Überraschungspäckchen „Bildungspaket“
Nach viel Getöse und unzähligen Verhandlungsrunden ist nun vorerst die „Kuh vom Eis“. Glaubt man Arbeitsministerin von der Leyen einigten sich CDU und SPD auf „den Großen Wurf“. Vor allem Kinder sollen die Gewinner sein. Ein so genanntes „Bildungspaket“ schenkt ihnen im Monat 10,- Euro z.B. für eine Mitgliedschaft im Sportverein oder für den Musikunterricht. Zwei Euro Zuschuss soll es zum Mittagessen geben, aber nur da, wo an den Schulen eine tägliche Mittagsmahlzeit angeboten wird. Sie ahnen es, gemeint ist die „Hartz-IV-Reform“.
Wie wirkt sich das Gesetzeswerk denn nun aus?
Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) erkundigte sich am Dienstag schriftlich beim Landrat des Hochsauerlandkreises nach dem „Bildungspaket“.
Zunächst weist Kreistagsmitglied Loos darauf hin, dass laut Gesetz nur „Schülerinnen und Schüler, die an einer, in schulischer Verantwortung angebotenen gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen“, die Kosten für das Mittagessen erstattet bekommen. Die Leistungen würden rückwirkend 01.01.2011 gewährt. Strittig gewesen sei bisher lediglich, ob auch für Wohngeldempfänger ein entsprechender Anspruch besteht. Voraussetzung sei in jedem Fall, dass die Mittagsverpflegung von der Schule organisiert wird. „Der Kreis ist als Schulträger und als Optionskommune in der Verantwortung“, schreibt das SBL-Kreistagsmitglied.
Reinhard Loos stellt folgende Fragen:
1. Welche Vorbereitungen hat der Kreis
a) als Schulträger
b) als Optionskommune
bisher getroffen, um eine zügige Umsetzung der “Bedarfe für Bildung und Teilhabe” zu gewährleisten?
2. In welchen kreiseigenen Schulen wird bisher keine Mittagsverpflegung angeboten?
Welche Maßnahmen sind geplant, dies ggf. zu ändern?
3. Welche Möglichkeiten bestehen für die rückwirkende Gewährung der Leistungen ab 01.01.2011?
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February 25, 2011 @ 10:35 pm
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