Kosten der Abschiebungen – Eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) und die „Antwort“ der Kreisverwaltung
„NRW plant Abschiebestopp für Roma“ lauteten im August 2010 einige Zeitungsmeldungen. Gut so, denn Abschiebungen bedeuten für die betroffenen Menschen eine enorme psychische und physische Belastung. Häufig kamen sie als Bürgerkriegsflüchtlinge, leben schon weit über ein Jahrzehnt (!) in Deutschland, haben sie sich hier eine Existenz aufgebaut und Familien gegründet. Zurück in ihren Herkunftsländern stehen viele vor dem Nichts, sind dort nicht selten sogar Diskriminierungen ausgesetzt.
Laut einem Bericht des Senders WDR 5, der kürzlich ausgestrahlt wurde, haben die meisten der aus Deutschland abgeschobenen Roma und Ashkali keine Chance, im Kosovo einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Ihre Kinder sind häufig vom Schulbesuch ausgeschlossen. Die Behörden kümmern sich nicht um sie mit der Folge, dass die Kinder keine Bildungs- und Ausbildungschancen haben. Ihnen droht laut dem WDR-Bericht sogar die Staatenlosigkeit. Elend pur!
In Deutschland haben viele Roma- und Ashkali-Kinder die Schule besucht und eine Ausbildung begonnen, die sie auf Grund der Abschiebung abbrechen mussten. Welche Perspektiven bleiben den ehemaligen Asylbewerbern und ihre Kindern? Wie viele menschlichen Ressourcen werden da verschleudert!? Wie viele von ihnen werden ihre Chance in der Kriminalität suchen (müssen)? Was kosten die Abschiebungen volkswirtschaftlich gesehen, bezogen auf Deutschland, auf den Kosovo und auf die EU?
Diese Frage lässt sich sicher nicht schnell beantworten. Vielleicht befassen sich in einigen Jahrzehnten Historiker und Politiker mit den Kosten und Folgen?
In dem Zusammenhang mit „Aufenthaltsbeendigungen“ gibt es aber sicher auch Fragen, die deutsche Ausländerbehörden jederzeit vermutlich schnell und mit wenig Aufwand beantworten können, beispielsweise nach den Kosten für Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen. Das jedenfalls nahm das Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) an. Und er stellte Ende August 10 ganz konkrete Fragen zu den „Kosten der Vorbereitung und der Durchführung von Abschiebungen“ an den Hochsauerlandkreis. Mit dem Datum vom 09.09.2010 erreichte ihn das (Antwort-)Schreiben der Verwaltung.
So viel wissen wir jetzt:
Die Anzahl der MitarbeiterInnen der Kreisausländerbehörde (ohne den Teilbereich Einbürgerungen und Personenstandsangelegenheiten) hat sich in den letzten Jahren leicht erhöht. Für das Jahr 2008 ist die Zahl der Vollzeitstellen mit 16,793 beziffert, für 2010 mit 17,08.
Die Frage nach dem Umfang des Stellenanteils für die Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen (auch im Vergleich zu den Jahren 2006 und 2008) wird insofern beantwortet, als dass diese Aufgabe den Sachbearbeitern des gehobenen Dienstes obliege. Eine detaillierte Kosten-/Zeitrechnung über die einzelnen Teilaufgaben der Sachbearbeiter würde nicht erstellt, heißt es in dem Verwaltungsschreiben.
Die Fragen Nr. 3, 4 und 5 bezogen sich auf die dem HSK und dem Land entstandenen Kosten für Vorbereitungen und Durchführungen von Abschiebungen (im Durchschnitt, insgesamt und im Vergleich zu anderen Jahren). „Zu diesen Fragen können keine konkreten Angaben gemacht werden….“, lautet die Antwort.
Auch die Frage „Wie viele Personen (Mitarbeiter der Polizei, Mitarbeiter des Ausländeramtes) sind in der Regel an der Vorbereitung und der Durchführung einer Abschiebung beteiligt?“ wurde eher vage beantwortet. „Die Vorbereitung obliegt dem zuständigen Sachbearbeiter. Die Anzahl der Personen, die an der Durchführung beteiligt sind, ist einzelfallabhängig. Mitarbeiter der Polizei werden nur einbezogen, wenn es konkrete Gründe dafür gibt.“
Ansonsten erfahren wir noch, dass in diesem Jahr in einem Abschiebefall ein Arzt hinzugezogen wurde, dass der umstrittene Gutachter Dr. M. aus Weinheim 2010 im HSK noch nicht zum Einsatz gekommen ist und dass im ersten Halbjahr 2010 acht Abschiebungen abgebrochen werden mussten.
Die letzte der 10 Fragen des SBL-Kreistagsmitglieds Reinhard Loos bezieht sich auf Gründe für kurzfristige Aussetzungen oder Beendigungen von Abschiebe-Maßnahmen. Die Antwort: „Gründe sind z.B. eingelegte Rechtsmittel, witterungsbedingter Flugausfall, dauerhaftes Untertauchen, Nichtantreffen am Tag der Abschiebung, Entziehen durch Flucht.“
Wir erinnern uns, der Titel der SBL-Anfrage lautete: „Kosten der Vorbereitung und der Durchführung von Abschiebungen“!