Resolution gegen Fracking deutlicher formulieren
Heute (am 14. Juni) tagt der Umweltausschuß der Kreises. Mehr als ein Jahr lang hat die CDU das Thema Fracking verschlafen. Bereits im November 2010 hatte die SBL beantragt, dieses Thema in die Tagesordnung des Kreistags aufzunehmen. Dies erfolgte nicht, weil der Landrat (CDU) den Antrag ablehnte und die CDU-Kreistagsfraktion – trotz Aufforderung durch die SBL – ihn nicht unterstützte. Noch bei der Kreistagssitzung im Februar 2012 sah sich die CDU-Fraktion nicht in der Lage, eine Resolution gegen Fracking zu verabschieden.
Gleichzeitig mit dem Antrag zur Tagesordnung hatte die SBL eine Anfrage eingebracht, ob, wo und an wen bzw. von wem im HSK Genehmigungen für Schiefergasprobebohrungen erteilt oder beantragt worden seien. Sie beantwortete der Landrat am 02.12.2010 mit dem lapidaren Satz: “Es bestehen aktuell keine Erkenntnisse”. Heute wissen wir, dass bereits 4 Monate vorher, am 05.08.2010, die Firma Wintershall für das “Aufsuchungsfeld” “Ruhr” die “Bergbauberechtigung” erhalten hatte, “zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken”, wie hier nachzulesen ist. Zum Abbaugebiet “Ruhr” gehören auch die im HSK liegenden Städte Arnsberg und Sundern!!
Aber besser spät als nie. Nun gibt es Fortschritte, denn die CDU hat dem Kreistag vor einigen Tagen sogar den Entwurf für eine Resolution gegen Fracking vorgelegt. Deren Punkte gehen zwar in die richtige Richtung, sind aber zu schwach formuliert. Die SBL hat daher folgenden Änderungsantrag zu den Forderungen der Resolution eingebracht:
„Der Kreistag des Hochsauerlandkreises fordert daher:
1. Im HSK und anderswo sollen weder Probe- noch Förderbohrungen nach dem Fracking-Verfahren genehmigt werden.
2. Die Trinkwassergewinnung soll Vorrang vor der Gewinnung von anderen Rohstoffen haben.
3. Auch bei Bergbauvorhaben aller Art hat eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattzufinden, um die Summe der Gefährdungen darzulegen.
4. Die Bevölkerung ist bei beantragten Genehmigungsverfahren für Bergbauvorhaben einzubeziehen, indem eine frühzeitige und umfassende Information erfolgt und Gelegenheiten für Stellungnahmen gegeben werden.
5. Die Kreisverwaltung wird aufgefordert, die im Hochsauerlandkreis liegenden besonders sensiblen Ausschlussgebiete darzustellen. Dazu zählen die Schutzgebiete der Wassergewinnungsanlagen, ehemalige Erzbergbaugebiete und Gebiete mit möglichen unkontrollierbaren Erdbewegungen. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
6. Die heimischen Bundestagsabgeordneten werden aufgefordert, sich im Bundestag für eine Änderung des nicht mehr zeitgerechten Bergrechtes einsetzen, die die Punkte 2. – 5. enthält und eine Genehmigung von Frackingmassnahmen nur nach Bundesrecht ausschließt.
Begründung und Erläuterung:
Die in der Anlage 2 zur Drucksache 8/642 vorgeschlagenen Forderungen gehen in die richtige Richtung, sind aber nicht hinreichend konkret bzw. nicht umfassend genug formuliert.
Z.B. sollten nicht nur Probebohrungen verhindert werden, das Wort „grundsätzlich“ hat immer einen einschränkenden Charakter, die Beteiligung der Bevölkerung sollte ebenso näher beschrieben werden wie die Änderung des Bergrechts, aus dem HSK gehören mittlerweile zwei Abgeordnete dem Deutschen Bundestag an, und es sollte deutlich werden, dass die Forderungen vom gesamten Kreistag unterstützt werden.“
Hier der Entwurf der CDU:
“Die CDU Fraktion im Hochsauerlandkreis fordert daher:
• Mit der gegenwärtigen Fracktechnik keine Probebohrungen im HSK zu genehmigen.
• Vorrang für die Trinkwassergewinnung vor der Rohstoffgewinnung
• Es hat grundsätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung auch bei Bergbauvorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas stattzufinden, um die Summe der Gefährdungen darzulegen.
• Der heimische Bundestagsabgeordnete wird aufgefordert, sich in Berlin für eine Änderung des nicht mehr zeitgerechten Bergrechtes einsetzen.
• Die Bevölkerung ist bei geplanten Genehmigungsverfahren einzubeziehen.
• Die Verwaltung wird aufgefordert, die im Hochsauerlandkreis liegenden sensiblen Ausschlussgebiete, in denen eine Aufsuchung und Förderung generell unzulässig ist, darzustellen. Dazu zählen die Schutzgebiete der Wassergewinnungsanlagen, ehemalige Erzbergbaugebiete und Gebiete mit möglichen, unkontrollierbaren Erdbewegungen. Diese Aufzählung ist nur beispielhaft und nicht endlich.”