Was geschah mit dem beanstandeten Kompost aus den Niederlanden?
Am 19.02.2005 wurde der Firma „VAR B.V.“ im niederländischen Wilp die Genehmigung zur Ausfuhr von 5.000 t Abfall an die Fa. „GW Umwelt GmbH & Co. KG“ in Borchen-Alfen erteilt. Bis zum 14.02.2006 waren 300 Transporte genehmigt. Ausgestellt wurde diese Erlaubnis von der dafür zuständigen Abfallexportbehörde mit Sitz in Den Haag.
Das Besondere: Es handelte sich um „beanstandeten Kompost“, der gemäß der einschlägigen europäischen Regelung ausdrücklich als „gefährlicher Abfall“ eingestuft wurde. Der Kompost stamme aus Bioabfall und kompostierbarem Abfall. Eine Beschreibung über die stoffliche Zusammensetzung dieses Abfalls soll es auch geben, wurde aber nicht veröffentlicht.
In der Genehmigung heißt es über die weitere Verwendung, daß die Abfallstoffe von der Fa. GW Umwelt vermischt und aufbereitet würden zwecks Einsatz als „organischer Bodenverbesserer“ oder zum Mutterbodenaustausch in der Landwirtschaft. „Der Einsatz in Deutschland erfolgt in Übereinstimmung mit den dort geltenden Regelungen“ wurde ausdrücklich festgestellt.
Weiter unten ist dann noch zu lesen, daß diese Abfallstoffe durch Recycling bzw. Zurückgewinnung einer nützlichen Verwendung zugeführt würden. Sie bestünden – unter Einbeziehung der enthaltenen Wasser- und inerten Anteile – zu mindestens 50% aus organischen Stoffen. Daraus könne geschlossen werden, „daß die Abfallstoffe letztendlich nützlich eingesetzt würden durch Recycling/Zurückgewinnung von organischen Stoffen“. Wodurch die niederländische Behörde diese Behauptungen begründen kann, bleibt völlig offen …
Zu klären ist nun insbesondere:
· Gab es eine Weiterverarbeitung dieses gefährlichen Komposts, und – wenn überhaupt – welcher Art war sie?
· Wo wurde dieser in den Niederlanden nicht mehr einsetzbare „Kompost“ in Deutschland aufgebracht?
· Wie ist es möglich, daß beanstandeter gefährlicher Kompost aus den Niederlanden nach Deutschland exportiert werden darf?
Entsprechende Nachfragen werden wir an alle evtl. zuständigen Behörden in Deutschland richten. Auf die Antworten sind wir sehr gespannt!
Wer die Genehmigung nachlesen möchte (in Niederländisch):
http://www.uitvoeringafvalbeheer-tools.nl/beschikkingen/documenten/NL113202.doc
(Link nicht brechen; er endet auf “…/beschikkingen/documenten/NL113202.doc”)
Pingback by » Die Schweiger vom Amt
January 18, 2007 @ 2:45 am
[…] In Deutschland gilt erfreulicherweise das Umweltinformationsgesetz (UIG). Danach hat jeder das Recht, von Behörden Auskünfte in Umweltangelegenheiten zu verlangen. Nachdem der SBL bekannt geworden war, daß 5.000 t als “gefährlicher Abfall” eingestufter Kompost aus den Niederlanden an die Fa. GW Umwelt in Deutschland exportiert worden waren (s. http://sbl-fraktion.de/?p=119), haben wir bei 6 Behörden nach Verwendung und Verbleib dieses Komposts gefragt. […]