Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

“Jeder sollte die Möglichkeit haben, sich nach seinen Gaben entwickeln zu können.” (1)

By admin at 10:16 am on Monday, February 11, 2019

Zum Neujahrsempfang der Stadt Arnsberg hatte der Arnsberger Bürgermeister Ralf Bittner als Gastredner den LWL-Direktor Matthias Löb eingeladen. Seine Ansprache fand viel Beachtung. Wir dokumentieren hier – in zwei Teilen – das Manuskript von Herrn Löb.

“Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Ralf Bittner,
sehr geehrte Ehrengäste,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich bin dankbar und freue mich sehr, dass Herr Bürgermeister Bittner mich eingeladen hat, heute Abend zu Ihnen zu sprechen. Zunächst möchte ich mich vorstellen: Mein Name ist Matthias Löb und ich bin Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe – oder auch kurz: des LWL, einem Kommunalverband mit vielfältigen kulturellen und sozialen Aufgaben, die er für die Menschen in ganz Westfalen-Lippe erbringt. Im sozialen Bereich geht es vor allem um Hilfen für Menschen mit Behinderungen, um die psychiatrische Versorgung und um Jugendhilfe. Wir sind die drittgrößte Kommunalverwaltung in NRW, das mögen drei Zahlen verdeutlichen: 17.000 Beschäftigte, ein Kern-Haushalt von 3,6 Mrd. Euro und 200 Einrichtungen in Westfalen-Lippe, die durch uns selbst betrieben werden. Das sind vor allem psychiatrische Kliniken, Förderschulen, Museen und Jugendheime.

Wer all die Jahresrückblicke im Fernsehen von Jauch, Pilawa und Co. über das zu Ende gegangene Jahr 2018 gesehen hat, der hat noch einmal vor Augen geführt bekommen: Wir leben in bewegten Zeiten.
Viele harte Fakten deuten darauf hin, dass es uns so gut geht wie schon lange nicht mehr: Die Konjunktur brummt und die Auftragsbücher der Unternehmen sind prall gefüllt, auch bei der starken Wirtschaft hier in Südwestfalen. Die Steuereinnahmen der öffentlichen Kassen sind enorm gestiegen. Die Arbeitslosigkeit war bundesweit seit der Wiedervereinigung noch nie so niedrig.

Und dennoch ist eine gewisse Unruhe in der Gesellschaft zu spüren. Wir erleben, dass gesellschaftliche Konflikte zunehmen, dass politische Debatten auch destruktiv, zuweilen sogar mit Hass geführt werden. Man hat manchmal das Gefühl, dass unsere Gesellschaft auseinanderdriftet.

Am Anfang dieses neuen Jahres möchte ich jedoch nicht in den Mittelpunkt stellen, welche Fliehkräfte uns möglicherweise auseinandertreiben, sondern lieber einen positiven Blick auf das Verbindende in unserer Gesellschaft werfen.

Aber: Wenn ich über all das sprechen wollte, was es an äußeren und inneren Bedingungen für eine gelingende Gesellschaft braucht, dann müsste ich statt der vereinbarten 20 Minuten eher zwei Stunden lang sprechen. Das möchte ich Ihnen und mir nicht zumuten. Und deswegen werden Sie von mir heute nichts hören über das Privileg, in einem Land zu leben, das sich seit nunmehr über 70 Jahren im Frieden mit ehemals verfeindeten Nachbar-Staaten befindet, in einem Land, das nicht durch innere Unruhen erschüttert ist, in dem parlamentarisches System und die Gewaltenteilung funktionieren und das über eine unbestechliche und tüchtige Verwaltung verfügt. Sie werden auch nichts hören über Generationengerechtigkeit und über die Notwendigkeit zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den ökologischen Ressourcen unseres Planeten. Und schließlich ist auch klar, dass ich es mir leisten kann, das Thema „Arbeit“ weitgehend auszuklammern, weil eben die wirtschaftliche Lage ausgezeichnet ist und die Arbeitslosenstatistik einen historischen Tiefstand erreicht hat, in vielen westfälischen Kreisen haben wir volkswirtschaftlich betrachtet Vollbeschäftigung. Ich möchte mir jedenfalls nicht vorstellen, wie die Diskussionen des Jahres 2018 verlaufen wären, wenn wir eine Arbeitslosenquote von 20 % gehabt hätten.

All die Rahmenbedingungen, die ich gerade aufgezählt habe, nehmen wir im Alltag schlichtweg als gegeben hin. Manchmal helfen uns glückliche Umstände, in der Regel ist es aber das Ergebnis harter Arbeit. Das gilt gerade auch für die wirtschaftlichen Grundlagen: Ohne Unternehmerpersönlichkeiten, die zumal in kleinen und mittelständischen Betrieben auch ein hohes persönliches Risiko zu tragen bereit sind, ohne eine funktionierende Selbstverwaltung von Handwerk und Wirtschaft, ohne die jahrzehntelange Sozialpartnerschaft zwischen Unternehmen und Gewerkschaften und ohne qualifizierte, gut motivierte Beschäftigte, hätte das Deutschland von heute ganz andere Probleme, über die dann hier zu reden wäre.

Ich möchte stattdessen über vier Aspekte sprechen, die direkt oder zumindest mittelbar auch mit meiner Arbeit zu tun haben, und die nach meiner Überzeugung ebenfalls für die Gesellschaft bedeutsam sind, in der wir heute leben, und ich möchte hinzufügen: in der wir gerne leben.

1. Solidaritätsprinzip

Ich beginne mit dem Solidaritätsprinzip. Bundespräsident Gustav Heinemann hat einmal gesagt:
„Man erkennt den Wert einer Gesellschaft daran, wie sie mit den Schwächsten ihrer Glieder verfährt.“
Für mich heißt das: Eine Gesellschaft, die zusammenhält, das ist eine Gesellschaft, die es jedem Einzelnen ermöglicht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und sich entsprechend seinen Fähigkeiten einzubringen.

Es besteht bei uns ein gesellschaftlicher Grundkonsens dahingehend, dass sich „Leistung lohnen soll“, dies aber nicht in einem darwinistischen Kapitalismus, sondern in einer sozialen Marktwirtschaft. Es gibt zum einen das Netz der Sozialversicherungen, die auf dem Solidaritätsgedanken beruhen. Jedem und Jeder kann es passieren, dass er schwer erkrankt oder durch einen Berufsunfall aus der Bahn geworfen wird. Die Menschen sind bereit, Beiträge dafür zu bezahlen, dass sie im Ernstfall abgesichert sind.

Die Menschen sind ebenfalls bereit, Steuern zu zahlen für eine dichte soziale Infrastruktur – selbst wenn die ihnen im ersten Anschein nach nicht unmittelbar „nützt“. Ich darf das an einigen Beispielen aus meinem Aufgabenspektrum illustrieren: Wir betreiben 35 Förderschulen, in denen über 8.000 Kinder mit ganz speziellen Behinderungen beschult werden. Etwa 40 % dieser Kinder sind schwerstmehrfach behindert. In vielen Ländern dieser Erde hätten sie keinerlei Chance auf schulische Bildung.

Oder: Wir bezahlen mit Ihren Steuergeldern in Westfalen-Lippe für das Wohnen und Arbeiten von annähernd 70.000 Menschen mit schwersten Behinderungen. Menschen, die in aller Regel am ersten Arbeitsmarkt keine Chance haben und die daher von ihrem Einkommen auch nicht leben könnten. Über 600 dieser Menschen leben und arbeiten in Arnsberg, es sind Ihre Mitmenschen. Und es besteht auch eine große Einigkeit darin, dass Menschen mit schwersten Behinderungen nicht irgendwie „verwahrt“ werden, sondern dass sie nach Möglichkeit mitten unter uns wohnen sollten, dass sie möglichst umfassend am gesellschaftlichen Leben teilhaben sollen. Deswegen reden wir allerorten über den Weg in eine inklusive Gesellschaft, in der man nicht als „Behinderter“ definiert wird, sondern in erster Linie als Mensch und Bürger akzeptiert wird. Für uns ist es mittlerweile unvorstellbar, dass Menschen mit Behinderungen über viele Jahre hinweg zu dritt oder zu viert in einem Zimmer in einem Behindertenheim gelebt haben. In einer gewaltigen Kraftanstrengung zwischen LWL und freier Wohlfahrtspflege ist es gelungen, in den letzten 20 Jahren nicht nur die Mehrbettzimmer aufzulösen, sondern auch viele der großen Behinderteneinrichtungen zu dezentralisieren. Jedem zweiten Menschen mit schwersten Behinderungen können wir mittlerweile sogar ein selbstständiges Wohnen in den eigenen vier Wänden ermöglichen. Inklusion kann nämlich nur dann funktionieren, wenn unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Beeinträchtigungen auch als Nachbarn in unseren Städten wohnen.

Ich könnte ähnliche Errungenschaften sozialen Fortschritts auch für andere Sozialleistungen wie Pflege oder die Hilfen zur Erziehung benennen. Mir geht es aber an dieser Stelle nur darum, Ihren Blick dafür zu schärfen, dass das, was ich Ihnen gerade erzählt habe, eine riesige gesellschaftliche Leistung ist. Schwächere werden nicht einfach aussortiert, Menschen, die persönliche Schicksalsschläge wie Krankheiten oder Unfälle zu verkraften hatten, werden nicht fallen gelassen. Ich bin sehr dankbar, dass ich in einer Gesellschaft leben darf, in der das nicht infrage gestellt wird.


2. Chancengerechtigkeit

Ein zweiter Gedanke erscheint mir ebenfalls wichtig, um den gesellschaftlichen Frieden aufrecht zu erhalten: Das Versprechen, das Jeder oder Jede, die sich anstrengt, einen schulischen Abschluss, eine berufliche Ausbildung und eine Arbeitsstelle erreichen kann, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Mir ist bewusst, dass das ein großer Anspruch ist und dass wir in einigen Bereichen noch ein Stück weit davon entfernt sind. Aber ich möchte mit Ihnen einmal auf die „Haben“-Seite schauen und ich erlaube mir dabei, wieder einige Bezüge zur Arbeit des LWL herzustellen.

Ich beginne einmal mit der Tagesbetreuung im vorschulischen Bereich: Bund und Länder haben in den letzten Jahren gewaltige Anstrengungen unternommen, um die Tagesbetreuung von Kindern unter drei Jahren auszubauen. Das Landesjugendamt des LWL hat diesen Ausbau in Westfalen-Lippe im Auftrag des Landes fördertechnisch abgewickelt, mit tausenden von Förderbescheiden und Verwendungsnachweisen. Gerade auch für Kinder aus sogenannten bildungsfernen Schichten oder aus erziehungsschwachen Elternhäusern ist das Angebot in der KiTa eine wichtige Basis für die weitere Entwicklung.

Im Primarstufenbereich und erst recht in der weiterführenden Schule tritt dann allerdings zutage, dass die Begleitung durch die Elternhäuser z. B. bei den Hausaufgaben recht unterschiedlich ausfällt. Ein qualifiziertes Ganztagsangebot mit Hausaufgabenbetreuung wäre wünschenswert. Jährlich verlassen in NRW etwa 5.000 Kinder (ca. 3%) ohne jeglichen schulischen Abschluss die weiterführenden Schulen. Soziale Folgeprobleme sind vorprogrammiert. Also ein Zustand, mit dem wir uns nicht abfinden dürfen. Ich weiß, dass an vielen Stellen bereits an Lösungen gearbeitet wird. Bspw. diskutiert das Handwerk über vereinfachte betriebliche Ausbildungsgänge.

Nach der Schule ist das Spektrum an betrieblichen und universitären Ausbildungsgängen breit gefächert. Die Systeme werden auch zunehmend durchlässiger. Und das Tolle ist: Wenn junge Leute heute einen Job haben, dann ist es für sie vielfach noch nicht „EdeKa“, also das Ende der Karriere. Beim LWL arbeiten etwa 17.000 Beschäftigte, davon ca. 1.500 im Hochsauerlandkreis (überwiegend in den psychiatrischen Kliniken in Marsberg). Immer wieder treffe ich auf junge Mitarbeitende, die sich weiterentwickeln wollen, indem sie ein berufsbegleitendes Studium z. B. im Pflegemanagement absolvieren. Und ich komme begeistert aus Gesprächen mit IHKs und Handwerkskammern, wenn ich sehe, wie vielfältig die betrieblichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, und damit auch die Chancen auf beruflichen Aufstieg geworden sind.

Also halten wir fest: Jeder sollte die Möglichkeit haben, sich nach seinen Gaben entwickeln zu können. Sozialer Aufstieg muss als reale Option und nicht nur als ferne Utopie gesehen werden können.

Gegenüber meinem kurzen Streifzug durch unser Bildungssystem nimmt sich ein jüngerer Befund der Bertelsmann-Stiftung allerdings deutlich düsterer aus: Danach leben rund 21 Prozent aller Kinder in Deutschland dauerhaft oder wiederkehrend in einer Armutslage. Armut bedeutet hierzulande für Kinder meist nicht, kein Dach über dem Kopf oder kein Essen zu haben – die existenzielle Grundversorgung ist in der Regel gewährleistet. Arm zu sein heißt aber, auf Vieles verzichten zu müssen, was für Gleichaltrige ganz normal zum Aufwachsen dazugehört. Oft sind solche Kinder vom gesellschaftlichen Leben abgekoppelt. Damit alle Kinder die besten Startbedingungen bekommen und eine faire Chance auf die Entfaltung ihrer Fähigkeiten haben – auch wenn sie in Elternhäusern mit benachteiligten Lebenslagen aufwachsen – muss Vieles gut ineinandergreifen. Dafür braucht es ein dichtes Netz aus niedrigschwelligen Angeboten. „Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf“, sagt ein bekanntes afrikanisches Stichwort. In diesem Sinne gibt es Viele, die als Akteure in den Gemeinden wichtige Unterstützer darstellen: Hebammen, Kinderärzte, Kindertagesstätten, Schulen, Jugendeinrichtungen, Sportvereine etc. Sie alle müssen gut vernetzt sein, um eine optimale Unterstützung geben zu können.

Hier in Arnsberg wissen Sie, wie wichtig ein solches Netzwerk ist. Denn als eine der Modellkommunen haben Sie an dem Programm „Kein Kind zurücklassen“ teilgenommen und sich schon vor einigen Jahren auf den Weg gemacht, sich untereinander stärker zu vernetzen.

Eine zentrale Rolle für ein solches funktionierendes Netz spielen die Jugendämter vor Ort. Sie können die Akteure zusammenbringen und die Unterstützung koordinieren. Mit der Kompetenz unseres Landesjugendamtes unterstützen wir als LWL die örtlichen Jugendämter, aber auch die vielen Träger der Jugendhilfe bei ihrer Arbeit. Etwa, indem wir jährlich 700 Fortbildungen für Fachkräfte und Ehrenamtliche durchführen.
Für uns beim LWL ist die Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendliche ein besonders wichtiges Thema. Deshalb stellen wir in den nächsten 5 Jahren mit Hilfe der Auridis-Stiftung über 2 Mio. Euro bereit und schaffen eine sogenannte „Servicestelle Gelingendes Aufwachsen“. Hier können sich alle Jugendämter kompetent beraten lassen. Außerdem wir 12 Jugendämter in Westfalen-Lippe intensiver begleiten. Damit engagiert sich der LWL gegen die Folgen von Kinderarmut und für die gesellschaftliche Teilhabe von allen Kindern und Jugendlichen.”

(Fortsetzung folgt)

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Ist der Verfassungsschutz auch im Hochsauerlandkreis aktiv?

By admin at 3:45 pm on Tuesday, February 20, 2018

Innenministerium informiert

Das Ministerium des Inneren des Landes NRW weist auf seinen Internet-Seiten auf Gefahren hin die von extremistischen Parteien (z.B. NPD) und Gruppierungen (z.B. Skinheads, Neonazis und Reichsbürgern) ausgehen. Offenbar kann sich Westfalen nicht als „Nazifreie Zone“ rühmen.

Achtung! Klick, klick, klick, …

Die Seiten beinhalten Erläuterungen u.a. über Geschichte und Struktur der jeweiligen Organisationen sowie Hinweise, wieso diese Parteien oder Gruppen als verfassungsfeindlich gelten.
Klick:
http://www.mik.nrw.de/verfassungsschutz/aktuelles.html

Demnach stuft der Verfassungsschutz auch die Identitäre Bewegung Deutschland e.V. (IBD) als verfassungswidrig ein. Es heißt, die IBD agiere in einem losen Verbund lokaler Aktivisten in Kleingruppen vor Ort. Insbesondere im Raum Ostwestfalen verfüge die Gruppierung über eine Scharnierfunktion in das rechtsextremistische Spektrum.
Klick:
http://www.mik.nrw.de/verfassungsschutz/rechtsextremismus/neue-rechte/ibd.html

Die Partei Die Rechte, die vom Verfassungsschutz als „Sammelbecken für Neonazis“ bezeichnet wird, war und ist offenbar in Dortmund und Hamm, also ganz in der Nähe vom Hochsauerland, aktiv. Ihr politischer Schwerpunkt soll Fremdenfeindlichkeit sein.
Klick:
http://www.mik.nrw.de/verfassungsschutz/rechtsextremismus/parteien/die-rechte.html

Die rechtsextremistische Partei Der III. Weg hat laut Angaben des NRW-Innenministeriums zwei Gruppierungen in NRW und zwar in Ostwestfalen und im Sauerland. Ihr „Markenzeichen“ ist wohl das Aufgreifen völkisch-nationalistische Elemente des historischen Nationalsozialismus.
Klick:
http://www.mik.nrw.de/verfassungsschutz/rechtsextremismus/parteien/der-iii-weg.html

Achtung! Folgerung, Fragen, Folgerung, …

Können wir davon ausgehen, dass extremistische Organisationen und Menschen mit totalitären Ansichten einen großen Bogen um den Hochsauerlandkreis machen? Wohl kaum!

Daher bat die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 13.02.2018 Landrat Dr. Karl Schneider, folgende Fragen zu beantworten:

1. Gibt es nach Ihrer Kenntnis im Hochsauerlandkreis Gruppierungen und Einzelpersonen (z.B. Reichsbürger), die vom Verfassungsschutz beobachtet werden?

2. Wenn ja, um wie viele Gruppierungen und Personen handelt es sich?

3. Wenn ja, um welche Parteien oder sonstige Vereinigungen handelt es sich konkret?

4. Wenn ja, in welchen Städten und Gemeinden sind die fraglichen Gruppen und Personen aktiv?

5. Hat Ihre Kreispolizeibehörde Kenntnis darüber, ob im HSK in den letzen zwei Jahren Straftaten begangen worden sind die extremistischen Gruppen und Personen zugeordnet werden?

Egal ob wir aus den Antworten der Kreisverwaltung Folgerungen werden ziehen können oder nicht, wir werden berichten.

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Welche Folgen kann der Koalitionsvertrag für die Kommunalpolitik haben? (III)

By admin at 10:23 pm on Monday, February 12, 2018

Und hier der letzte Teil der Betrachtung des Koalitionsvertrages aus kommunalpolitischer Sicht:

Mobilität

“Wir wollen deshalb für alle Menschen in Deutschland eine moderne, saubere, barrierefreie und bezahlbare Mobilität organisieren und dabei die gesellschaftlichen Herausforderungen, wie den demografischen Wandel, die Urbanisierung, Anbindung ländlicher Räume und Globalisierung, meistern.” (Z. 3370 ff.)
“Wir wollen die Klimaziele von Paris erreichen und dabei soziale Belange berücksichtigen, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gewährleisten und bezahlbare Mobilität sicherstellen. Dafür bedarf es eines ganzen Bündels von Maßnahmen, wie z. B. der Förderung von Elektromobilität, des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Schienenverkehrs” (Z. 3455 ff.)
“Pünktlichkeit, guter Service und hohe Qualität müssen das Markenzeichen der Eisenbahnen in Deutschland sein. Mit einem Schienenpakt von Politik und Wirtschaft 3559 wollen wir bis 2030 doppelt so viele Bahnkundinnen und Bahnkunden gewinnen und 3560 dabei u. a. mehr Güterverkehr auf die umweltfreundliche Schiene verlagern.” (Z. 3558 ff.)
“Wir wollen Bundesmittel für den Betrieb von Schienennebenstrecken zur Verfügung stellen sowie ein Programm zur Förderung der Mobilität im ländlichen Raum auflegen. Wir wollen Bahnhöfe und -haltestellen in den Regionen halten.” (Z. 3580 ff.)
“Für einen attraktiven und in die Zukunft gerichteten ÖPNV wollen wir digitale Informations- und Vertriebssysteme fördern.” (Z. 5730 f.)
Gilt das auch für den HSK? Dann gibt es viel zu tun! Bisher hat die GroKo im Kreistag alle Initiativen blockiert, die Fahrpreise auf ein mit anderen Regionen vergleichbares Niveau zu senken und die Angebote sowie die Verknüpfungen zwischen den einzelnen Linien wirksam zu verbessern.

Tierschutz

“Die Erkennbarkeit von tierischen Lebensmitteln, die über die gesetzlichen Vorgaben der Haltung hinausgehen, wollen wir verlässlich, einfach und verbraucherfreundlich gestalten. Dazu brauchen wir den mehrstufigen Aufbau einer staatlichen Kennzeichnung anhand verbindlicher Kriterien für Fleisch aus besserer Tierhaltung (Tierwohllabel) und schaffen dafür bis zur Mitte der Legislaturperiode die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen… Wir werden Lücken in den Haltungsnormen im Tierschutzrecht schließen ” (Z. 3981 ff.)
Gilt das auch für alle Ziegenhöfe und für alle Putenmastanlagen im HSK??

Flächenverbrauch

“Unser Ziel ist, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 30 Hektar/Tag 4039 zu halbieren.” (Z. 4019 f.)
Falls das wirklich umgesetzt wird, müsste viele Prestige-Baulandplanungen in Ortsteilen im HSK unterbleiben!

Alterssicherung

“Deshalb werden wir die gesetzliche Rente auf heutigem Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 absichern und bei Bedarf durch Steuermittel sicherstellen, dass der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen wird.” (Z. 4248 ff.)
Das klingt gut, bedeutet aber eine Veränderung um nur ein Jahr, denn diese Eckdaten stehen für das Jahr 2024 auch schon im aktuellen Rentenversicherungsbericht von November 2017 (S. 38). Die gravierenden Probleme entstehen ab 2030!

Gesundheitspolitik

“Wir werden eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag einrichten. Diese Arbeitsgruppe wird Vorschläge für die Weiterentwicklung zu einer sektorenübergreifenden Versorgung des stationären und ambulanten Systems im Hinblick auf Bedarfsplanung, Zulassung, Honorierung, Kodierung, Dokumentation, Kooperation der Gesundheitsberufe und Qualitätssicherung unter Berücksichtigung der telematischen Infrastruktur bis 2020 vorlegen. Dabei sollen Spielräume für regionale Ausgestaltungen ermöglicht werden.” (Z. 4521 ff.)
Noch unkonkreter und unverbidnlicher kann man das kaum ausdrücken…

“Als zusätzliche Aufgabe der stationären Grundversorgung sollen die Krankenhäuser insbesondere im ländlichen Raum im Verbund mit den Schwerpunktkrankenhäusern und örtlichen Pflegeanbietern ergänzende niedrigschwellige Versorgungsangebote z. B. in der Nachsorge vorhalten.” (Z. 4632 ff.)
Das würde das Überleben einiger gefährdeter Krankenhäuser im ländlichen Raum bedeutet – wenn diese Leistungen tatsächlich auch vergütet werden.

Baulandmobilisierung

“Wir werden nach einer verfassungsrechtlichen Prüfung den Kommunen durch Schaffung der rechtlichen Grundlagen die Möglichkeit einräumen, die Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern. Durch die Einführung einer Grundsteuer C ermöglichen wir den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, die Verfügbarmachung von Grundstücken für Wohnzwecke zu verbessern.” (Z. 5120 ff.)
Das wäre ein großer Schritt, Baulandlücken zu schließen statt immer mehr Baugebiete im Außenbereich zu schaffen.

Wohnungen und Mieten

“Der soziale Wohnungsbau muss mindestens auf heutigem Niveau und langfristig verstetigt werden. Dafür ist es erforderlich, dass der Bund auch in Zukunft gemeinsam mit den Ländern Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung übernehmen kann. Falls erforderlich wird dazu eine Grundgesetzänderung vorgenommen. Ungeachtet dessen werden wir in den Jahren 2020/2021 mindestens zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zweckgebunden bereitstellen.” (Z. 5151 ff.)
Auch das hört sich gut an, reicht aber nicht aus, die Versäumnisse im sozialen Wohnungsbau der letzten Jahre aufzuholen.

“Wir werden durch gesetzliche Mindestanforderungen eine standardisierte Gestaltung qualifizierter Mietspiegel sichern. Unser Ziel ist es, eine repräsentative und differenzierte Qualität dieses Instruments zur rechtssicheren und zuverlässigen Abbildung der Vergleichsmiete zu gewährleisten.” (Z. 5226 ff.)
Es bleibt zu hoffen, dass auch für Empfänger von Grundsicherungsleistungen repräsentative Mietspiegel zur Anwendung kommen, so dass die Sozialämter im HSK keine Grundsicherungsleistungen wegen angeblich unangemessener Miethöhen mehr kürzen.

Kommunale Finanzen

“Kommunen sind die Heimat der Menschen und das Fundament des Staates. Der Bund setzt sich intensiv für eine Verbesserung der kommunalen Finanzlage und eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ein.” (Z. 5457 ff.)
Und wie soll das erfolgen?
Ein Hinweis steckt hier drin:
“Die kommunalen Steuerquellen werden wir sichern. Die Grundsteuer ist eine unverzichtbare Einnahmequelle der Kommunen. Diese wird unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, der Sicherung des derzeitigen Aufkommens sowie unter Beibehaltung des kommunalen Hebesatzrechtes neu geregelt.” (Z. 5512 ff.)

Digitale Verwaltung

“Der digitale Zugang zu Verwaltungsleistungen soll zur Regel, Schriftform und das persönliche Erscheinen soweit möglich durch gleichwertige digitale Lösungen ersetzt werden (Digital First).” (Z. 6079 ff.)
Na endlich! Vielleicht gelingt in diesem Zusammenhang dann ja auch die Übertragung der Kreistagssitzungen per Live-Stream?

Bürgerbeteiligung

“Wir werden eine Expertenkommission einsetzen, die Vorschläge erarbeiten soll, ob und in welcher Form unsere bewährte parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie ergänzt werden kann. Zudem sollen Vorschläge zur Stärkung demokratischer Prozesse erarbeitet werden.” (Z. 7765 ff.)
Noch eine weitere Kommission…

Medien

“Nur ein freier Zugang zu Medien und Informationen, qualitativ hochwertige journalistisch-redaktionelle Angebote und die notwendige Medienkompetenz ermöglichen kommunikative Chancenfreiheit und gleichberechtigte Teilhabe aller.” (Z. 8190 ff.)
Richten sich diese Forderungen auch an alle einheimischen Medien?

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Welche Folgen kann der Koalitionsvertrag für die Kommunalpolitik haben? (II)

By admin at 1:08 pm on Friday, February 9, 2018

Sehr ungünstig sind mit der neuen GroKo die Perspektiven für Flüchtlinge. Vor allem die Fokussierung auf Flüchtlinge mit “dauerhafter Bleibeperspektive” im Zusammenhang mit der nach spätestens 3 Jahren erfolgenden Überprüfung positiver Entscheidungen wird zu sehr deutlichen Einschränkungen führen.

Gleich mehrfach wird im Koalitionsvertrag faktisch auf die Obergrenze eingegangen:
“Deswegen setzen wir unsere Anstrengungen fort, die Migrationsbewegungen nach Deutschland und Europa angemessen mit Blick auf die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft zu steuern und zu begrenzen… stellen wir fest, dass die Zuwanderungszahlen (inklusive Kriegsflüchtlinge, vorübergehend Schutzberechtigte, Familiennachzügler, Relocation, Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwilligen Ausreisen künftiger Flüchtlinge und ohne Erwerbsmigration) die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 nicht übersteigen werden. Dem dient auch das nachfolgende Maßnahmenpaket.” (Z. 4810 ff.)

Die folgenden Sätze bedeuten im Klartext, dass die ‘Rückführungen’ nach dem Dublin III-Abkommen in andere EU-Länder ausgeweitet werden und die Asylbewerberleistungen weiter eingeschränkt werden sollen:
“Dabei muss klar sein, dass eine unbefristete Berufung auf einen anderen Staat der Ersteinreise ausscheidet. … Damit eine Verteilung in der Praxis funktioniert, muss es wirksame Mechanismen zur Verhinderung von Sekundärmigration geben. Dazu wollen wir insbesondere die Asylverfahren einschließlich der Standards bei der Versorgung und Unterbringung von Asylbewerbern harmonisieren und dafür sorgen, dass volle Leistungen nur noch im zugewiesenen EU-Mitgliedstaat gewährt werden.” (Z. 4849 ff.)

Der seit März 2016 für 2 Jahre ausgesetzte Familiennachzug soll nach einer Verlängerung um weitere 4 1/2 Monate künftig nur in sehr geringem Umfang möglich sein, mit bisher nicht bekannten Auswahlkriterien:
“Für die Frage des Familiennachzugs wird Bezug genommen auf das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Das Nähere regelt ein noch zu erlassendes Bundesgesetz.
Für diese Regelung zum Familiennachzug bei subsidiär Geschützten ab dem 1. August 2018 ist die Festsetzung erfolgt, dass der Zuzug auf 1000 Personen pro Monat begrenzt ist und die Härtefallregelung nach §§ 22 und 23 Aufenthaltsgesetz jenseits dieses Kontingents Anwendung findet. Die weitere Ausgestaltung des Gesetzes obliegt den Koalitionsparteien bzw. deren Bundestagsfraktionen.
Dieser Famliennachzug wird nur gewährt, wenn

eine Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist.” (Z. 4879 ff.)

Sprachförderung und Arbeitsvermittlung sollen nur noch für wenige Flüchtlinge erfolgen:
“Wir bekennen uns zur Integration für diejenigen mit dauerhafter Bleibeperspektive. Dazu gehören Sprache und Arbeit.” (Z. 4967 f.)

Flüchtlinge müssen künftig damit rechnen, dass sie lagerähnliche Einrichtungen nicht mehr verlassen dürfen:
“Asylverfahren … Deren Bearbeitung erfolgt künftig in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen, in denen BAMF, BA, Jugendämter, Justiz, Ausländerbehörden und andere Hand in Hand arbeiten. In den AnKER-Einrichtungen sollen Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung (AnKER) stattfinden.” (Z. 5006 ff.)
“Wir streben an, nur diejenigen auf die Kommunen zu verteilen, bei denen eine positive Bleibeprognose besteht. Alle anderen sollen, wenn in angemessener Zeit möglich, aus diesen Einrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden.” (Z. 5038 ff.)

Und kein Flüchtling soll sich sicher fühlen können:
“Spätestens drei Jahre nach einer positiven Entscheidung ist eine Überprüfung des gewährten Schutzes erforderlich.” (Z. 5042 f.)

Noch ein weiteres Instrument zur Kürzung von Leistungen wird eingeführt, quasi mit Gesinnungsprüfung:
“Gerade im Interesse der wirklich Schutzbedürftigen und der Akzeptanz in der Bevölkerung wollen wir Ausreisepflichtige stärker danach unterscheiden, ob sie unverschuldet an der Ausreise gehindert sind oder ihnen die fehlende Möglichkeit zur Durchsetzung ihrer Ausreisepflicht zugerechnet werden muss. Diese Unterscheidung hat auch Konsequenzen, beispielsweise hinsichtlich des Bezugs von Leistungen. Entsprechendem Änderungsbedarf werden wir nachkommen.” (Z. 5053 ff.)

Einmaliges Schwarzfahren mit Bus oder Bahn (und sei es aus Unkenntnis) kann die Abschiebung zur Folge haben:
“Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist möglichst frühzeitig über die Einleitung eines Strafverfahrens zu informieren. Dazu werden wir § 8 Abs. 1a des Asylgesetzes ändern.
Wer sein Aufenthaltsrecht dazu missbraucht, um Straftaten zu begehen, muss unser Land verlassen.” (Z. 5060 ff.)

Der Rechtsstaat wird für Flüchtlinge weiter eingeschränkt (oder was sonst ist mit praktikabler Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens zwecks Erhöhung der Rückführungsmaßnahmen gemeint?):
“Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam, einschließlich des Beschwerdeverfahrens, werden wir praktikabler ausgestalten, die Voraussetzungen absenken und klarer bestimmen. Ziel ist, die Zuführungsquoten zu Rückführungsmaßnahmen deutlich zu erhöhen.” (Z. 5069 ff.)

Und die Anzahl der angeblich sicheren Herkunftsstaaten wird um 3 + x Länder weiter erhöht, so dass Abschiebungen in diese Länder deutlich erleichtert werden:
“Zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung werden Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote unter fünf Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt.” (Z. 5074 ff.)

War die AfD an diesen Koalitionsverhandlungen schon beteiligt?
Und hat die SPD das wirklich alles unterschrieben?

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Welche Folgen kann der Koalitionsvertrag für die Kommunalpolitik haben? (I)

By admin at 6:55 pm on Thursday, February 8, 2018

Kinderarmut und Familien

Hier gibt es einige begrüßenswerte Ankündigungen – wenn sie denn tatsächlich umgesetzt werden:
“Wir werden ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Kinderarmut schnüren: Dazu wollen wir zur Entlastung einkommensschwacher Familien, insbesondere auch Alleinerziehender und kinderreicher Familien, den Kinderzuschlag erhöhen. Gemeinsam mit dem Kindergeld soll der Mindestbedarf des sächlichen Existenzminimums (derzeit 399 Euro) gedeckt werden… Dabei müssen wir prüfen, wie Kinderzuschlag, Wohngeld, Kinderunterhalt und/oder Unterhaltsvorschuss besser aufeinander abgestimmt werden können. Die Beantragung dieser Leistung für Familien wollen wir entbürokratisieren und die Antragstellung dort, wo es möglich ist, mit Anträgen auf weitere Leistungen zusammenführen. Wir wollen erreichen, dass Berechtigte die Leistung tatsächlich erhalten. ” (Zeile 701 ff.)

“Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden wir verbessern, Hemmnisse der Inanspruchnahme beseitigen, die Wirkung prüfen und gezielt erhöhen. Leistungen sollen künftig möglichst pauschal abgerechnet werden. Dort wo es möglich ist, wollen wir Einzelanträge reduzieren und z. B. Schulen ermöglichen, gesammelte Anträge für die berechtigten Kinder diskriminierungsfrei zu stellen.” (Z. 720 ff.)

“Wir wollen die bestmögliche Betreuung für unsere Kinder und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu unterstützen wir Länder und Kommunen weiterhin beim Ausbau des Angebots und bei der Steigerung der Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen und dem Angebot an Kindertagespflege sowie zusätzlich bei der Entlastung von Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit.” (Z. 735 ff.)

“Wir werden einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schaffen. Dabei werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigen.” (Z. 753 ff.)

“Wir respektieren geschlechtliche Vielfalt. Alle Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten. Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verurteilen wir und wirken jeder Diskriminierung entgegen.” (Z. 793 ff.)

Seniorinnen und Senioren

Wenig konkret sind diese Aussagen:
“Wir wollen die Kommunen bei der Bewältigung des demografischen Wandels nachhaltig unterstützen und die Menschen in den Mittelpunkt stellen. Die Rahmenbedingungen vor Ort wie auch auf Bundesebene wollen wir weiter verbessern und Vereinsamung entgegenwirken. Das bedeutet vor allem eine gute Infrastruktur in unseren Kommunen und den Aufbau eines seniorengerechten Wohnumfelds und einer entsprechenden Nachbarschaft. Wir setzen auf einen weiteren Ausbau unterschiedlicher und ortsnaher Beratungs-, Bildungs- und Unterstützungsangebote sowie unterschiedlicher Wohnformen, um den vielfältigen Bedürfnissen und Wünschen älterer Menschen gerecht zu werden und die Selbstbestimmung im Alter zu ermöglichen.” (Z. 1084 ff.)

Allgemeine Bildung und Schulen

Auch hier darf man auf die Umsetzung gespannt sein:
“Zur Verbesserung der Bildung werden wir eine Investitionsoffensive für Schulen auf den Weg bringen. Diese umfasst zusätzlich zum laufenden Schulsanierungsprogramm die Unterstützung der Länder bei ihren Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen… Wir werden ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für alle Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ermöglichen. Wir werden deshalb einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter schaffen. Dafür werden wir gemeinsam mit den Ländern die Angebote so ausbauen, dass der Rechtsanspruch im Jahre 2025 erfüllt werden kann. Der Bund stellt für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigen und darauf aufbauen. ” (Z. 1141 ff.)

Berufliche Bildung

“Im Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) werden wir eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz verankern. Das Gesetz soll bis zum 1. August 2019 beschlossen werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.” (Z. 1234 ff.)

“Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und mehr Menschen die Ausbildung zu ermöglichen, wollen wir eine Initiative zur stärkeren Nutzung der Teilzeitausbildung starten.” (Z. 1296)

Digitale Infrastruktur

“Unser Ziel lautet: Glasfaser in jeder Region und jeder Gemeinde, möglichst direkt bis zum Haus. Schulen, Gewerbegebiete, soziale Einrichtungen in der Trägerschaft der öffentlichen Hand und Krankenhäuser werden wir bereits in dieser Legislaturperiode direkt an das Glasfasernetz anbinden.
Dafür ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Telekommunikationsanbietern und Staat erforderlich. Wir gehen von einem öffentlichen Finanzierungsbedarf von zehn bis zwölf Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode aus, die wir in einem Gigabitinvestitionsfonds verlässlich bereitstellen.” (Z. 1633 ff.)

Mobilität

Dies hat die GaGaGroKo im Kreistag des HSK gerade erst abgelehnt:
“Wir wollen, dass Mobilität über alle Fortbewegungsmittel (z. B. Auto, ÖPNV, E-Bikes, Car- und Ride Sharing, Ruftaxen) hinweg geplant, gebucht und bezahlt werden kann und führen deshalb eine digitale Mobilitätsplattform ein, die neue und existierende Mobilitätsangebote benutzerfreundlich miteinander vernetzt. Um dies zu erreichen, müssen einheitliche, offene Standards entwickelt und eingehalten werden. Damit können Echtzeitdaten über Verkehrsträger und -situation frei und zwischen allen öffentlichen und privaten Betreibern von Verkehrssystemen und Anbietern von Informationssystemen ausgetauscht werden, um die Einführung von bundesweiten eTickets zu ermöglichen.” (Z. 2133 ff.)

Gute Arbeit

“Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden wir verbessern, Hemmnisse 2310 der Inanspruchnahme beseitigen, die Wirkung prüfen und gezielt erhöhen… Die Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und für Schülerbeförderung entfallen. Im Rahmen des bestehenden Teilhabepaketes soll allgemeine Lernförderung auch dann möglich sein, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist.” (Z. 2310 ff.)

“Wir wollen den Missbrauch bei den Befristungen abschaffen. Deshalb dürfen Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen. Bei Überschreiten dieser Quote gilt jedes weitere sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis als unbefristet zustande gekommen. Die Quote ist jeweils auf den Zeitpunkt der letzten Einstellung ohne Sachgrund zu beziehen.
Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist nur noch für die Dauer von 18 statt bislang von 24 Monaten zulässig, bis zu dieser Gesamtdauer ist auch nur noch eine einmalige statt einer dreimaligen Verlängerung möglich.” (Z. 2341 ff.)

“Im Teilzeit- und Befristungsrecht wird ein Recht auf befristete Teilzeit eingeführt. Insbesondere für Frauen ist es wichtig, nach einer Familienphase ihre beruflichen Pläne voll verwirklichen zu können. Gegenüber dem Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts werden folgende Änderungen vereinbart:
1. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit.
2. Der neue Teilzeitanspruch nach diesem Gesetz gilt nur für Unternehmen, die in der Regel insgesamt mehr als 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.
3. Für Unternehmensgrößen von 46 bis 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt” (Z. 2391 ff.)

Industrie und Klima

Unverbindlicher geht es kaum:
“Das gemeinsame Ziel, das sich die Weltgemeinschaft u. a. mit dem Pariser Abkommen gesetzt hat, ist die Realisierung einer emissionsarmen und klimaneutralen Mobilität. Hierzu müssen alle Potenziale genutzt werden. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass der Weg zu einer nachhaltigen Mobilität technologieoffen und ohne politische Technologiefestlegung erfolgt. Die Politik ist gefordert, die richtigen Rahmenbedingungen und Grenzwerte zu setzen und deren Einhaltung zu überwachen.” (Z. 2624 ff.)

Fachkräftebedarf

Wann zählt ein Ausländer als “Fachkraft”?
“Um Deutschland für qualifizierte internationale Fachkräfte noch attraktiver zu machen, wollen wir ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschieden, mit dem wir den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte nach Deutschland ordnen und steuern.
Wir wollen den Anteil der Frauen im Erwerbsleben in Deutschland erhöhen. Damit leisten wir auch einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung.” (Z. 2969 ff.)

Solide Finanzen

“Wir stellen die weitere Finanzierung der laufenden Maßnahmen zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei den Flüchtlingskosten (Integrationspauschale, Kosten der Unterkunft, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in den Jahren bis 2021 mit insgesamt weiteren acht Milliarden Euro sicher und gestalten sie gemeinsam – wo erforderlich – effizienter neu aus.” (Z. 3080 ff.)

Energie

“Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende und Klimaschutzpolitik ist ein weiterer zielstrebiger, effizienter, netzsynchroner und zunehmend marktorientierter Ausbau der Erneuerbaren Energien. Unter diesen Voraussetzungen streben wir einen Anteil von etwa 65 Prozent Erneuerbarer Energien bis 2030 an und werden entsprechende Anpassungen vornehmen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss deutlich erhöht werden, auch um den zusätzlichen Strombedarf zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr, in Gebäuden und in der Industrie zu decken.” (Z 3252 ff.)
“Wir werden …
• beim weiteren Ausbau der Windenergie an Land einen besseren Interessenausgleich zwischen Erneuerbaren-Branche einerseits und Naturschutz- und Anwohneranliegen andererseits gewährleisten;
• durch eine bundeseinheitliche Regelung beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) die Standortgemeinden stärker an der Wertschöpfung von EE-Anlagen beteiligen und die Möglichkeiten einer Projektbeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern verbessern, ohne dass dies insgesamt zu Kostensteigerungen beim EE-Ausbau führt.” (Z. 3285 ff.)

Fortsetzung folgt!

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Kein Interesse an den Meinungen der Minderheiten

By admin at 12:03 am on Friday, November 3, 2017

Unser Sachkundiger Bürger Berni Eickhoff hat den folgenden Leserbrief zum Artikel von J. Karpa
“Wenn der Rat zum Spielball wird”,
erschienen im Hauptteil der WP vom 25.10.17,
geschrieben. Dieser Leserbrief wurde von der WP nicht veröffentlicht.

.

Herr Karpa hat über Kommunalpolitik geschrieben,
aber mit welchen Erfahrungen und welchen Beispielen als Beleg!

Zitiert und angeführt werden ein von der Landesregierung beauftragter Gutachter sowie 2 Bürgermeister, die beklagen, dass Demokratie lästig ist.
Welche Argumente für eine 2,5 %-Klausel führt er an:
• Gestaltung des Gemeinwohls muss gesichert werden
• Kleinstgruppen sind den Anforderungen des politischen Geschäfts, er meint wohl der politischen Themen, nicht gewachsen.
• Besonders schweres Argument: die Arbeits- und Funktionsfähigkeit im Rat leidet, weil die Arbeit im Parlament langwieriger geworden ist.

Entgegnungen dazu aufgrund der Erfahrungen mit eigener Rats- und Kreistagsausschussarbeit:
Die 5 %-Hürde wurde vor 18 Jahren vom Verfassungsgericht wohl nicht grundlos abgeschafft. Gerade in den Kommunen ist eine Teilnahme von politischen Außenseitern, die das gesellschaftliche Meinungsspektrum eben auch repräsentieren, demokratisch erwünscht.

Dies gefällt natürlich nicht den Massenparteien, aber warum nicht?
Deren Meinung wird nämlich nicht im Parlament, sondern bereits vorher in der Parteizirkeln gebildet und im Parlament nur kurz abgesegnet, da ja die Mehrheitsverhältnisse eindeutig sind.

In den Kommunen des Sauerlands, für die Ihre Zeitung ja wohl besonders spricht, ist es in der Regel so, dass die eindeutige Mehrheit, meist die sauerländische Monopolpartei, kein Interesse an den Meinungen der Minderheiten besitzt und sie daher als störend empfindet. Das sollte jedoch im demokratischen Prozess der Willensbildung anders sein. Es ist schon eine harte Sache, wenn man diesen Vorgang nur als lästig darstellt. In den Kleinstädten des Sauerlandes ist es nämlich – vielleicht im Gegensatz zu einer Großstadt des Ruhrgebiets – so, dass die Vertreter der Minderheiten in aller Regel voll im Dorfleben integriert sind und sich dort auch mehr als andere einbringen. Daher ist es enttäuschend – ja diskriminierend – wenn als Beleg für die Arbeit dieser Minderheitsvertreter Aktionen der NPD als Beleg herangeführt werden. Warum macht Herr Karpa das?

Weiterhin ist Tatsache, dass sich diese Vertreter der Kleinparteien sicher nicht weniger, sondern viel mehr Arbeit machen, sich zu informieren über die aktuell behandelten Themen. Bei den Großparteien reicht es, wenn einige der Vertreter die Vorlagen lesen. Sie stimmen ja sowieso im Verband ab, und der Fraktionsvorsitzende und ein paar Kollegen wissen schon was „wir“ wollen. Demgegenüber ist ein Kleinfraktionsmitglied viel öfter gefordert, seine Meinung zu vertreten und zu begründen.

Aufgrund dessen ist es typisch, dass nun endlich die Großparteien das Verfassungsgerichtsurteil korrigieren wollen. Es schadet ja einem schnellen Abhaken der Ratsvorlagen. Was ist das für ein Argument in der demokratischen Meinungsbildung! Im Fernsehen werden ganze Sendungen über politische Themen lang und breit diskutiert, aber in den Kommunalparlamenten soll das nicht sein, da muss es schnell gehen.

Herr Karpa: Das Verfassungsgericht war der Meinung, dass ohne eine %-Hürde das Gemeinwohl gestaltet wird und nicht umgekehrt, und so ist meine praktische Erfahrung: Mehr Demokratie wagen!!
Warum zählen Sie nicht die Parteien in den Parlamenten von Medebach, Winterberg, Hallenberg, Olsberg usw.? Was wollen Sie wirklich?

Berni Eickhoff, Medebach-Düdinghausen;
Erfahrungen im Stadtrat Medebach (8 Jahre lang für die FWG Medebach) und WST-Ausschuss des HSK (für die SBL/FW)

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Fotos statt Themen

By admin at 12:04 am on Monday, August 21, 2017

Wahlkampf im HSK:
In 5 Wochen ist Bundestagswahl, auch im HSK.
Die beiden großen Parteien haben Plakate für ihre Direktkandidaten aufgehängt; beide gehören derzeit dem Bundestag an.
Bei der CDU bestehen die Kandidatenplakate aus einem großen Foto, Vor- und Nachname des Kandidaten und den 3 Buchstaben des Parteinamens.
Bei der SPD ist es ähnlich. Statt nur die 3 Buchstaben zu nennen, wird allerdings dazu aufgefordert, am 24.09. diese 3 Buchstaben zu wählen.
Inhalte? NULL.
Noch nicht einmal ein einziges Schlagwort wird den potentiellen Wählerinnen und Wählern präsentiert.
Wird die Bundestagswahl 2017 jetzt zum Fotowettbewerb?

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1. Mai – DGB lädt zur Veranstaltung ein, aber nicht alle…

By adminRL at 11:56 pm on Sunday, April 23, 2017

Im Licht

Uns flatterten einige leuchtende, rote Zettel zu. Drucken ließ sie der DGB.

Weiß auf Rot lädt er zum 1. Mai um 10.00 Uhr in die Kulturschmiede nach Arnsberg zu einer Diskussion über die Rente ein.
„Ist sie sicher auch für mich?“ Das ist die Frage.

Diskussionspartner sind laut Ankündigung:
Roland Engels, DGB
Dirk Wiese, SPD-MdB
Verena Verspohl, Landtagskandidatin von Bündnis 90/Die Grünen
Matthias W. Birkwald, DIE LINKE-MdB

Der Moderator der Veranstaltung ist Wolfgang Zeh vom DGB HSK. Den musikalischen Part gestaltet Volkert Bahrenberg. Für Imbiss und Getränke sei gesorgt, heißt es weiter im satt-roten Flugblatt.

Im Dunkeln

Was der DGB da schreibt hört sich alles gut an. Schade nur, dass auf dem Podium nicht auch ein Vertreter der PIRATEN-Partei sitzen wird! Und die Freien Wähler sind auch nicht mit von der Partie. Ob jemand von diesen beiden oder von weiteren Parteien zur DGB-Veranstaltung eingeladen worden ist, wissen wir nicht.

Warum vermissen wir da ausgerechnet die PIRATEN?
Erstens weil die PIRATEN auch eine NRW-Landtags-Fraktion sind.
Zweitens weil sie im Parlament unserer Meinung nach gute und vernünftige Arbeit leisten.
Drittens weil anscheinend leider niemand mehr Notiz von ihnen nimmt.
Hat die Presse etwa ihr einstiges Lieblingskind tot geliebt und vergraben?

Das eigene Resümee der PIRATEN-Landtagsfraktion liest sich so:
„Wir haben in den letzten fünf Jahren im Landtag NRW die Politikwelt ordentlich durcheinan-der gewirbelt. Trotz aller Schwierigkeiten haben wir die anderen Fraktionen zum Jagen ge-tragen.“
Klick:
https://www.piratenfraktion-nrw.de/

„Andere Fraktionen zum Jagen tragen“, das kommt uns von der SBL/FW irgendwie bekannt vor. 😉

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„Mehr Demokratie“ auf Stippvisite im HSK

By adminRL at 4:13 pm on Sunday, September 18, 2016

Weites Themenspektrum
Auf Einladung der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) besuchte Alexander Trennheuser, Sozialwissenschaftler und NRW-Geschäftsführer der Initiative “Mehr Demokratie e.V.”, den Hochsauerlandkreis. In Meschede erläuterte er die Position von „Mehr Demokratie“ zur Wiedereinführung der Sperrklausel bei Kommunalwahlen, den sog. Freihandelsabkommen CETA und TTIP und zu Bürgerbegehren.

„GagaGroKo“
Hinsichtlich der speziellen politische Situation im HSK-Kreistag und in vielen Rathäusern hier im Landkreis (Übermacht der CDU und der Quasi-Gleichschaltung der anderen größeren Parteien – Stichwort „GagaGroKo = ganz ganz große Koalition) kommentierte Alexander Trennheuser, besser sei es, wenn Koalition und Opposition in einem angemessenen Verhältnis zueinander stünden. Denn sonst fehle die Diskussion um eine angemessene Entscheidung. Und so würde dann sehr viel von den Fraktionsspitzen „durch gewunken“. Das sei so etwas wie eine „Oligarchisierung des Parlaments“.
SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos konnte dazu gleich ein praktisches Beispiel an-führen. Er kritisierte, Mitgliedern der kleinen Fraktionen und dem fraktionslosen Einzelmitglied würde die Arbeit allein schon durch einen mangelnden Zugang zu Informationen erschwert. Da sei die „GagaGroKo“ klar im Vorteil. (Sie sitzt an der Quelle.)

NRW führte Sperrklausel wieder
Die Wählergemeinschaft SBL/FW und die kleinen Parteien interessieren sich selbstverständlich für die Position von „Mehr Demokratie“ zur Sperrklausel. Der NRW-Landtag beschloss ja bekanntlich im Mai 2016 mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen, Enthaltung der FDP und einem NEIN nur von den PIRATEN, bei Kommunalwahlen wieder eine Sperrklausel einzuführen. Kritiker behaupten, die Entscheidung sei nicht verfassungskonform.

Verfassungsbeschwerden
„Mehr Demokratie“ nutzt für verfassungsrechtlich fragwürdige Entscheidungen die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde. Auf europäischer Ebene klagte die Organisation auch schon gegen die Sperrklausel. Aktuell läuft ihre Verfassungsbeschwerde gegen das transatlantische Freihandelsabkommen CETA.

Landesverfassung
„Sperrklausel“, das ist unser Stichwort. Alexander Trennheuser stellt klar, die Sperrklausel wurde jetzt vom Landtag sogar in die NRW-Landesverfassung geschrieben. Die Idee hätte NRW aus Hamburg übernommen. Und das sei ein Novum bei den Flächenländern.
Geht es den großen Parteien um die Absicherung eigener Pfründe? Was ist mit den Bürgerrechten?

Handlungsunfähigkeit ist nicht belegt
Es gibt Hoffnung: Sperrklauseln wurde schon zweimal vom Landesverfassungsgericht gekippt. Alexander Trennheuser sprach die Wahlgleichheit an. Sie bdedeutet: „Jede Stimme muss gleich zählen!“ Die Sperrklausel greife in die Chancengleichheit der Parteien ein. Er bezweifle ob Städte und Kreise korrekt belegen können, dass ihre Parlamente durch kleine Parteien und Wählergemeinschaften in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind. Von einer Zersplitterung der Räte könne keine Rede sein. Als Begründung für die Sperrklausel müsse die konkrete Gefahr für die Handlungsfähigkeit der Kommunen ausgearbeitet werden. Der empirische Nachweis über die Handlungsunfähigkeit sei aber nicht geführt, auch wenn das vom Land bei Prof. Dr. Jörg Bogomil in Auftrag gegebene Gutachten etwas anderes sage.

Optionen
Wie können wir gegen die verfassungswidrige Verfassung vorgehen? Können wir direkt vor dem Landesverfassungsgericht klagen?

Geklagt wird bestimmt. Angekündigt haben es die PIRATEN. Die ÖDP und DIE LINKE denken darüber nach. Die FDP wird vermutlich nichts unternehmen. Klagen sind kostspielig. Und die Zeit drängt.
Die Klagen müssen bis zum 10.12.2016 eingereicht sein!!!
Schauen wir mal ….

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Rechtsruck auch in der HSK-CDU?

By adminRL at 10:42 pm on Monday, May 16, 2016

Was für die SPD der “Seeheimer Kreis”, ist für die CDU/CSU der “Berliner Kreis”. Aus beiden (noch) großen Bundestagsfraktionen haben sich jeweils als konservativ bekennende Abgeordnete zu solch einem “Kreis” zusammengeschlossen. Es ist vielleicht kein Zufall, dass beide Bundestagsabgeordneten aus dem HSK in ihren Fraktionen diesen Kreisen angehören bzw. sie unterstützen…
Am 11.05.2016 hat der Berliner Kreis ein aktuelles “Positionspapier” veröffentlicht. Zu den 17 Unterzeichnern gehört neben der Vertriebenenpolitikern Steinbach auch der CDU-MdB aus dem HSK.

Einige Auszüge aus der “Erklärung des Berliner Kreises”

Nach Hinweisen auf die sehr schlechten Wahlergebnisse bei Landtagswahlen folgt der Versuch einer Ursachenanalyse:
“Der Berliner Kreis weist seit Jahren darauf hin, dass die Union ihre wirtschaftsliberalen und wertkonservativen Wähler nicht vernachlässigen darf… Augenscheinlich verliert die Union in der Mitte und rechts mehr, als sie an linken Wechselwählern dazugewinnt… Die inzwischen häufig so genannte ‘Modernisierung’ der CDU schafft rechts von ihr dauerhaft Platz für eine neue Partei. Es war jahrzehntelang erklärtes Ziel der Union, alle politischen Anstrengungen zu unternehmen, damit sich rechts von ihr keine neue Partei etablieren kann.”

“Völlig unverständlich ist, wenn denjenigen, die Kritik an der Flüchtlingspolitik üben, vorgeworfen wird, sie trügen die Verantwortung für die Wahlniederlagen am 13. März.”

“Unsere Ziele sind:

– Abkehr von der Gender-Ideologie

– Bekämpfung weiterer Regulierungen des Arbeitsmarktes; Zeitarbeit und Werkverträge sind wichtige flexible Bausteine, die zu mehr Beschäftigung und Wohlstand führen

– Abwehr von linken Forderungen nach Steuererhöhungen

– die Verhinderung von linken Umverteilungsabsichten; Deutschland besitzt im internationalen Vergleich eine der ausgeglichensten Einkommens- und Vermögensstrukturen mit einer breiten Mittelschicht.”

In einer zuvor veröffentlichten “Standortbestimmung” spricht sich der Berliner Kreis u.a. “für die Einführung des Betreuungsgeldes aus”. Zur Erinnerung: Das ist die im letzten Jahr auf Drängen der CSU beschlossene und vom Bundesverfassungsgericht gestoppte sog. Herdprämie, die dann gezahlt werden sollte, wenn Eltern auf die Inanspruchnahme öffentlich geförderter Kinderbetreuungseinrichtungen verzichten.
Die Bewertung als “Mit der Sozialen Marktwirtschaft nicht vereinbar” gelte “auch für einen staatlich verordneten Mindestlohn, den wir ausdrücklich ablehnen.”

Wir sind gespannt, ob das auch die Linie der HSK-CDU in den nächsten Monaten sein wird…

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Kein Problem mit Mindestlohn…

By adminRL at 12:41 pm on Sunday, November 1, 2015

Die CDU/FDP-Landesregierung hatte im Juni 2010 gerade die Landtagswahl verloren, aber ihre Minister waren noch im Amt. Da unterschrieb der damalige Finanzminister Linssen noch einen sehr gut dotierten Vertrag mit dem bekannten Sauerländer CDU-Politiker Merz. Der sollte als “Sonderbeauftragter” die WestLB verkaufen. Dafür wurde ihm ein Hororar je Arbeitsstunde von 625 Euro plus Mehrwertsteuer plus Überstundenvergütung zugesichert. Merz’ Tätigkeit war übrigens erfolglos; der Verkauf scheiterte. Insgesamt sollen nach einem Bericht des WDR an Merz und seine Kanzlei für die etwa einjährige Tätigkeit 1,1 Mio Euro geflossen sein.

Derzeit befasst sich ein Untersuchungsausschuss des Landtags mit den Vorgängen um die WestLB. Merz war dort am Freitag als Zeuge geladen. Es geht auch um den großen finanziellen Schaden, der durch die WestLB entstanden ist.

Näheres ist z.B. auf den Seiten des WDR nachzulesen: http://www1.wdr.de/themen/politik/westlb-merz-untersuchungsausschuss-100.html

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CDU im langen Sommerloch

By adminRL at 11:02 pm on Monday, July 13, 2015

Heute morgen haben wir versucht, eine Mail an die CDU-Kreistagsfraktion zu senden. Zurück kam eine automatische Antwort: “aufgrund von Urlaubsabwesenheit” würden seit 3. Juli 2015 Mails “nicht geöffnet und bearbeitet”. Und: “Das Fraktionsbüro ist am Montag, 27. Juli 2015 wieder besetzt.”

Nun gönnen wir selbstverständlich der Mitarbeiterin, die sonst in der Geschäftsstelle der CDU-Kreistagsfraktion sitzt, ihren Urlaub. Aber muss deswegen 24 Tage lang alles still stehen? Zur CDU-Kreistagsfraktion gehören 28 Kreistagsmitglieder. Und kein(e) einzige(r) von denen ist willens und in der Lage, sich gelegentlich mal ins Fraktionsbüro zu begeben und Post durchzusehen sowie Mails zu lesen???
Ganz böse Zungen behaupten (selbstverständlich frei erfunden!), dass dies eventuell mit der großen Nähe der CDU-Kreistagsfraktion zu Teilen der Kreisverwaltung zusammenhängen könnte und die Fraktionsarbeit daher nicht ganz so wichtig ist…

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Thema “TTIP” zu komplex für CDU-Fraktion

By adminRL at 11:42 pm on Wednesday, March 18, 2015

Für die Kreistagssitzung am letzten Freitag hatte die SBL beantragt, eine Resolution gegen die geheim verhandelten sog. Freihandelsabkommen TTIP und CETA zu beschließen. Der eingebrachte Resolutionsentwurf orientierte sich an den Beschlüssen vieler anderer Kommunalparlamente und an Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände. Insbesondere wurde in dem vorgschlagenen Text sehr deutlich auf den kommunalen Bezug von TTIP und CETA eingegangen.

Die Forderungen lauteten:
Der Hochsauerlandkreis fordert von der EU-Kommission, dem Europaparlament, der Bundesregierung und der Landesregierung, in den Verhandlungen darauf Einfluss zu nehmen, dass
1. die aktuellen Verhandlungen transparent und öffentlich geführt werden;
2. keinerlei Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung der Kommunen vorgenommen werden darf, die kommunale Selbstverwaltung auch nicht durch die Verwendung sogenannter Negativlisten eingeschränkt werden darf und, dass Spielräume für eine Auftragsvergabe nach sozialen, ökologischen oder regionalen Kriterien nicht verschlechtert werden dürfen;
3. die kommunale Daseinsvorsorge sowie Kultur und Bildung nicht Gegenstand der Verhandlungen sein dürfen;
4. Umwelt- und Sozialstandards und die Möglichkeiten politischer Gestaltung nicht durch intransparente Schiedsgerichtsverfahren gefährdet werden dürfen.
Außerdem fordert der Hochsauerlandkreis, dass die Anwendung von Negativlisten im bereits verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) nicht gebilligt werden darf. Hier muss nachverhandelt werden!

Doch während es in vielen Kreistagen und Stadträten sogar einstimmige Beschlüsse für solche Resolutionen gab, machte die CDU im Kreistag des HSK nicht mit. Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes erklärte ihr Fraktionsvorsitzender, die CDU werde keiner Resolution zu TTIP zustimmen; das Thema sei ihr zu komplex…

Schade, denn in anderen Kommunalparlamenten hat die CDU solche Beschlüsse unterstützt. Vielleicht ist diese Partei im HSK besonders Kanzlerinnen-orientiert? Die SPD-Fraktion unterstützte alle vier Punkte des von der SBL eingebrachten Entwurfs, wie auch fast alle anderen Mitglieder des Kreistags. Doch da leider noch eine absolute CDU-Mehrheit im Kreistag des HSK besteht, gab es trotz der vielfältigen Unterstützung einen ablehnenden Beschluss.

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In der HSK-CDU rumort es

By adminRL at 4:39 pm on Saturday, January 24, 2015

Heute werfen wir zwei Blicke in den “Blickpunkt Arnsberg-Sundern”. Dieser sehr CDU-nahe Blog hat heute mittag zwei bemerkenswerte Beiträge veröffentlicht:

Um 14:11 Uhr:
http://www.blickpunkt-arnsberg-sundern.de/stimmung-in-cdu-ortsverbaenden-fuer-comeback-von-friedrich-merz

Und um 14:28 Uhr:
http://www.blickpunkt-arnsberg-sundern.de/mdb-sensburg-als-cdu-kreischef-zurueckgetreten

Wir erfahren daraus nicht nur, dass der CDU-Kreisvorsitzende heute mittag bei einer Sondersitzung des Geschäftsführenden Kreisvorstandes seinen Rücktritt erklärt hat. Dort steht auch, dass es bereits vorher in der HSK-CDU rumorte. Grund sei u.a., dass bereits seit über einem halben Jahr der Kreisvorstand nicht mehr getagt habe. Die inhaltliche Arbeit im Kreisverband werde vernachlässigt (Diesen Eindruck haben auch wir von der CDU!!).

Bereits gut eine Viertelstunde vor der Rücktrittsmeldung wurde vom “Blickpunkt” der Name eines ehemaligen CDU-Funktionärs ins Spiel gebracht. Der wurde mal von der Bundesvorsitzenden der CDU als Fraktionsvorsitzender “abgesägt”, aber das ist nicht weiter bemerkenswert, weil ähnliches mit vielen anderen CDU-Funktionären auch geschah, nachdem ihnen die Bundesvorsitzende kurz vorher das “vollste Vertrauen” bekundet hatten – jeweils ein sicherer Hinweis auf das baldige politische Aus.
Auffälliger ist dagegen, dass dieser ehemalige MdB vor einigen Jahren ein Buch mit dem Titel “Mehr Kapitalismus wagen” veröffentlichte. Ist das die inhaltliche Ausrichtung, die die CDU im HSK nun stärker betonen möchte?

UPDATE:
Auch 4 Stunden nach den Meldungen im “Blickpunkt” ist auf
http://www.cdu-hsk.de
und auf
http://www.patrick-sensburg.de
noch nichts über die wichtigen Neuigkeiten zu lesen.

UPDATE 2:
Der Link zum Beitrag über das angeblich geforderte Comeback des Herrn F.M. führte wenige Stunden nach der Veröffentlichung im “Blickpunkt” nur noch zu folgender Auskunft:
Fehler 404 – Nicht gefunden
Die von Ihnen angeforderte Seite wurde nicht gefunden.

Der Beitrag scheint wohl rein zufällig verloren gegangen zu sein – oder sollte nicht jeder lesen dürfen, dass es eine “Krise” in der Spitze der CDU-HSK gibt…

Daher hier ein Screenshot des vom “Blickpunkt” heute mittag veröffentlichten Textes (Anklicken vergrößert die Ansicht):
Blickpunkt-ComebackMerz-20150124

UPDATE 3:
Kurz nachdem in diesem Blog und bei “zoom” darauf aufmerksam gemacht wurde, dass der CDU-kritische Beitrag im “Blickpunkt” verschwunden war, ist er dort wieder aufgetaucht, mit 7 dazu eingegangenen Kommentaren:
http://www.blickpunkt-arnsberg-sundern.de/stimmung-in-cdu-ortsverbaenden-fuer-comeback-von-friedrich-merz#comment-206713

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Chance vertan

By adminRL at 4:06 pm on Saturday, September 6, 2014

In der Kreistagssitzung am letzten Freitag wurden auch die Benennung der Ausschussvorsitzenden wiederholt. Anlass war, dass Landrat und Kreisverwaltung – mal wieder – gravierende Fehler im Verfahren gemacht hatten: Eine Verständigung von nur 4 der 6 Fraktionen wurde zur Einigung der Fraktionen erklärt und das eigentlich erforderliche Zugriffsverfahren unterblieb.
Unsere Schilderung der Vorgeschichte:
http://sbl-fraktion.de/?p=4764

Bei der Wiederholung kam es nun dorch zum Zugriffsverfahren für die Ausschussvorsitze. Zum Resultat der Neubesetzung bleibt zu bemerken, dass die GaGaGroKo (ganz ganz große Koalition) – bestehend aus CDU, SPD, Grüne und FDP – entschied, dass die „Kleinen“, das sind die Fraktionen Die Linke und SBL/FW und das Einzelmitglied der Piraten, bei den Ausschussvorsitzen nicht zum Zuge kamen. Die GaGaGroKo blieb unter sich, obwohl es nahe gelegen hätte, dass die “Kleinen”, die zusammen immerhin 5 der 54 gewählten Kreistagsmitglieder stellen, eine der 16 Positionen erhalten hätten.

Unserer Meinung nach haben sich die Grünen mit ihrem Anhängen an die GaGaGroKo ein Eigentor geschossen. Denn wären sie eine Zählgemeinschaft mit den drei „Kleinen“ eingegangen, hätten sie für 6 Jahre den Vorsitzenden im Umweltausschuss oder in einem der anderen 5 Fachausschüsse mit politischen Inhalten stellen können. So kam für die Grüne Kreistagsfraktion nur der Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss heraus. Der tagt immer nicht öffentlich und hat keinerlei politische Aufgaben. Dumm gelaufen ….

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