Wegfall des Widerspruchsrechts = Abbau von Bürgerrechten
Unter dem Deckmäntelchen des „Bürokratieabbaus“ wird den Bürgerinnen und Bürgern NRWs ein lang bewährtes Bürgerrecht genommen.
Gegen die Stimmen der Opposition und deutlicher Kritik vieler Sachverständiger wurde am 19. September von den Regierungsparteien CDU und FDP das Recht eines jeden Bürgers auf (kostenfreien) Widerspruch gegen Behördenbescheide mit Wirkung zum 01. November 2007 „kassiert“.
Aus Sicht der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste hat der Wegfall des Widerspruchsverfahrens mit Bürokratieabbau gar nichts zu tun. Im Gegenteil, der Verwaltungsaufwand wird sogar steigen, da es vermehrt zu Verwaltungsgerichtsprozessen kommen wird, die erhöhte Personalkosten für die Gerichte und Mehraufwand für die Bürger nach sich ziehen. Genau diese Erfahrungen hat man mit dem neuen Gesetz in Niedersachsen gemacht.
Für viele Bürger wird der Gang zum Verwaltungsgericht zu kompliziert und zu teuer sein. Die Folge ist dann, dass viele Menschen fehlerhafte Bescheide wohl oder übel in Kauf nehmen.
Das bisherige Verfahren ermöglicht(e) den Bürgerinnen und Bürgern hingegen eine nochmalige Überprüfung von Behördenbescheiden und zwar wirksam, kostengünstig, unbürokratisch und bürgernah.
Die Sauerländer Bürgerliste schließt sich der Auffassung der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen an, die lautet, dass diese bürgerfeindliche Rechtskürzung wieder rückgängig gemacht werden muss.
Die Bürgerinnen und Bürger in NRW sollten der Landesregierung durch Briefe, Emails etc. klar machen: „So nicht!“