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SBL-Fraktion fordert Wirksamwerden des Forstschädenausgleichsgesetzes – Landrat läßt nur eigene Sitzungsvorlage versenden

By admin at 4:09 pm on Monday, February 12, 2007

(Pressemitteilung der SBL vom 12.02.2007)

Auf Antrag der Kreistagsfraktion der Sauerländer Bürgerliste (SBL) findet am Mittwoch um 16 Uhr im Kreishaus eine zusätzliche Sitzung des Kreisausschusses statt. Dort soll über die Anträge der SBL beraten und beschlossen werden, Bundes- und Landesregierung aufzufordern, wegen der Folgen des Orkans „Kyrill“ das Forstschädenausgleichsgesetz anzuwenden. Dieses Gesetz gibt es seit 1969, und es wurde bisher in 8 Forstwirtschaftsjahren in Kraft gesetzt, u.a. bei den Orkanen „Wiebke“ und „Lothar“. Mit seiner Anwendung werden Einschlagsbeschränkungen für vom Orkan nicht oder nur gering betroffene Bundesländer sowie Holzeinfuhrbeschränkungen wirksam. Dadurch wäre – wie in der Vergangenheit – eine Stabilisierung des Marktpreises für Fichten zu erwarten, denn die durch Windwurf und Käferbefall zu erwartenden zusätzlichen Holzmengen übersteigen den in den letzten Monaten zu beobachtenden Nachfrageüberhang erheblich. Außerdem würden die Waldbauern durch die Anwendung des Gesetzes hohe Steuererleichterungen erhalten.

Die SBL hat für die Kreisausschußsitzung eine Beschlußvorlage mit ausführlichen Erläuterungen vorgelegt (s. unten). Bedauerlicherweise hat die Kreisverwaltung heute mittag an die Kreistagsmitglieder nur ihre eigene Sitzungsvorlage und nicht die von der SBL als Antragsteller eingereichte Beschlußvorlage versandt.

BESCHLUSSVORLAGE DER SBL

„Der Kreisausschuß möge beschließen:

· Der Kreisausschuß des Hochsauerlandkreises fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich eine Verordnung zu erlassen, nach der für die Forstwirtschaftsjahre 2007 und 2008 das Forstschädenausgleichsgesetz angewendet wird und dadurch für nicht oder weniger stark als NRW vom Orkan Kyrill betroffene Bundesländer Einschlags­beschrän­kungen festgesetzt werden.

· Der Kreisausschuß des Hochsauerlandkreises fordert die Landesregierung auf, unverzüglich bei Bundesregierung und Bundesrat den Erlaß einer Verordnung zu beantragen, nach der für die Forstwirtschaftsjahre 2007 und 2008 das Forstschäden­ausgleichsgesetz angewendet wird und dadurch für nicht oder weniger stark als NRW vom Orkan Kyrill betroffene Bundesländer Einschlagsbeschrän­kungen festgesetzt werden.“

Begründung und Erläuterung:

Durch den Orkan Kyrill wurde das Kreisgebiet besonders hart getroffen, wesentlich stärker als viele andere Regionen. Die größten Schäden scheinen in den Stadtgebieten Brilon, Schmallenberg, Sundern und Meschede entstanden zu sein. Die bisherigen Schätzungen über den Schadensumfang reichen bis zu 10 Jahreseinschlägen. Dies hat nicht nur immense ökologische, sondern auch immense wirt­schaftliche Auswirkungen. Wichtig für unsere waldreiche Region sind vor allem eine schnelle Aufarbei­tung und ein zügiger Absatz des Holzes. Holzeinlagerungen sollten nur im Notfall vorge­nommen werden, sie sind teuer (Nasslager) und umweltschädlich (Chemikalieneinsatz zur Konservierung).

Bereits seit 1969 existiert das „Gesetz zum Ausgleich von Auswirkungen besonderer Schadensereignisse in der Forstwirtschaft“, kurz als „Forstschädenausgleichsgesetz“ (ForstSchAusglG bzw. FSAG) bezeichnet.

In der Vergangenheit wurde dieses Gesetz bereits erfolgreich angewandt, z.B. für die Forst­wirtschafts­jahre 2000 und 2001 wegen der vor allem in Süddeutschland aufgetretenen Folgen des Orkans „Lothar“. Es führt u.a. zu Begrenzungen des Holzeinschlags in nicht und gering geschä­digten Bundes­ländern sowie Begrenzungen der Holzeinfuhr und außerdem zu diversen steuerlichen Erleich­terungen für betroffene Waldbauern.

Allerdings kommt das Forstschädenausgleichsgesetz nicht automatisch zur Anwendung, sondern setzt das Vorhandensein großer Mengen an Kalamitätsholz sowie eine vom Bundes­ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher­schutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und mit Zustimmung des Bundes­rates zu erlassende Rechtsverordnung voraus.

Zum Forstschädenausgleichsgesetz (FSAG) ist im einzelnen anzumerken:

Bisherige Erfahrungen

Das FSAG wurde bisher in mindestens 8 Forstwirtschaftsjahren angewandt (1973, 1983, 1985, 1990, 1991, 1992, 2000 und 2001), ist also erprobt und keineswegs neu. Zuletzt wurden zweimal auf Antrag der Länder Baden-Württemberg und Bayern entsprechende Verordnungen wegen der Folgen des Orkans „Lothar“ erlassen. Aus der Begründung des Antrags für 2001 geht der Erfolg der Maßnahmen hervor.

Mengenvoraussetzungen nach § 1 FSAG

Hinreichende Voraussetzung für die Anwendung des FSAG wäre gemäß § 1, wenn entweder

· 40% des jährlichen Fichteneinschlags in Deutschland gefallen wären,

· oder wenn 30% des Fichteneinschlags in ganz Deutschland und 75% des Fichten­einschlags in NRW gefallen wären.

Der gesamte Holzeinschlag in Deutschland betrug im Jahr 2005 ca. 57 Mio fm, der Jahres­fichteneinschlag ca. 20 Mio fm. Allein im Stadtforst Brilon liegen jetzt ca. 500.000 fm Fichte, also ca. 2,5% des jährlichen deutschen Fichteneinschlags! In Deutschland sollen durch „Kyrill“ nach den bisherigen Erkenntnissen 28,3 Mio fm Windwurfholz gefallen sein, davon in NRW ca. 12 Mio fm. (Zum Vergleich: Bei „Lothar“ ging man beim Erlaß der ersten Verord­nung zur Beschrän­kung des Holzein­schlags ebenfalls von 28 Mio fm aus; s. BR-Drucksache 39/00.)
Den weitaus größten Anteil am Windwurfholz haben Fichten. Somit dürfte kein Zweifel bestehen, daß allein in Südwestfalen und den angrenzenden Gebieten bereits durch Wind­wurfholz die 40%-Quote beim Fichtenholz erreicht wird. Hinzu kommt noch die zu sicher erwartende weitere Kalamitäts­nutzung durch – infolge des zahlreich in den Wäldern herumliegenden „Brut“-Holzes – vermehrten Käferbefall.

Auswirkungen auf die Holzmengen

Mit dem Inkraftsetzungs-Erlaß würden für einige nicht betroffene Bundesländer und für einige Holzarten Einschlagsmengen von 60% – 80% des mehrjährigen Durchschnitts festgelegt. Es wird aber auch eine Gesamtmenge festgelegt, die jeder Betrieb erreichen darf, i.a. 70% des bisherigen Einschlags. Diese Festlegungen führen zu einer Verknappung des Angebots und damit zu besseren Absatzchancen für das Windwurfholz.

Zwar gab es in den letzten Monaten vor „Kyrill“ eine sehr gute Nachfragesituation auf dem Holzmarkt. Durch die sehr großen Mengen zusätzlicher Fichten, die durch „Kyrill“ umge­worfen wurden und zu denen infolge des Käferbefalls noch weiteres Kalamitätsholz hinzukommen wird, werden die vor „Kyrill“ fehlenden Angebotsmengen jedoch bei weitem überkompensiert.

Auswirkungen auf die Holzpreise

In manchen Liefervereinbarungen steht, daß sie im Falle der Anwendung des FSAG kündbar sind. Dadurch werden auch einige gute Preisvereinbarungen einiger Holzanbieter für die nächsten Monate hinfällig. Mittel- und langfristig nützen diese Vereinbarungen jedoch überhaupt nichts, weil wegen der großen Mengen an Windwurfholz über mehrere Jahre hinweg mit einem erheblichen Überangebot zu rechnen ist, das durch marktregulierende Maßnahmen reduziert werden kann. Es ist daher spätestens ab Herbst 2007 mit wesentlich niedrigeren Verkaufspreisen für alle hiesigen Waldbauern zu rechnen sowie bereits kurzfristig für diejenigen, die nicht in den letzten Monaten neue Verträge für einen großen Teil ihres Absatzvolumens abgeschlossen haben.

Vom Stadtforstbetrieb Brilon z.B. ist bekannt (laut Auskunft des Forstbetriebsleiters am 08.02.2007 in der öffentlichen Sitzung des städtischen Forstausschusses), daß er fast gar keine Verträge mit Preisvereinbarungen für das laufende Jahr besitzt und die wenigen Preisvereinbarungen bereits dann kündbar sind, wenn eine Situation eintritt, in der das FSAG angewandt werden könnte!

In den letzten Tagen waren bereits an mehreren Orten „Panikverkäufe“ zu beobachten (vgl. Meldung von WDR 2 / Studio Siegen am 08.02.2007). Die dürften zu einem sehr schnellen Preisverfall führen.

Steuerliche Auswirkungen

Steuerrecht ist Bundesrecht, kann also nicht von einem Bundesland eigenmächtig verändert werden, falls keine Ermächtigungsgrundlage vorliegt. Eine solche Grundlage stellt das FSAG dar. Es werden pauschal (!) 90% (!) der Einnahmen als Betriebsausgaben anerkannt. Auf den Gewinn wird nur noch ¼ (!) des durchschnittlichen Steuersatzes angewandt. Daraus ergeben sich hohe steuerliche Entlastungen.

Kontrolle der Ausführung

Verstöße gegen das FSAG stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können Bußgeld kosten. Kontrollmöglich­keiten haben vor allem die Finanzbehörden. Denn die sehr umfangreichen Steuererleichterungen für die von den Einschlagsbeschränkungen betroffenen Waldbauern gibt es nur, wenn nach­gewiesen wird, daß die Einschlagsbeschränkungen eingehalten wurden.

Auswirkungen auf die Aufarbeitungskapazitäten

Für eine schnelle und sichere Aufarbeitung sind ausreichende Kapazitäten an Fachpersonal und Maschinen notwendig. Durch den Einsatz von Vollerntern (Harvestern) kann die gefähr­liche Arbeit, unter Spannung stehende Stämme wegzuräumen, sicherer gemacht werden. Wenn in anderen Bundesländern Einschlagsbeschränkungen wirksam werden, stehen für unsere Region zusätzliche Aufarbeitungskapazitäten zur Verfügung.

Transportkapazitäten

Noch größer als bei der Aufarbeitung sind derzeit die Engpässe beim Transport. Ohne zügigen Abtransport können aber Aufarbeitung und Vermarktung nicht erfolgreich sein, denn auch die Lagermöglichkeiten sind begrenzt. Insbesondere scheitert die Einrichtung von Naßlagern vielfach an der Beschaffenheit des Untergrunds oder an der durchgehend benötigten Wassermenge oder an den Kosten.

Ein Holz-Lkw kann ca. 27 fm transportieren, ein kompletter Güterzug ca. 1.000 fm. Aber weder Lkw noch Güterwagen stehen unserer Region derzeit in den benötigten Mengen zur Verfügung. Im Falle von Hiebs­beschränkungen für andere Regionen ist insbesondere für unsere Region auch ein größeres Angebot an Transportkapazitäten zu erwarten.

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