Kinder 9 Monate vor ihrer Geburt anmelden?
Über den vorgezogenen Anmeldetermin für das nächste Kita-Jahr hatten wir hier bereits berichtet. Statt wie bisher zum 31.01.2018 müssen die Listen der vorgesehenen Kita-Gruppen für das am 01.08.2018 beginnende Kindergartenjahr nun bereits bis zum 30.11.2017 beim Kreisjugendamt (KJA) vorliegen. Weil das KJA mehr als ein Vierteiljahr zum Lesen und Zusammenstellen der von den Trägern gelieferten Listen benötigt, benötigen viele Kita-Träger von den Eltern die Anmeldungen bereits bis Mitte Oktober 2017. Nur so können die Träger die “Auswahl” der Kinder vornehmen, Nachrückerplätze vergeben und die vorgesehenen Gruppen der Kreisverwaltung bis Ende November mitteilen. Denn im Bereich der HSK-Kreisjugendamtes wurde immer noch keine Kita-Card eingeführt, mit der eine zügige und transparente Platzvergabe erfolgen würde. Daher melden viele Eltern aus verständlichen Gründen an mehreren Kitas an, so dass die Kitas nicht sicher sein können, ob die von ihnen für die Aufnahme vorgesehenen Kinder auch tatsächlich in diese Kita kommen oder sich ihre Eltern doch für eine andere Kita entscheiden und Plätze neu vergeben werden müssen. Dann kann es wieder zu Absagen kommen usw usf.
Wie abstrus die Vorgehensweise des KJA ist, wird an einer von diesem Amt selbst herausgegebenen Pressemitteilung deutlich. Darin steht tatsächlich:
“Dies gilt auch für diejenigen Eltern, deren Kinder erst im Laufe des Kindergartenjahres – also in der Zeit vom 01. August 2018 bis 31. Juli 2019 – erstmalig in einer Einrichtung aufgenommen werden sollen. Deshalb muss für ein Kind, das beispielsweise ab dem 1. April 2019 in einer Kindertageseinrichtung betreut werden soll, dieser Betreuungswunsch im laufenden Verfahren bis Ende November 2017 angemeldet werden.”
Wenn nun z.B. ein Kind am 15.07.2018 geboren wird und die Eltern zum Ende der einjährigen Elternzeit für dieses Kind ab 15.07.2019 einen Kita-Platz haben möchten, müssten sie das Kind genau 9 Monate vor der Geburt beim Träger der gewünschten Kita anmelden. Wie soll das gehen?? Das weiss wohl nur das zuständige Amt in der Kreisverwaltung…