Was haben Muscheln in Warenhäusern zu suchen?
In der Vergangenheit hatte Klaus Korn, Grünes Ratsmitglied aus Sundern, in Schreiben an das Umweltministerium auf ein ganz spezielles Problem aufmerksam gemacht:
Im Raiffeisenmarkt in Hüsten und im Grünen Warenhaus in Neheim (und an anderen Orten) werden Teichmuscheln, (es gibt von der Gattung einige Arten die unter Naturschutz stehen aber nur schwer zu unterscheiden sind ), in nichtartgerechter Haltung zum Verkauf angeboten.
In der vergangenen Woche nun veranlasste der Kreis eine Kontrollbesichtigung der Verkaufsstellen und stellte dabei fest, dass die Tiere nicht artgerecht gehalten werden. Teilweise fehlte Frischwasserzufuhr und Sand, der zum *Einbuddeln* nötig ist.
Das Veterinäramt sah sich allerdings zu einer Stellungnahme nicht in der Lage, da es nur für Wirbeltiere lt. Tierschutzgesetz zuständig sei.
In einem internen Vermerk heißt es:
1. Die Papiere (Lieferschein) sind nicht vollständig oder falsch ausgefüllt. Der Begriff Teichmuschel ist zu weit gefasst, einem Verkäufer kann daher nicht eine falsche Auszeichung angelastet werden.
2. Kann ein Lieferant oder Züchter von sich aus unterscheiden, welche Art der Teichmuschel er liefert, absichtliche Falschdeklaration oder Inwissen? Kostet die *chinesische Teichmuschel* weniger oder ist sie von der Zucht her kostengünstiger um dann mit falschem Namen verkauft zu werden?
3. Die genannten Punkte können nicht von einer Unteren Landschaftsbehörde abschließend geregelt werden. Hier ist der Einsatz des Landes oder des Bundes erforderlich!
4. Die Haltungsbedingungen im HSK sollten schon auf ihre Artgerechtigkeit überprüft werden. Da das Veterinäramt nicht in der lage ist, hierbei fachlich unterstützend tätig zu werden, sollte weiterhin der Sachverstand des Herrn Korn eingesetz werden.