HSK: Jeder Einzelne ist aufgefordert abzuwägen, ob er die Luca-App nutzen will!
Am 26.04.2021 richtete sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) mit einer Anfrage zur Einführung der Luca-App an Landrat Dr. Karl Schneider.
Anlass war die massive Kritik, die in sehr unterschiedlichen Medien und von Wissenschaftlern an dieser App geäußert wird.
Die Bedenken betreffen insbesondere die Funktionalität, den Datenschutz, die zentrale Speicherung sämtlicher Bewegungsdaten und das überzogene Marketing, z.B.:
· Theresa Stadler u.a., EPFL, Preliminary Analysis of Potential Harms in the Luca TracingSystem, https://arxiv.org/pdf/2103.11958.pdf
· https://sbamueller.com/2021/04/08/offener-brief-nutzung-der-luca-app-bedenklich/
· https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2021-03/corona-app-luca-kontaktverfolgung-einsatz-umstritten-kontakte-politik-lobbyismus
· https://taz.de/Versagen-der-gehypten-Corona-App/!5759224/
· https://www.ccc.de/de/updates/2021/luca-app-ccc-fordert-bundesnotbremse
Gerne informieren wir Sie hier und jetzt über den kompletten Inhalt der auf den 03.05.2021 datierten Antwort aus dem Kreishaus:
„Ihre Anfrage vom 26.04.2021 beantworte ich wie folgt:
1. Sind dem Landrat die in diesen Quellen konkret genannten Bedenken bekannt, und wie bewertetet er sie?
Zu den kritischen Bewertungen der Luca-App verweise ich auf die Stellungnahme des Luca-Herstellers unter folgendem Link:
https://www.Iuca-app.de/stellungnahme-zum-schreiben-des-ccc-vom-13-april-2021/
2. + 3. Welche Alternativen zur Luca-App wurden geprüft, mit welchen Ergebnissen?
Welche Überprüfungen der Luca-App hat die Kreisverwaltung vor der Entscheidung über die Einführung vorgenommen, mit welchen Ergebnissen?
Wie auf der Homepage des Hochsauerlandkreises ausgeführt, hat im März 2021 der Hochsauerlandkreis zusammen mit den Bürgermeistern seiner Kommunen beschlossen, zur Nachverfolgung von Corona-Infizierten und als Ergänzung zur Corona-App des Bundes die Luca-App der Firma neXenio GmbH im Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises einzusetzen. Darüber hinaus bleibt die Kreisverwaltung anbieteroffen – auch im Hinblick auf eine eventuell landesweit einheitliche Schnittstelle bzw. App-Lösung.
4. Welche finanziellen Aufwendungen sind bisher beim HSK für die Luca-App entstanden, und welche fallen noch an?
Dem HSK sind bisher lediglich die Anschaffungskosten für die Schlüsselanhänger und die Erstellung eines Werbeplakates entstanden. Der abgeschlossene Kooperationsvertrag endet am 31.08.2021.
5. Wie glaubt der Landrat die von ihm angestrebte „hohe Akzeptanz in der Bevölkerung “trotz der gravierenden Bedenken erreichen zu können?
Die Tendenz geht bundesweit dahin, dass die Luca-App als Standard-App für die Nachverfolgung von Corona-Infizierten angesehen wird. Z.Zt. Haben bereits ca. 4,5 Mio. Bürger die App heruntergeladen. Über 275 von 375 möglichen Gesundheitsämtern sind an das Luca-System angebunden. Bis Mitte Mai werden es voraussichtlich 300 sein. Damit kann die Luca-App von 80% der Bürger/innen genutzt werden. Von Seiten der Betreiber wurden schon über 100.000 Standorte registriert. Die Rückmeldungen bzgl. der Luca-Einsatz-Entscheidung im HSK sind sehr positiv. Sowohl die Bevölkerung als auch die Betreiber von Einrichtungen zeigen ein großes Interesse an dem Einsatz und der Nutzung der Luca-App.
6. Beabsichtigt der Landrat trotz der gravierenden Bedenken an der Luca-App festzuhalten?
Auf die Stellungnahme des Luca-Herstellers siehe oben) wird verwiesen. Im Übrigen unterliegt die datenschutzrechtliche Kontrolle auf Grund des Firmensitzes der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Bezogen auf die Nutzung von “Luca” in Form der verschlüsselten Datenübermittlung per Schnittstelle an das Gesundheitsamt des Hochsauerland-kreises bestehen aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken. Darüber hinaus steht jedem die Nutzung der App frei wobei sich der Hochsauerlandkreis ja auch nicht auf die Nutzungsmöglichkeit einer bestimmten App beschränkt.Wie bei jeder anderen App auch, ist jeder Einzelne selbst aufgefordert sich bzgl. der Nutzung und der damit verbundenen (auch datenschutzrechtlichen) Bedenken Gedanken zu machen und für sich abzuwägen, ob er die angebotene App nutzen möchte.”
Anmerkung:
Landrat und Kreisverwaltung scheinen sich mit den vielfältigen Bedenken inhaltlich nicht befasst zu haben. Bloß auf eine Stellungnahme des Anbieters zu verweisen, stellt eine viel zu dürftige Antwort dar!