Zweierlei Maß im Ausländerrecht!
Chris Kaman, amerikanischer Basketballspieler, bekommt die deutsche Staatsangehörigkeit. Chris Kaman spricht kein Wort deutsch, hat offensichtlich auch nicht die Absicht deutsch zu lernen oder sich in Deutschland anzusiedeln. Aber: Er soll in der deutschen Nationalmannschaft spielen.
Ob der Innenminister hier seine Finger im Spiel hatte und alle Maßstäbe die bei Bürgerkriegsflüchtlingen und Immigraten angewandt werden außer Kraft setzt?
Anderer Fall: Eine im Raum Sundern- Arnsberg lebende 4 köpfige Familie aus Montenegro, die integriert ist und eine feste Arbeitsstelle hat, die Kinder gehen in den Kindergarten bzw. ein Junge steht vor der Einschulung. Alle Bemühungen aus humanitären Gründen ein Bleiberecht zu erlangen scheinen erfolglos. Härtefallkommission und Innenministerium sehen keinerlei Möglichkeit, da die HSK Ausländerbehörde ihnen erfolgreich ein *Erschleichen* des Aufenthaltsrechts nachgewiesen hat. Das war zu einer Zeit als in Montenegro noch Bürgerkrieg herrschte.
Ein OVG-Urteil bestätigt die Position der Ausländerbehörde.
Letzter Termin für die Ausreise ist der 31.7.
Kann es sein, dass bei der Einbürgerung mit zweierlei Maß gemessen wird? Oder wie würde das OVG im Falle Kaman entscheiden?