Gefährliche Entsorgung von Klärschlämmen
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste interessierte sich auch im Zusammenhang mit der PFT-Problematik für die Ausschreibungsverfahren und Genehmigungen bei der Entsorgung von Klärschlämmen. Klärschlämme sind sozusagen die Abfälle aus den Abwasser-Kläranlagen. Sie können giftige Substanzen, wie Chemikalien, Medikamentenrückstände oder Flammschutzmittel enthalten.
In etlichen EU-Ländern dürfen im Gegensatz zu Deutschland diese Klärschlämme nicht abgelagert und schon gar nicht landwirtschaftlich verwertet werden. Sie müssen in diesen Ländern verbrannt werden. So kann man vermeiden, dass giftige Stoffe wie z.B. PFT wieder in den Kreislauf kommen und Schäden anrichten. In Deutschland bevorzugt man vorwiegend aus Kostengründen die Deponierung.
Auch im HSK wurden und werden Klärschlämme abgelagert. Lt. Angaben der Kreisverwaltung werden im Hochsauerlandkreis sogenannte kommunale Klärschlämme in 6 Abfallentsorgungsanlagen deponiert. Es handelt sich um die ehemaligen Deponien „Am Meisterstein“ im Stadtgebiet von Winterberg, die ehemalige Klärschlammdeponie des Ruhrverbandes in Schmallenberg-Fredeburg, die ehemalige Hausmülldeponie Arnsberg-Müschede, die ehemalige Hausmülldeponie Bestwig-Halbeswig, die ehemalige Papierschlammdeponie am Ochsenkopf und die in Betrieb befindliche Zentrale Reststoffdeponie (ZRD) in Meschede-Frielinghausen.
Inwieweit auf den sogenannten „Bürgermeisterdeponien“ vor 1975 Klärschlämme abgelagert wurden, entzieht sich der Kenntnis der Kreisverwaltung. Ob bei der Deponierung von Klärschlämmen gegen Genehmigungsauflagen verstoßen worden ist, ist der Verwaltung nicht bekannt.
Auch die Frage der SBL-Fraktion, bis zu welchem Zeitpunkt den Betreibern der städtischen Kläranlagen im HSK und dem Ruhrverband nicht bekannt war, dass die spätere Firma GW Umwelt aus Borchen, die ja bekanntlich im großen Maße in den PFT-Skandal verwickelt ist, im Jahre 2000 unter der Firmierung Firma Witteler wegen Verstoßes gegen geltendes Abfallrecht im Fokus staatsanwaltlicher Ermittlungen stand, konnte neben einigen weiteren Fragen von der Kreisverwaltung nicht beantwortet werden.
Auf die Frage nach den PFT-Werten der Klärschlämme aus den städtischen Kläranlagen Marsberg, Westheim, Hallenberg und Winterberg heißt es in dem Antwortschreiben der Kreisverwaltung, es seien nur geringe PFT-Belastungen festgestellt worden. „Lediglich an der Kläranlage in Hallenberg konnte im Klärschlamm in mehreren Beprobungsergebnissen eine Belastung von bis zu 560 µ/kg nachgewiesen werden.“ Seit Beginn des Jahres seien diese Werte aber deutlich gesenkt worden, so dass heute die landbauliche Verwertung des Klärschlamms wieder zulässig sei.
Diese Aussage bedeutet im Klartext, das Gift kommt, wenn auch in geringen Mengen, wieder auf die Äcker und gelangt so wahrscheinlich wieder in die Gewässer und in die Nahrungskette.
Die SBL-Fraktion ist der Meinung, der Gesetzgeber sollte dem Beispiel vieler Nachbarstaaten folgen und endlich handeln, indem er das Deponieren wie jegliche landwirtschaftliche Verwertung von belasteten Klärschlämmen per Gesetz stoppt.