SBL beantragt Sondersitzung des Kreisausschusses
An den Landrat
des Hochsauerlandkreises
Kreishaus
59872 Meschede
ø CDU-, SPD-, FDP-, B90/Die Grünen-Fraktion
Brilon, den 04.02.2007
Unverzügliche Einberufung des Kreisausschusses
Sehr geehrter Herr Landrat,
hiermit beantragt die Kreistagsfraktion der Sauerländer Bürgerliste (SBL) gemäß § 32 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 52 Abs. 1 KrO die unverzügliche Einberufung des Kreisausschusses mit folgenden Tagesordnungspunkten:
· Aufforderung an die Bundesregierung, für die Folgen des Orkans Kyrill unverzüglich das Forstschädenausgleichsgesetz anzuwenden;
· Aufforderung an die Landesregierung, für die Folgen des Orkans Kyrill unverzüglich bei der Bundesregierung die Anwendung des Forstschädenausgleichsgesetzes zu beantragen.
Außerdem sollte sinnvollerweise in dieser Sitzung ein Überblick über die bisher bekannten Schäden im Kreisgebiet gegeben werden.
Begründung:
Durch den Orkan Kyrill wurde das Kreisgebiet besonders hart getroffen, wesentlich stärker als viele andere Regionen. Die Schätzungen über den Schadensumfang reichen bis zu 10 Jahreseinschlägen. Dies hat nicht nur immense ökologische, sondern auch immense wirtschaftliche Auswirkungen. Wichtig für unsere waldreiche Region sind vor allem eine schnelle Aufarbeitung und ein zügiger Absatz des Holzes. Holzeinlagerungen sollten nur im Notfall vorgenommen werden, sie sind teuer (Nasslager) und umweltschädlich (Chemikalieneinsatz zur Konservierung).
Bereits seit 1969 existiert das „Gesetz zum Ausgleich von Auswirkungen besonderer Schadensereignisse in der Forstwirtschaft“, kurz als „Forstschädenausgleichsgesetz“ (ForstSchAusglG) bezeichnet. Ein Link zum Gesetzestext befindet sich auf den Internetseiten unserer Fraktion (http://sbl-fraktion.de/?p=142).
In der Vergangenheit wurde dieses Gesetz bereits erfolgreich angewandt, z.B. bei den Folgen des Orkans „Lothar“ in Süddeutschland in den Jahren 1999/2000. Es enthält u.a. Begrenzungen des Holzeinschlags in nicht geschädigten Gebieten sowie der Holzeinfuhr und außerdem diverse steuerliche Erleichterungen für die betroffenen Waldbauern.
Allerdings kommt das Forstschädenausgleichsgesetz nicht automatisch zur Anwendung, sondern setzt eine vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassende Rechtsverordnung voraus.
Nach den bisherigen Erfahrungen wird die Bundesregierung hier nicht von sich aus tätig, sondern erst auf entsprechenden Antrag der jeweiligen Landesregierung. Der Landesforstminister hat jedoch – aus von uns nicht nachvollziehbaren Gründen – erklärt, dass er nicht beabsichtige, einen entsprechenden Antrag an die Bundesregierung zu stellen.
Es gibt im Forstbereich viele Stimmen, die sich von einer Anwendung dieses Gesetzes eine schnellere und bessere Aufarbeitung des Holzes und eine Stabilisierung des Holzpreises erhoffen. Wann sonst soll denn überhaupt ein „besonderes Schadensereignis in der Forstwirtschaft“ vorliegen wenn nicht hier und jetzt?
Im Interesse sowohl der privaten als auch der kommunalen Waldbesitzer im Kreisgebiet sollte daher der Hochsauerlandkreis ein deutliches Zeichen setzen und durch seine politische Vertretung Bundesregierung und Landesregierung eindeutig auffordern, unverzüglich das Forstschädenausgleichsgesetz anzuwenden.
Die nächsten Sitzungen des Kreistags und des Kreisausschusses sind erst für den 16.03.2007 vorgesehen. Das ist für die von uns beantragten Tagesordnungspunkte angesichts der Dringlichkeit und Bedeutung viel zu spät. Daher beantragen wir diese zusätzliche Sitzung. Dabei halten wir eine Befassung im Kreisausschuß für ausreichend, um nicht den gesamten Kreistag zu einer zusätzlichen Sitzung einberufen zu müssen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass der Kreisausschuß gemäß § 50 Abs. 3 KrO ausdrücklich für Dringlichkeitsentscheidungen zuständig ist. Seine kurzfristige Einberufung ist zudem viel einfacher möglich, da er wesentlich kleiner als der Kreistag ist und jedes Kreisausschußmitglied eine(n) VertreterIn hat. Wir halten einen Termin zwischen dem 14.02. und 16.02.2007 für realistisch.
Nur für den Fall, dass der Landrat der Ansicht sein sollte, der Kreisausschuß sei für die beantragten Tagesordnungspunkte nicht zuständig, beantragen wir rein vorsorglich gleichzeitig die unverzügliche Einberufung des Kreistages zu einer Sitzung mit den o.g. beiden Tagesordnungspunkten. Die Zuständigkeit des Kreistags dürfte unstrittig sein. Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass wir bei einer Einberufung der Kreisausschusses zu der von uns beantragten zusätzlichen Sitzung die Einberufung des Kreistages nicht für erforderlich halten.
Beschlußvorlagen zu den beantragten Tagesordnungspunkten werden wir noch einreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Fraktionssprecher
Nachtrag:
Mittlerweile hat der Landrat den Kreisausschuß für Mitttwoch, 14.02., 16 Uhr, zu einer Sondersitzung ins Kreishaus eingeladen.