Welche Perspektiven haben Kindern und Jugendliche in Förder- und Sonderschulen im Hochsauerlandkreis?
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste beantragte für die nächste Sitzung des Schulausschusses einen entsprechenden Sachstandsbericht.
Der Hintergrund:
Am 13. Dezember 2006 hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York ein Übereinkommen der UN über die Rechte von Menschen mit Behinderungen angenommen. Diese Konvention hat die Bundesrepublik Deutschland am 30. März 2007 unterzeichnet. Sie hat sich damit verpflichtet, sie innerstaatlich in Kraft zu setzen und umzusetzen.
In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 24.11.2008 im Bundestag hieß es, in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen würden behindertenpolitische Empfehlungen mit dem Ziel gegeben, dass Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft voll teilhaben können. Auf Probleme im Bildungsbereich wurde verwiesen. Es hieß, so werde Eltern von Kindern mit Behinderungen in zahlreichen Landkreisen kein einziges wohnortnahes Angebot einer Integrationskindertagesstätte oder -schule gemacht. Zudem sei die Entscheidung über den Förderort eines Kindes mit Behinderung in Deutschland eine Verwaltungsentscheidung. Auch gegen den Willen der Eltern sei die Zuweisung zu einer Förder- oder Sonderschule möglich. Das stelle einen gravierenden Eingriff in das Elternrecht dar, der aus keinem anderen Land bekannt ist.
In ihrer Online-Ausgabe stellte DIE ZEIT zu der Problematik fest:
Für Deutsche mag dieser Gedanke gewöhnungsbedürftig sein; in weiten Teilen der Welt ist er selbstverständlich. Fast fünf Prozent der Kinder (ca. 430.000) werden in Deutschland aussortiert, weil sie an herkömmlichen Schulen angeblich nicht zu unterrichten sind; in etlichen Nachbarländern liegt der Anteil der Sonderschüler dagegen im Promillebereich.
Folgende Fragen sollten nach Meinung der SBL-Fraktion im Schulausschuss u.a. beantwortet werden:
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Über welches Angebot an Integrationskindertagesstätten und –schulen verfügt der Hochsauerlandkreis quantitativ und qualitativ?
Wer entscheidet im HSK in der Regel darüber, ob ein Kind eine Förder- oder Sonderschule besuchen muss?
In welchem Maße sind die Eltern in die Entscheidung eingebunden?
Können sich Eltern der Zuweisung ihres Kindes in eine Förder- oder Sonderschule ggf. widersetzen?
Gibt es im Hochsauerlandkreis Überlegungen, Förder- bzw. Sonderschüler zukünftig in Regelschulen zu integrieren, so wie es die UN-Konvention vorsieht?