Altlastenkataster
Aus aktuellem Anlass haben wir bei der Kreisverwaltung nachgefragt wie sie die Bereitstellung der Daten aus dem Altlastenkataster handhabt. Hier die Antwort:
“Der Hochsauerlandkreis als untere Bodenschutzbehörde ist aufgrund der Bestimmungen des Landesbodenschutzgesetzes NW verpflichtet, ein Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten zu führen. Auch schädliche Bodenveränderungen sind zu erfassen. Auf Grundlage des Landesumweltinformationsgesetzes NW, welches EU-Recht umsetzt, hat jede Person grundsätzlich Anspruch auf freien Zugang zu den mir vorliegenden Umweltinformationen des sog. Altlastenkatasters, sofern z.B. nicht Datenschutzgründe einer Weitergabe dieser Information entgegenstehen oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht werden.
Mündliche und einfache schriftliche Auskünfte sind kostenlos; für umfangreiche und mit erheblichen Verwaltungsaufwand verbundene Auskünfte kann ein Gebühr bis zu 250,- Euro – in Einzelfällen bis zu 500,- Euro erhoben werden. Rechtsgrundlage für die Erhebung der entsprechenden Gebühren stellt die Verwaltungsordnung des Landes NW dar.
Eine online Bereitstellung des Kartenmaterials der Altstandorte und Altablagerungen wird aus meiner Sicht nicht für sinnvoll erachtet, weil ohne die entsprechenden Hintergrundinformationen eine Bewertung der vorliegenden Informationen nicht möglich ist bzw. die Gefahr besteht, dass die Informationen fehlinterpretiert werden. Ich sehe es daher weiterhin als sinnvoll an, die gewünschten Informationen auf Antrag schriftlich zu übermitteln bzw. in einem persönlichen Gespräch bereitzustellen.”