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Einführung der gesplitteten Abwassergebühren nach OVG-Urteil zwingend notwendig

By admin at 2:45 am on Sunday, January 27, 2008

Rundbrief des BUND NRW vom 18.01.2008 an die Gemeinden in NRW:

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

in einem vom BUND unterstützen Gerichtsverfahren hat das OVG Münster eine Grundsatzentscheidung zur Zulässigkeit von Verfahren der Abwassergebührenberechnung gefällt (Az.: 9 A 3648/04 vom 18.12. 2007) und damit den Forderungen des BUND nach einer Einführung der gesplitteten Abwassergebühr entsprochen. Wir fordern Sie auf, die Einführung der gesplitteten Abwassergebühren nun umgehend vorzunehmen, zumal es keine zulässige Rechtsgrundlage mehr für die Gebührenbescheide auf Basis des Trinkwasserverbrauchs gibt.

Begründung:

Die gesplittete Abwassergebühr schafft finanzielle Anreize zur Entsiegelung, zur Regenwassernutzung und zur Versickerung des Regenwassers vor Ort und ist damit ein Beitrag zur Hochwasservorsorge und zur Erhaltung von Feuchtlebensräumen;

als Beitrag zur Hochwasservorsorge helfen Versickerung und Entsiegelung auch Kosten beim Bau von Kanälen und Regenrückhaltebecken zu sparen;

die gesplittete Abwassergebühr trägt dazu bei, dass bei der Niederschlagswasserbeseitigung der Verursacher die Kosten der Entsorgung bezahlt und ist somit ein Betrag zu mehr Gebührengerechtigkeit. Familien mit Kindern werden finanziell entlastet.

Unsere Empfehlungen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr:

Nutzen Sie die Möglichkeit, ein Gesamtkonzept zur ökologischen Regenwasserbewirtschaftung zu erstellen und zwar mit der Reaktivierung von Rigolen und der Anlage von Hecken im Bereich land- und forstwirtschaftlicher Flächen. Auch dies vermindert die Gefahr von Hochwassern. Die Notwendigkeit ergibt sich auch aus der mit der Klimaveränderung zu erwartenden Zunahme von Starkregenereignissen.

Bei zukünftigen Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung sollte grundsätzlich die ökologische Alternative geprüft werden. Das Projekt in Tündern/Hameln zur „Umweltverträglichen Entwässerung“ hat eindrucksvoll bewiesen, dass bei der Umsetzung ökologischer Alternativen zu Kanalbaumaßnahmen erhebliche Kosten eingespart werden können.

Ein ökologisches Regenwasserbewirtschaftungskonzept erfordert auch ein umfassendes Beratungskonzept in Richtung Regenwassernutzung, Entsiegelung und Versickerung vor Ort. Dieses Beratungsangebot sollte für Privatpersonen und Firmen die Möglichkeit der Dachbegrünung einbeziehen.

Bei der Erfassung der versiegelten Flächen mit Kanalanschluss hat das OVG Münster ausdrücklich auf die kostengünstige Form der Selbstveranlagung hingewiesen.

Um die finanziellen Anreize zum sorgsamen Umgang mit dem kostbaren Gut Trinkwasser und Niederschlagswasser möglichst hoch zu halten, sollten bei den Abwassergebühren keine Grundgebühren eingeführt werden. Bewährt hat sich die Maßnahme bei den Niederschlagswassergebühren eine Staffelung je 10 qm versiegelter Fläche einzuführen.


Zur weiteren Information sei auf folgende Beiträge verwiesen:

01. WILLI HENNEBRÜDER: Ist die gesplittete Abwassergebühr notwendig? – Eine ökonomische, ökologische und rechtliche Bewertung -, in: Kommunale Steuerzeitschrift, Jg. 52, Heft 1/2003 S. 5 – 12;

02. HEINZ TILLMANNS: Ist die gesplittete Abwassergebühr notwendig? –Eine ökonomische, ökologische und rechtliche Bewertung. -, in: Kommunale Steuerzeitschrift, Jg. 52, Heft 2/2003 S. 26 – 31;

03. WILLI HENNEBRÜDER: Die bundesweite Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist zwingend notwendig, in: Kommunale Steuerzeitschrift, Jg. 56, Heft 10/2007 S. 184 ff.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Information die Möglichkeit geben, rechtzeitig auf das OVG-Urteil reagieren zu können und kostenträchtige Gerichtsverfahren vermieden werden.

Wir bitten um Weiterleitung an die Ratsfraktionen.

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