Anfrage zum Wegfall der Beitragsbefreiung für das erste Geschwisterkind im Kindergarten
Zum 01.08.2011 trat ein Gesetz in Kraft, auf das viele Eltern gewartet und über das sie sich gefreut haben – das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr wurde in NRW eingeführt. Die Freude war für einige Mütter und Väter im Hochsauerlandkreis aber nur von kurzer Dauer. Sie wich der Ernüchterung, weil der Kreistag in seiner letzten Sitzung – vorsorglich – bereits vor Verabschiedung des Gesetzes die Beitragssatzung geändert hat. Am 01.07. 2011 entschieden die Kreistagsmitglieder, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen und ab 01.08.2011 die Beitragsbefreiung des ersten Geschwisterkindes (für den Besuch von Tageseinrichtungen, Tagespflegestellen oder Ganztagsschulen) aufzuheben.
In der von der Kreisverwaltung erstellten Sitzungsvorlage stand:
“Angesichts der erheblichen finanziellen Mehrbelastung durch das KiBiz empfiehlt die Verwaltung, von einer doppelten Elternbeitragsbefreiung abzusehen und den Satzungstext neu zu formulieren.”
Das Kreisjugendamt hat dem Kreistag aber offensichtlich eine falsche Entscheidungsgrundlage geliefert. Denn, wie jetzt bekannt ist, zahlt das Land NRW den Jugendhilfeträgern für den Ausfall von 113 Mio Euro Elternbeiträgen einen Ausgleich von 150 Mio Euro. Abschlagszahlungen wurden bereits angewiesen.
Der Hochsauerlandkreis wird durch die Beitragsbefreiung im letzten Kita-Jahr finanziell vermutlich nicht belastet. Es ist Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) unverständlich, dass die Kreisverwaltung dem Kreistag eine Satzungsänderung empfohlen hat, die nicht im Sinne des Gesetzes ist. Das SBL-Kreistagsmitglied ist der Ansicht, der Beschluss sollte unverzüglich rückgängig gemacht werden.
Hier die Fragen, die der Kreistagsabgeordnete der SBL an den Landrat richtet:
Wie hoch sind die Abschlags- und Ausgleichszahlungen, die das Kreisjugendamt vom Land für das Jahr 2011 als Kompensation für das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr erhält, auch im Vergleich zu den entfallenen Elternbeiträgen?
Welchen Betrag erwartet der HSK für das Jahr 2012?
Beabsichtigen Sie, dem Kreistag zu empfehlen, die Satzung bald möglichst wieder zu ändern und eine „doppelte Beitragsbefreiung“ einzuführen, wie sie im Sinne des Gesetzes ist?
Wenn nein, warum nicht?
Gleichzeitig beantragt Reinhard Loos, die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder auf die Tagesordnungen der nächsten Sitzungen des Kreisjugendhilfeausschusses und des Kreistags zu nehmen.