Sauerländer Bürgermeister wünschen keine Gesamtschule im HSK
Im Gegensatz zu vielen anderen Landkreisen und Städten in NRW besteht im Hochsauerlandkreis für Schülerinnen und Schüler immer noch nicht die Möglichkeit des Besuchs einer Gesamtschule, denn es gibt keine einzige Schule dieser Art.
Als es im Oktober 2008 in Pressemitteilungen hieß, die Stadt Lippstadt starte bei den Eltern von rund 2000 Grundschülerinnen und –schülern eine Befragung nach dem Wunsch und dem Bedarf einer Gesamtschule, griff die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste dieses Thema auf und stellte an den Landrat den Antrag „Befragung der Eltern von Schülerinnen und Schülern der ersten drei Grundschulklassen nach dem Wunsch und dem Bedarf der Einrichtung ein oder mehrerer Gesamtschulen im Kreisgebiet“.
Der SBL-Fraktion war bei der Stellung des Antrags sehr wohl bewusst, dass nach dem Schulrecht NRW nicht der Kreis, sondern die Städte und Gemeinden des HSK die Schulträger sind. Trotzdem hält es die SBL für sinnvoll, eine gemeindeübergreifende Umfrage unter Federführung und Koordination der Kreisverwaltung durchzuführen. Denn bisher bestehen wenig Erkenntnisse darüber, ob und in welchen Städten und Gemeinden Eltern Interesse an der Einrichtung einer Gesamtschule haben. Hinzu kommt, dass 11 von 12 kreisangehörigen Gemeinden zu klein für die Einrichtung einer nur für eine Gemeinde bestimmten Gesamtschule sind. Daher ist es nach Meinung der SBL sinnvoll, die Bedarfsfeststellung nicht nur innerhalb einzelner Gemeinden durchzuführen, sondern für den gesamten HSK. Im nächsten Schritt könnte dann im Einvernehmen mit den Kommunen eine gemeindeübergreifende Planung für die Errichtung einer oder mehrerer Gesamtschulen erfolgen.
Per Verwaltungsvorlage empfahl nun der Landrat den Mitgliedern des Kreisausschusses und des Kreistags den Antrag der SBL-Fraktion abzulehnen.
Zur Erläuterung und Begründung teilte der Landrat mit, der Antrag sei zum einen nicht fristgerecht für die nächste Sitzung des Schulausschusses eingereicht worden, zum anderen sollte das Antragsbegehren zunächst im Rahmen der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz am 12.11. mit den Bürgermeistern diskutiert werden. Die Bürgermeister hätten am 12.11. einmütig den Beschluss gefasst den Antrag abzulehnen, „da es sich bei dem Thema nicht um die Angelegenheiten und die originären Zuständigkeiten des Hochsauerlandkreises handelt“.
Der Landrat stellt in seinem Schreiben dar, dass für Städte und Gemeinden „die Verpflichtung der Einrichtung einer Gesamtschule besteht, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis besteht und die dafür notwendige Mindestgröße (vier Parallelklassen pro Jahrgang – 112 Schüler/innen) dauerhaft erreicht wird. Die Gemeinden können Gesamtschulen dauerhaft auch im Zusammenhang errichten. Für den Fall, dass die Zusammenarbeit nicht zur Errichtung führt, ist der Kreis verpflichtet.“
Weiter heißt es im Schreiben des Landrats an die SBL-Fraktion: „Das Initiativrecht – und somit auch die Bedarfsabfrage bei den Eltern – ist laut Schulrecht vorrangig Angelegenheit der örtlichen Ebene. Der Hochsauerlandkreis würde – sofern er dem Antrag der SBL nachkommt – in die Rechte der örtlichen Schulträger eingreifen.“
Mit anderen Worten, es ist Aufgabe der Städte und Gemeinden, eine Elternbefragung nach dem Wunsch und dem Bedarf für eine oder mehrere Gesamtschulen durchzuführen.
Es bleibt abzuwarten, ob die Bürgermeister den Antrag der SBL-Kreistagsfraktion aufgreifen und endlich die entsprechenden Elternumfragen starten. Die Stadtverwaltung Lippstadt gibt sicher gerne
Auskunft darüber, wie und mit welchem Ergebnis die dortige Elternbefragung durchgeführt worden ist.
Handlungsbedarf sieht die SBL-Kreistagsfraktion auch bei der Kooperationsbereitschaft des Landrats und der Bürgermeister. In den nächsten Jahren werden die Schülerzahlen weiter drastisch abnehmen. Der finanzielle Spielraum sowohl des Kreises als auch der Gemeinden wird noch enger werden. Deshalb hält die SBL-Kreistagsfraktion einen Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Kreis und Gemeinden sowie der Gemeinden untereinander für wichtig.