Elektrifizierung und Zweigleisigkeit der Oberen Ruhrtalbahn
Die SBL-Kreistagsfraktion hat – in Zusammenarbeit mit dem Kreisverband des VCD – beim Landrat eine umfangreiche Anfrage zur Elektrifizierung der Oberen Ruhrtalbahn eingebracht:
“Sehr geehrter Herr Landrat,
der Kreistag hat am 06.07.2018 beschlossen:
„Der Hochsauerlandkreis fordert einstimmig den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe dazu auf, die Elektrifizierung der Oberen Ruhrtalbahn voranzutreiben und in die zukünftigen Förderprogramme aufnehmen zu lassen. Auch bei allen anstehenden Bauprojekten (Tunnel, Brücken, Unterführungen) ist darauf zu achten, dass über den Gleisen ein ausreichender Freiraum für die Elektrifizierung verbleibt.“
Bereits am 29.06.2012 hat der Kreistag gefordert: „Wiederherstellung der Zweigleisigkeit der KBS 435 zwischen Brilon-Wald und Warburg“.
Derzeit bestehen aber noch zahlreiche bautechnische Hindernisse. Verbesserungen sind in den letzten Jahren nicht eingetreten.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. An welchen Stellen der Oberen Ruhrtalbahn zwischen Fröndenberg und Scherfede bzw. zwischen Abzweig Nuttlar und Winterberg bestehen derzeit Hindernisse für eine Elektrifizierung, z.B. durch unzureichende Höhe von Überführungen (wie in Frönden-berg; vgl. Sitzung des WST-Ausschusses am 10.03.2014)?
2. Welche Möglichkeiten sieht der Landrat für die Beseitigung der einzelnen Hindernisse, und in welchen Zeiträumen?
3. An welchen Stellen der Oberen Ruhrtalbahn zwischen Olsberg und Scherfede bestehen derzeit Hindernisse für einen zweigleisigen Betrieb, z.B. durch zu schmale Bahnbrücken wie bei der neu gebauten Brücke in Marsberg am Ohmberg?
4. Welche Möglichkeiten sieht der Landrat für die Beseitigung dieser Hindernisse?
5. Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, bei künftigen Baumaßnahmen Einfluss auf die Planungen zu nehmen, so dass solche Hindernisse nicht neu auftreten?
6. Im Eisenbahnkreuzungsgesetz sind die Beteiligten bei Baumaßnahmen definiert.
Hat die (damals noch so bestehende) Bundesbahn vor 1994 für die Kreuzung mit der Brücke der L679 am Bahnhof Fröndenberg die Möglichkeit einer Elektrifizierung als Auflage gemacht?
Welche Auflagen gab es?
Welche Stellen haben darüber entschieden?
Wie sind diese 3 Fragen für die Kreuzung mit der Brücke am Bahnhof Wickede zu beantworten?
(Beide Brücken haben erhebliche Auswirkungen auf die mögliche Elektrifizierung im Kreisgebiet des HSK).
7. In Marsberg wurde 2012 die neue Eisenbahnüberführung über die Paulinenstraße in Betrieb genommen (s. Frage #3). Dadurch ist auch die letzte verbliebene Möglichkeit, im Raum Marsberg Züge abzustellen, beseitigt worden.
Inwiefern sieht der Landrat darin einen Widerspruch zur Forderung auf volle Zweigleisigkeit?
Wurde bei dieser Maßnahme der Hochsauerlandkreis vorher beteiligt?
Warum wurden die Widerlager der neuen Brücke nicht so ausgeführt, dass dies unschädlich für eine spätere Elektrifizierung ist?
Wer trägt künftige Mehrkosten?
8. Das BMVI hat in seinem aktuellen Programm zur Elektrifizierung vom März 2021 auch einen Endbericht von Oktober 2020 veröffentlicht:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/E/schiene-aktuell/elektrobahn-klimaschonend-zukunft-bahn-elektrifizierungsprogramm.html
Es geht um ein Ausbauprogramm „Elektrische Güterbahnen“ zur Elektrifizierung von regionalen Schienenstrecken. Von 173 Projekten sind in der Vorauswahl 139 Projekte herausgefallen, darunter auch die Obere Ruhrtalbahn.
Als Begründung steht dort: „Eine Nutzung als Ausweichstrecke für den Güterverkehr ist aufgrund der Streckenklasse und des KV-Profils nicht möglich.“
(https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/E/endbericht-ausbauprogramm-egb-mit-anhang.pdf?__blob=publicationFile; Anhang S. 57)
In wenigen Jahren werden jedoch 3 der insgesamt 7 Tunnel im Kreisgebiet nach der Sanierung das europäische GC-Profil haben. Für die beiden Tunnel östlich von Hoppecke könnte durch Verschieben des einzigen Gleises bzgl. des KV-Profils schon heute weit mehr als das vom Gutachter in den Prämissen genannte P/C 390 hergestellt werden. Dann würden im Kreisgebiet nur noch der Schloßbergtunnel und der Schellensteintunnel verbleiben, für die im öffentlichen Infrastrukturregister von DB Netze zum KV-Profil nur die Aussage „auf Anfrage“ zu lesen ist.
Wie bewertet es der Landrat, dass offenbar für die Begutachtung keine solchen pragmatischen Überlegungen durchgeführt wurden und nach Aktenlage entschieden wurde?
Wurden der HSK und/oder der NWL an der Begutachtung beteiligt?
Was hat die DB AG dazu beigetragen?
Wie bewertet der Landrat dieses Vorgehen des Gutachters?”