahlen für den von Ihnen angefragten Teilbereich „Kosten der Abschiebungen und Abschiebeversuche“ nicht vorhanden.
Zuletzt möchte ich noch klarstellen, dass es sich bei dem in Ihrer Anfrage genannten Betrag in Höhe von 26.979,20 € (Erstattung von Abschiebungskosten durch das Land) um das Ergebnis des Jahresabschlusses von 2015 und nicht vom Jahr 2017 handelt.“

Kritik

Schon verwunderlich, dass der Hochsauerlandkreis keine konkreten Zahlen für die Kosten, die ihm durch Abschiebungen und Abschiebeversuche entstehen, beziffern will.

Erwähnen sollten wir auch noch die ebenfalls sicherlich erheblichen Kosten, die in diesem Zusammenhang bei der Polizei und den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden entstehen. In Brilon war im Mai bei einer Abschiebung sogar ein Arbeitsvermittler des Job-Centers im Auftrag des Ordnungsamtes im Einsatz!
Wie viel besser könnte dieses Geld für Deutschkurse und andere sinnvolle Integrationsmaßnahmen verwendet werden!

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Eine moderne Form der Verfolgung in Deutschland? Aus der Geschichte nichts gelernt?

By admin at 9:03 am on Tuesday, October 31, 2017

Man kann sich das kaum vorstellen: Eine Auszubildende übernachtet in der Nacht vom 15. auf den 16. Mai in der Wohnung ihrer kranken Mutter, die erst kurz zuvor von einem längeren Klinikaufenthalt zurück gekehrt ist. In der Wohnung schlafen außerdem noch ihre beiden Brüder. Für die Familie war ein Härtefallantrag gestellt und dessen Ergebnis noch nicht bekannt. Mitten in der Nacht um 3 Uhr dringen wie ein Kommando etwa ein Dutzend Behördenmitarbeiter in die Wohnung ein, verkünden der Mutter und ihren beiden Söhnen die sofortige Abschiebung in den Kosovo.

Als die junge Frau ein ihr bekanntes Mitglied des Kreispolizeibeirates informieren will, wird ihr ohne Begründung und ohne jede Rechtsgrundlage das Handy abgenommen. Dann wird sie auf ein Bett geworfen, angeschrieen und mit Handschellen gefesselt. Wundert sich da irgendwer, dass die junge Frau versucht, sich dagegen zu wehren??? Ihre Mutter und ihre beiden Brüder werden in den Abschiebebulli der Ausländerbehörde des Kreises verfrachtet. Ein Abschiednehmen von ihrer Familie wird der Auszubildenden bis kurz vor der Abfahrt verweigert.

Die junge Frau trägt durch die Handlungen des Ausländeramtes und/oder der Polizei selbst erhebliche Verletzungen davon, die auch durch veröffentlichte Fotos dokumentiert sind. Ihre Hausärztin schreibt sie am selben Morgen für mehrere Tage krank.

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg klagt die Auszubildende wegen des Vorfalls an, und es wird ein Strafverfahren eröffnet, über das wir gestern bereits hier berichtet haben. Eine Mitarbeiterin des Ausländeramtes behauptet als Hauptzeugin im Prozess, sie sei durch die Auszubildende an der Schulter verletzt worden. Gesehen hat das allerdings keiner der anderen vier zur Verhandlung geladenen Zeugen. Und dann behauptet die Mitarbeiterin der “Abschiebebehörde” noch, sie hätte sich am Tag nach dem Vorfall wegen der Verletzung in ein Krankenhaus begeben. Ihre Krankschreibung erfolgte aber erst 6 1/2 Tage nach dem Vorfall. Als Ergebnis spricht der Richter der Verwaltungsfachangestellten 200 Euro Schmerzensgeld zu, die die Auszubildende zahlen muss, plus die Anwaltskosten.

Die Wortwahl der Hauptzeugin löst bei einem großen Teil der Zuschauer ungläubiges Erstaunen aus. Man habe der Familie beim Eindringen in die Wohnung mitgeteilt: “Koffer packen. Es geht nach Hause”. Damit war die Abschiebeaktion der seit mehreren Jahren hier wohnenden Familie gemeint; zwei ihrer Kinder sind in Deutschland geboren.
Und die Hauptzeugin erklärte, sie hätte die Angeklagte auf ein Bett “gelegt”, für die Fixierung mit Handschellen in Bauchlage auf dem Bett.
Was steckt da für ein Denken hinter? Im Zuhörerraum sitzt als Beobachter der Chef der Ausländerbehörde mit verschränkten Armen und verzieht keine Miene.

Heraus kam in der Verhandlung auch, dass sich etwa eine Stunde lang ausgerechnet der Arbeitsvermittler des Briloner Jobcenters im Zusammenhang mit der Abschiebeaktion in der Wohnung der Familie aufhielt, im Auftrag des Briloner Ordnungsamtes. Dieser Beamte wird aus Bundesmitteln bezahlt, damit er Alg II-Empfängern Jobs vermittelt, nicht für den Notdienst der Ordnungsamtes und erst recht nicht für die Teilnahme an Abschiebeaktionen. Und am 29. August behauptete der Landrat in seiner Antwort auf eine schriftliche Anfrage: “Nach Rückmeldung der Städte und Gemeinden erfolgten in den Jahren 2016 und 2017 keine Einsätze von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter bei der Durchführung einer Abschiebung.

Der städtische Hausmeister hielt sich sogar bis nach Ende der Abschiebung im Haus auf. Aber der Bürgermeister der Stadt Brilon behauptete in seiner schriftlichen Antwort vom 5. September: “Mitarbeiter des Jobcenters werden nicht für Abschiebungen eingesetzt. Der jeweils zuständige Hausmeister für die Übergangswohnheime war 2016 zwei Mal und 2017 drei Mal im Rahmen der Amtshilfe/als Verwaltungshelfer zur Türöffnung im Vorfeld einer Abschiebung zugegen. An der Abschiebung war niemand seitens der Stadt Brilon beteiilgt.”
Der Arbeitsvermittler war also mittendrin, aber nicht dabei?
Und es scheint sich um eine sehr lange “Türöffnung” und ein sehr langes “Vorfeld” gehandelt zu haben?
Und die Mitarbeiter des Bürgermeisters waren beide rein zufällig nachts vorbei gekommen, aber unbeteiligt??

Was geht hier vor?
Wie ist das mit unseren Rechtsnormen vereinbar?
Was soll man den Hauptverwaltungsbeamten noch glauben?

Und leider ist das alles kein Szenario, sondern erlebte Realität!

Reinhard Loos

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Ausnahmesituation bei Abschiebung in Brilon: Mitarbeiterin der Ausländerbehörde bekommt ein mildes Lächeln in Verbindung mit einem milden Schmerzensgeld

By admin at 9:32 pm on Monday, October 30, 2017

Die Plätze im Warteraum vor Zimmer 109 sind alle belegt. Auf einem sitzt eine junge Frau – lange Haare, nettes Gesicht. Sie weint. Ihre Begleitung, eine ältere Dame (77), hält ihr die Hand und redet auf sie ein. Man könnte meinen, sie sei ihre Großmutter. Als Integrationspatin hat sie die Angeklagte kennen gelernt. Nun kümmert sie sich. Also doch, eine liebenswerte Ersatzomi.

Die Anklage: Massiver Widerstand und vorsätzliche Körperverletzung

Die zahlreichen Besucher sehen die junge Frau wenig später in der Verhandlung auf der Anklagebank sitzen, neben ihr ihr Anwalt, die Ersatzoma in einer der Besucherreihen. Auch der Chef der Ausländerbehörde aus Meschede und eine Mitarbeiterin fügen sich in die Reihen ein. Die Angeklagte, die akzentfrei Deutsch spricht, möchte sich zu dem Vorwurf äußern, am frühen Morgen des 16. Mai Amtsträgern gegenüber massiv Widerstand geleistet zu haben. Dabei soll sie vorsätzlich eine andere Person körperlich misshandelt und geschädigt haben. So lautet jedenfalls die Anklage.

Diese andere Person um die es hier geht, ist eine Verwaltungsfachangestellte der Ausländerbehörde des HSK. Ihr Chef sitzt ihr quasi im Nacken. Neben der Kronzeugin sind noch vier weitere Zeugen geladen: ein Polizeibeamter, ein Arbeitsvermittler des Briloner Jobcenters, der Hausmeister und ein weiterer Verwaltungsfachangestellter der Ausländerbehörde.

Doch der Reihe nach. Worum geht es eigentlich?

In besagter Nacht von Montag auf Dienstag sollten die Eltern der Angeklagten sowie ihre zwei Brüder in den Kosovo abgeschoben werden. Sie selbst wird in Deutschland aufgrund ihrer laufenden Brerufsausbildung geduldet. Da die Mutter psychisch krank ist, hat die Tochter, die eine eigene Wohnung in Brilon hat, in dieser Nacht bei ihrer Familie übernachtet. Ein Härtefallverfahren lief noch – oder eben nicht mehr. Denn die Familie hat über den Beschluss, dass der Härtefallantrag abgelehnt wurde, nie Bescheid bekommen. Somit konnte niemand ahnen, dass sie in einer Nacht- und Nebelaktion abgeschoben werden könnten. „Wir waren erschrocken, geschockt“, so die 20-Jährige. „Weshalb wussten wir nichts davon, dass der Härtefallantrag abgelehnt wurde?“

Die Mutter wollte sich aus dem geöffneten Fenster stürzen, ein Bruder leidet unter Panikattacken. Die Auszubildende schildert unter Tränen, wie sie die Mutter an den Beinen festgehalten habe und ihr dann von der Hauptzeugin Handschellen angelegt worden sind. „Ich habe geweint und geschrien, hatte teilweise einen Blackout.“ Sie habe die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde gefragt, ob sie sie getreten habe und ihr gesagt, dass ihr das sehr Leid täte, wenn es so gewesen sein sollte. „Ich wollte mich doch nur von meiner Familie verabschieden können.“
Die Verhandlung wird für einen Augenblick unterbrochen.

„Es waren die Not und die Angst, meine Familie nicht mehr zu sehen.“ Ans Bett fixiert wäre das auch nicht mehr möglich gewesen. Ihre Bitten wurden von zwei Beamten erhört. Wenn sie die Sachen der Mutter packen würde, könne sie sich verabschieden. Vorher müsse jedoch auf das Ordnungsamt gewartet werden, da auch die Angeklagte in ihrer Not mit Selbstmord drohte. „Ich habe niemanden getreten und wenn ich das gemacht habe, tut es mir wahnsinnig leid, das ist nicht meine Natur“ waren die tränenreichen Worte zum Ende der Anhörung. Als erstes hatte die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde der Angeklagten aber ihr Handy entwendet, als die Angeklagte einen Bekannten über die Abschiebung telefonisch informieren wollte. Warum dies erfolgte, blieb in der Verhandlung ungeklärt.

Fünf Zeugen berichten

Ein Polizist schildert, dass wohl nicht vorab geklingelt worden sei (Anmerkung der Red.: Die Klingel des Hauses war auch defekt!). Der Hausmeister habe die Türen geöffnet. Er berichtet von Tumult und Widerstand gegen die Amtshandlungen. Die Verwaltungsfachangestellte habe die Angeklagte dann „auf dem Bauch liegend ans Bett fixiert“, mit Handschellen. Die Angeklagte habe – in ihrem mindestens halbstündigen fixierten Zustand – auch nach den beiden Polizisten getreten, da sie sich aus dem Bett befreien wollte. Doch die Tritte seien nicht erfolgreich gewesen und wären auch wohl nicht schlimm gewesen, wenn die beiden Kollegen getroffen worden wären. Er habe sich mit seinem Kollegen um den Bruder gekümmert, die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde um die Angeklagte. Von einer Verletzung habe er vor Ort nichts mitbekommen. Aber er habe das später von dem Mitarbeiter des Ausländeramtes erzählt bekommen (Anmerkung: Dieser saß später neben der Hauptzeugin in der ersten Besucherreihe).

Die Belastung ist für alle Beteiligten gleich, wenn es „nach Hause“ geht

Die 45-jährige Hauptzeugin und Strafantragstellerin aus Soest ist als nächstes an der Reihe. Im Gegensatz zur Angeklagten sagt sie aus, dass sie selbst die Mutter an den Füßen festgehalten habe. Dabei sei sie von der Angeklagten zur Seite gestoßen worden, so dass sie gegen eine Wand andockte und sich dabei Verletzungen zuzog. Sie habe den Kollegen geholfen, der jungen Frau Handschellen anzulegen. Die Angeklagte habe wie wild um sich geschlagen und sie an der linken Schulter getroffen, was zu einer Prellung führte. Ob es ein Schlag oder Tritt gewesen sei, wisse sie nicht mehr. Zumindest war sie 14 Tage krankgeschrieben. Richter Härtel fragt nach. „Ja, die Angeklagte hat sich direkt entschuldigt.“ Hinsichtlich der Schwere der Verletzung sagt sie aus: „Ja, es tat weh, war blau, ich war eingeschränkt in der Mobilität.“ Sie sei am selben Tag noch arbeiten gewesen. Am folgenden Tag sei sie dann ins Krankenhaus gegangen. Dass sie sich aber erst eine Woche danach am 22.05.2017 krankschreiben lassen habe, konnte sie nicht begründen. Sie habe auch ein oder zwei Tage Urlaub in der Woche gehabt, sie könne sich nicht mehr ganz genau erinnern.
In wie weit der Prozess emotional war? „Die Belastung ist für alle Beteiligten gleich, wenn es nach Hause geht.“

Arbeitsvermittler im Verfahren beteiligt – Er sieht keine Suizidgefahr

Als nächster Zeuge tritt ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Brilon auf. Der 62-Jährige ist Arbeitsvermittler und hatte in besagter Nacht Dienst. Zum Vorgang konnte er selbst nichts sagen. Man habe ihn alarmiert, weil man vermutet hat, dass die Angeklagte suizidgefährdet sein könnte. Er sah aber nach einem Gespräch mit der Angeklagten keine Gefahr.

Hausmeister: Geklingelt wurde nicht

Auch der 54-jährige Hausmeister kann nicht viel erzählen. Er habe die Wohnung aufgeschlossen und die Küche wegen potentieller Gefahren abgeschlossen. Geklingelt habe niemand vorab.

Ein Tumult im ganzen Raum

Anders sieht es ein Verwaltungsfachangestellter des Hochsauerlandkreises, der den nächtlichen Einsatz leitete. Der Dreißigjährige meint, man habe geklingelt, dann aber auch sofort aufgeschlossen. Die Bewohner hätten versucht zu fliehen, die Beamten hätten versucht diese festzuhalten und die Angeklagte habe versucht, letztere davon abzuhalten. Es habe ein Tumult im ganzen Raum geherrscht. Die Hauptzeugin sei an der Schulter verletzt worden, was er aber selbst nicht gesehen habe. „Nicht jeder konnte alles überblicken“, sagt er. Er habe die Abschiebung als emotional empfunden.

Verfahren eingestellt

Richter Härtel führt ein schnelles Ende herbei. „Wer weiß, wie man selbst drauf ist, in einer derartigen Situation.“ Das Verfahren wird gegen ein kleines Schmerzensgeld von 200 Euro eingestellt. Es handele sich um eine Ausnahmesituation, wenn plötzlich sechs bis sieben Menschen nachts vor der Tür stehen.
Auch der Ersatzoma Lilo Waßmann fällt ein Stein vom Herzen. Sie erzählt, dass sie ihrer Wunschenkelin im Vorfeld gesagt habe: „Es ist besser, das Unrecht zu ertragen, als ein Unrecht zu tun.“ So manch einer der Prozessbeteiligten sollte sich über diesen Satz vielleicht einmal Gedanken machen.

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Unterstützung von Abschiebungen durch Mitarbeiter eines Jobcenters?

By admin at 10:59 pm on Monday, September 11, 2017

Befremdlich

Der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) erhielt Informationen, die sehr befremdlich klingen. Danach soll in diesem Jahr ein Arbeitsvermittler eines zu einem Sozialamt gehörenden Jobcenters im HSK an der Durchführung einer Abschiebung beteiligt gewesen sein.

Versuch, der Sache auf den Grund zu gehen

Die SBL/FW griff die Info auf und schrieb am 22.08.2017 Landrat Dr. Karl Schneider an. Die Fraktion stellte der Kreisverwaltung folgende Fragen:

1. Wie oft und in welchen Städten und Gemeinden des Hochsauerlandkreises erfolgten Einsätze von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Jobcenter oder anderer Bereiche der Sozialämter bei Abschiebungen
a) im Jahr 2016?
b) im Jahr 2017?
(Die Fragen 2 bis 5 sind nur zu beantworten, falls bei Frage 1a oder 1b als Antwort eine Zahl >0 angegeben wurde)
2. Warum erfolgten diese Einsätze?
3. Wie sind diese Einsätze mit den üblichen Arbeitsaufgaben dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vereinbar?
4. Wie sind diese Einsätze mit der Finanzierung der Personalkosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters aus SGB II-Mitteln des Bundes vereinbar?
5. Die Jobcenter der Städte und Gemeinden nehmen im Rahmen einer Delegation Aufgaben der Optionskommune HSK wahr.
a) Erfolgten diese Einsätze auf Anweisung des HSK?
b) Erfolgten diese Einsätze mit Einverständnis des HSK?
6. Welche Kosten sind den Städten und Gemeinden durch diese Einsätze entstanden?
7. Wie werden diese Kosten refinanziert?

Einlassung der Kreisverwaltung
Der Hochsauerlandkreis antwortete mit Schreiben datiert auf den 29.08.2017. Wir veröffentlichen die Antworten hier zunächst ganz ohne Kommentar:

„Sehr geehrter Herr Loos,
die von Ihnen mit Anfrage vom 22.08,2017 aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:

1) Nach Rückmeldung der Städte und Gemeinden erfolgten in den Jahren 2016 und 2017 keine Einsätze von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter bei der Durchführung einer Abschiebung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialämter bzw. anderer Bereiche der Verwaltung sind vereinzelt tätig geworden.

2) Es handelte sich dabei um unterstützende Tätigkeiten, durch die z. B. der Zugang zu einer Liegenschaft (Wohnung) ermöglicht wurde.

3) Die unterstützenden Tätigkeiten erfolgten im Rahmen der originären Aufgabenbereiche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z.B. Asylangelegenheiten, Gebäudemanagement).

4) Die entstandenen Personalkosten finanzieren sich ausschließlich über den kommunalen Haushalt der jeweiligen Stadt / Gemeinde. SGB II-Mittel des Bundes sind nicht betroffen.

5) entfällt (s. Antwort zu Frage 1)

6) Der Umfang der Personalkosten für die unterstützend tätig gewordenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialämter ist nicht bekannt.

7) entfällt (s. Antwort zu Frage 4)“

Es bestehen erhebliche Zweifel, ob alle Antworten des Landrats zutreffen. Falls das der Fall wäre, müsste eine andere Behörde die Unwahrheit gesagt haben. Wir bleiben dran…

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Familiennachzug in den HSK besonders erschwert

By admin at 8:27 am on Wednesday, August 23, 2017

Der WDR ist der Frage nachgegangen, wie viele Familienangehörigen von Flüchtlingen aus Syrien, Irak und Afghanistan in den letzten 2 Jahren nach Südwestfalen einreisen konnten. Erhoben wurden die Zahlen in den 5 südwestfälischen Kreisen und in 3 Städten mit eigenem Ausländeramt, darunter auch die Stadt Arnsberg.

Der Hochsauerlandkreis schneidet beim Famliennachzug besonders schlecht ab. In den Nachbarkreis Siegen-Wittgenstein konnten in den letzten 2 Jahren etwa 7mal so viele Familieinangehörige nachkommen wie in den HSK. Das zeigt der aktuelle Filmbeitrag des WDR. Sogar die Stadt Arnsberg alleine hatte mehr Familiennachzüge als der gesamte restliche Kreis.

Familiennachzug

An einem besonders drastischen Fall aus Sundern zeigt die Radaktion auf, dass die Ausländerbehörde in Meschede von syrischen Eltern erwartet, entweder ein minderjähriges Kind in Deutschland oder 2 minderjährige Kinder im Krisengebiet Syrien alleine zu lassen???

Den gesamten Filmbeitrag gibt es hier zu sehen:
http://www1.wdr.de/mediathek/av/video-fluechtlinge-wenig-familiennachzug-in-suedwestfalen-100.html

Ein erläuternder Text steht hier:
http://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/familien-nachzug-fluechtlinge-suedwestfalen-100.html

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Antrag: Keine Abschiebungen nach Afghanistan!

By admin at 10:19 am on Sunday, August 20, 2017

In der letzten Woche hat die SBK/FW-Fraktion einen Antrag an den Kreistag eingebracht, mit dem Abschiebungen aus dem HSK nach Afghanistan verhindert werden sollen.

“Sehr geehrter Herr Landrat,

in etlichen Stadträten und Kreistagen in Deutschland wurden in den letzten Monaten Anträge und Resolutionen gegen Abschiebungen nach Afghanistan verfasst, beispielsweise im Kreis Unna und im Rat der Stadt Düsseldorf.
Die Stadt Köln beschloss mehrheitlich in der Sitzung des Hauptausschusses am 31.07.2017 den gemeinsam Antrag der Fraktionen CDU, Die Grünen, FDP und PIRATEN
„Afghanistan ist nicht sicher: Keine Abschiebungen nach Afghanistan aus Köln“
Klick:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=16719 (TOP 4.1)
Der Initiator des Antrags war die Fraktion Die PIRATEN.

Wir schließen uns dem Antrag der PIRATEN-Fraktion Köln inhaltlich vollumfänglich an und beantragen unter Bezugnahme auf deren Antrags-Text und auf den Beschluss des Hauptausschusses der Stadt Köln:

“Der Kreistag des Hochsauerlandkreises möge beschließen:
1. Der Kreistag des Hochsauerlandkreises fordert die Kreisausländerbehörde auf, bei ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus Afghanistan im Rahmen sorgfältiger Einzelfallprüfungen wohlwollend die aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten für eine Bleiberechtsperspektive zu prüfen. Das geltende Aufenthaltsrecht bietet die Möglichkeit eines humanitären Aufenthalts oder der verlängerten Duldung.
2. Der Kreistag des Hochsauerlandkreises appelliert an die Landesregierung von NRW, für afghanische Flüchtlinge einen bundeslandbezogenen Abschiebungsstopp nach § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zu erlassen und beim Bund die Aussetzung von Abschiebungen nach Afghanistan zu erwirken.
3. Der Kreistag des Hochsauerlandkreises appelliert an die Landesregierung von NRW, sich auf allen politischen Ebenen dafür einzusetzen, dass das BAMF alle negativ beschiedenen Asylanträge von afghanischen Geflüchteten der Jahre 2016 und 2017 überprüft. Dabei muss die veränderte Sicherheitslage in Afghanistan berücksichtigt werden.
4. Der Kreistag des Hochsauerlandkreises appelliert an die Landesregierung von NRW, sich auf Bundesebene für die Aussetzung des zwischen der EU und Afghanistan ausgehandelten Rückübernahmeabkommens vom 02.10.2016 einzusetzen.
5. Der Landrat wird gebeten, im Namen des Hochsauerlandkreises die ablehnende Haltung des Kreistags zu Abschiebungen nach Afghanistan gegenüber Mandatsträgern im Bund und im Land NRW zum Ausdruck zu bringen.
6. Die Kreisverwaltung des Hochsauerlandkreises wird sich auf allen politischen Ebenen dafür einsetzen, dass afghanische Geflüchtete im Asylverfahren Zugang zu Integrationskursen erhalten.

Begründung und Erläuterung:
Die Sicherheitslage im gesamten Staatsgebiet von Afghanistan ist offensichtlich höchst fragil. Das zeigt nicht zuletzt der Anschlag 31. Mai 2017 auf die Deutsche Botschaft in Kabul. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte für eine Verbesserung der Situation, im Gegenteil! Die Lage verschärft sich offenbar weiter. Blutige Attentate auf öffentlichen Plätzen gehören zum Alltag und machen ein ungefährdetes, angstfreies und menschenwürdiges Leben unmöglich. Das bestätigen Organisationen wie die United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA). Deren aktueller Bericht dokumentiert für das vergangene Jahr die höchsten Zahlen von Kindern und anderen zivilen Opfern unter den Toten und Verletzten seit Beginn der jährlichen Berichterstattung.

Eine Auflistung von Anschlägen in den letzten Wochen:
• Meldung vom 03.08.2017 – Ein Nato-Soldat wurde bei einem Selbstmordanschlag auf einen Militärkonvoi getötet. Sechs weitere Menschen sind bei der Explosion im Distrikt Karabagh nahe der Hauptstadt Kabul verletzt worden.
• Meldung vom 01.08.2017 – Im Westen Afghanistans hat es einen Selbstmordanschlag auf eine schiitische Moschee gegeben. Mindestens 29 Menschen starben dabei, es gab mindestens 64 Verletzte.
• Meldung vom 31.07.2017 – Bombenanschlag durch einen Selbstmordattentäter auf die irakische Botschaft (keine Angaben über Tote und Verletzte).
• Meldung vom 24.07.2017 – In einer Klinik in der Provinz Ghor haben Taliban 35 Zivilisten getötet. Zuvor starben mindestens 26 Personen bei der Explosion einer Autobombe im Berufsverkehr in der Hauptstadt Kabul.

Ein weiterer Aspekt ist u.E., dass es für zahlreiche ehrenamtliche und hauptamtliche Flüchtlingshelferinnen und -helfer sehr deprimierend und demotivierend ist, wenn Menschen, für die sie sich engagieren und mit denen sich vielleicht sogar angefreundet haben, in ein Kriegsgebiet abgeschoben werden.

Wir halten Abschiebungen nach Afghanistan aus verschiedenen Gründen für zutiefst inhuman und unverantwortlich und fordern, von Abschiebungen nach Afghanistan abzusehen!

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HSK bot 300 Migrantinnen und Migranten Teilnahme an Integrations- oder Deutschkursen

By admin at 11:59 pm on Saturday, August 12, 2017

Die Fragen

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte am 25.07.2017 bei der Kreisverwaltung schriftlich nach den Deutsch- und Integrationskursen gefragt:

Die Antworten

Falls Sie sich für die Antwort des Kommunalen Integrationszentrums des Hochsauerlandkreises interessieren, hier ist sie:

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;

Sehr geehrter Herr Loos,

im Folgenden nehme ich Bezug auf Ihre Anfrage vom 25.07.2017.

Die Antworten beziehen sich ausschließlich auf die Zuständigkeit des Hochsauerlandkreises (hier: Volkshochschule HSK als ein Träger der Deutsch- und Integrationskurse, und Jobcenter des HSK als Träger der Leistungen nach SGB II).

1. Wie viele Migrantinnen und Migranten besuchten in diesem Jahr kreisweit (außer Stadt Arnsberg) bis zum Ferienbeginn einen Integrations- bzw. Deutschkurs?
Im Jahr 2017 besuchten 300 Migrantlnnen bis zum Sommerferienbeginn einen Integrationskurs. Deutschkurse (außer Integrationskurse) wurden von 27 Migrantlnnen besucht.

2. Wie viele von ihnen schlossen ihren Kursus bisher erfolgreich ab?
Das Kriterium „erfolgreich“ wird nachfolgend definiert als „erfolgreich an einer Abschlussprüfung teilgenommen“.
Zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage lagen die Ergebnisse von 60 DTZ1-Prüfungen vor. Weitere Prüfungen bzw. Prüfungsergebnisse werden im Laufe des Jahres folgen. 40 Migrantlnnen schlossen einen Integrationskurs mit dem Zertifikat B1 ab. 19 Migrantlnnen schlossen einen Deutschkurs mit dem Zertifikat A2 ab. Prüfungsergebnisse unter dem Niveau A2 werden als „nicht bestanden” gezählt.

3. Wie hoch ist die Quote der Abbrecher, wie hoch die der Wiederholer?
Die Abbrecherlnnenquote in den Integrationskursen liegt bei ca. 7 %. Deutschkurse (ohne Inteqrationskurse) fanden in 2017 bislang erst zwei statt. Eine Abbrecherlnnenquote wird hier nicht ermittelt, da die Teilnahme freiwillig ist.
Die Quote derjenigen, die einen lntegrationskurs wiederholen, lässt sich schwer beziffern: Die Wiederholerlnnen haben ihren ersten Kurs z.T. bei anderen Trägern gemacht bzw. wiederholen sie bei anderen Trägern ihre Stunden. Auch nehmen nicht alle Wiederholungsberechtigten die Möglichkeit wahr, Stunden zu wiederholen. Da es sich bei den Deutschkursen (ohne Integrationskursen) um ein freiwilliges Angebot handelt, gibt es hier keine Wiederholenden i.S. der lntegrationskursverordnung.

4. Wie viele beginnen nach den Sommerferien wahrscheinlich wieder oder erstmals einen lntegrations- bzw. Deutschkurs?
Nach den Sommerferien setzen 182 Teilnehmende ihre im ersten Halbjahr begonnenen Kurse fort. Darüber hinaus ist geplant, neue Alphabetisierungs- und Integrationskurse einzurichten.
Nach dem derzeitigen Stand der Planung sollen
– drei weitere Alphabetisierungskurse (maximale TN-Zahl: 16)
– und zwei weitere Integrationskurse (maximale TN-Zahl: 25) starten.

5. Gelten Migrantlnnen, die einen lntegrations- bzw. Deutschkursus besuchen, als arbeitslos?
Personen mit Migrationshintergrund, welche einen Integrations- bzw. Deutschkurs besuchen, gelten nicht als arbeitslos.

6. Wenn ja, gehen sie auch dann in die Arbeitslosenstatistik ein, wenn der/die Kursteilnehmer/innen sich gleichzeitig offiziell arbeitssuchend gemeldet haben?
Die Frage entfällt aufgrund der Antwort zu Frage 5.

7. Werden spezielle Arbeitslosenstatistiken für MigrantInnen geführt?

Die Agentur für Arbeit veröffentlicht monatlich entsprechende Daten in ihrem Themenheft “Migrations-Monitor: Personen im Kontext von Fluchtmigration”. Die Daten sind dort länder- und Iandkreisbezogen abgebildet.

8. Wenn ja, wo sind sie einsehbar?
Das o.g. Themenheft ist einsehbar unter dem Link https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistische-Analysen/Migration-Arbeitsmarkt/Migration-Arbeitsmarkt-Nav.html.“

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Im HSK ein Geheimnis: Kosten der Abschiebungen

By admin at 4:28 pm on Sunday, August 6, 2017

Woanders bekannt!
Die Kosten für vollzogene und gescheiterte Abschiebungen sind nicht gerade aus der Portokasse finanzierbar. Im Einzelfall kann es sich offenbar um mehrere 10.000 Euro handeln. Nach einem Bericht des ARD-Morgenmagazins vom 07.04.2017 soll beispielsweise die Abschiebung eines Mannes nach Kamerun über 70.000 Euro gekostet haben, der Abschiebeflug für drei Männer nach Bangladesh ca. 220.000 Euro.
Klick:
http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/videos/Abschiebekosten-100.html

Im Hochsauerland unbekannt?
Im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises (dazu gehören alle Städte und Kommunen im HSK außer der Stadt Arnsberg) ist „Abschiebung“ kein abstraktes Wort, sondern eine traurige und sicherlich auch kostspielige Realität. Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) versuchte daher mit Schreiben vom 11.07.2017 bei der Kreisverwaltung zu erfragen:
• Welche Kosten sind dem Hochsauerlandkreis für Abschiebungen in den Jahren 2015, 2016 und bisher im Jahr 2017 entstanden?
• Welche Kosten sind dem Hochsauerlandkreis für Abschiebeversuche bzw. gescheiterte Abschiebungen in den Jahren 2015, 2016 und bisher im Jahr 2017 entstanden?

Kein Erkenntnisgewinn seit 2010?
Die Kreisverwaltung reagierte mit einem auf den 25.07.2017 datierten Schreiben. Nun ja, … der Sachbearbeiter der Organisationseinheit „Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht” erinnerte die SBL/FW-Fraktion daran, dass sie schon vor 7 Jahren eine ähnlich lautende Anfrage an ihn, bzw. den Landrat, gerichtet hatte und wiederholte wortgetreu die Antwort seiner Behörde vom 09.09.2010: „Zu diesen Fragen können keine konkreten Angaben gemacht werden, da …

Und falls es doch noch jemanden interessiert, hier beide Schreiben der Kreisverwaltung des HSK.

A) Antwort des HSK vom 31.08.2010 (Auszug)

Vorab der entsprechende Auszug aus den seinerzeit insgesamt 10 Fragen der SBL vom 31.08.2010:

3. Wie hoch belaufen sich die dem HSK und dem Land entstehenden Kosten für die Vorbereitung und Durchführung einer Abschiebung im Durchschnitt?
4. Wie hoch waren die beim Kreis und beim Land für Abschiebungen entstandenen Gesamtkosten im Jahr 2008, im Jahr 2009 und im ersten Halbjahr 2010?
5. Wie teilen sich die Beträge prozentual in Sachkosten (z. B. für die Beförderung) und Personalkosten auf?

Antwort des HSK:
„Zu diesen Fragen können keine konkreten Angaben gemacht werden, da keine derart differenzierten Gesamtrechnungen aufgestellt werden. Forderungsnachweise werden fallbezogen im Rahmen von Erstattungsanträgen und Leistungsbescheiden erstellt und den jeweiligen Personalakten zugeführt. Rein administrative vorbereitende Arbeiten werden auf keiner Ebene erfasst.

Die Höhe der Kosten ist absolut einzelfallabhängig; relevant sind u.a.: mit/ohne Abschiebungshaft, Flugkosten: abhängig vom Zielland, Sammelabschiebung/Einzelabschiebung, mit/ohne amtliche und/oder ärztliche Begleitung, Aufwendungen für die Beschaffung von Ausreisepapieren, Botschaftsvorführungen, eingesetztes Personal für Ingewahrsamnahme und Transport.“

Achtung! Wiederholungen werden nicht gemieden.

B) Antwort des HSK vom 25.07.2017 (vollständig)

„Sehr geehrter Herr Loos,

ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 11.07.2017. Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:

1. Welche Kosten sind dem Hochsauerlandkreis für Abschiebungen in den Jahren 2015, 2016 und bisher im Jahr 2017 entstanden?
2. Welche Kosten sind dem Hochsauerlandkreis für Abschiebeversuche bzw. gescheiterte Abschiebungen in den Jahren 2015, 2016 und bisher im Jahr 2017 entstanden?

Bereits mit Datum vom 31.08.2010 haben Sie eine ähnlich lautende Anfrage an mich gerichtet. Mit Schreiben vom 09.09.2010 habe ich Ihnen die folgende Antwort zu Ihrer Anfrage übermittelt:

„Zu diesen Fragen können keine konkreten Angaben gemacht werden, da keine derart differenzierten Gesamtrechnungen aufgestellt werden. Forderungsnachweise werden fallbezogen im Rahmen von Erstattungsanträgen und Leistungsbescheiden erstellt und den jeweiligen Personalakten zugeführt. Rein administrative vorbereitende Arbeiten werden auf keiner Ebene erfasst.

Die Höhe der Kosten ist absolut einzelfallabhängig; relevant sind u.a.: mit/ohne Abschiebungshaft, Flugkosten: abhängig vom Zielland, Sammelabschiebung/Einzelabschiebung, mit/ohne amtliche und/oder ärztliche Begleitung, Aufwendungen für die Beschaffung von Ausreisepapieren, Botschaftsvorführungen, eingesetztes Personal für Ingewahrsamnahme und Transport.

Seither haben sich keine inhaltlichen Änderungen zu dieser Thematik ergeben, so dass ich betreffend Ihre Anfrage vom 11.07.2017 vollinhaltlich auf meine oben zitierten Ausführungen aus meinem Antwortschreiben vom 09.09.2010 verweise.

Ergänzend weise ich noch darauf hin, dass die Ausländerbehörde gesetzlich dazu verpflichtet ist, eine bestehende Ausreisepflicht zwangsweise durchzusetzen, sofern der betreffende Ausländer nicht zu einer freiwilligen Ausreise aus dem Bundesgebiet bereit ist. Es besteht insofern kein Ermessen meiner Ausländerbehörde, z.B. vor dem Hintergrund zu erwartender hoher Kosten einer Maßnahme, von der Durchführung einer Abschiebung abzusehen.“

Beträge müssen bekannt sein
Die SBL/FW stellt sich jetzt die Frage, inwiefern die Kosten für Abschiebungen nicht im Kreishaushalt ersichtlich sein sollen? Wäre doch interessant, sie zu kennen!
Woanders antworten und kooperieren die Behörden doch offensichtlich. Wie sonst sind beispielsweise das ARD-Morgenmagazin und DER TAGESSPIEGEL an die Informationen gekommen?
Klick:
http://www.tagesspiegel.de/politik/streit-um-abschiebepraxis-hohe-kosten-fuer-rueckfuehrung-einzelner-fluechtlinge/19418420.html

Und hinsichtlich des von der Ausländerbehörde angeführten fehlenden “Ermessen”s fällt auf, dass andere Ausländerbehörden deutlich seltener abschieben. Haben die auch kein Ermessen???

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