Rat der Stadt Brilon fordert Anwendung des Forstschädenausgleichsgesetzes
Der folgende Antrag der Briloner Bürgerliste wurde in der letzten Sitzung des Briloner Rates (ohne Gegenstimme!) beschlossen:
“Der Rat der Stadt Brilon hält die Anwendung des Forstschädenausgleichsgesetzes weiterhin für dringend notwendig.
Er fordert daher die Landesregierung auf, im Bundesrat und beim Bundeslandwirtschaftsministerium die Anwendung des Forstschädenausgleichsgesetzes zu beantragen.
Er fordert den Kreistag des Hochsauerlandkreises auf, diese Bestrebungen zu unterstützen.
Erläuterung und Begründung:
Bundesweit wurden durch den Orkan „Kyrill“ am 18./19.01.2007 ca. 37 Mio fm Holz geworfen, davon allein in NRW ca. 16 Mio fm (s. BT-Drucksache 16/6030). Unsere Region wurde besonders hart getroffen, wesentlich stärker als viele andere Regionen. Die Stadt Brilon ist der größte kommunale Waldbesitzer in Deutschland; im Stadtgebiet wurden etwa 9 Jahreseinschläge Sturmholz geworfen.
Bereits seit 1969 existiert das „Gesetz zum Ausgleich von Auswirkungen besonderer Schadensereignisse in der Forstwirtschaft“, kurz als „Forstschädenausgleichsgesetz“ (FSchAG) bezeichnet.
In der Vergangenheit wurde dieses Gesetz bereits erfolgreich angewandt, z.B. bei den Folgen der Orkane „Wiebke“ und „Lothar“ in Süddeutschland in den Forstwirtschaftsjahren 1990-1992 und 2000/2001. Es enthält u.a. Begrenzungen des Holzeinschlags in nicht geschädigten Gebieten sowie der Holzeinfuhr und außerdem diverse steuerliche Erleichterungen für die betroffenen Waldbauern. Damals mußte auch die Stadt Brilon Beschränkungen der Einschlagsmengen hinnehmen und war dazu selbstverständlich bereit.
Allerdings kommt das FSchAG nicht automatisch zur Anwendung, sondern setzt eine vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassende Rechtsverordnung voraus.
Bereits kurz nach dem Orkan „Kyrill“ wurde die Anwendung des FSchAG gefordert. Damals erklärte das Landes umweltministerium, dass eine Anwendung des Gesetzes nicht notwendig sei, da die Nachfrage nach Holz groß genug sei .
Die Stadt Brilon ist weiterhin der Ansicht, dass die umgehende Anwendung des FSchAG zur Regulierung des Holzmarktes und zur Stabilisierung des Holzpreises sinnvoll gewesen wäre. Nach „Kyrill“ sind die Holzpreise infolge des unbeschränkte n Holzeinschlags in Süddeutschland deutlich gefallen. Die in einer Resolution der südwestf älischen Kreise beschlossene Aufforderung an die anderen Bundesländer, freiwillig den Holzeinschlag zu beschränken, hatte erwartungsgemäß keinerlei Auswirkungen.
In einem weiteren wichtigen Punkte sind die Vorstellungen derjenigen, die gegen die Anwendung des FSchA G waren, gar nicht in Erfüllung gegangen: Die steuerlichen Regelungen, die das Gesetz bietet, sollten auch ohne Anwendung des Gesetzes vereinbart werden. Bisher ist dieses nicht erfolgt und offensichtlich ist dieses auch nicht zu erwarten, wie sogar Stellungnahmen des Landesumwelt ministeriums zeigen. Viele Mitarbeiter der Forstämter und viele Waldbesitzer scheinen mittlerweile erkannt zu haben, dass auch deswegen eine Anwe ndung des FSchAG geboten ist.
Wir halten es daher auf Grund der aktuellen Situation für dringend notwendig, dass das Land NRW und der Hochsauerlandkreis als durch „Kyrill“ besonders betroffene Region in diesem Sinne Stellung bezieht und das Bundeslandwirtschaftsministerium sowie den Bundesrat auffordern, das FSchAG anzuwenden. Die Solidarität, die die süddeutschen Bundesländer in den Jahren 1990-1992 und 2000/2001 von NRW erwartet haben, muss nun auch umgekehrt stattfinden.
Am 1. Oktober beginnt das neue Forstwirtschaftsjahr, und das Steuerjahr 2007 ist noch nicht zu Ende. Eine unverzügliche Anwendung des FSchAG könnte daher auch jetzt noch den betroffenen Waldbauern wirksame und wertvolle Unterstützung geben”.