Landesschiedsgericht trifft Einstweilige Anordnung: Die Mitglieder der SBL-Fraktion bleiben Parteimitglieder von B90/Die Grünen
Am 24. Mai hatte der Kreisvorstand der Grünen im HSK beschlossen, daß die Grüne Parteimitgliedschaft der 7 Mitglieder der SBL-Fraktion ab sofort ruhen soll. Allen Betroffenen wurde dann von der Kreissprechern schriftlich sogar mitgeteilt, “dass deine Parteimitgliedschaft bis zur möglichen Entscheidung des Landesschiedsgerichts erloschen ist”.
Dagegen hatten die Betroffenen den Erlaß einer Einstweiligen Anordnung beim Landeschiedsgericht der Grünen in NRW gestellt. Denn laut Grüner Kreis- und Landessatzung kann ein Vorstand gar nicht über das Erlöschen von Mitgliedschaftsrechten beschließen, sondern dafür ist nur das Landesschiedsgericht zuständig. Gegen dessen Entscheidung könnte ggf. noch Berufung beim Schiedsgericht der Bundespartei eingelegt werden.
Das Landesschiedsgericht folgte in seiner Einstweiligen Anordnung vom 19.06.2007 den Anträgen. Es stellte für alle Betroffenen fest, “dass das vom Vorstand des Kreisverbandes Hochsauerland am 24.05.2007 beschlossene ‘Ruhen der Mitgliedschaft’ der Mitglieder … rechtswidrig erfolgte und deren Rechte als Mitglieder der Partei daher unverändert fortbestehen”.
Folglich können alle SBL-Mitgileder stimmberechtigt an der Kreismitgliederversammlung am 20. Juni um 19:30 Uhr im Mescheder Kolpinghaus teilnehmen.