Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Fragen zum „Bildungspaket“ …

By admin at 2:24 am on Sunday, March 20, 2011

… stellte Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) der Kreisverwaltung.

Denn der Hochsauerlandkreis ist als Träger etlicher kreiseigener Schulen zuständig für die Umsetzung des Gesetzes, das rückwirkend zum 01.01.11 in Kraft getreten ist.

Was soll das „Bildungspaket“ bringen? Vereinfacht könnte man sagen, nicht allzu üppig bemessene finanzielle und Sach-Leistungen für Kinder aus einkommensarmen Haushalten. Im politischen Jargon nennt sich das: „Rechtsanspruch auf Teilhabe“. Und ganz praktisch sollen Kinder z.B. an gemeinschaftlichen Mittagessen in Schulen und Kitas und an Schulausflügen teilnehmen können, bei Sport- und Musikvereinen mitmachen und Zuschüsse für Schulbücher oder für Nachhilfeunterricht erhalten.

Wer ist anspruchsberechtigt? Es sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. 2,5 Millionen Kinder in Deutschland sollen diese Kriterien erfüllen!!!

Um welche Beträge handelt es sich? Pro Schuljahr sind es 100 Euro für den Schulbedarf, davon 70 Euro im ersten, 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr. 10 Euro im Monat sind für Sport, Kultur und Freizeit vorgesehen, und es gibt einen Zuschuss für jede warme Mahlzeit in der Schulkantine, im Hort oder in der Kindertageseinrichtung. Die Eltern müssen allerdings jeweils einen Euro pro Essen selbst dazu tun.

Und was antwortete die Kreisverwaltung? Der Hochsauerlandkreis schrieb u.a. am 07.03.2011 auf die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL), der Kreis hätte in seiner Eigenschaft als Schulträger bisher noch keine Maßnahmen zur Umsetzung der „Bedarfe für Bildung und Teilhabe“ an den Berufskollegs und Förderkollegs ergriffen. Es sei aber eine Abfrage über das Angebot und die Kosten einer Mittagsverpflegung, Angebote der Lernförderung und der Kosten der eintägigen Schulausflüge durchgeführt worden.

Wo wird ein gemeinsames Schulmittagessen angeboten? Nicht überall! Das geht auch aus dem Schreiben der Kreisverwaltung hervor. Da heißt es, in den kreiseigenen Schulen würde lediglich in den Förderschulen mit Ganztagsbetrieb eine durch die Schule organisierte Mittagsverpflegung angeboten und zwar in der Franziskusschule und der Roman-Herzog-Schule
in Brilon, der Brüder-Grimm-Schule in Eslohe und der Franz-Koch-Schule in Arnsberg. Es werde derzeit keine Notwendigkeit gesehen, an den übrigen Förderschulen eine Mittagsverpflegung anzubieten, da die Schüler dort nur bis zum Mittag unterrichtet würden. Ohne Mittagsangebot sind demnach also die Friedrich-Georg-Daumer-Schule in Brilon, die Ruth-Cohn-Schule in Arnsberg und die Martins-Schule in Schmallenberg. An den Berufskollegs stünden den in der Regel erwachsenen Schülern über die dort vorhandenen Kioske und Cafeterien ausreichend Gelegenheiten zur Mittagsverpflegung zur Verfügung. (Der HSK ist Träger von 6 Berufskollegs.)

Was ist mit der rückwirkenden Leistungsgewährung? „Dazu können ausnahmsweise auch rückwirkende Anträge gestellt werden, sofern tatsächlich Aufwendungen entstanden sind und nachgewiesen werden können“, steht in der Antwort des Hochsauerlandkreises.

Filed under: Schulpolitik,Soziales1 Comment »

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March 20, 2011 @ 4:05 pm

[…] für die Umsetzung des Gesetzes, das rückwirkend zum 01. Januar 2011 in Kraft getreten ist … sbl Tags »   Außenpolitik, Bildungspaket, Erdgas, Gasbohrungen, Greenwashing, […]

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