Wasser ist Menschenrecht und keine Handelsware!
Für die nächste Kreistagssitzung hat die SBL folgende Resolution zur Verabschiedung vorgeschlagen:
Entwurf EU-Richtlinie „Konzessionsvergabe“ nicht auf die Wasserversorgung anwenden
1. Wasser ist ein Naturgut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. Der Zugang zu Wasser ist Menschenrecht. Wasser kann deshalb keine übliche Handelsware sein und darf deshalb auch nicht einem europäischen Handelsregime unterworfen werden.
2. Der Kreistag des Hochsauerlandkreises unterstützt ausdrücklich die Bestrebungen zahlreicher Organisationen, von Landtagen und politischen Parteien, dass die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen nicht den Binnenmarktregelungen unterworfen werden dürfen.
3. Der Kreistag stellt fest, dass die Wasserversorgung ein Kernstück der kommunalen Daseinsvorsorge ist. Diese bewährten Strukturen gilt es im Interesse von Umwelt, Bürgerinnen und Bürgern und kommunaler Selbstverwaltung zu bewahren.
4. Der Kreistag des Hochsauerlandkreises lehnt den vorliegenden Entwurf einer Richtlinie über die Konzessionsvergabe im Hinblick auf den darin enthaltenen Regelungsbereich der Wasserversorgungsdienste ab.
5. Der Kreistag des Hochsauerlandkreises fordert daher sowohl die Bundesregierung, die Europaabgeordneten wie auch die Europäische Kommission auf, sich für einen Gesetzesvorschlag für das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung entsprechend der Resolution der Vereinten Nationen einzusetzen und eine funktionierende Wasser- und Abwasserwirtschaft als existenzsichernde öffentliche Dienstleistung für alle Menschen zu fördern.
Hinweis: Ähnlich formulierte Resolutionen werden derzeit auch von verschiedenen Fraktionen, MandatsträgerInnen und politischen Gruppierungen in vielen anderen Landkreisen und Kommunen wie z.B. in den Städten Bielefeld, Krefeld und Meschede beantragt.