Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Unterstützung von Abschiebungen durch Mitarbeiter eines Jobcenters?

By admin at 10:59 pm on Monday, September 11, 2017

Befremdlich

Der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) erhielt Informationen, die sehr befremdlich klingen. Danach soll in diesem Jahr ein Arbeitsvermittler eines zu einem Sozialamt gehörenden Jobcenters im HSK an der Durchführung einer Abschiebung beteiligt gewesen sein.

Versuch, der Sache auf den Grund zu gehen

Die SBL/FW griff die Info auf und schrieb am 22.08.2017 Landrat Dr. Karl Schneider an. Die Fraktion stellte der Kreisverwaltung folgende Fragen:

1. Wie oft und in welchen Städten und Gemeinden des Hochsauerlandkreises erfolgten Einsätze von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Jobcenter oder anderer Bereiche der Sozialämter bei Abschiebungen
a) im Jahr 2016?
b) im Jahr 2017?
(Die Fragen 2 bis 5 sind nur zu beantworten, falls bei Frage 1a oder 1b als Antwort eine Zahl >0 angegeben wurde)
2. Warum erfolgten diese Einsätze?
3. Wie sind diese Einsätze mit den üblichen Arbeitsaufgaben dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vereinbar?
4. Wie sind diese Einsätze mit der Finanzierung der Personalkosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters aus SGB II-Mitteln des Bundes vereinbar?
5. Die Jobcenter der Städte und Gemeinden nehmen im Rahmen einer Delegation Aufgaben der Optionskommune HSK wahr.
a) Erfolgten diese Einsätze auf Anweisung des HSK?
b) Erfolgten diese Einsätze mit Einverständnis des HSK?
6. Welche Kosten sind den Städten und Gemeinden durch diese Einsätze entstanden?
7. Wie werden diese Kosten refinanziert?

Einlassung der Kreisverwaltung
Der Hochsauerlandkreis antwortete mit Schreiben datiert auf den 29.08.2017. Wir veröffentlichen die Antworten hier zunächst ganz ohne Kommentar:

„Sehr geehrter Herr Loos,
die von Ihnen mit Anfrage vom 22.08,2017 aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:

1) Nach Rückmeldung der Städte und Gemeinden erfolgten in den Jahren 2016 und 2017 keine Einsätze von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jobcenter bei der Durchführung einer Abschiebung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialämter bzw. anderer Bereiche der Verwaltung sind vereinzelt tätig geworden.

2) Es handelte sich dabei um unterstützende Tätigkeiten, durch die z. B. der Zugang zu einer Liegenschaft (Wohnung) ermöglicht wurde.

3) Die unterstützenden Tätigkeiten erfolgten im Rahmen der originären Aufgabenbereiche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z.B. Asylangelegenheiten, Gebäudemanagement).

4) Die entstandenen Personalkosten finanzieren sich ausschließlich über den kommunalen Haushalt der jeweiligen Stadt / Gemeinde. SGB II-Mittel des Bundes sind nicht betroffen.

5) entfällt (s. Antwort zu Frage 1)

6) Der Umfang der Personalkosten für die unterstützend tätig gewordenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialämter ist nicht bekannt.

7) entfällt (s. Antwort zu Frage 4)“

Es bestehen erhebliche Zweifel, ob alle Antworten des Landrats zutreffen. Falls das der Fall wäre, müsste eine andere Behörde die Unwahrheit gesagt haben. Wir bleiben dran…

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