Biogasanlage ohne Klärschlamm?
Am Mittwoch trafen sich beim Oberlandesgericht in Hamm ein Briloner Landwirt und der Verlag der “Westfalenpost”. Der Landwirt hatte vor 2 Jahren eine Biogasanlage in Betrieb genommen. Beim OLG wurde er von seinem Rechtsanwalt begleitet, einem ehemaligen CDU-Ratsmitglied in Osnabrück.
Der Partner des Landwirts bei dieser Anlage war sein Nachbar Ralf W., allgemein bekannt als mutmaßlicher wesentlicher Verursacher des PFT-Skandals. Ralf W. war Geschäftsführer der Firma “GW Umwelt” und mehrerer weiterer Firmen. Sie ließ sich den Export von fast 100.000 Tonnen Klärschlammen aus den Niederlanden nach Deutschland genehmigen, der dann in großen Mengen – und vermutlich mit nur geringfügigen Beimischungen – auf Felder wie das Maisfeld bei Brilon-Scharfenberg aufgebracht wurde. Die Klärschlämme stammen aus kommunalen und industriellen Abwasseranlagen in der Provinz Gelderland; nach den dortigen Gesetzen hätten sie in den Niederlanden nicht verwertet sondern nur verbrannt werden dürfen. Eine in Apeldoorn ursprünglich eingeführte Naßoxydation dieser Klärschlämme wurde bereits 2004 wegen Anlagenausfalls endgültig eingestellt.
Am 29. Juni 2007 veröffentliche das NRW-Umweltministerium eine Presseerklärung. In der teilte es mit, daß in den Kreisen Hochsauerland und Soest in 3 Biogasanlagen sehr hohe PFT-Werte gefunden worden seien. Die WP recherchierte weiter (bei Landesregierung, Bezirksregierung und Kreis) und fand heraus, daß es sich bei einer dieser drei Anlagen um die Biogasanlage des Briloner Landwirts und des Ralf W. handelte. In dieser Anlage würden auch Klärschlämme verarbeitet, schrieb die WP weiter
Das betrachtete der Landwirt als geschäftsschädigend und verlangte von der WP Unterlassung. Nachdem er in der 1. Instanz sogar Recht bekommen hatte, rief der Verlag der WP das OLG an.
Hier gab es in der Verhandlung Erstaunliches zu hören.
Dabei verlief die Verhandlung sehr schleppend. Am mehreren entscheidenden Stellen hatte der Landwirt – so der Eindruck des Beobachters – anscheinend erhebliche Erinnerungslücken.
Bemerkenswert war die Aussage des Landwirts, die im Auftrag der Bezirksregierung genommenen Proben seien allesamt falsch. Denn die Probennehmer hätten vorher “nicht gerührt”. Er habe selbst eigene Proben entnommen und an ein Labor geschickt. Dabei habe er vorher 3 Stunden lang gerührt. Diese Proben seien alle unbelastet gewesen …
Auch sei Ralf W gar nicht mehr an der Anlage beteiligt. Dies sei schon vor dem Erscheinen des beanstandeten Zeitungsartikels bekannt gewesen. Schließlich stellte sich aber heraus, daß die Ummeldung des Gewerbes erst am 22. August 2007 bei der Stadt Brilon eingegangen war, also fast 2 Monate nach dem WP-Artikel. Angemeldet wurde, daß der Ausstieg sei rückwirkend zum 1. Janur 2006 erfolgt sei! Aber wer in alten Zeitungsausschnitten nachschaut kann feststellen, daß eben dieser Ralf W die damals neue Biogasanlage im Jahr 2006 selbst der Presse vorgestellt hatte…
Eine von der Bezirksregierung erlassene Verfügung, das große Gärbecken außer Betrieb zu nehmen, sei bereits zurückgenommen worden , berichtete der Landwirt weiter. Unterlagen dazu hatte er aber keine. Darum kümmere sich nur “sein Partner” …
Auch seien in seiner Anlage niemals Klärschlämme verarbeitet worden, versicherte der Landwirt in einer eidesstattlichen Erklärung. Vielleicht hat er dabei übersehen, daß gemäß § 2 der Klärschlammverordnung auch Klärschlammgemische als Klärschlamm eingestuft werden??
Das Verfahren endete auf Vorschlag des Gerichts mit einer Übereinkunft. Die WP darf weiterhin behaupten, daß nach den von der Landesregierung veranlaßten Messungen in dieser Biogasanlage 3.400 Mikrogramm PFT je kg Gärrückstand gefunden worden seien, also das 34fache des erlaubten Wertes. Die Behauptung der Verwendung von Klärschlämmen darf nicht mehr verbreitet werden. Und der Landwirt hat den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten zu tragen.