Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

„Ich bin kein Berliner!“

By admin at 9:51 am on Tuesday, January 12, 2010

Leider, wird mancher Vater, manche Mutter denken, wenn er oder sie erfährt, dass in Berlin ab Januar 2011 auch das dritte Kindergarten-Jahr beitragsfrei werden soll. Am 01.01.2010 führte Berlin ein elternbeitragsfreies 2. Kita-Jahr ein. Bereits seit 2007 ist die Betreuung für Kinder im letzten Jahr vor Beginn des Schulbesuchs kostenfrei. Eltern müssen nur noch den Verpflegungsanteil von 23,- Euro monatlich zahlen, sofern das Kind in der Kita ein Mittagessen bekommt. „Mit der erweiterten Beitragsfreiheit schaffen wir Voraussetzungen, die allen Kindern den Zugang zu Kitas ermöglichen und helfen den Eltern, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren“, heißt es in einer Veröffentlichung der Stadt Berlin.

In NRW hingegen herrscht seit Mitte 2008, seit der Einführung von KiBiz, in Sachen Kita-Gebühren Chaos. Die Sätze variieren von Jugendamt zu Jugendamt, von Stadt zu Stadt. Das macht zum Teil je nach Kommune einen Unterschied von bis zu mehreren 100 Euro im Monat aus. Sogar innerhalb des Hochsauerlandkreises sind die Elternbeiträge unterschiedlich, weil die Städte Arnsberg, Schmallenberg und Sundern, die eigene Jugendämter haben, auch jeweils eigene Beitragstabellen kreiert haben. Die weichen wiederum von der des Kreisjugendamtes ab. Und eine Beitragsfreiheit, wie beispielsweise in Berlin und Hamburg, ist in NRW offenbar nicht in Sicht.

Warum ist im Stadtstaat Berlin möglich, was in NRW angeblich unmöglich sein soll? „Arm, aber sexy“, so umschreibt der Regierende Bürgermeister Wowereit seine Stadt. Berlin ist pleite, extrem pleite, seit 2001 die Bankgesellschaft Berlin in Schieflage geriet. An allen Ecken und Enden muss in der Hauptstadt gespart werden. Offensichtlich setzt der Berliner Senat bei der Haushaltspolitik die Prioritäten anders als die NRW-Landesregierung. „Vorfahrt für Kinder und Familien“, hat sich die Rot-Rote Regierung offenbar auf die Fahnen geschrieben. Hoffentlich färbt das auf die zukünftige NRW-Landesregierung ein wenig ab!?

Dass Kinder den Akteuren in der NRW-Landespolitik zukünftig so lieb und teuer sind wie dem Roten Senat die Berliner Kinder, ist wahrscheinlich nur eine Illusion der Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste!? Aber auch die lassen sich gerne mal positiv überraschen!

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Flughafen Calden: Teures Prestigeprojekt der CDU

By admin at 10:51 pm on Sunday, January 10, 2010

Höchst umstritten war er schon immer, der mit 151 Mio Euro Investitionskosten veranschlagte Neubau des Flughafens Calden bei Kassel. Aber er wurde als Prestigeprojekt der hessischen Landesregierung durch die Instanzen gepeitscht. Sinnvoller wäre es gewesen, statt dessen den Flugverkehr zu reduzieren, zum Beispiel durch Ausbau weiterer Bahnverbindungen.
Indirekt ist auch der Hochsauerlandkreis von diesem umweltschädlichen “Millionen-Grab” betroffen. Denn der HSK ist Mitgesellschafter des Flughafens in Ahden, zwischen Paderborn und Lippstadt. Dieser Flughafen hat – als einer der wenigen in Deutschland – bisher noch keine Verluste geschrieben. Aber seine Passagierzahlen gehen in jüngerer Zeit deutlich zurück, und das wird sich nach der Eröffnung von Calden als neuer Konkurrenz noch verstärken.
Doch wer braucht überhaupt diesen neuen Flughafen bei Kassel?
Aufschußreich ist ein Interview mit dem Geschäftsführer des Bundesverbandes der Fluggesellschaften, das am 28.12.2009 in der “Hessisch Niedersächsischen Allgemeinen” (HNA) erschienen ist.
Einige Auszüge aus den Aussagen von Herrn Engel:

Ist Ihnen eine Fluglinie bekannt, die Charter- oder sogar Linienflüge in Kassel-Calden nach dem Ausbau zu einem nordhessischen Regionalflughafen einsetzen will?

Michael Engel: Mir ist derzeit keine Fluggesellschaft bekannt. Für die BDF-Mitglieder kann ich das aber ausschließen. Eigentlich bleibt nur Ryanair übrig… Für das Projekt Kassel-Calden ist somit das gleiche Schicksal vorprogrammiert wie für die Flugplätze in Hahn, Altenburg oder Lübeck. Ein Fass ohne Boden für den Steuerzahler.

Als Ausbaukosten werden für Kassel-Calden rund 150 Millionen Euro genannt. Ist diese Zahl noch realistisch?

Engel: Mit Sicherheit nicht. Bei einer Hochrechnung mit jährlich rund drei Prozent Preissteigerung ergibt sich heute ein Wert von etwa 250 Millionen Euro. Bei einer Abschreibungsdauer von angenommen 20 Jahren mit einem Zinssatz zwischen sechs und sieben Prozent müsste der Flugplatz jährlich rund 20 Millionen Euro allein für die Kapitalkosten einbringen. Die müssen erst mal verdient werden.

Was bedeuten diese Zahlen denn konkret?

Engel: Nehmen wir als Beispiel mal den Flughafen Münster/Osnabrück. Der hat derzeit rund 1,4 Millionen Passagiere. Und trotzdem seit dem Jahr 2002 kein positives Betriebsergebnis mehr. Selbst wenn Kassel-Calden die prognostizierten Passagierzahlen auch nur annähernd erreichen würde, wäre der jährliche Verlust vermutlich im zweistelligen Millionenbereich anzusiedeln.

Die SBL meint:
Eine Reaktivierung der Bahnstrecke zwischen Korbach und Frankenberg würde nur ein Zehntel kosten. Dadurch würde auch der HSK eine direkte Bahnverbindung nach Frankfurt erhalten…

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Muslimischer Vertreter im Kreisjugendhilfeausschusses? – Abstimmung erfolgt am 15.01. am Sorpesee

By admin at 7:24 pm on Friday, January 8, 2010

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) hatte im Oktober 2009 eine Änderung der Satzung des Kreisjugendhilfeausschusses beantragt. Der Antrag lautete, zwei am 24.10.2009 von sieben Türkisch-Islamischen Gemeinden vorsorglich gewählte und benannte Personen zum einen zum beratenden Mitglied sowie zum anderen zum stellvertretenden beratenden Mitglied im Kreisjugendhilfeausschuss zu wählen. Damit würde nach Meinung der SBL das so häufig benutzte Wort „Integration“ nicht nur als Sprechblase vegitieren, sondern ein wenig mit Leben gefüllt. Die katholische und die evangelische Kirche sind im Kreisjugendhilfeausschuss per Satzung vertreten.

Zwischenzeitlich konnten sich weder der Kreistag noch der Jugendhilfeausschuss zu einer eindeutigen Stellungnahme und Positionierung zu dem Thema „Muslimischer Vertreter im Kreisjugendhilfeausschuss“ durchringen. Nun soll am 15.01.2009 im Rahmen einer Klausurtagung am Sorpesee über die dafür erforderliche Satzungsänderung entschieden werden.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Drucksache 8/76 sieht zunächst erst mal gut aus. Er bietet 2 Alternativen.
Alternative A: Ein/e Vertreter/in der türkisch-islamischen Gemeinden wird zum beratenden Mitglied im Kreisjugendhilfeausschuss bestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, für Kreisausschuss und Kreistag eine Ergänzungsvorlage zur Änderung der Jugendamtssatzung vorzubereiten.
Alternative B: Der Antrag der SBL vom 27.10.2009 wird abgelehnt.

Weniger hoffnungsfroh stimmt der Tenor der umfangreichen Erläuterung der Verwaltung.

So heißt es da u.a., ein Vergleich mit den Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche sei nicht angebracht, „da sich der rechtliche Status islamischer Organisationen von dem der christlichen Kirchen wesentlich unterscheidet“. Bei den Kirchen handele es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts; die islamischen Organisationen kämen ihren Aufgaben und Interessen in der Rechtsform
eines eingetragenen Vereins nach dem Bürgerlichen Recht nach. Die Verwaltung argumentiert weiter, „neben den türkisch-islamischen Vereinen gibt es im Hochsauerlandkreis auch weitere mitgliederstarke Gruppen religiöser Gemeinschaften, die ebenfalls nicht im Kreisjugendhilfeausschuss vertreten sind“.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird zitiert mit der Aussage „Jugendliche mit Migrationshintergrund sind in Jugendverbänden der Mehrheitsgesellschaft unterrepräsentiert“. Und weiter heißt es in der Sachdarstellung der Kreisverwaltung: „Beim Kreisjugendamt haben bisher keine von Personen mit Migrationshintergrund geführten Vereine die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe beantragt. Eine sinnvolle Integration könnte durch Angebote dieser Vereine im Bereich
der offenen Jugendarbeit erfolgen, die bei Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen dann auch eine entsprechende Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zur Folge hätte. Dadurch hätten sie dann die Möglichkeit, Vorschläge für die Besetzung des Kreisjugendhilfeausschusses einzureichen und evtl. selbst dort mitzuwirken (ggf. über den Kreisjugendring). Unter dem Aspekt der Integration wäre eine solche Mitwirkung ganz anders zu bewerten als die Mitarbeit im Kreisjugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied.“

Des Weiteren wird von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass der Richter am Amtsgericht Kasim Özen als beratendes Mitglied in dem Jugendhilfeausschuss in der geltenden Wahlperiode angehört.

Über eine Mailing-Liste des Landesjugendamtes sei in Westfalen-Lippe abgefragt worden, wo und in welcher Funktion Vertreter der muslimischen Gemeinden dem Jugendausschuss angehören. Demnach gehöre lediglich im Jugendhilfeausschuss der Stadt Dortmund ein Vertreter des Rates der muslimischen Gemeinde als beratendes Mitglied an. In neun weiteren Kommunen seien Mitglieder des Integrationsrates, Ausländerbeirates o.ä. als beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss tätig.

Abschließend stellt die Verwaltung fest, „dass eine Ausweitung der beratenden Mitgliedschaften einer sorgfältigen Betrachtung unterzogen werden sollte, um die Arbeitsfähigkeit des Kreisjugendhilfeausschusses zu gewährleisten“.

Ergo liefert die Verwaltung eine Vielzahl von (schwachen) Argumenten gegen die Bennennung eines Muslimischen Vertreters im Kreisjugendhilfeausschuss. Was hat z.B. die Benennnung eines Richters (in dieser Funktion) mit einer Vertretung einer Glaubensgemeinschaft zu tun, die – ebenso wie die christlichen Kirchen – in der Jugendarbeit engagiert ist??

Die Sauerländer Bürgerliste vermisst die positiven Ansätze in der Sachdarstellung der Kreisverwaltung, hofft aber trotzdem auf das Mehrheits-Votum für Alternative A und somit auf eine unabhängige und
integrationsfreudige Entscheidung der Mitglieder des Jugendhilfesauschusses bei ihrer Tagung am Sorpesee!

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Warum arbeitet ein 78jähriger Abschiebegutachter aus Weinheim im Auftrag des HSK?

By admin at 12:17 am on Friday, January 8, 2010

Mehr als 6 Stunden dauert laut www.google.de/maps die Reise von Weinheim nach Meschede und zurück. Da muss es schon sehr gewichtige Gründe geben, damit sich jemand auf diese lange Reise begibt.

Anfang Januar richtete das Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) eine Anfrage zur wiederholten Bestellung des Gutachters Dr. H. M. durch die HSK-Ausländerbehörde an den Landrat.

Der Hintergrund:

“HSK setzt auf umstrittenen 78-jährigen Nervenarzt – Mit der wiederholten Bestellung eines umstrittenen Gutachters sorgt das Ausländeramt des Hochsauerlandkreises erneut für landesweit negative Schlagzeilen. Gedeckt wird die Entscheidung, diesen von Kritikern als Abschiebe-Gutachter” bezeichneten Mann zu beschäftigen, von der Behördenleitung des HSK….”, so schrieb der Redakteur Heinz Krischer am 04.12.2009. Der Artikel löste im Internetportal DerWesten wie in den Tageszeitungen eine Vielzahl von Kommentaren und Leserzuschriften aus.

Auch der SBL ist es nicht verständlich, dass sich die HSK-Ausländerbehörde bei Abschiebeverfahren wiederholt eines Gutachters aus Weinheim bedient hat. Lt. unseren Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis erstellt der in Weinheim ansässige und dort einschlägig bekannte ehemalige Gefängnispsychiater Dr. M. im Rhein-Neckar-Kreis seit mindestens 5 Jahren keine Gutachten mehr; denn auch in seinem Heimatkreis gelten seine Gutachten als sehr umstritten.

Seine fachliche Kompetenz ist schon häufig angezweifelt worden. Mehrere Organisationen wie “pro asyl Frankfurt” und “Kein Mensch ist illegal” aus Hanau sammeln Material gegen Dr. M.. Das Verwaltungsgericht Darmstadt ist von der Qualität der Gutachten des Arztes offenbar auch nicht überzeugt. Es stellte u.a. fest, er habe nicht darlegen können, “dass er sich bei der Überprüfung der Klägerin im Hinblick auf das Vorliegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung an den entsprechenden Standards für ärztliche psychotherapeutische Stellungnahmen orientiert hatte”. Außerdem sei “er nicht mit der gebotenen Unabhängigkeit an die Begutachtung der Klägerin herangegangen.” “Vielmehr zog er allein aufgrund der Vorgeschichte vorschnell den Schluss, er wisse aufgrund der Vorgeschichte, wo die Probleme der Klägerin lägen.” Das Gericht habe nicht den Eindruck gewinnen können, dass er sich mit dem Einzelschicksal der Klägerin tatsächlich auseinander gesetzt hatte.
Dass es so viel Kritik von verschiedenen Seiten an der Arbeitsweise des Dr. M. gibt, muss Gründe haben, meint Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste und fragt den Landrat:

Warum geht der HSK offenbar im Gegensatz zum Ausländeramt im Rhein-Neckar-Kreis davon aus, dass Dr. M. über die fachliche Qualifikation und den neuesten Wissenstand für psychiatrische Gutachten in Abschiebefällen verfügt?

Warum bedient sich der HSK im Falle von psychiatrischen Gutachten bei Abschiebefällen nicht der Fachärzte die von der Landesärztekammer bzw. dem Innenministerium für diese Aufgabe vorgeschlagen werden?

In wie vielen Fällen war Dr. M. für den Hochsauerlandkreis tätig?

Wie häufig reiste Dr. M. zur Ausübung seiner Tätigkeit in den Hochsauerlandkreis?

Wie viele Treffen führt Herr Dr. M. mit den zu Begutachtenden durch, bevor er ein Gutachten erstellt?

Welche Honorar- und Reisekosten entstanden dem HSK insgesamt durch die Gutachten des Psychiaters aus Weinheim?

In welchen Fällen (Name und Zahl der betroffenen Personen, Ziel des Abschiebefluges) entschied der Gutachter, dass die Klienten abgeschoben werden dürfen?

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