Längere Offenlegung von Landschaftsplänen: ein klares Jein …
Die SBL-Fraktion hatte ein Anliegen des Waldbauernverbandes aufgegriffen. Der hatte in einem Schreiben an vier südwestfälische Landräte gefordert, die Offenlegung von Landschaftsplänen auszusetzen. Zur Begründung wies der Waldbauernverband darauf hin, daß sich infolge des Orkans Kyrill die räumlichen Gegebenheiten vielerorts grundlegend verändert hätten, daß die Waldbauern derzeit vollauf mit der Aufarbeitung des Windwurfholzes beschäftigt wären und sich daher nicht intensiv mit den Landschaftsplänen befassen könnten und daß in zerstörten Waldgebieten nun auch andere Nutzungsformen möglich werden müßten, z.B. Energiewälder.
Als nächstes stehen die Offenlegungen der beiden Landschaftspläne Briloner Hochfläche und Olsberg an. Die SBL hält die Erstellung der Landschaftspläne für eine sehr wichtige und sinnvolle Maßnahme. Sie sollten jedoch nicht nur zur Erfüllung europäischer Vorgaben dienen, sondern auch die Akzeptanz der Betroffenen finden. Dafür müßten den Betroffenen und Beteiligten realistische Mitwirkungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Das Landschaftsgesetz sieht eine Offenlegung für einen Monat vor. Nur bis zum Ende dieses Monats sind auch Einwände und Anregungen zulässig. Nach Absprache mit dem Ministerium wäre jedoch auch eine Verlängerung dieser Frist für Offenlegung und Eingaben auf 8 Wochen zulässig.
Da also die vom Waldbauernverband angestrebte Verschiebung um ein halbes Jahr im Kreistag nicht erreichbar schien, beantragten wir diese Verlängerung der Offenlegungsdauer auf 8 Wochen. Doch auch das wurde von der Mehrheit im Kreistag abgelehnt. Beschlossen wurde aber, daß auf Nachfrage sollen individuelle Verlängerungen eingeräumt werden sollen. Der Landrat wies darauf hin, daß für den bereits offengelegten Landschaftsplan Schmallenberg (sein Wohnort!) ein weiterer Zeitraum für Mai zugesagt sei. Und in Brilon hätten einige Beteligte die Unterlagen bereits vorzeitig erhalten.
So schön dies klingt, es ist gleichzeitig sehr willkürlich. Denn wer entscheidet, wer die Unterlagen bereits früher bekommt? Wer kann absehen, bis wann Stellungnahmen möglich sein werden? Niemand kann sich darauf verlassen, daß für ihn eine längere Frist gilt!
Daher können wir allen Betroffenen nur anbieten, sich bei Problemen mit der Offenlegung von Landschaftsplänen bei unserer Fraktion zu melden.