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Antrag zur Finanzierung kleiner Kindergärten

By admin at 12:34 pm on Friday, February 8, 2008

Im Sommer wird das neue Gesetz für die Kindergärten in NRW wirksam (genannt KiBiz). Dadurch wird sich die finanzielle Basis vor allem für kleinere Kindergärten in den Dörfern erheblich verschlechtern, denn künftig erhalten die Kindergartenträger keine Zuschüsse je Gruppe, sondern je Kind. Als kleiner, aber unzureichender Ausgleich ist im Gesetz die Möglichkeit vorgesehen, ab eingruppige Kindergärten einen zusätzlichen Zuschuß von bis zu 15.000 Euro im Jahr zu zahlen. Dafür hat das Kreisjugendamt einen Verfahrensvorschlag gemacht. Danach soll sich die Höhe des Zuschusses allein nach den durchschnittlichen Betriebskosten der letzten 3 Jahre richten. Das hält die Sauerländer Bügerliste (SBL) für ungerecht, denn der tatsächliche Bedarf hängt weniger von den bisherigen Betriebskosten als viel mehr von der Zahl der künftig betreuten Kinder und den angebotenen Betreuungszeiten ab. Daher hat die SBL den folgenden Änderungsantrag eingebracht, daß der zusätzliche Zuschuß für kleine Kindergärten nach dem tatsächlichen Bedarf bemessen werden soll. Am Donnerstag soll der Kreisjugendhilfeausschuß des Hochsauerlandkreises darüber entscheiden.

Die SBL-Fraktion bringt folgenden Alternativantrag ein:

„Der Kreisjugendhilfeausschuß beschließt, den Trägern eingruppiger Kindertagesstätten einen zusätzlichen Zuschuß gemäß § 20 Abs. 3 KiBiz zu gewähren.
Dieser Zuschuß bemißt sich nach der Differenz zwischen den für das jeweilige Jahr nachgewiesenen Betriebskosten (abzüglich des Trägeranteils) und dem als Pauschale je Kind gewährten regulären Zuschuß zu den Betriebskosten. Der zusätzliche Zuschuß beträgt maximal 15.000 Euro je Einrichtung.“

Begründung und Erläuterung:

Die finanzielle Basis eingruppiger Einrichtungen wird durch das mit dem KiBiz eingeführte neue Finanzierungssystem erheblich gefährdet. Der beantragte zusätzliche Zuschuß soll die finanzielle Belastung der Träger mindern. Der künftige tatsächliche Finanzbedarf läßt sich aber nicht allein aus den durchschnittlichen Betriebskosten der letzten 3 Jahre ableiten, sondern hängt stark von der tatsächlichen Kinderzahl in der Einrichtung und von den künftig angebotenen Betreuungszeiten ab. Eine pauschale Lösung, die sich nur an den Verhältnissen der Vergangenheit orientiert, wird dem tatsächlichen Bedarf nicht gerecht.

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