Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) hatte im Oktober 2009 eine Änderung der Satzung des Kreisjugendhilfeausschusses beantragt. Der Antrag lautete, zwei am 24.10.2009 von sieben Türkisch-Islamischen Gemeinden vorsorglich gewählte und benannte Personen zum einen zum beratenden Mitglied sowie zum anderen zum stellvertretenden beratenden Mitglied im Kreisjugendhilfeausschuss zu wählen. Damit würde nach Meinung der SBL das so häufig benutzte Wort „Integration“ nicht nur als Sprechblase vegitieren, sondern ein wenig mit Leben gefüllt. Die katholische und die evangelische Kirche sind im Kreisjugendhilfeausschuss per Satzung vertreten.
Zwischenzeitlich konnten sich weder der Kreistag noch der Jugendhilfeausschuss zu einer eindeutigen Stellungnahme und Positionierung zu dem Thema „Muslimischer Vertreter im Kreisjugendhilfeausschuss“ durchringen. Nun soll am 15.01.2009 im Rahmen einer Klausurtagung am Sorpesee über die dafür erforderliche Satzungsänderung entschieden werden.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Drucksache 8/76 sieht zunächst erst mal gut aus. Er bietet 2 Alternativen.
Alternative A: Ein/e Vertreter/in der türkisch-islamischen Gemeinden wird zum beratenden Mitglied im Kreisjugendhilfeausschuss bestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, für Kreisausschuss und Kreistag eine Ergänzungsvorlage zur Änderung der Jugendamtssatzung vorzubereiten.
Alternative B: Der Antrag der SBL vom 27.10.2009 wird abgelehnt.
Weniger hoffnungsfroh stimmt der Tenor der umfangreichen Erläuterung der Verwaltung.
So heißt es da u.a., ein Vergleich mit den Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche sei nicht angebracht, „da sich der rechtliche Status islamischer Organisationen von dem der christlichen Kirchen wesentlich unterscheidet“. Bei den Kirchen handele es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts; die islamischen Organisationen kämen ihren Aufgaben und Interessen in der Rechtsform
eines eingetragenen Vereins nach dem Bürgerlichen Recht nach. Die Verwaltung argumentiert weiter, „neben den türkisch-islamischen Vereinen gibt es im Hochsauerlandkreis auch weitere mitgliederstarke Gruppen religiöser Gemeinschaften, die ebenfalls nicht im Kreisjugendhilfeausschuss vertreten sind“.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird zitiert mit der Aussage „Jugendliche mit Migrationshintergrund sind in Jugendverbänden der Mehrheitsgesellschaft unterrepräsentiert“. Und weiter heißt es in der Sachdarstellung der Kreisverwaltung: „Beim Kreisjugendamt haben bisher keine von Personen mit Migrationshintergrund geführten Vereine die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragt. Eine sinnvolle Integration könnte durch Angebote dieser Vereine im Bereich
der offenen Jugendarbeit erfolgen, die bei Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen dann auch eine entsprechende Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zur Folge hätte. Dadurch hätten sie dann die Möglichkeit, Vorschläge für die Besetzung des Kreisjugendhilfeausschusses einzureichen und evtl. selbst dort mitzuwirken (ggf. über den Kreisjugendring). Unter dem Aspekt der Integration wäre eine solche Mitwirkung ganz anders zu bewerten als die Mitarbeit im Kreisjugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied.“
Des Weiteren wird von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass der Richter am Amtsgericht Kasim Özen als beratendes Mitglied in dem Jugendhilfeausschuss in der geltenden Wahlperiode angehört.
Über eine Mailing-Liste des Landesjugendamtes sei in Westfalen-Lippe abgefragt worden, wo und in welcher Funktion Vertreter der muslimischen Gemeinden dem Jugendausschuss angehören. Demnach gehöre lediglich im Jugendhilfeausschuss der Stadt Dortmund ein Vertreter des Rates der muslimischen Gemeinde als beratendes Mitglied an. In neun weiteren Kommunen seien Mitglieder des Integrationsrates, Ausländerbeirates o.ä. als beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss tätig.
Abschließend stellt die Verwaltung fest, „dass eine Ausweitung der beratenden Mitgliedschaften einer sorgfältigen Betrachtung unterzogen werden sollte, um die Arbeitsfähigkeit des Kreisjugendhilfeausschusses zu gewährleisten“.
Ergo liefert die Verwaltung eine Vielzahl von (schwachen) Argumenten gegen die Bennennung eines Muslimischen Vertreters im Kreisjugendhilfeausschuss. Was hat z.B. die Benennnung eines Richters (in dieser Funktion) mit einer Vertretung einer Glaubensgemeinschaft zu tun, die – ebenso wie die christlichen Kirchen – in der Jugendarbeit engagiert ist??
Die Sauerländer Bürgerliste vermisst die positiven Ansätze in der Sachdarstellung der Kreisverwaltung, hofft aber trotzdem auf das Mehrheits-Votum für Alternative A und somit auf eine unabhängige und
integrationsfreudige Entscheidung der Mitglieder des Jugendhilfesauschusses bei ihrer Tagung am Sorpesee!