Bestwiger Entsorgungsfirma Stratmann vor dem OVG Münster gescheitert
Schwere Schlappe: MVA-Bau in Paderborn gestoppt
Schwere Schlappe für das sauerländische Entsorgungsunternehmen Stratmann (Bestwig) und Rechtsanwältin Dr. Andrea Versteyl (Berlin): Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Bausperre der Stadt Paderborn gegen die heftig umstrittene Planung einer Müllverbrennungsanlage als rechtmäßig bestätigt. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Damit steht das 73-Mio-Euro-Projekt mit einem geplanten Mülldurchsatz bis zu 170.000 Tonnen pro Jahr vor dem Aus. Die Firma Stratmann hat nach eigenen Angaben bereits 5,5 Mio. Euro in das Projekt investiert, gegen das 45.000 Einwendungen erhoben worden sind.
Im August 2008 hatte die Stadt Paderborn beschlossen, für das Industriegebiet mit dem Müllofen-Gelände einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Mit einer sog. Veränderungssperre hat die Stadt den baulichen Zustand des Gebietes für zwei Jahre „eingefroren“, um die Lärmimmissionen in dem Gebiet zu ermitteln und Zeit für ihre Planung zu gewinnen. Dagegen hat die Firma Stratmann beim OVG Münster einen sog. Normenkontrollantrag gestellt. Anwältin Versteyl hatte begründet, die Stadt Paderborn habe keine ernsthaften Planungsabsichten. Die Bausperre stelle vielmehr eine unzulässige Ver-hinderungsplanung gegen den Müllofen dar.
Dieser Rechtsauffassung der Stratmann-Anwältin erteilte das OVG jetzt eine deutliche Absage. Die Bausperre sei nicht nur durch die beabsichtigte Lärmkontingentierung gerechtfertigt, sondern auch durch das Ziel einer Einzelhandels- und Bauhöhensteuerung sowie der Festlegung von Gebietstypen.
Das Gericht bestätigte damit in vollem Umfang die Position der Stadt Paderborn. Deren Vertreter, Dr. Georg Hünnekens von der renommierten Kanzlei Baumeister (Münster), hatte in der Verhandlung zuvor festgestellt, dass seine Kollegin Versteyl die materiellen Ansprüche an eine Bausperre offenbar verkenne. So sah es auch der 7. Senat des OVG. Die Rechtsprechung der oberen Gerichte und des Bundesverwaltungsgerichtes zur Zulässigkeit einer Veränderungssperre sei gefestigt, stellte das Gericht klar und ließ daher auch keine Revision gegen das Urteil zu.
Geschäftsführer Carsten Stratmann, der sich der öffentlichen Diskussion in Paderborn während des dreijährigen Planungsprozesses mit insgesamt 13 Erörterungstagen stets entzogen hatte, war zwar zur Verhandlung nach Münster gekommen, verließ das Gericht angesichts der sich abzeichnenden Schlappe aber noch vor der Urteilsverkündung. Die Firma Stratmann kann jetzt lediglich noch Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erheben, über die dann das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden hätte. Anwältin Versteyl hat bereits angekündigt, diese Möglichkeit zu nutzen.
Die Bürgerinitiative sieht eine solche Beschwerde angesichts der klaren Rechtslage als aussichtslos an und hat die Firma Stratmann aufgefordert, ihre MVA-Planung in Paderborn endlich zu begraben. Auch die Bezirksregierung in Detmold hatte die Veränderungssperre als rechtmäßig angesehen und den Müllofen-Antrag der Firma Stratmann aus bauplanungsrechtlichen Gründen abgelehnt. Gegen diesen Bescheid hat die Firma Stratmann ebenfalls Klage beim OVG Münster eingereicht. Eine Begründung steht jedoch noch aus und dürfte nach der jetzigen Schlappe schwer fallen.
In einer WDR-Radiosendung aus dem Paderborner Rathaus hatte Anwältin Versteyl sich damit gerühmt, bislang jede Müllofen-Planung erfolgreich durch das Genehmigungsverfahren geführt zu ha-ben. Die Bürgerinitiative vermutet, dass Anwältin Versteyl ihrer Mandantschaft eine Fortsetzung des aussichtslosen Rechtsstreites „schmackhaft“ machen wird und das endgültige Aus für die MVA-Planung möglichst lange hinauszuzögern versucht.