Noch mehrere Jahre bis zum neuen Krankenhausplan
Das Land NRW bereitet gerade einen neuen Krankenhausplan vor. Für den ländlichen Raum – und damit insbesondere auch für den HSK – drohen dadurch erhebliche Veränderungen für die stationäre medizinische Versorgung. Denn die Landesregierung plant, die Anforderungen für das Bestehen eine Fachabteilung in einem Krankenhaus erheblich zu erhöhen. Das wird dazu führen, dass viele Krankenhäuser die Zahl ihrer Fachabteilungen reduzieren müssen. Im HSK gibt es derzeit 8 Akutkrankenhäuser: 3 in Arnsberg (Alt-Arnsberg, Neheim, Hüsten; alle Teil des Klinikums Hochsauerland), Meschede (ebenfalls zum Klinikum Hochsauerland gehörend), Brilon (kommunal), Olsberg, Marsberg (eng verbunden mit dem Brüderkrankenhaus in Paderborn) und Winterberg. Außerdem bietet die Fachklinik Kloster Grafschaft auch Leistungen in der Grundversorgung an.
Der HSK wird an der Planung beteiligt, denn er muss – wie auch alle anderen Kreise in NRW – angehört werden. In der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses des HSK am 23.05.2022 wurde kurz über die Entwicklung berichtet. Aber es gab keine konkreten Angaben, wie, wann und mit welchen Inhalten die Beteiligung des HSK stattfindet.
Daher brachte die SBL-Kreistagsfraktion am 16.08.2022 eine Anfrage an den Landrat ein.
Hier die Fragen und die Antworten (eingegangen am 02.09.2022):
“Sehr geehrter Herr Landrat,
derzeit erarbeitet das Land NRW einen neuen Krankenhausplan. Für die Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 23.05.2022 hat die Kreisverwaltung mitgeteilt (Drs. 10/462), dass eine Anhörung nach 5 15 KHGG des Hochsauerlandkreises als „mittelbar Beteiligter“ durch das Gesundheitsministerium stattfindet.
Näheres zu dieser Anhörung wurde bisher nicht mitgeteilt.”
“1. Wann fand oder findet diese Anhörung statt?”
“Eine Anhörung nach § 15 KHGG des Hochsauerlandkreises als „mittelbar Beteiligter“ soll nach den Verhandlungen der unmittelbar Beteiligten, d. h. gegen Ende der regionalen Planungskonferenzen in Form einer schriftlichen Stellungnahme stattfinden.
Die regionalen Planungskonferenzen werden It. MAGS im Herbst einberufen und sollen längstens 2 Jahre in Anspruch nehmen.”
“2. Durch wen wurde bzw. wird der HSK dort vertreten?”
“Siehe Antwort zu 1. Die Anhörung findet in schriftlicher Form statt.”
“3. Welche inhaltlichen Aussagen wurden bzw. werden durch den HSK in dieser Anhörung gemacht?”
“Angaben zum Inhalt der Stellungnahme im Anhörungsverfahren können erst nach Kenntnis des regionalen Planungsergebnisses gemacht werden. Geplant ist vor Abgabe der Stellungnahme durch den Kreis u. a. auch die politischen Gremien zu beteiligen.”
“4. Wer hat diese Inhalte festgelegt, und wer wurde an der Erarbeitung beteiligt?”
“Siehe Antwort zu Frage 3.”
Fazit: Es wird also noch mindestens 2 Jahre dauern!