Kosten der Unterkunft (KdU) – Aktuelle Mietobergrenzen für SGB II- und SGB XII-Empfänger im HSK
Auf Nachfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) übersandte das Jobcenter in der Kreisverwaltung der SBL mit Schreiben vom 20.11.2014 die Richtwerttabelle mit den neuen Mietobergrenzen im HSK. Die Liste mit der Bezeichnung *Richtwerttabelle * abstrakt angemessene Bruttokaltmiete“ (also Kaltmiete mit allen Nebenkosten außer Heizung) gilt laut Jobcenter ab dem 01.01.2015. Hier die Angaben, die nach Städten/Gemeinden differieren:
I. Stadt Arnsberg
1 Person 309,00 Euro
2 Personen 388,70 Euro
3 Personen 458,40 Euro
4 Personen 531,05 Euro
5 Personen 578,60 Euro
II. Gemeinden Bestwig und Eslohe, Städte Brilon, Hallenberg, Marsberg, Medebach und Olsberg
1 Person 294,50 Euro
2 Personen 362,05 Euro
3 Personen 441,60 Euro
4 Personen 544,35 Euro
5 Personen 563,20 Euro
III. Städte Meschede, Schmallenberg, Sundern, Winterberg
1 Person 306,00 Euro
2 Personen 388,70 Euro
3 Personen 466,40 Euro
4 Personen 556,70 Euro
5 Personen 597,30 Euro
Das bedeutet eine Erhöhung von etwa 3 Prozent nach 29 Monaten, also nur etwa 1,2 Prozent pro Jahr!
Das Jobcenter teilte der SBL dazu mit, dass die Anpassung anhand einer Indexfortschreibung erfolgt ist. Ob der Index mit der tatsächlichen Situation auf dem Wohnungsmarkt kompatibel ist, das wird sich in einigen Fällen sicher bald zeigen. Mittlerweile sind beim Sozialgericht Dortmund mehrere Klagen gegen das grudsätzliche Verfahren der HSK-Kreisverwaltung zur Ermittlung der Mietobergrenzen anhängig.